Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1953, Seite 446

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 7. Jahrgang 1953, Seite 446 (NJ DDR 1953, S. 446); Uber die Wachsamkeit Von Dr. ERNST MELSHEIMER, Generalstaatsanwalt der Deutschen Demokratischen Republik Die „Prawda“ ruft in ihrem Leitartikel vom 21. Juni 1953 noch einmal die Erinnerung an jenes in der ganzen Welt bekanntgewordene und von allen friedliebenden Menschen verfluchte Gesetz des USA-Kongresses vom 10. Oktober 1951 wach, das unter der Tarnung „Gesetz zur gegenseitigen Sicherheit“ der Regierung der USA 100 Millionen Dollar zur Verfügung stellte zu dem ausschließlichen Zweck, die Sabotage-, Spionage- und Diversionstätigkeit in dem Gebiet der Sowjetunion und der volksdemokratischen Länder zu finanzieren. Die „Prawda“ schildert noch einmal die Empörung weitester Kreise der Weltöffentlichkeit über diesen provozierenden Angriff gegen die Prinzipien des Völkerrechts, vor allem der staatlichen Souveränität, und sie brandmarkt den Zynismus, mit dem ein Teil der bürgerlichen Presse und eine Reihe von Politikern der USA den Aufbau „eines guten Spionagesystems gegen die Sowjetunion“ forderte so der bekannte Politiker der republikanischen Partei und Gouverneur des Staates New York, Dewey und das Bestehen einer umfangreichen Spionage-, Sabotage- und Diversionstätigkeit „hinter dem eisernen Vorhang“ zugab so der militärische Kommentator der bürgerlichen Zeitung „Star Ledger“, der von dem „großen Ausmaß unserer Diversionstätigkeit“ schrieb und daraus erklärte, „daß wir so oft gefaßt werden“. Die 100 Millionen waren schnell verbraucht, und schon am 22. Juni 1952 erging ein neues Gesetz, das der Regierung gestattete, zusätzliche Beträge in beliebiger Höhe zur Finanzierung von Diversionsund Spionagetätigkeit aus den Mitteln in Anspruch zu nehmen, die für Zwecke des Nordatlantik-Biocks vorgesehen sind. Am 5. Mai 1953 legte die USA-Regierung dem Kongreß einen Gesetzentwurf vor über „Militärische Hilfe für das Ausland im kommenden Finanzjahr“, ein Entwurf, der wiederum die Bewilligung von Mitteln für Diversionsund Sabotagetätigkeit gegen die Sowjetunion und die Länder der Volksdemokratie vorsieht. Und erst vor wenigen Tagen, am 13. Juni 1953, meldet „United Press“, daß die USA-Regierung in aller Stille vom Kongreß die Zustimmung erwirkt habe, daß Mittel für die Finanzierung der „antikommunistischen Untergrundbewegung“ in Asien bereitgestellt werden können. Die Auswirkungen dieser „Großzügigkeit“ der amerikanischen Imperialisten hat die Sowjetunion und haben die Länder der Volksdemokratie schon kurz nach dem ersten „Hundertmillionen-Dollar-segen“ erfahren: Immer wieder ist seither der Versuch gemacht worden, im amerikanischen Solde stehende Spione, Diversanten und Mörder in getarnten amerikanischen Flugzeugen durch Fallschirme über diesen Ländern abzusetzen. Immer wieder zeigte sich, daß diese Banditen die gleiche, „gut amerikanische“ Ausrüstung mitbekommen hatten: Falsche Papiere, Waffen, Funkgeräte und Gift. Was mit ihnen nach der Landung geschieht, zeigt der Vorfall, der sich erst Ende April 1953 auf dem Hoheitsgebiet der Ukrainischen SSR ereignete: Die amerikanischen Spione sind nach einer Mitteilung des Innenministeriums der UdSSR sehr schnell gefaßt, vor das Militärkollegium des Obersten Gerichtshofes der UdSSR gestellt, verurteilt und erschossen worden. Aber auch wir in Deutschland sind von den Folgen dieser Politik der amerikanischen Imperialisten, die heuchlerisch von „Moral“ und „Humanität“ reden, aber Spionage, Terror, Mord meinen, nicht unberührt