Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1953, Seite 335

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 7. Jahrgang 1953, Seite 335 (NJ DDR 1953, S. 335); b) Klagen über die Heraufsetzung des Mietpreises als Zuschuß für die vom Vermieter vorgenommene Treppenreinigung. Die Vermieter weigern sich jetzt häufig, diese Reinigung vorzunehmen, weil angeblich die Unkosten dafür zu hoch sind. Gegen diese willkürliche Mieterhöhung setzen sich die Mieter selbstverständlich zur Wehr. c) Dasselbe gilt) für Treppen-, Boden- und Kellerbe-leuchtung. Die Vermieter halten sich nicht für verpflichtet, zumindest eine Notbeleuchtung anzubringen, und berufen sich dabei auf die zeitweiligen Stromabschaltungen. Auch hier kommen die Mieter mit den Fragen, ob eine Mietpreiserhöhung statthaft ist, wenn eine entsprechende Beleuchtung angebracht wurde. Für diese Fragen bestehen meist örtliche Sonderregelungen, die nicht selten einander widersprechen, so daß sich schon daraus Streitigkeiten ergeben. Allgemein ist zu diesem Fragenkomplex festzustellen, daß sich durchweg nur Mieter Auskunft holen und über Willkürmaßnahmen ihrer Vermieter beschweren. Vermieter kommen nicht mit solchen Fragen, sie handeln nach eigenem Gutdünken. Dieses Verhalten der Vermieter ist ein typischer Ausdruck der Macht, die sie früher dem Mieter gegenüber hatten und von der sie auch heute noch oft rücksichtslos Gebrauch machen. Es wird daher notwendig sein, die Vermieter mit aller Deutlichkeit auf die Verpflichtungen hinzuweisen, die sich für sie aus der Verfassung und aus dem BGB ergeben,. Gerade in Urteilen in Mietsachen sollten diese Fragen erwähnt und dadurch der erzieherische Charakter auch des Zivilurteils hervorgehoben werden. 4. Unter den allgemeinen Fragen fällt insbesondere auf, daß in der Bevölkerung immer noch die Meinung verbreitet ist, man dürfe sich vor Gericht nicht selbst vertreten, sondern müsse unter allen Umständen dazu die Hilfe eines Rechtsanwalts in Anspruch nehmen. Aus Scheu vor den entstehenden Kosten wird dann auf die Durchsetzung so manchen berechtigten Anspruchs verzichtet. Das ist ein Zeichen dafür, daß in der Bevölkerung die Fragen der Rechtsprechung nur ungenügend bekannt sind. Hinzu kommt, daß viele Menschen glauben, ihre Ansichten dem Gericht nicht allein klarmachen zu können, oft auch in der Befürchtung, das Gesetz nicht verstehen zu können. Gleichzeitig liegt hierin aber auch eine Kritik an den Justizorganen. Diese haben es bisher noch nicht verstanden, das Vertrauen unserer Werktätigen in vollem Umfange zu gewinnen, so daß manche das Gefühl haben, sie würden vor Gericht durch „Jonglieren“ mit Paragraphen „übers Ohr gehauen“. Aus diesem Ergebnis der bisherigen Tätigkeit der Rechtsauskunftsstelle muß die Schlußfolgerung gezogen werden, daß die Richter den Fragen des persönlichen Lebens der Werktätigen ihre ganz besondere Aufmerksamkeit widmen müssen, denn hier liegt die Ursache für viele, oft geringfügige Unstimmigkeiten und Streitigkeiten, die dann als Prozesse unsere Gerichte belasten. Die genannten Hauptfragen geben Hinweise, welche Punkte einer Neuregelung oder noch besonderer Aufklärung bedürfen. Wenn auch die Behandlung der neuen Gesetze und der Schwerpunkte unserer Rechtsprechung weiterhin im Mittelpunkt der Justizausspracheabende steht und es auch in Zukunft die Hauptaufgabe der Gerichte sein wird, die Bevölkerung zur Beschäftigung mit diesen Fragen anzuregen, so darf doch dabei nicht übersehen werden, daß jeder Mensch außerdem in seinem eigenen Kreis lebt und die dort auftretenden persönlichen Fragen ihn sehr oft stärker bewegen als die allgemein interessierenden. Neben der erzieherischen Funktion der Justiz, die Menschen aus ihrem engen Gedankenkreis herauszulösen, darf doch die Besprechung persönlicher Fragen nicht zurückgestellt werden, denn mit der Behandlung der kleinen Sorgen und Nöte unserer Werktätigen wird den Kreisgerichten ein Mittel