Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1953, Seite 407

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 7. Jahrgang 1953, Seite 407 (NJ DDR 1953, S. 407); Aus der Praxis für die Praxis Unterstützt das Ministerium der Justiz die Neuerer in der Justizverwaltung? Nicht nur in den Produktionsbetrieben, sondern auch in der staatlichen Verwaltung bemühen sich viele Mitarbeiter, durch Verbesserungsvorschläge und Anwendung neuer Arbeitsmethoden in ihrem Arbeitsbereich ihren Teil zur Erfüllung des Fünfjahrplans beizutragen. In der Justizverwaltung bedeutete dies eine gewaltige Vorwärtsentwicklung, war doch gerade hier das „Festhalten am Überlieferten“ üblich. Der Minister der Justiz konnte in der Rundverfügung Nr. 48/52 (Bearbeitung von Verbesserungsvorschlägen) feststellen, daß z. B. die Kollegen in den Justizdienststellen des Landes Sachsen-Anhalt im Jahre 1951 130 VerbesserungsVorschläge eingereicht hatten. Haben nun das Ministerium der Justiz und die Justizverwaltungsstellen die Neuererbewegung in den nach-geordneten Dienststellen unterstützt und die eingereichten Verbesserungsvorschläge immer ausgewertet? In der Rundverfügung Nr. 48/52 wurde bereits festgestellt, daß die Bearbeitung von Verbesserungsvor-schlägen erhebliche Mängel aufweist. So wurden z. B. auch bei der früheren Hauptabteilung Justiz des Landes Sachsen-Anhalt viele Verbesserungsvorschläge lediglich registriert, gesammelt und einige derselben das war jedoch meist in das Ermessen eines einzelnen Sachbearbeiters gestellt an das Ministerium weitergeleitet. In den seltensten Fällen aber erfolgte eine tatsächliche Auswertung der eingereichten Vorschläge, an die oft nicht ernsthaft herangegangen wurde. Andererseits wurden Arbeitsmethoden zur allgemeinen Anwendung empfohlen, die so selbstverständlich waren, daß sie nicht als „Verbesserungsvorschlag“ bezeichnet werden konnten. Als Beispiel sei folgendes angeführt: Eine Geschäftsleiterin eines früheren Amtsgerichts hatte veranlaßt, daß die täglich ausgehende Post ihrer Dienststelle, die an den gleichen Empfänger ging, gesammelt und dann als Sammelpost befördert wurde. Weiter hatte sie vorgeschlagen, darauf zu achten, daß die Anschrift vollständig ist, um unnötige Zustellungskosten zu ersparen. Für diese Maßnahme, die allen verantwortungsbewußten Kollegen selbstverständlich ist, wurde sie prämiiert und der Vorschlag als ein Verbesserungsvorschlag von besonderer Bedeutung bezeichnet, durch den angeblich bei diesem Gericht monatlich 1000 DM eingespart würden. Wie kam es zu diesem Zustand? Es war niemand da, der für das Vorschlagswesen voll verantwortlich war. Die eingegangenen Verbesserungsvorschläge wurden zusätzlich irgendeinem Mitarbeiter zugeschoben; zuletzt lastete diese Arbeit auf dem Org.Instrukteur. Die verschiedensten Anweisungen z. B. des Ministeriums des Innern über die Bearbeitung von Vorschlägen wurden nur formal durchgeführt. Diese mangelhafte Förderung des Neuererwesens in der Justizverwaltung mußte sich natürlich negativ auswirken. Deshalb bedurfte es beharrlicher Überzeugungsarbeit der Funktionäre, um dennoch die Eigeninitiative der Kollegen wachzuhalten. So mancher wertvolle Vorschlag wurde in jener Zeit nur im örtlichen Maßstab ausgewertet und die gewonnenen Erfahrungen den anderen Gerichten nicht vermittelt. Daß das Ministerium der Justiz und seine Justizverwaltungsstellen aus diesen Tatsachen noch nicht die richtige Erkenntnis gewonnen haben, sollen einige Beispiele aus unserer Arbeit beweisen: 1 1. Seit dem 1. Dezember 1951 besteht beim Kreisgericht Zeitz unsere Verwaltungsbrigade. Durch die Arbeitsleistungen der Mitglieder dieser Brigade, die u. a. 11 Arbeitsplatzstudien durchführte, wurde nicht nur die Arbeitsweise der Mitarbeiter des Gerichts verbessert, sondern auch Material und Verwaltungskosten eingespart, die Qualität der Arbeit gehoben, neue Kader entwickelt, eine engere Verbindung zu den Werktätigen in den Produktionsbetrieben und auf dem Lande hergestellt und darüber hinaus 19 Verbesserungsvorschläge eingereicht. 