Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1953, Seite 465

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 7. Jahrgang 1953, Seite 465 (NJ DDR 1953, S. 465); Scheidungen zu treffen. Hier und in anderen Verfahren ist es vorteilhaft, wenn je eine Frau und ein Mann Schöffen sind. Selbst auf die Urteilssprache üben die Schöffen einen erfreulichen Einfluß aus und sorgen dafür, daß die Urteilsgründe frei sind von juristischen Fachausdrücken und Bandwurmsätzen. Wie wachsam unsere werktätigen Schöffen sind, mag folgender Fall zeigen: In einer Unterhaltssache, in der die Berechtigte Westberlinerin ist, wollte der Verpflichtete seinen Unterhalt an Ort und Stelle zahlen. Der Vorsitzende sagte, sie sollten das draußen tun und eine Quittung darüber ausschreiben. Sofort griff eine Schöffin ein und machte auf die Bestimmungen des Gesetzes zur Regelung des innerdeutschen Zahlungsverkehrs aufmerksam. Schließlich darf festgestellt werden, daß die Schöffen eine erfrischende Entscheidungsfreudigkeit mitbringen und dadurch nicht unerheblich, zur Beschleunigung der Zivilprozesse beitragen. FRITZ MARQUARD, Inspekteur bei der Abt. Justiz des Magistrats von Groß-Berlin Nachrichten Ungarische Juristen über die faschistischen Provokationen vom 17. Juni 1953 Von der Vereinigung Demokratischer Juristen wird uns nachstehende Erklärung übermittelt, welche die Verbundenheit unserer ungarischen Kollegen mit unserem Kampf für die Herbeiführung eines einheitlichen, friedliebenden, demokratischen Deutschland zum Ausdruck bringt. Die Redaktion Die Juristen der Ungarischen Volksrepublik erklären sich mit ihren deutschen demokratischen Kollegen und mit allen deutschen Werktätigen solidarisch, an deren Friedenswillen die verbrecherischen Bestrebungen der amerikanischen Kriegstreiber und ihrer neofaschistischen deutschen Söldner zerschellten, eine friedliche Lösung der deutschen Frage auf der Grundlage des Potsdamer Abkommens zu verhindern, Deutschland in ein zweites Korea zu verwandeln und einen neuen Kriegsbrand zu entfachen. Wir ungarischen Juristen kennen aus unserer eigenen Geschichte die faschistische Barbarei. Wir sahen die Trümmer der Gebäude und Brücken unserer Hauptstadt. Wir vergessen nie, daß fast eine Million unserer Mitbürger in Auschwitz und den übrigen faschistischen Konzentrationslagern mit bestialischer Grausamkeit hingerichtet wurden. Die Gedenktafel an der Mauer unseres Justizgebäudes verewigt die Namen von 800 Rechtsanwälten, die als Opfer des Faschismus den Märtyrertod erlitten. Dies ist der Grund, weshalb wir ungarischen Juristen es als unsere besondere Pflicht erachten, den neuesten Anschlag der faschistischen Provokateure im Namen des Völkerrechts und der Moral zu verurteilen. Dies ist auch der Grund, weshalb wir mit außerordentlicher Freude feststellen, daß das (deutsche Volk die Hintergründe dieses Anschlages durchschaut hat und seinen Kampf für ein einheitliches, demokratisches und friedliebendes Deutschland unbeirrbar fortsetzt. Auf Grund von Aussagen der an den Ausschreitungen Beteiligten und auf Grund der von den Behörden und den Justizorganen der Deutschen Demokratischen Republik veröffentlichten Feststellungen ergibt sich, daß die Urheber der Brandstiftungen und anderer Ausschreitungen verbrecherische, auf Grund des USA-Gesetzes vom 10. Oktober 1951 finanzierte Organisationen waren. Zur Unterstützung ihrer Tätigkeit wurde ein Geheimdienst unter der Leitung eines ehemaligen Nazigenerals gebildet. Wie das genannte USA-Gesetz gegen das Völkerrecht verstößt, so stellt sich die Gründung von terroristischen Organisationen als Aggression und Intervention im Sinne des Völkerrechts, als strafbare Handlung gegen die Sicherheit und das Selbstbestimmungsrecht der Völker dar. Sie stehen auch im krassen Gegensatz zum Artikel 2 der Charta der Vereinten Nationen. Die in der Deutschen Demokratischen Republik verübten Brandstiftungen und anderen Ausschreitungen beweisen, wohin eine solche Verletzung der Prinzipien des Völkerrechts führt. Wir fühlen uns daher verpflichtet, mit aller Entschiedenheit gegen die begangenen Rechtsverletzungen Stellung zu nehmen und die internationale strafrechtliche Verantwortlichkeit der Provokateure und der Täter dieser Handlungen wo immer sie leben und wie hohe Ämter sie auch bekleiden mögen zu betonen. Heidelberger Juristenkonferenz für Recht und Freiheit Eine Anzahl westdeutscher Juristen aus den verschiedenen Ländern der Bundesrepublik hatte für den 14. Juni 1953 eine Juristenkonferenz einberufen, auf deren Tagesordnung folgende Themen standen: 1. Sicherung der staatsbürgerlichen und verfassungsmäßigen Rechte und Freiheiten gegen die Gefährdung durch die Staatsgewalt, 2. Die Verteidigung der richterlichen Unabhängigkeit. Im Anschluß an die Referate, die von Verwaltungsgerichtsdirektor Dr. Friedrich Müller, Wiesbaden, und Rechtsanwalt Dr. Furmans, Bonn, gehalten wurden, entwickelte sich eine lebhafte Aussprache. Die Kollegen beschäftigten sich auch mit dem Plan der Internationalen Juristenkonferenz für die Verteidigung demokratischer Freiheiten. In der von der Konferenz angenommenen Resolution heißt es u. a.: „Die Rechtsentwicklung im Bundesgebiet zwingt zu der Feststellung, daß zur Durchsetzung der von der Bundesregierung erstrebten Westverträge, die mit dem Grundgesetz nicht zu vereinbaren sind, und zur Bekämpfung ihrer politischen Gegner sowohl von seiten der gesetzgebenden als auch insbesondere der vollziehenden Gewalt zunehmend Maßnahmen ergriffen werden, die ebensowenig mit dem Grundgesetz wie mit den Länderverfassungen und den darin gewährleisteten Grund- und Menschenrechten vereinbart werden können. Um auch die Rechtsprechung diesen Bestrebungen dienstbar zu machen, wird zudem auf die Richter in einer Form eingewirkt, die nicht selten den Grundsatz der richterlichen Unabhängigkeit verletzt. Die Einflußnahme der Verwaltung auf die Rechtsprechung erstreckt sich SQgar bis auf das Bundesverfassungsgericht, dessen Präsident anläßlich des Streits um die Vereinbarkeit der Westverträge mit dem Grundgesetz zur öffentlichen Verteidigung der Unabhängigkeit seines Gerichts gezwungen war. Wir begrüßen es, daß viele Richter in rühmenswerter Weise ihre Objektivität gewahrt haben. Daß aber die Rechtspflege doch vielfach nicht unbeeinflußt bleibt, beweisen die vielen unzulänglich begründeten Hochverratsverfahren und Haftbefehle gegen Personen, deren einziges Verbrechen darin besteht, daß sie als Gegner der Regierungspolitik bekannt sind beweisen ferner die ungebührliche Ausdehnung der Untersuchungshaft, die Versagung der üblichen Vergünstigungen gegenüber politischen Gefangenen und die Erhebung klischierter Anklagen u. a. m. In ernster Besorgnis um diese Entwicklung rufen die Konferenzteilnehmer alle westdeutschen Juristen auf, sich mit allen verfügbaren Kräften dafür einzusetzen, daß die Achtung vor dem Grundgesetz und den Länderverfassungen sowie der Schutz der in ihnen festgelegten Grundrechte bei allen Staatsorganen gesichert und soweit erforderlich wiederhergestellt wird, in der Überzeugung, daß kein Staatswesen Bestand haben kann, dessen Regierung nicht das Recht zur höchsten Richtschnur ihres Handelns macht.“ 46 5;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 7. Jahrgang 1953, Seite 465 (NJ DDR 1953, S. 465) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 7. Jahrgang 1953, Seite 465 (NJ DDR 1953, S. 465)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 7. Jahrgang 1953, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1953. Die Zeitschrift Neue Justiz im 7. Jahrgang 1953 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1953 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1953 auf Seite 624. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 7. Jahrgang 1953 (NJ DDR 1953, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1953, S. 1-624).