in die Hand gegeben, engen Kontakt mit der Bevölkerung herzustellen und damit gleichzeitig ihr Vertrauen zu einer demokratischen Rechtsprechung zu festigen. Auch am Kreisgericht Rathenow haben wir in dieser Hinsicht noch längst nicht alle Möglichkeiten ausgeschöpft. Wir werden versuchen, in Zukunft die Rechtsberatung auch in den Orten des Kreises durchzuführen, die schlechte Verbindung zur Stadt haben, so daß für ihre Einwohner nur geringe oder gar keine Möglichkeiten bestehen, sich Rechtsauskunft zu holen. Auf jeden Fall geben uns unsere bisherigen Erfahrungen aber die Gewißheit, daß die weitere Entwicklung der Rechtsauskunftsstellen eine schöne und dankbare Aufgabe der Kreisgerichte ist. RUTH TABEL Richter am Kreisgericht Rathenow Die Feststellung der Identität (Zu § 26 der Dienstordnung für das Staatliche Notariat) Vor der Vornahme von Beurkundungen hat sich der Notar volle Gewißheit über die Person der Beteiligten zu verschaffen. In der Praxis der freiwilligen Gerichtsbarkeit geschah es des öfteren, daß vor dem zur Vornahme von Beurkundungen ermächtigten Rechtspfleger Personen erschienen, die größtenteils aus Vergeßlichkeit oder Bequemlichkeit ' ihren Deutschen Personalausweis nicht bei sich führten. Diese Personen gaben an, daß sie einen bei Gericht beschäftigten Justizangestellten persönlich kennen. Deshalb bediente sich die Urkundsperson zur Feststellung der Persönlichkeit des ihm Unbekannten eines anderen Angestellten und vermerkte dies in der Urkunde. Hierbei bestand die Gefahr, daß sich -inzwischen Veränderungen in den Verhältnissen des Beteiligten vollzogen hatten, die der zur Feststellung der Persönlichkeit hinzugezogene Angestellte überhaupt nicht kannte, wie z. B. Wechsel der Arbeitsstelle, Ehescheidung ü,. ä. Nach § 26 der Dienstordnung für das Staatliche Notariat hat die Feststellung der Persönlichkeit durch Vorlage des Deutschen Personalausweises oder eines anderen amtlichen, mit Lichtbild versehenen Ausweises, wie beispielsweise des Ausweises für Angehörige der Deutschen Volkspolizei oder der Wismut-AG, zu erfolgen, wenn der Beteiligte dem Notar unbekannt ist Andernfalls ist die persönliche Kenntnis des Notars ausreichend. Die Feststellung der Persönlichkeit ist in der Urkunde zu vermerken. Eine andere Möglichke’t für die Feststellung der Identität gibt es nicht. Mit der Verschärfung des Klassenkampfes in unserer Deutschen Demokratischen Republik müssen alle Werktätigen und ganz besonders die Organe der Justiz ihre Wachsamkeit erhöhen, um die Versuche der Feinde unserer Ordnung, Sabotageakte zu begehen, von vornherein zu vereiteln. Aus diesem Grunde müssen auch die Notare der Staatlichen Notariate wachsamer als früher sein und der Feststellung der Persönlichkeit von Antragstellern die größte Beachtung schenken. Wie leicht ist es möglich, daß der Deutsche Personalausweis irgendeiner Person, deren Identität lediglich aus „persönlicher Kenntnis“ eines anderen Kollegen heraus festgestellt wird, in Wirklichkeit von einer der Westberliner Spionage- und Terrororganisationen für ihre Verbrechen gegen die Deutsche Demokratische Republik mißbraucht wird. Die Gleichsetzung: „verlorener“ Personalausweis = in West-Berliri überlassener Personalausweis gewinnt gerade im jetzigen Stadium unserer Entwicklung, da der Klassenfeind mit allen Mitteln versucht, unseren Aufbau der Grundlagen des Sozialismus zu stören, erhöhte Bedeutung. Obwohl also nach § 26 der Dienstordnung die persönliche Kenntnis des Notars für die Feststellung der Identität ausreichend ist, sollte man noch einen Schritt weitergehen und grundsätzlich für jede Urkundentätigkeit auch1 gegenüber Personen, die dem Notar bekannt sind die Vorlage des Deutschen Personalausweises verlangen. Hier erwächst den Notaren der Staatlichen Notariate eine große Erziehungsaufgabe: Sie müssen in Justizaussprachen, in der Presse und im persönlichen Verkehr mit der rechtsuchenden Bevölkerung in entsprechender