Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1953, Seite 333

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 7. Jahrgang 1953, Seite 333 (NJ DDR 1953, S. 333); werden rücksichtslos unterdrückt“ (Tschchikwadse). Tschchikwadse führt über die Gesetze der USA aus: „Mit den Mitteln dieser faschistischen Gesetze versuchen die herrschenden Kreise Amerikas, die fieberhaft zum Krieg gegen die UdSSR und die Länder der Volksdemokratie rüsten, ihr Hinterland zu festigen und die ständig wachsende Volksbewegung für den Frieden zu unterdrücken.“44) Nein, erklären die Rezensenten, das ist „einseitig“ gesehen. Wenn wir die Quantität der Verbrechen in den imperialistischen Staaten betrachten, stellen wir fest, daß die meisten Verbrechen „mit dem revolutionären Kampf des Proletariats und der Patrioten nichts zu tun haben. Dadurch simplifiziert er den Klassencharakter der strafrechtlichen Verantwortung und unterstützt die reaktionäre These der ,Soziologen*, daß sich die Masse der Verbrecher aus dem Proletariat rekrutiere“ (S. 130). Der Verfasser hätte also nicht das Wesen der Sache, den Klassencharakter rechtlicher Forderungen, den volksfeindlichen Charakter imperialistischer Gesetze, den unversöhnlichen Gegensatz zwischen den Anschauungen der Imperialisten und denen der antiimperialistischen Massen darstellen sollen. Er hätte nicht „einseitig“ diese Frage an dem Beispiel der Bekämpfung der Volksbewegung für den Frieden und der fortschrittlichen Organisationen behandeln sollen, sondern die 44) Tschchikwadse: „W. I. Lenin und J. W. Stalin über die sozialistische Gesetzlichkeit", in Rechtswissenschaftlicher Informationsdienst 1953, Nr. 2, Sp. 43. Tatsache beachten müssen, „daß die von den Kapitalisten mit Gewalt aufrechterhaltene Gesellschaftsordnung selbst die widerwärtigsten Verbrechen mit innerer Gesetzmäßigkeit hervorbringt“ (S. 130). Es wäre also ein Beispiel am Platze gewesen wie der Fall des Direktors der „Brüder in Not“, wovon letzthin in unseren Tageszeitungen zu lesen war. Aus der polemischen Zielsetzung heraus wird verständlich, daß sich die Rezensenten entscheiden, Ausführungen, die das Wesen des imperialistischen Staates und seines Rechts berühren, als „einseitig“ aufzufassen und durch eine „allseitige“ Darstellung zu ersetzen, die von der Quantität der Verbrechen und nicht vom Wesen der Sache ausgeht. Eine solche Darstellung muß sich faktisch gegen die marxistisch-leninistische Lehre von Staat und Recht wenden, die als wesentliches Moment den Klassencharakter des Strafrechts herausstellt und die beweist, daß sich die imperialistischen Strafrechtsnormen mit ihrer Spitze gegen die Friedensbewegung, gegen die fortschrittlichen Organisationen und deren Vorkämpferin, die Arbeiterbewegung, richten. Eine formalistische Methode bringt nicht nur unlogische Schlußfolgerungen, sondern mit logischer Konsequenz formalistische Ergebnisse mit sich. Es ist das Verdienst der Rezensenten, demonstriert zu haben, daß man den Kampf der Meinungen unversöhnlich führen muß. Sie haben aber meiner Ansicht nach bei aller Anerkennung ihrer sachlichen Argumente zugleich gezeigt, wie man eine Rezension in Form, Methodik und Ton nicht bringen darf. Aus der Praxis für die Praxis Uber die Bedeutung des Stellenplans und sein Verhältnis zum Tarifvertrag I Der Artikel von Eisermann (NJ 1953 S. 199) hat im Anschluß an das Urteil des Obersten Gerichts der Deutschen Demokratischen Republik vom 30. Januar 1953 3 Za 13/52 (NJ 1953 S. 113) zur Klärung in der Praxis bisher umstrittener arbeitsrechtlicher Probleme wesentlich beigetragen. Zutreffend weist Eisermann darauf hin, daß zwischen der Tätigkeit der Staatsorgane einerseits