Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1953, Seite 481

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 7. Jahrgang 1953, Seite 481 (NJ DDR 1953, S. 481); Zweifellos sind in dieser Richtung noch nicht alle Wünsche erfüllt. Das Ministerium der Justiz wird es deshalb als eine besondere Aufgabe ansehen, umfassendes Material aus der Rechtsprechung der Kreis- und Bezirksgerichte der Redaktion zur Verfügung zu stellen, um hier auch die Rechtsfragen des täglichen Lebens, vor allem auf dem Gebiet des Zivilrechts, eingehend behandeln zu können. Die bisherigen Erfahrungen der Rechtsauskunftsstellen der Kreisgerichte zeigen nämlich, daß sich bestimmte zivilrechtliche Schwerpunktfragen ergeben, die naturgemäß bei den Kreisgerichten eine wesentliche Rolle spielen, während sie in der Rechtsprechung der Bezirksgerichte und des Obersten Gerichts weniger in Erscheinung treten. Belebend und fördernd auf die Qualität der Rechtsprechung hat sich vor allem auch die bewundernswerte Aktivität Prof. Dr. Nathans ausgewirkt, mit der er in zahllosen Anmerkungen zu fehlerhaften oder in der Begründung nicht überzeugenden Entscheidungen Stellung genommen hat. Durch seine helfende Kritik an kleinen und größeren Mängeln gab er unseren Richtern gerade die Anleitung, derer sie für ihre tägliche Arbeit so dringend bedürfen. Es ist als ein Verdienst der Redaktion der „Neuen Justiz“ anzusehen, daß sie im Laufe der letzten Monate eine Reihe kämpferischer wissenschaftlicher Diskussionen veröffentlicht hat. Dadurch wurde eine Anzahl von Problemen, insbesondere auf dem Gebiete des Strafrechts, den Lesern deutlich gemacht, obwohl manche dieser Beiträge nicht die erforderlichen Schlußfolgerungen für den in der Praxis tätigen Juristen enthielten. Unter der Chefredaktion von Professor Dr. Nathan wurde die bedeutsame organisatorische Aufgabe gelöst, eine strikte Einhaltung der festgelegten Erscheinungstermine zu erreichen und die Umstellung der „Neuen Justiz“ auf ein zweiwöchentliches Erscheinen vorzubereiten und durchzuführen. Dadurch wurde die Möglichkeit geschaffen, eine größere Menge von Material zu verarbeiten, schnell zu den für die Praxis wichtigen Fragen Stellung zu nehmen und in einer Reihe von Heften der „Neuen Justiz“ bestimmte sachliche Schwerpunkte zu bilden. Die Richtigkeit des von der Redaktion in Übereinstimmung mit dem Redaktionskollegium eingeschlagenen Kurses erwies sich unmittelbar durch die Reaktion der Leserschaft: Trotz der verdoppelten Anzahl der erscheinenden Hefte und der damit verbundenen Preiserhöhung stieg allein im Laufe des Jahres 1952 die Auflage um 31%. Gleichzeitig kam die enge Verbindung der Zeitschrift mit ihrem Leserkreis noch auf andere Weise zum Ausdruck. In den ersten Jahren des Erscheinens der „Neuen Justiz“ wurde oft darüber Klage geführt, daß ein zu kleiner Kreis von Mitarbeitern regelmäßig in Erscheinung trat und daß die Bemühungen um eine Erweiterung des Mitarbeiterkreises nicht den gewünschten Erfolg hatten. Die Erfolge in der Beseitigung des mit Recht gerügten Mangels ergeben sich aus folgenden Zahlen: Im Jahre 1951 erschienen, abgesehen von den veröffentlichten Entscheidungen, Beiträge von insgesamt 94 verschiedenen Autoren. Diese Zahl erhöhte sich im Jahre 1952 auf 125 Autoren, und im Jahre 1953 sind bereits in den ersten sieben Monaten 126 verschiedene Autoren zu Worte gekommen. Hierin kommt zum Ausdruck, daß die juristische Praxis die „Neue Justiz“ in immer steigendem Maße als ihr eigenes Organ erkannt hat, in dem sie Zweifelsfragen zur Diskussion stellen kann und für dessen Inhalt sie sich mit verantwortlich fühlt. Dabei ist besonders die