12 davon sind anerkannt und größtenteils im DDR-Maßstab verwertet worden. Wir können uns nicht vorstellen, daß es in der Justizverwaltung schon so viele Verwaltungsbrigaden gibt und daß die Zeit der verantwortlichen Kollegen in den übergeordneten Dienststellen nicht mehr ausreicht, um die Arbeitsmethoden und -ergebnisse dieser Brigaden zu studieren. Bisher wurde unsere Brigade durch eine übergeordnete Dienststelle abgesehen von einer vor kurzer Zeit erfolgten persönlichen Vorsprache eines Mitarbeiters des Ministeriums der Justiz wegen Auswertung eines einzelnen Verbesserungsvorschlages noch nicht aufgesucht. Wo bleibt hier die Anleitung, ganz zu schweigen von der erforderlichen Unterstützung? 2. Im Januar 1951 hatte ein Mitglied unserer Brigade der damaligen Hauptabteilung Justiz in Halle einen Verbesserungsvorschlag eingereicht. Erst nach etwa 9 Monaten kam die Ablehnung, deren Begründung zeigte, daß man sich mit dem Vorschlag offenbar nicht ernstlich befaßt hatte. Auf neuerliche Vorsprache unseres Brigademitglieds wurde der Verbesserungsvorschlag dem Ministerium der Justiz zur Prüfung weitergeleitet. Im Dezember 1952 erschien dann die Rundverfügung 109/52 betr. die Behandlung der auf Grund der allgemeinen Verfügung des früheren Reichsjustizministers vom 22. November 1043 übersandten Testamentsabschriften. Erst auf Anfrage unseres Brigademitglieds beim Ministerium kam der Besdieid, daß diese Rundverfügung auf Grund seines Verbesserungsvorschlages erlassen worden sei. In diesem Zusammenhang sei erwähnt, daß für diesen Verbesserungsvorschlag eine Prämie bisher nicht gezahlt wurde. 3. Die Neugliederung der Justiz und die Bestimmungen der neuen StPO und des neuen GVG hatten u. a. zur Folge, daß der größte Teil der bisherigen Formulare nicht mehr verwendet werden konnte und daß insbesondere die neu errichteten Kreisgerichte z. T. ohne oder in ungenügendem Maße im Besitz von brauchbaren Vordrucken waren. Um zu erreichen, daß die Gerichte reibungslos arbeiten können, die zu fertigenden Urteile, Beschlüsse, Protokolle und dgl. ein einheitliches Schriftbild haben, die z. T. neuen Kräfte in allen Geschäftsstellen ohne besondere Einarbeitung einsatz-fähig sind und somit insgesamt ein rationelleres Arbeiten der Gerichte gewährleistet ist, wurden von unserer Brigade neue Formularmuster entwickelt und bei verschiedenen Gerichten in der Praxis erprobt. Es kam also in erster Linie darauf an, so schnell als möglich eine Sammlung von Vordrucken zur Verbesserung der Arbeitsweise der Gerichte fertigzustellen, denn Anleitung und Hilfe ist nur dann wirksam, wenn sie rechtzeitig erfolgt. Eine Mappe mit entsprechenden Formularmustern wurde dem Ministerium der Justiz als Verbesserungsvorschlag zur Überprüfung eingesandt. Die Brigade schlug vor, diese Muster nach der Überprüfung in Form einer Broschüre an alle Kreisgerichte herauszugeben, um durch Erproben in der Praxis und breite Diskussion Formulare zu schaffen, die auch wirklich allen Anforderungen genügen. Da dies nur erreicht werden kann, wenn die Vordrucke nicht am grünen Tisch oder in Einmannarbeit entworfen werden, wurde ferner vorgeschlagen, alle Kreisgerichte zu veranlassen, zunächst nach den neuen in der Broschüre enthaltenen Mustern zu arbeiten und nach Ablauf einer gewissen Zeit Abänderungs- bzw. Ergänzungsvorschläge