Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1953, Seite 33

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 7. Jahrgang 1953, Seite 33 (NJ DDR 1953, S. 33);  NEUEjüSfiZ ZEITSCHRIFT FUR RECHT W UND RECHTSWISSI BERLIN 1953 20. JANUAR RECHTSWISSENSCHAFT Stalins Arbeit „Ökonomische Probleme des Sozialismus in der UdSSR“ und einige Fragen der Rechtswissenschaft Diskussionsrede, gehalten auf der Theoretischen Konferenz der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands vom 13. und 14. Dezember 1952 von Prof. Dr. Herbert Kröger, Dekan der Juristischen Fakultät der Deutschen Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“ Ich möchte den Versuch machen, einiges über die große Bedeutung der neuen Arbeit des Genossen Stalin iür die Rechtswissensfchaft zu sagen. Genosse Kurt Hager hat in seinem Diskussionsbeitrag bereits gezeigt, wie ausnahmslos alle Wissenschaftsgebiete vor neue Aufgaben gestellt werden, neue entscheidende Impulse und große Hilfe durch das geniale Werk des Genossen Stalin „ökonomische Probleme des Sozialismus in der UdSSR“ erhalten. Das gilt naturgemäß auch für die Rechtswissenschaft. Es ist heute noch gar nicht im einzelnen abzusehen, welche Fragen der Rechtswissenschaft durch dieses Werk in neuem Lichte erscheinen und einer überprüften Antwort bedürfen. Es wird eine Aufgabe der kollektiven Arbeit aller Genossen Rechtswissenschaftler sein, das festzustellen und das neue geniale Werk des Genossen Stalin für unsere demokratische Rechtswissenschaft auszuwerten. Ich möchte hier als Beispiel für die gewaltige rechtswissenschaftliche Bedeutung der Arbeit des Genossen Stalin nur andeutungsweise hinweisen auf die Weiterentwicklung der Probleme von Staat und Revolution durch diese Arbeit, auf die höchst wichtigen Schlußfolgerungen, die sich für die Rechtswissenschaft und die Rechtspraxis aus den Darlegungen des Genossen Stalin über die Rolle der Warenproduktion und der Warenproduzenten in den verschiedenen Gesellschaftsordnungen und damit insbesondere auch in, unserer Ordnung in der Deutschen Demokratischen Republik ergeben. Ich möchte weiter auf ein solches Problem wie die Frage der juristischen Bedeutung der Weltfriedensbewegung und ihrer Beschlüsse verweisen und nur andeuten, welche Aufgaben und wissenschaftlichen Möglichkeiten für uns Rechtswissenschaftler aus jenen tiefgründigen Hinweisen erwachsen, die Genosse Stalin in seiner ja in engstem Zusammenhang mit seinem Werk über „Ökonomische Probleme des Sozialismus in der UdSSR“ stehenden Rede auf dem XIX. Parteitag der KPdSU gab, indem er dort über die gegenwärtige Bedeutung der bürgerlich-demokratischen Freiheiten in den kapitalistischen Ländern sprach und sowohl die Haltung der Bourgeoisie früher und heute wie die Aufgaben der demokratischen Kräfte und insbesondere der Arbeiterklasse diesen bürgerlich-demokratischen Freiheiten gegenüber charakterisierte. Alles das sind Beispiele für die vielen Einzelaufgaben, die das Werk des Genossen Stalin der Rechtswissenschaft stellt und die noch in großem Umfang vermehrt werden könnten. Woran mir aber jetzt gelegen ist, das ist etwas anderes. Ich glaube nämlich, daß für die ganze Rechtswissenschaft durch die Ausführungen des Genossen Stalin über den objektiven Charakter der ökonomischen Gesetze ein ganz prinzipielles, primär methodologisches Problem gestellt wird, das uns helfen wird, die grundsätzlichen Hauptmängel und Fehler, die in der Rechtswissenschaft bestehen, zu überwinden Fehler, die auch Genosse Fred Oelßner in seinem Referat mit Recht angedeutet hat und für deren Erkennen und Überwinden uns auch die Rede des Genossen Poskre-byschew auf dem XIX. Parteitag der KPdSU1) außerordentlich wertvolle Hinweise gegeben hat. Mir scheint, daß eine Hauptschwäche in unserer rechtswissenschaftlichen Arbeit die ist, daß der Formalismus in der Rechtswissenschaft, d. h. die Abstraktion der Fragen der juristischen Formen als Formen des Überbaus von den Vorgängen in der Basis, nicht überwunden ist. Dieser Formalismus ist zweifellos ein Bestandteil bürgerlicher Ideologie, eine Folge nicht restlos liquidierter idealistischer Anschauungen, die unserem weiteren Aufbau feindlich sind und die wir deshalb bewußt bekämpfen müssen. Hierfür gibt uns Genosse Stalin durch seine Lehren vom objektiven Charakter der ökonomischen Gesetze, vor allem der Grundgesetze, entscheidende Hinweise. Worin liegen sie? Bereits Engels hatte darauf hingewiesen, daß sich die Juristen, seitdem sich die Gesetzgebung zu einem ganzen System entwickelt hat, in der besonderen Gefahr befinden genauso wie die Menschen ihre Abstammung aus dem Tierreich vergessen haben , auch die Herkunft aller juristischen Formen aus den ökonomischen Daseinsbedingungen zu vergessen.* 2) Und Karl Marx hat im dritten Band des „Kapital“ positiv gezeigt, wie rechtswissenschaftliche Untersuchungen angestellt werden müssen, wenn sie wissenschaftlich sein sollen, als er sagte: „Die Gerechtigkeit der Transaktionen, die zwischen den Produktionsagenten vorgehn, beruht darauf, daß diese Transaktionen aus den Produktionsverhältnissen als natürliche Konsequenz entspringen. Die juristischen Formen, worin diese ökonomischen Transaktionen als Willenshandlungen der Beteiligten, als Äußerungen ihres gemeinsamen Willens und als der Einzelpartei gegenüber von Staats wegen erzwingbare Kontrakte erscheinen, können als bloße Formen diesen Inhalt selbst nicht bestimmen, sie drücken ihn nur aus. Der Inhalt ist gerecht, sobald er der Produktionsweise entspricht, ihr adäquat ist. Er ist ungerecht, sobald er ihr widerspricht.“ 3) Mir scheint, daß wir diese Lehren der Klassiker des Marxismus-Leninismus auf dem Gebiet der Rechtswissenschaft nicht genügend beachtet haben. Wir haben aus der großen Arbeit des Genossen Stalin aus dem Jahre 1950 „Der Marxismus und die Fragen der Sprachwissenschaft“ zwar die Schlußfolgerung gezogen, daß wir die aktive Rolle des Rechts, seine aktive Funktion gegenüber der Basis stärker betonen und herausarbeiten müssen. Aber wie haben wir das ge- *) vgl. „Presse der Sowjetunion“, Nr. 208 vom 24. Oktober 1952, S. 1681 ff. -) vgl. Engels, „Zur Wohnungsfrage“, 3. Abschnitt n. in Marx-Engels, Ausgew. Werke, Berlin 1951, Bd. I S. 585 ff. 3) Marx, Das Kapital, Berlin 1949, Bd. 3 S. 372. SS;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 7. Jahrgang 1953, Seite 33 (NJ DDR 1953, S. 33) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 7. Jahrgang 1953, Seite 33 (NJ DDR 1953, S. 33)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 7. Jahrgang 1953, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1953. Die Zeitschrift Neue Justiz im 7. Jahrgang 1953 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1953 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1953 auf Seite 624. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 7. Jahrgang 1953 (NJ DDR 1953, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1953, S. 1-624).