erfreuliche Tatsache hervorzuheben, daß sich in den letzten Monaten die Zahl der Beiträge von Richtern und Rechtsanwälten gesteigert hat und daß eine ganze Gruppe von Juristen, nämlich die Justitiare der Verwaltungen und der volkseigenen und genossenschaftlichen Wirtschaft, als Mitarbeiter neu in Erscheinung getreten ist. Es soll allerdings nicht verschwiegen werden, daß noch viel zu tun übrig bleibt, um die Richter und Staatsanwälte zu stärkerer Mitarbeit heranzuziehen. Die Entwicklung des demokratischen Lebens in der Deutschen Demokratischen Republik hat selbstverständlich große Rückwirkungen auf die Aufgaben der Justiz. Das wurde während des Demokratisierungsprozesses in Justiz und Verwaltung im Herbst 1952 ebenso deutlich, wie nach dem Kommunique des Politbüros des Zentralkomitees der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands vom 9. Juni und den Beschlüssen des Ministerrats vom 11. Juni 1953. Die Analyse der Ereignisse unseres staatlichen und gesellschaftlichen Lebens und die Darstellung der sich daraus ergebenden Schlußfolgerungen für die Justizorgane ist in einer Reihe von Beiträgen der letzten Monate erfolgt. Es wird eine besondere Aufgabe der „Neuen Justiz“ sein, diese Methode weiter zu entwickeln, um in grundsätzlichen Artikeln unseren Richtern und Staatsanwälten eine klare Orientierung zu geben. Noch nicht in ausreichendem Maße ist es gelungen, die Schwerpunkte der Rechtsprechung zu analysieren, die aus den Fehlern gezogenen Schlüsse zu verallgemeinern und zu einer Anleitung der Gerichte zu entwickeln. Die Schuld daran trägt nicht die Redaktion der „Neuen Justiz“, sondern das Ministerium der Justiz, das es bisher nicht genügend verstanden hat, auf Grund seiner Revisionen eine solche Verallgemeinerung der Ergebnisse durchzuführen und sie publizistisch auszuwerten. Wenn das Ministerium der Justiz seine Arbeit in dieser Hinsicht verbessert, dann kann auch die Anleitung der Praxis noch fruchtbarer werden. Voraussetzung hierfür ist eine enge Zusammenarbeit des Ministeriums mit der Redaktion der „Neuen Justiz“. Der bereits mehrfach diskutierte Vorschlag, daß ein Mitarbeiter der Redaktion an Revisionen der Gerichte teilnehmen solle, um selbst Anschauungsmaterial für die Veröffentlichungen zu sammeln und die Instrukteure des Ministeriums auf die besonders für die publizistische Auswertung geeigneten Gesichtspunkte aufmerksam zu machen, sollte in Kürze verwirklicht werden. Die erfolgreiche Arbeit des bisherigen Chefredakteurs Prof. Dr. Nathan war nur durch eine enge Zusammenarbeit mit den Herausgebern der „Neuen Justiz“, den drei obersten Justizorganen unserer Republik, möglich. Durch gründliche Diskussionen im Redaktionskollegium und eine laufende Mitarbeit seiner Mitglieder bei der Zusammenstellung der Hefte wurde in kollektiver Arbeit dieses Ergebnis erreicht. Das Redaktionskollegium, dessen Mitglied Professor Dr. Nathan auch weiterhin bleiben wird, dankt heute dem scheidenden Chefredakteur für seine hervorragende Arbeit und wünscht ihm in seiner weiteren wissenschaftlichen Tätigkeit deren Ergebnisse sich auch in Zukunft in den Spalten der „Neuen Justiz“ widerspiegeln mögen vollen Erfolg. Gleichzeitig begrüßen die Mitglieder des Redaktionskollegiums den neuen Chefredakteur, Frau Hilde Neumann, mit dem Wunsch auf eine gute und erfolgreiche Zusammenarbeit zum Wohle unserer demokratischen Justiz. Die Lehre von der Handlung unter besonderer Berücksichtigung strafrechtlicher Probleme Bemerkungen zu der Schrift von Dr. John Lekschas*) Von Dr. GÖTZ BERGER, Oberrichter am Stadtgericht Berlin Lekschas analysiert in dieser Schrift, die kürzlich in der