einzureichen, um alsdann den Vordruck-Leitverlag in die Lage zu versetzen, in absehbarer Zeit einheitliche und brauchbare Vordrucke aufzulegen. Daß tatsächlich ein dringendes Bedürfnis für die Herausgabe neuer Formulare in der Justizverwaltung besteht, beweist die Praxis in den neu errichteten Staatlichen Notariaten, beweisen die Gerichtskritik des BG Cottbus vom 20. April 1953 (NJ 1953 S. 336) und die Anmerkung von Nathan zu dem Urteil des BG 40 7;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 7. Jahrgang 1953, Seite 407 (NJ DDR 1953, S. 407) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 7. Jahrgang 1953, Seite 407 (NJ DDR 1953, S. 407)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 7. Jahrgang 1953, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1953. Die Zeitschrift Neue Justiz im 7. Jahrgang 1953 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1953 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1953 auf Seite 624. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 7. Jahrgang 1953 (NJ DDR 1953, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1953, S. 1-624).

Der Minister für Staatssicherheit orientiert deshalb alle Mitarbeiter Staatssicherheit ständig darauf, daß die Beschlüsse der Partei die Richtschnur für die parteiliche, konsequente und differenzierte Anwendung der sozialistischen Rechtsnormen im Kampf gegen den Feind und bei der weiteren Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft. Die höheren Sicherheits-erfordernisse sowie die veränderten politischen und politisch-operativen Lagebedingungen stellen höhere Anforderungen an die Leitungstätigkeit in der Linie. Die weitere Qualifizierung und Vervollkommnung der Tätigkeit der Leiter aller Ebenen ist eine grundlegende Voraussetzung für die Realisierung des erforderlichen Leistungsanstieges in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit im Ermittlungsverfahren Vertrauliche Verschlußsache . Die weitere Vervollkommnung der Vernehmungstaktik bei der Vernehmung von Beschuldigten und bei Verdächtigenbefragungen in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache - Zu : Trotz Begründung des Verdachts einer Straftat kann es unter Berücksichtigung aller politisch, politisch-operativ und strafrechtlich relevanten Umständen zweckmäßig und angebracht sein, auf die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen die gleiche Person anzugeben, weil die gleichen Ermittlungsergebnisse seinerzeit bereits Vorlagen und damals der Entscheidung über das Absehen von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens könnte unter Berücksichtigung der anstehenden Novellierung der Straf Prozeßordnung der Beginn des zweiten Abschnitts des dritten Kapitels folgende gesetzestechnische Ausgestaltung erhalten: Zweiter Abschnitt Prüfung der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens könnte unter Berücksichtigung der anstehenden Novellierung der Straf Prozeßordnung der Beginn des zweiten Abschnitts des dritten Kapitels folgende gesetzestechnische Ausgestaltung erhalten: Zweiter Abschnitt Prüfung der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens könnte unter Berücksichtigung der anstehenden Novellierung der Straf Prozeßordnung der Beginn des zweiten Abschnitts des dritten Kapitels folgende gesetzestechnische Ausgestaltung erhalten: Zweiter Abschnitt Prüfung der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens; an ausgewählte Prüfungshandlungen sowie an die abschließenden Entscheidungen herausgearbeitet und begründet. Hierauf beruhend wurden von den Autoren Vorschläge zur Neukodifizierung der StrafProzeßordnung unterbreitet.

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