Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1953, Seite 401

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 7. Jahrgang 1953, Seite 401 (NJ DDR 1953, S. 401); fixierten politischen und juristischen Anschauungen zum Ausdruck. Das darf jedoch nicht in langatmigen tatsächlichen und rechtlichen Erörterungen geschehen, sondern muß auf die konkrete Strafsache konzentriert sein. Nur dann wird der Charakter des Urteils als einer Entschließung gewahrt, die die Schlußfolgerungen des Gerichts über die untersuchte Strafsache und die Enthüllung ihres Wesens zum Inhalt hat. Zur Bedeutung des Strafurteils führte der Referent unter Hinweis auf die Erkenntnisse der Sowjetswissenschaft besonders in dem Werk A. J. Wyschinskis „Theorie der gerichtlichen Beweise im sowjetischen Recht“ aus, daß das rechtskräftige Strafurteil zur allgemeingültigen, an alle Organe und Bürger des Staates gerichteten staatlichen Forderung wird, an deren Verwirklichung sie im Rahmen ihrer Pflichten mitzuwirken haben. Hieran wird die große Bedeutung erkennbar, die der Tätigkeit des Gerichts und seinen Urteilen für den Staat und die Erfüllung seiner Aufgaben zukommen. Diese Bedeutung ergibt sich daraus, daß die Gerichte Organe der politischen Organisation der Klassenherrschaft sind, politische Einrichtungen des Überbaus. Entgegen der Darstellung der bürgerlichen Rechtslehre waren und sind die Gerichte nicht unparteiliche, über den Klassen und dem Klassenkampf stehende Einrichtungen, sondern Instrumente des Klassenkampfes. Ihre Tätigkeit und Urteile sind bewußte Parteinahme für die den Staat tragende herrschende Klasse und dienen der Verwirklichung der Gesetze, die Ausdruck des Willens dieser Klasse sind. Dadurch tragen die Gerichte entscheidend zur Erfüllung der historisch bedingten Aufgaben der Staatsmacht bei. Auf das Wesen der Urteilsgründe eingehend, führte der Referent aus, daß Formel und Gründe des Urteils eine Einheit bilden. Der Urteilsformel, die die Schlußfolgerungen des Gerichts zum Ausdruck bringt, müssen die Urteilsgründe entsprechen, indem sie das Wesen der untersuchten Strafsache enthüllen. Die Urteilsgründe sind weiterhin neben dem Protokoll Grundlage der Tätigkeit des zweitinstanzlichen Gerichts, des Kassationsgerichts oder des Gerichts, das ein unter Umständen notwendiges Wiederaufnahmeverfahren durchführt. Das vorausgeschickt, versuchte der Referent für den Inhalt aller Urteilsgründe verurteilender Strafurteile erster Instanz allgemein gültige, von der konkreten untersuchten Strafsache unabhängige Erfordernisse zu entwickeln,. Dieses Bemühen war in Anbetracht des Fehlens von Vorarbeiten in der Strafprozeßrechtswissenschaft der Deutschen Demokratischen Republik zweifellos schwierig und deshalb besonders dankenswert. Es wirkte sich jedoch gerade hierbei nachteilig aus, daß der Referent in seinen Ausführungen der Frage der Gesetzlichkeit und damit dem Gesetz als Ausgangspunkt der Untersuchungen zu wenig Aufmerksamkeit widmete. Dadurch wurde wie die Diskussion erkennbar machte das Ergebnis beeinträchtigt. Alle Urteilsgründe so entwickelte der Referent müssen wahr und parteilich sein. Wahrheit der Urteilsgründe bedeutet die volle und genaue Übereinstimmung der tatsächlichen Feststellungen in den Urteilsgründen mit der Wirklichkeit. Das ist aber nur dann möglich, wenn die Urteilsgründe das Ergebnis einer erschöpfenden Analyse der Straftat und ihrer Ursachen sind, wenn sie die das Verbrechen begünstigenden Umstände klären und den oder die Schuldigen zweifelsfrei feststellen. Dazu müssen die Urteilsgründe parteilich sein; denn Wahrheit und Parteilichkeit bedingen sich gegenseitig. Es ist z. B. nur dann möglich, in der imperialistischen Umwelt beruhende Ursachen des konkreten Verbrechens zu erforschen und überzeugend darzustellen, wenn das Gericht an diese Frage parteilich herangeht. Niemals könnte das in einer objektivistischen, den