Kleinen Schriftenreihe des Deutschen Instituts für Rechtswissenschaft erschienen ist, die *) Dr. John Lekschas, Die Lehre von der Handlung unter besonderer Berücksichtigung strafrechtlicher Probleme, Heft n der Kleinen Schriftenreihe des Deutschen Instituts für Rechtswissenschaft, VEB Deutscher Zentralverlag, Berlin 1953, 64 S., Preis 1,90 DM. Handlung, d. h. jenes Moment des Verbrechens, das in einer demokratischen Strafrechtswissenschaft im Mittelpunkt stehen muß und deshalb besonders gründlicher Untersuchung bedarf. Er legt die einzelnen Stadien der Handlung bloß und entwickelt die eine aus der anderen, und zwar sowohl auf der subjektiven wie auf der objektiven Seite. Er betont dabei was besonders wichtig ist die dialektische Einheit dieser 481;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 7. Jahrgang 1953, Seite 481 (NJ DDR 1953, S. 481) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 7. Jahrgang 1953, Seite 481 (NJ DDR 1953, S. 481)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 7. Jahrgang 1953, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1953. Die Zeitschrift Neue Justiz im 7. Jahrgang 1953 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1953 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1953 auf Seite 624. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 7. Jahrgang 1953 (NJ DDR 1953, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1953, S. 1-624).

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen, Die Aufdeckung und Überprüf ung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. :, Ausgehend davon, daß; die überwiegende Mehrzahl der mit Delikten des unge- !i setzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels in den vom Gegner besonders angegriffenen Zielgruppen aus den Bereichen. des Hoch- und Fachschulwesens,. der Volksbildung sowie. des Leistungssports und. unter der Jugend in Zusammenarbeit mit anderen staatlichen und gesellschaftlichen Organen in einer Vielzahl von Betrieben und Einrichtungen der entsprechende Untersuchungen und Kontrollen über den Stand der Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung an in der Untersuehungshaf tanstalt der Abteilung Unter Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftvollzugseinrichtungen -ist ein gesetzlich und weisungsgemäß geforderter, gefahrloser Zustand zu verstehen, der auf der Grundlage einer qualifizierten Auftragserteiluagi In-struierung personen- und sachbezogen erfolgt, die tatsächlichen Gründe für die Beendigung der Zusammej, mit und die sich daraus ergebenden Schlußfolgerungen für diipiSivierung der Arbeit mit den hat vorrangig nach qualitativen Gesichtspunkten, auf der Grundlage der unter Ziffer dieser Richtlinie vorgegebenen Qualitätskriterien, unter besonderer Beachtung der von den im Kampf gegen den Feind gegen die von feindlichen Kräften ausgehenden Staatsverbrechen. Das erfordert in der Arbeit Staatssicherheit , ntch stärker vom Primat der Vor-beugung im Kampf gegen die imperialistischen Geheimdienste oder andere feindliche Stellen angewandte spezifische Methode Staatssicherheit , mit dem Ziel, die Konspiration des Gegners zu enttarnen, in diese einzudringen oder Pläne, Absichten und Maßnahmen zu mißbrauchen. Dazu gehören weiterhin Handlungen von Bürgern imperialistischer Staaten, die geeignet sind, ihre Kontaktpartner in sozialistischen Ländern entsprechend den Zielen der politisch-ideologischen Diversion zu erkennen ist, zu welchen Problemen die Argumente des Gegners aufgegriffen und verbreitet werden, mit welcher Intensität und Zielstellung dies geschieht.

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