Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1953, Seite 336

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 7. Jahrgang 1953, Seite 336 (NJ DDR 1953, S. 336); Berichte Einige Auswirkungen der Adenauer-Politik auf die Justizorgane Westdeutschlands Zeitungen und Fachzeitschriften in Westdeutschland berichten seit einigen Jahren unablässig über die Verelendung von Richtern und Staatsanwälten. Kundgebungen von Richtern, Reden der Justizminister und Haushaltsdebatten in den westdeutschen Parlamenten schildern eindringlich die ständig sich steigernde wirtschaftliche Notlage. „Unsere Richter sind am Ende des Möglichen“, wird auf einer Richtertagung schon im März 1951 festgestellt, „Die meisten leben geradezu in bitterer Not“, wird zu gleicher Zeit in der „Deutschen Richterzeitung“ geschrieben. Die Denkschrift des Württembergischen Richtervereins stellt im Frühjahr 1951 fest: „Richter und Staatsanwälte stehen an der Grenze ihres Existenzminimums“; in einer Mitgliederversammlung der Richtervereinigung im November 1951 wird darüber geklagt, daß an der Arbeitskraft des Richters Raubbau getrieben werde. Das „Handelsblatt“ nennt im März 1951 den Richter einen „Tagelöhner der Justiz“, dessen Gehalt dem Lohn eines Facharbeiters entspreche, und auf der Tagung des Richterbundes am 10. Oktober 1952 in Bonn wird die Lage der Richter und Staatsanwälte als katastrophal geschildert, die zu Niedergeschlagenheit, Gleichgültigkeit und Verzweiflung vieler Richter und Staatsanwälte führe. Ende 1952 schreibt der Vorsitzende des Richterbundes und Präsident des Bayerischen Obersten Landesgerichts: „Es sind keine Mittel da für literarisches Rüstzeug, für kulturelle Fortbildung, für eine ausreichende Erholung, mitunter nicht einmal für ausreichende Kleidung “. In seiner Ausgabe vom 8. November 1952 berichtet der „Hamburger Anzeiger“: „Die Richterschaft ist verelendet, ein großer Teil ist verschuldet “. Das sind die Auswirkungen des Bonner Rüstungs-Haushalts auf Richter und Staatsanwälte, bei denen das eingespart werden muß, was bestimmt ist, zur Durchführung der kriegerischen Politik der westdeutschen Imperialisten verwendet zu werden. Die Folgen sind ein Ansteigen der Erkrankungen der Richter auf das dreifache, eine Verwüstung ihrer Arbeitskraft und vorzeitiger Tod. In der Haushaltsdebatte 1952 mußte der niedersächsische Justizminister zugestehen: „Allein in dem Bezirk des Oberlandesgerichts Celle sind innerhalb der letzten 6 Monate von insgesamt 603 Richtern 108 wegen Kreislaufstörungen und anderer, auf übermäßige dienstliche Beanspruchung zurückzuführender Krankheiten als krank gemeldet worden“. In der „Westdeutschen Neuen Presse“ (Bonn) vom 27. Juni 1952 war zu lesen: „Die Richter sterben buchstäblich in den Sielen“. Und am 3. März 1951 erklärte der Präsident des Bundesgerichtshofes auf der Wein-heimer Tagung: - „Der Richter ist nichts anderes als ein maßlos überlasteter und gehetzter, übermäßig schlecht bezahlter, von persönlichen Sorgen gequälter, von Gott und der Welt angegriffener und bedrohter, von einem lähmenden Mißtrauen umgebener kleiner Beamter“. Während nach Berechnung des Deutschen Industrie-Instituts Köln die Kosten für Ernährung seit 1937 um 56,5% und für Bekleidung um 73,4% gestiegen sind, während die Prozesse bis zu 236%, die Zwangsvollstreckungen um 282%, Konkurse um 138% und die Zwangsverwaltungen von Grundstücken sogar um 1600% seit 1949 gestiegen sind, sind weder Gehälter noch Richterstellen erhöht worden. Wenn trotz dieser Tatsachen, die der Adenauer-Regierung genau bekannt sind, die Lage der Richter und Staatsanwälte nicht gebessert wird, so sind es außer Haushaltsfragen noch andere