Die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwaltungen Verwaltungen unterstehen den Leitern der Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen Staatssicherheit sind im Sinne der Gemeinsamen Anweisung über den Vollzug der Unte suchungshaft und darauf beruhenden dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, ist ein sehr hohes Maß an Ordnung und Sicherheit in den Untersucnunqshaftanstalten aber auch der staatlichen Ordnun ist der jederzeitigen konsequenten Verhinderung derartiger Bestrebungen Verhafteter immer erstrangige Bedeutung bei der Gestaltung der Führungs- und Leitungstätigkeit verantwortlich für die - schöpferische Auswertung und Anwendung der Beschlüsse und Dokumente der Partei und Regierung, der Befehle und Weisungen des Ministers und des Leiters der Diensteinheit - der Kapitel, Abschnitt, Refltr., und - Gemeinsame Anweisung über die Durch- Refltr. führung der Untersuchungshaft - Gemeinsame Festlegung der und der Refltr. Staatssicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der UntersuchungshaftVollzugsordnung -UKVO - in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit ;. die Gemeinsamen Festlegungen der Leiter des Zentralen Medizinischen Dienstes, der Hauptabteilung und der Abteilung insbesondere im Zusammenhang mit der Übergabe Zugeführter; das kameradschaftliche Zusammenwirken mit Staatsanwalt und Gericht bei der raschen Verwirklichung getroffener Entscheidungen über die Einleitung von Ermittlungsverfahren wegen des dringenden Verdachtes von Straftaten, die sich gegen die staatliche Entscheidung zu richteten unter Bezugnahme auf dieselbe begangen wurden. Barunter befinden sich Antragsteller, die im Zusammenhang mit den Ursachen und Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen besonders relevant sind; ein rechtzeitiges Erkennen und offensives Entschärfen der Wirkungen der Ursachen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen; das rechtzeitige Erkennen und Unwirksammachen der inneren Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen, insbesondere die rechtzeitige Feststellung subjektiv verur-V sachter Fehler, Mängel, Mißstände und Unzulänglichkeiten, die feindlich-negative Einstellungen und Handlungen als soziale Gesamterscheinung und stößt damit zugleich gegen die einzelnen feindlich-negativen Einstellungen und Handlungen und ihre Ursachen und Bedingungen vor.

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