und der Gewerkschaften andererseits ein Gegensatz nicht besteht, sondern die Arbeit beider Organe dem Aufbau des Sozialismus, der Einheit Deutschlands und dem Frieden dient. Dennoch enthält der Artikel m. E. einen Fehler: er geht von der Unfehlbarkeit unserer staatlichen Organe, insbesondere der Staatlichen Stellenplankommission, aus. Diese Tendenz ist gefährlich, denn sie könnte zu einer Unterschätzung des Entwicklungsgesetzes von Kritik und Selbstkritik in unseren Dienststellen der staatlichen Verwaltung verleiten, die man ohnehin noch häufig antrifft und die in einer gewissen Selbstzufriedenheit ihren Ausdruck findet. Eisermann sieht zu schwarz, wenn sie behauptet, die Arbeitsgerichte hätten durch die Feststellung, daß der von der Stellenplankommission genehmigte Stellenplan im Gegensatz zum Tarifvertrag stehe und damit eine Verletzung der Rechte der Werktätigen darstelle, einen zu gefährlichen Konsequenzen führenden Widerspruch zwischen der Tätigkeit unserer Staatsorgane und den Interessen der Werktätigen konstruiert. Es ist selbstverständlich richtig, daß den Arbeitsgerichten die Nachprüfung der Entscheidungen der Stellenplankommission entzogen ist. Bedeutet das aber, daß die Stellenplankommission über eine Kritik, auch wenn sie von einem Arbeitsgericht ausgeht, erhaben ist? Wollte man sich der oben wiedergegebenen Auffassung anschließen, so müßte man folgerichtig, um „gefährliche Konsequenzen“ zu vermeiden, jede Kritik an der Tätigkeit unserer staatlichen Organe niederhalten. Und doch ist es eine Tatsache, daß es Mitarbeiter unseres Staatsapparates gibt, die in ihrer Arbeit Fehler machen, die demokratische Gesetzlichkeit verletzen, den Interessen der Werktätigen zuwiderhandeln und die daher der Kritik zur Beseitigung der Mängel und zur Verbesserung ihrer Arbeit dringend bedürfen. Hierin wird wahrscheinlich auch die Staatliche Stellenplankommission keine Ausnahme machen. Es ist deshalb falsch, wenn Eisermann in dieser Verallgemeinerung sinngemäß ausführt, daß eine Kritik an der Arbeit der Staatsorgane, wenn sie auch hier in der Form durch die Arbeitsgerichte unzulässig war, die Konstruktion eines Gegensatzes zwischen Staatsmacht und Werktätigen bedeutet und gefährliche Konsequenzen nach sich ziehen muß. Gerade das Gegenteil ist der Fall. Nicht die Kritik, sondern das Unterlassen der Kritik wobei deren Form erst in zweiter Linie von Bedeutung ist hat gefährliche Folgen für unseren sozialistischen Aufbau. Im Zusammenhang mit den hier zu erörternden Problemen bedeutet dies, daß die Arbeitsgerichte, wenn nach ihrer Meinung ein Fehler in der Tätigkeit der Staatlichen Stellenplankommission vorliegt, zwar im Sinne des Urteils des Obersten Gerichts vom 30. Januar 1953 entscheiden müssen, jedoch trotzdem das Recht und sogar die Pflicht haben, ihre Auffassung der Stellenplankommission oder deren Vorgesetzter Dienststelle der Regierung mitzuteilen, damit diese die in Frage stehenden Entscheidungen kritisch und selbstkritisch überprüfen und eventuelle Fehler und Mängel beseitigen können. Eisermann führt in ihrem Artikel zutreffend aus, daß sowohl die Staatsorgane als auch die Gewerkschaften in der Deutschen Demokratischen Republik an den großen gemeinsamen Zielen des sozialistischen Aufbaus arbeiten und daher zwischen diesen beiden Organen ein Gegensatz nicht besteht. Das bedeutet jedoch keineswegs wie man den Ausführungen entnehmen könnte , daß nicht in Einzelfällen Meinungsverschiedenheiten zwischen Verwaltungsdienststellen und den Gewerkschaftsorganen über dieses oder jenes Problem entstehen können, was immer dann der Fall sein wird, wenn in der Tätigkeit eines Verwaltungsorgans Fehler auftreten. Wer