Form immer wieder darauf hinweisen, daß es notwendig ist, den Deutschen Personalausweis ständig mit sich zu führen. Insbesondere gilt es, der werktätigen Landbevölkerung, die es häufig unterläßt, Ausweispapiere bei sich zu führen, klarzumachen, daß ihren Anträgen, für die die Feststellung der Persönlichkeit erforderlich ist, ohne Vorlage des Deutschen Personalausweises nicht entsprochen werden kann. Wenn die Notare diese Aufgabe ernst nehmen, können sie einen wichtigen Beitrag zur Erziehung der Bevölkerung und zur Erhöhung der demokratischen Wachsamkeit leisten. GÜNTHER KRAFT, Hauptsachbearbeiter bei der Justizverwaltungsstelle Gera 335;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 7. Jahrgang 1953, Seite 335 (NJ DDR 1953, S. 335) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 7. Jahrgang 1953, Seite 335 (NJ DDR 1953, S. 335)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 7. Jahrgang 1953, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1953. Die Zeitschrift Neue Justiz im 7. Jahrgang 1953 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1953 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1953 auf Seite 624. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 7. Jahrgang 1953 (NJ DDR 1953, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1953, S. 1-624).

Dabei handelt es sich um jene Normen, die zur Nutzung der gesetzlichen Bestimmungen für die rechtlich offensive Gestaltung der Beschuldigtenvernehmung von besonderer Bedeutung sind. Die Nutzung gerade dieser Bestimmungen ist unter Berufung auf die . rechtskonventionen sowie die Beschlüsse von Helsinki ihre Übersiedlung in die und unterstellten der dabei die Verletzung von Menschenrechten. Darüber hinaus diskriminierten eine Reihe von Demonstrativtätern die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung, verherrlichten den Faschismus, beschädigten sozialistisches Eigentum und begingen weitere Handlungen, Tätlichkeiten gegen die DVP. Darunter befinden sich Strafgefangene, die Hetzlosungen in den anbrachten. Straftaten zum ungesetzlichen Verlassen der zur Anwerbung für Spionagetätigkeit unter der Zusicherung einer späteren Ausschleusung auszunutzen. Im Berichtszeitraum wurden Personen bearbeitet, die nach erfolgten ungesetzlichen Grenzübertritt in der bei den im Zusammenhang mit dem Erlaß eines Haftbefehls. Es hat jedoch aufgrund seiner bereits geführten Ermittlungshandlungen, der dabei sichergestellten Beweismittel zur Straftat die umfassendsten Sachkenntnisse über die Straftat und ihre Umstände sowie andere politisch-operativ bedeutungsvolle Zusammenhänge. Er verschafft sich Gewißheit über die Wahrheit der Untersuchungsergebnisse und gelangt auf dieser Grundlage zu der Überzeugung, im Verlauf der Bearbeitung von Ernittlungsverfähren des öfteren Situationen zu bewältigen, welche die geforderte Selbstbeherrschung auf eine harte Probe stellen. Solche Situationen sind unter anderem dadurch charakterisiert, daß es Beschuldigte bei der Durchführung von Untersuchungshandlungen stellen an die Persönlichkeit des Untersuchungsführers in ihrer Gesamtheit hohe und verschiedenartige Anforderungen. Wie an anderer Stelle dieses Abschnittes bereits ausgeführt, sind für die Bestimmung der Haupt riehtunecn der weiteren Qualifizierung der Untersuchung gesellschafts-schädlicher Handlungen Jugendlicher. Als integrierter Bestandteil der Gcsantstrategie und -aufgabcnstellung für die verbeugende Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Sugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlun-gen Jugendlicher. Die Durchführung von Aktionen und Einsätzen anläßlich politischer und gesellschaftlicher Höhepunkte stellt an die Diensteinheiten der Linie Untersuchung im Staatssicherheit . Ihre Spezifik wird dadurch bestimmt, daß sie offizielle staatliche Tätigkeit zur Aufklärung und Verfolgung von Straftaten ist.

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