Der Vollzug der Untersuchungshaft hat den Aufgaben des Strafverfahrens zu dienen und zu gewährleist en, daß der Verhaftete sicher verwahrt wird, sich nicht., däm Straf -verfahren entziehen kann und keine Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlung begehen känp, -sk?;i. Aus dieser und zli . Auf gabenstellung ergibt sich zugleich auch die Verpflichtung, die Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit ist die Staatsanwaltschaftüche Aufsicht über den Vollzug der Untersuchungshaft zu werten. Die staatsanwaltschaftliohe Aufsicht über den Untersuchungs-haftVollzug - geregelt im des Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Deutschen Volkspolizei, der Verordnung zum Schutz der Staatsgrenze, der Grenzordnung, anderer gesetzlicher Bestimmungen, des Befehls des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Unterstützung anderer Organe bei der Durchsetzung von gesetzlich begründeten Maßnahmen durch die Deutsche Volkspolizei, Oanuar Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über Maßnahmen zum schnellen Auffinden vermißter Personen und zur zweifelsfreien Aufklärung von Todesfällen unter verdächtigen Umständen vom Ouli Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Unterstützung anderer Organe bei der Durchsetzung von gesetzlich begründeten Maßnahmen durch die Deutsche Volkspolizei, Oanuar Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Auferlegung von Kosten und die Durchführung der Ersatzvornahme. zu regeln. Im Befehl des Ministers für Staatssicherheit zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens der und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Instruktion zum Befehl des Ministers für Staatssicherheit und die damit erlassenen Ordnungs- und Verhaltens-regeln für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstatt Staatssicherheit - Hausordnung - die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft voin sowie der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, der allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane, der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen ist vorrangig auf die Gewährleistung einer hohen Sicherheit, Ordnung und Disziplin bei der Durchführung der Strafverfahren zu konzentrieren.

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