geblieben. Im Westen unseres Vaterlandes liegen all die Schlupfwinkel und Brutstätten, in denen unter dem Schutz der amerikanischen Bajonette Menschen aller Nationalitäten, Flüchtlinge, zurückgehaltene und verschleppte Personen, zu Spionen und Mördern ausgebildet werden. Wir kennen diese „Ausbildungsstätten“ und ihre Ausbildungsmethoden aus den Geständnissen der Angeklagten in Prozessen, die vor dem Obersten Gericht der Deutschen Demokratischen Republik und vor einigen Bezirksgerichten geführt worden sind. Auch die vier bis an die Zähne bewaffneten Banditen, von denen ich eben sprach und die über dem Gebiet der Ukrainischen SSR abgesetzt wurden, waren nach ihrem Geständnis in einer amerikanischen Spionage- und Diversionsschule in der Nähe von München ausgebildet worden. Wird so der Westen unserer Heimat schändlich mißbraucht, um in Not geratene, arbeitslose oder einmal in die Zange der imperialistischen Agentenzentralen gelangte Menschen mit allen Mitteln des Zwanges zu Verrätern an ihrem eigenen Vaterland zu machen, so haben wir, im Osten unserer Heimat, das verbrecherische Treiben der gedungenen Mörder und Banditen oft genug erlebt. Es ist der deutschen Öffentlichkeit und darüber hinaus der Weltöffentlichkeit aus den Prozessen, die vor dem Obersten Gericht und vor den Bezirksgerichten in der Deutschen Demokratischen Republik geführt worden sind, hinreichend bekannt, wie die abgeurteilten Spione und Diversanten von den Agentenzentralen in Westberlin und in Westdeutschland, die sich heuchlerisch „Bund deutscher Jugend“, „Kampfgruppe gegen Unmenschlichkeit“, „Untersuchungsausschuß freiheitlicher Juristen“ usw. nennen, geworben, gekauft und zu ihrer verbrecherischen Tätigkeit angeleitet werden. Wir haben das seit den Prozessen gegen die „Bluthunde“, gegen die Banden Hoese und Metz und gegen das sogenannte „Freie Parlament“ bis zu den Prozessen gegen Burianek und seine Bande und gegen den Giftmischer Kaiser so oft erlebt, daß wir in jedem neuen Fall der Spionage, des Terrors oder der Diversion von vornherein wissen, welchen Weg der Verbrecher in Westberlin genommen hat, bei welcher Zentrale er zuerst angelaufen ist, an wen er von dieser weitergereicht wurde und wo er schließlich landete; ja, wir können ihm Namen und Decknamen seines zuständigen „Abteilungsleiters“, etwa bei der KGU, nennen und ihm sagen, wo er die Mittel für seine Tätigkeit im Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik, etwa die Reifentöter, die Sprengbüchsen, die Brandsätze, in Empfang genommen hat. All diese Menschen standen im Solde des amerikanischen Imperialismus, sie alle hatten Anteil an dem vom Kongreß bewilligten „Milhonen-Segen“, der eine mehr, der andere weniger. Ein „Bluthund“ verbreitet Tausende von Hetzblättern für ein paar Westmark wöchentlich; ein in Westdeutschland ausgebildeter Spion steht im festen Monatsgehalt. 446;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 7. Jahrgang 1953, Seite 446 (NJ DDR 1953, S. 446) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 7. Jahrgang 1953, Seite 446 (NJ DDR 1953, S. 446)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 7. Jahrgang 1953, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1953. Die Zeitschrift Neue Justiz im 7. Jahrgang 1953 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1953 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1953 auf Seite 624. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 7. Jahrgang 1953 (NJ DDR 1953, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1953, S. 1-624).

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