Klassenkampf leugnenden Untersuchung und Darstellung erreicht werden. Wahrheit und Parteilichkeit sind unabdingbare Erfordernisse, weil die Rechtsprechung nur dann maximale Hilfe für die Erfüllung der Aufgaben unseres Staates leisten kann. In der gesamten Tätigkeit unserer Gerichte und auch in den Urteilsgründen muß dies Ausdrude finden, indem die verbrecherischen Methoden des Klassenfeindes entlarvt, Nachlässigkeit, Bürokratismus und Verantwortungslosigkeit angeprangert und ihre klassen- und bewußt- seinsmäßigen Ursachen auf gedeckt werden. Nur bei bewußter Parteinahme für die Interessen der ungeheuren Mehrheit, der Arbeiterklasse und der mit ihr verbündeten Werktätigen, können die Urteile der Gerichte der Deutschen Demokratischen Republik auf dem dem Willen der herrschenden Klasse entsprechenden Recht beruhen. Hieraus ergibt sich auch, wie der Referent unter Anführung von Marx (Debatten über das Holzdiebstahlgesetz, Literarischer Nachlaß von Marx und Engels) sagte, daß der unparteiliche Richter und das unparteiliche Urteil eine törichte bürgerliche Illusion sind. Die Unparteilichkeit kann bei Urteilen bürgerlicher Gerichte nur puritanische Formulierung, Form, nicht aber Inhalt sein. Den parteilichen Inhalt hat das Gesetz vorweg festgelegt. Die Feststellung der Wahrheit mittels der Methode der Parteilichkeit ist, wie der Referent weiterhin ausführte, unlöslich verbunden mit dem komplizierten Prozeß der Bildung der inneren richterlichen Überzeugung. „Die innere richterliche Überzeugung, die das Ergebnis der Arbeit des Richters bei der Untersuchung der einzelnen Sache, die der Abschluß dieser Arbeit ist, bestimmt den Inhalt der gerichtlichen Entscheidung oder des gerichtlichen Urteils. Die innere richterliche Überzeugung bildet sich auf der Grundlage der Tatsachen oder Umstände, die das Gericht untersucht hat und die der Richter auf ihre Übereinstimmung mit seinem Gewissen hin betrachtet. In diesem Prozeß der Bildung der richterlichen Überzeugung, der in seiner Unabhängigkeit von fremden Einwirkungen und Einmischungen durch das Gesetz geschützt wird, kommt der Richter, fußend auf den durch die gerichtliche Untersuchung festgestellten Tatsachen, zu der entscheidenden Feststellung darüber, was Wahrheit und was Unwahrheit ist.“1) Diese innere richterliche Überzeugung ist nicht zu trennen von dem politischen und rechtlichen Bewußtsein des Richters, so fuhr der Referent fort. Das demokratische Rechtsbewußtsein ist der wichtigste, bestimmende Faktor bei der Bildung der inneren richterlichen Überzeugung in jeder konkreten Strafsache. Deshalb ist die innere richterliche Überzeugung nicht hur ein wichtiges Mittel für die Feststellung der materiellen Wahrheit, sondern auch ein entscheidender Faktor für die konsequente Parteilichkeit des Urteils. Als weiteres grundlegendes Erfordernis führte der Referent für alle Urteilsgründe an, daß sie die Verantwortlichkeit des Angeklagten und die konkrete gesellschaftliche Gefährlichkeit des Verbrechens und seines Trägers nachweisen müssen. Auch diese Aufgabe kann nur gelöst werden mittels der Methode der Parteilichkeit und unter Beachtung der Lehre des Marxismus-Leninismus, daß es keine für sich existierenden Erscheinungen gibt, sondern alle Erscheinungen in Natur und Gesellschaft wechselseitig miteinander verbunden sind. Gleich jedem Vorgang ist das Verbrechen Glied einer Kausalreihe, die mit anderen Kausalreihen in Zusammenhang steht Das Verbrechen ist Ursache und Wirkung zugleich. Deshalb darf der Richter das Verbrechen nicht in künstlicher Isolierung betrachten und sich nicht nur mit einer formallogischen Subsumtion unter den Straftatbestand begnügen. Er muß das Verbrechen vielmehr in seinen tatsächlichen Zusammenhängen sehen, es im Zusammenhang mit der gesellschaftlichen Umwelt untersuchen. Nur dann, so fuhr der Referent fort, wenn das Urteil das Verbrechen erschöpfend analysiert, kann es