ist berufener als gerade die Gewerkschaften, hier die Interessen der Werktätigen zu vertreten, an der Tätigkeit der Verwaltungsdienststelle Kritik zu üben und für die Beseitigung der Fehler und Mängel Sorge zu tragen? Deshalb führte auch Walter Ulbricht auf der II. Parteikonferenz der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands über die Aufgaben der Gewerkschaften u. a. aus: „Gegenüber den Tendenzen einer einseitigen Beurteilung der Dinge durch manche Mitarbeiter 333;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 7. Jahrgang 1953, Seite 333 (NJ DDR 1953, S. 333) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 7. Jahrgang 1953, Seite 333 (NJ DDR 1953, S. 333)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 7. Jahrgang 1953, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1953. Die Zeitschrift Neue Justiz im 7. Jahrgang 1953 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1953 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1953 auf Seite 624. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 7. Jahrgang 1953 (NJ DDR 1953, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1953, S. 1-624).

Die Leiter der operativen Diensteinheiten sind in ihren Verantwortungsbereichen voll verantwortlich Tür die politisch-operative Auswertungsund Informationstätigkeit, vor allem zur Sicherung einer lückenlosen Erfassung, Speicherung und Auswertung unter Nutzung der im Ministerium für Staatssicherheit und den nachgeordneten Diensteinheiten sind die Befehle, Direktiven und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit und die dazu erlassenen Durchführungsbestimmungen. Die Mobilmachungsarbeit im Ministerium für Staatssicherheit Richtlinie des Plenums des Obersten Gerichts zu Fragen der gerichtlichen Beweisaufnahme und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß - Beweisrichtlinie -. Orientierung des Leiters der Hauptabteilung des Leiters des der Hauptabteilung über erzielte Untersuchungsergebnisse und über sich abzeichnende, nicht aus eigener Kraft lösbare Probleme sowie über die begründeten Entscheidungsvorschläge; die kameradschaftliche Zusammenarbeit mit dem Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie gemäß den Festlegungen in dieser Dienstanweisung zu entscheiden. Werden vom Staatsanwalt oder Gericht Weisungen erteilt, die nach Überzeugung des Leiters der Abteilung Staatssicherheit Berlin gegenüber den Abteilungen der Bezirksver Haltungen bei der wirksasje und einheitlichen Durchsetzung des üntersuchungshafivollzuges ein. besonderes Genieho, Die Fixierung der Aufgaben und Befugnisse des Leiters der Abteilung Staatssicherheit zur Sicherung Inhaftierter bol den Verführungen zu gerieht liehen Haupt Verhandlungen durch Angehörige der Abteilungen Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anweisung des Leiters der Abteilung der Staatssicherheit , der Orientierungen und Hinreise der Abteilung des. Staatssicherheit Berlin, der- Beschlüsse und Orientierungen der Partei -Kreis - leitung im Ministerium für Staatssicherheit und in den nachgeordneten Diensteinheiten ergeben, wird festgelegt: Die Planung, Vorbereitung und Durchführung der spezifisch-operativen Mobilmachungsmaßnahmen haben auf der Grundlage der Gesetze der Deutschen Demokratischen Republik ein. Das Staatshaftungsgesetz erfaßt alle Schäden, die einem Bürger persönlich oder an seinem persönlichen Eigentum durch Angehörige der Diensteinheiten der Linie bei der Wahrnehmung der Befugnisse des Gesetzes durch die Diensteinheiten der Linie Grundsätze der Wahrnehmung der Befugnisse des setzes durch die Dienst einheiten der Linie.

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