Gründe, die die Imperialisten zu einer solchen Politik bestimmen. Nicht ohne Grund nimmt es diese Regierung in Kauf, daß es bei manchen Gerichten infolge dieser Überlastung der Richter schon zum Stillstand der Rechtspflege gekommen ist, wie z. B. beim Amtsgericht Hannover, dessen Präsidium angesichts von 2200 unerledigten Schöffengerichtssachen schon im Mai 1951 verfügte, daß einfach bestimmte Arten von Prozessen bei diesem Gericht nicht mehr verhandelt werden. Diese Haltung der Regierung ist nichts anderes als ein Angriff gegen die Unabhängigkeit des Richters. Diese Tatsache wird durch zahlreiche Äußerungen aus Kreisen westdeutscher Richter bestätigt. Die „Deutsche Richterzeitung“ schreibt im Februar 1952: „In Wirklichkeit kann man nicht von einer echten wirtschaftlichen Unabhängigkeit sprechen, nicht einmal bei den obersten Richtern. Denn auch diese können nicht hoffen, nach Abzug der Steuern soviel übrig zu behalten wie der Metzger oder Bäcker, bei dem sie einkaufen“. Eine unmittelbare Folge der wirtschaftlichen Notlage der Richter ist die Abkehr des qualifizierten Nachwuchses von der Richterlaufbahn. Während noch 1948 56% der Assessoren, die das Examen mit „sehr gut“ oder „gut“ bestanden, sich um Aufnahme in den Justizdienst bewarben, sind es 1952 nur noch 10%. In der Begründung eines Gesetzentwurfs über Gehaltszulagen für Richter, den außerparlamentarische Kreise beim Bundesrat einbrachten, wird ausgeführt: „Die zunehmende Verschuldung der Richter kann sich zu einer Gefahr für eine saubere und unabhängige Rechtspflege auswirken. Das Wegbleiben qualifizierten Nachwuchses und das Abwandern plangemäß ange-stellter Richter führt zu einer negativen Auslese, die einer einwandfreien und leistungsmäßig hochgestellten Rechtspflege abträglich ist“. Darauf kommt es der Adenauer-Regierung gerade an. Richter, die zittern vor politischen Drohungen, Richter, die unqualifiziert sind und desto unkritischer dem Verlangen politischer Machtgruppen entgegenkommen, sind die Figuren, wie sie ein Adenauer-Regime braucht, um auch die Rechtsprechung mit ihren reaktionären und volksfeindlichen Absichten zu beherrschen. Und führen diese Verhältnisse zu einer politischen Radikalisierung der Richter zugunsten der Reaktion, wie es in einer Denkschrift des Richtervereins Anfang 1952 festgestellt wird, so liegt dies nur im Sinne der Adenauer-Regierung. Diesem Vorhaben der Reaktion entspricht es, wenn eine möglichst große Zahl von Hilfsrichtern beschäftigt wird, die jederzeit entlassen werden können. Die „Richterzeitung“ schrieb hierzu im Juni 1952: „Eine wenig erfreuliche Tatsache bei der Besetzung unserer Gerichte ist die große Zahl der beauftragten Richter Es handelt sich um Richter, die bei uns z. T. seit 4, 5 und 6 Jahren nicht in Planstellen, sondern nur im Beamtenverhältnis auf Widerruf beschäftigt werden“. Daß das System der politischen Nötigung des Richters bereits zu wirken beginnt, ein System, das sich auf abhängige, unterwürfige, gewissenlose, korrumpierte Richter stützt, kann heute schon Zeugnissen der westdeutschen Fachpresse entnommen werden. In der „Deutschen Richterzeitung“ wird im März 1953 unter der Überschrift „Gerechtigkeit oder Justizwillkür?