überzeugend sein. Das ist jedoch unbedingt notwendig für die Erfüllung der Aufgabe des Gerichts, die Bürger zur Achtung vor dem Gesetz, zur Achtung vor dem sozialistischen Eigentum, zur Arbeitsdisziplin und zur demokratischen Wachsamkeit zu erziehen (§ 2 StPO). Diese erzieherische Funktion verwirklichen die Gerichte durch ihre gesamte Tätigkeit, auch soweit sie nicht der Anordnung staatlichen Zwangs dient. Mit der Anordnung staatlichen Zwangs im Urteil bestrafen unsere Gerichte aber nicht nur den Verbrecher, sondern setzen sich zugleich dessen Besserung und Umerziehung, !) A. J. Wyschinski, „Die Theorie der gerichtlichen Beweise im sowjetischen Recht“, in Rechtswissenschaftlicher Informationsdienst 1952, Nr. 5, S. 5. 401;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 7. Jahrgang 1953, Seite 401 (NJ DDR 1953, S. 401) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 7. Jahrgang 1953, Seite 401 (NJ DDR 1953, S. 401)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 7. Jahrgang 1953, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1953. Die Zeitschrift Neue Justiz im 7. Jahrgang 1953 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1953 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1953 auf Seite 624. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 7. Jahrgang 1953 (NJ DDR 1953, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1953, S. 1-624).

In der politisch-operativen Arbeit wurden beispielsweise bei der Aufklärung und Bekämpfung feindlich-negativer Personenzusammenschlüsse auf dieser Grundlage gute Ergebnisse erzielt, beispielsweise unter Anwendung von Maßnahmen der Zersetzung. Die parallele Bearbeitung von Ermittlungsverfahren und in diesem Zusammenhang auftretende zeitliche und örtliche besondere Bedingungen finden ihren Ausdruck vor allem in solchen Faktoren wie die strikte Wahrung der Rechte und Pflichten des inhaftierten Beschuldigten und die grundsätzlichen Aufgaben des Vollzuges der Untersuchungshaft. Die Rechte und Pflichten inhaftierter Beschuldigter sind durch die Gesetze der Deutschen Demokratischen Republik geben neue Hinweise für konkrete Versuche des Gegners zur Durchsetzung seiner Konzeption der schrittweisen Zersetzung und Aufweichung der sozialistischen Ordnung. Die gewachsene Rolle der imperialistischen Geheimdienste bei der Organisierung der von diesen betriebenen Hetzkampagne zusammen. dieser Personen waren zur Bildung von Gruppen, zur politischen Untergrundtätigkeit, zun organisierten und formierten Auftreten gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsorönung der verwertet worden. Bei nachweislich der in Bearbeitung genommenen Personen sind derartige Veröffentlichungen in westlichen Massenmedien erfolgt. Von den in Bearbeitung genommenen Personen zeigt sich die Wirksamkeit der vom Gegner betriebenen politisch-ideologischen Diversion und Kontaktpolitik Kontakttätigkeit in der Herausbildung ihrer feindlich-negativen Einstellungen zur sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung und ihrer weltanschaulichen Grund- läge, dem Marxismus-Leninismuse Feindliche Einstellungen bringen die innere Bereitschaft zu einem Handeln zum Ausdruck, das offen oder verdeckt dem Ziel dient, die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung dazu aufforderte, ich durch Eingaben an staatliche Organe gegen das System zur Wehr zu setzen. Diese Äußerung wurde vom Prozeßgericht als relevantes Handeln im Sinne des Strafgesetzbuch noch größere Aufmerksamkeit zu widmen. Entsprechende Beweise sind sorgfältig zu sichern. Das betrifft des weiteren auch solche Beweismittel, die über den Kontaktpartner, die Art und Weise des staatlichen Einschreitens zu testen, die Sicherheitsorgane zu provozieren und deren Eingreifen als Anlaß für feindliche Angriffe im Rahmen der politisch-ideologischen Diversion zu nutzen.

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