“ ausgeführt: „Es sollte jeden freiheitsliebenden Staatsbürger und besonders jeden verantwortungsbewußten Kritiker mit schwerer Sorge erfüllen, daß unabhängige Richter schon wieder mit Schmähbriefen anonymer Erpresser und sogar mit Mordandrohungen überfallen werden Wir können uns unschwer vorstellen, welche politischen Gruppen es sind, die hier wirken. Und wenn wir uns die Zusammenhänge vorstellen, die wenn auch nur bruchstückweise festgestellt wurden bei der Aufdeckung des sog. BDJ, so sind uns auch die Hintermänner solcher Richtererpressungen wohl bekannt. Die westdeutschen Richter und Staatsanwälte müssen deshalb erkennen, daß sie niemals auf eine Besserung ihrer Lage hoffen können, solange die Adenauer-Regierung die politischen Ziele bestimmt. Am 10. Juni 1950 bereits wurde der Entwurf eines Richtergesetzes eingebracht. Auf der Kölner Richtertagung im Oktober 1952 also nach mehr als zwei Jahren erklärte Bundesjustizminister Dehler: „Ich muß gestehen, daß ich mit leeren Händen komme, obwohl die soziale Lage der Richterschaft auf Abhilfe drängt“. Als moralische 336;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 7. Jahrgang 1953, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1953. Die Zeitschrift Neue Justiz im 7. Jahrgang 1953 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1953 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1953 auf Seite 624. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 7. Jahrgang 1953 (NJ DDR 1953, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1953, S. 1-624).

Die Organisierung und Durchführung von Maßnahmen der operativen Diensteinheiten zur gesellschaftlichen Einwirkung auf Personen, die wegen Verdacht der mündlichen staatsfeindlichen Hetze in operativen Vorgängen bearbeitet werden Potsdam, Duristische Hochschule, Diplomarbeit Vertrauliche Verschlußsache Rechtliche Voraussetzungen und praktische Anforderungen bei der Suche und Sicherung strafprozessual zulässiger Beweismittel während der Bearbeitung und beim Abschluß Operativer Vorgänge sowie der Vorkommnisuntersuchung durch die Linie Untersuchung zu treffenden Entscheidungen herbeizuführen, bringen Zeitverluste, können zu rechtlichen Entscheidungen führen, die mit der einheitlichen Rechtsanwendung im Widerspruch stehen, und tragen nicht dazu bei, eine wirksame vorbeugende Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der subversiven Angriffe, Pläne und Absichten des Feindes sowie weiterer politisch-operativ bedeutsamer Handlungen, die weitere Erhöhung der Staatsautorität, die konsequente Verwirklichung der sozialistischen Gesetzlichkeit und die weitere Festigung des Vertrauensverhältnisses der Bürger zur sozialistischen Staatsmacht, besonders zum Staatssicherheit , die objektive allseitige und umfassende Aufklärung jeder begangenen Straftat, ihrer Ursachen und Bedingungen konsequent, systematisch und planvoll einzuengen sowie noch effektiver zu beseitigen, zu neutralisieren bzw, in ihrer Wirksamkeit einzuschränken. Die Forderung nach sofortiger und völliger Ausräumung oder Beseitigung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen gehören demzufolge die subversiv-interventionistische Politik des imperialistischen Herrschaftssystems gegen den realen Sozialismus, das staatliche und nichtstaatliche Instrumentarium zur Durchsetzung dieser Politik und die von ihm angewandten Mittel und Methoden sowie die vom politischen System und der kapitalistischen Produktionsund Lebensweise ausgehenden spontan-anarchischen Wirkungen. Im Zusammenhang mit der Beantwortung der Frage nach den sozialen Ursachen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen; das rechtzeitige Erkennen und Unwirksammachen der inneren Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen, insbesondere die rechtzeitige Feststellung subjektiv verur-V sachter Fehler, Mängel, Mißstände und Unzulänglichkeiten, die feindlich-negative Einstellungen und Handlungen letztlich erklärbar. Der Sozialismus wird nirgendwo und schon gar nicht in der durch eine chinesische Mauer vom Imperialismus absolut abqeschirmt.

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