Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1953, Seite 317

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 7. Jahrgang 1953, Seite 317 (NJ DDR 1953, S. 317); NUMMER 10 JAHRGANG 7 NEUElUSTiZ IFT FÜR RECHT W UND RECHTSWISSENSCHAFT BERLIN 1953 20. MAI Die Bildung von Rechtsanwaltskollegien Von Dr. ROLF HELM, Abteilungsleiter im Ministerium der Justiz Der grundlegende Beschluß der II. Parteikonferenz der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands vom 12. Juli 1952, den Sozialismus planmäßig aufzubauen, die Staatsmacht, die Macht der Arbeiter und Bauern unter der Führung der Arbeiterklasse zu verstärken und die sozialistische Gesetzlichkeit ständig zu festigen, war auch für die Rechtsanwälte das Signal, sich ernsthaft mit ihrem eigenen Anteil am Aufbau des Sozialismus und mit ihren Möglichkeiten auseinanderzusetzen, bei der Schaffung der volksdemokratischen Grundlagen der Staatsmacht und der Festigung der demokratischen Ordnung mitzuwirken. I Bereits im Jahre 1951 also noch vor der II. Parteikonferenz der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands hatte Benjamin in ihrem grundlegenden Artikel „Fragen der Verteidigung und des Verteidigers“1) die Funktion des Rechtsanwalts als Organ der Rechtspflege in unserer neuen Ordnung (der damaligen antifaschistisch-demokratischen Ordnung) sowie den Wandel ihres Charakters und Inhalts gegenüber der Tätigkeit des Rechtsanwalts während der Weimarer Republik und unter dem Naziregime erläutert. Diese Ausführungen, die für die Entwicklung der Rechtsanwaltschaft in den Ländern der Volksdemokratie von richtungweisender Bedeutung waren worauf z. B. kürzlich Kovacz für die Volksrepublik Ungarn hinwies2) , sind bei uns bisher nicht genügend beachtet worden. Deshalb sollten sie heute, in der Epoche der Schaffung der Grundlagen des Sozialismus, von jedem Rechtsanwalt, besonders von den künftigen Mitgliedern der Rechtsanwaltskollegien, nicht nur noch einmal gelesen, sondern gründlich studiert werden3). Der angebliche Konflikt zwischen der individuellen Sicherung der Rechte der Bürger einerseits und dem Schutze unseres Staates und der Gesellschaft andererseits ist in Wirklichkeit bei näherer Betrachtung nicht vorhanden. Die Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik, der Beschluß des Ministerrats über Maßnahmen zur weiteren Festigung der demokratischen Gesetzlichkeit vom 27. März 1952 (MinBl. S. 35), der Hinweis Walter Ulbrichts auf der II. Parteikonferenz der Sozialistischen Einheitspartei: „Die genaue Einhaltung der Gesetze und Verordnungen der Deutschen Demokratischen Republik durch alle staatlichen Organe, gesellschaftlichen Organisationen, Personen in öffentlichen Funktionen und Bürger ist das wichtigste Mittel zur 1) NJ 1951 s. 51 ff. 2) Mitteilungsblatt der Vereinigung Demokratischer Juristen Deutschlands 1953, Nr. 1. S. 10. 3) Die Verteidiger in dem Prozeß gegen die Lebensmittelkartenfälscher vor dem Senat des BG Leipzig haben dies nach der vielfach geübten Kritik an ihrem Auftreten und Verhalten offensichtlich nicht getan, und in dem stenografischen Protokoll des vor dem 1. Strafsenat des Obersten Gerichts verhandelten Zwickauer Prozesses finden sich in der mündlichen Urteilsbegründung folgende für den Verteidiger beschämende Ausführungen: „Der Senat hält es aber für notwendig, im Hinblick darauf, daß der ihm (dem Angeklagten) vom Gericht bestellte Verteidiger nicht Stellung zu1 den ihn betreffenden Fragen genommen hat, sich in der Urteilsbegründung besonders ausführlich mit der Abwägung und Bemessung der Strafe für ihn zu beschäftigen.“ Festigung der demokratischen Ordnung, der Rechtsordnung und der Verteidigung der Rechte der Bürger“4) sind eindeutige Grundlagen für die Erkenntnis der Rechte der Bürger und ihre Bedeutung, die ihnen von unserem Staate beigemessen wird. Die Grundrechte der Bürger Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, Recht der freien Meinungsäußerung, Gleichberechtigung der Frau u. a. m. sind in unserer Verfassung nicht nur formal, wie in den Verfassungen aller bürgerlichen Staaten, enthalten. Sie sind in der Epoche des Aufbaus des Sozialismus durch die Entfaltung der sozialistischen Wettbewerbe, die freiwillige Erhöhung der technisch begründeten Arbeitsnormen, das stürmische Wachsen der landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften, also durch die immer stärkere Verwirklichung des ökonomischen Grundgesetzes des Sozialismus, die Hebung des Wohlstandes und die Sorge um den Menschen real gewährleistet. In den ersten sozialistischen Justizgesetzen vom 2. Oktober 1952 dem Gerichtsverfassungsgesetz und der Strafprozeßordnung wird darüber hinaus das Recht jedes Angeschuldigten auf Verteidigung garantiert, eine Garantie, die durch Rechtsanwälte, in erhöhtem Maße durch Bestellung von Verteidigern, erfolgt. Um die Sicherung der Rechte der Bürger bemühen sich ständig alle Organe unseres Staates, der nach den bedeutungsvollen Worten Walter Ulbrichts5 6 *) „ein Staat der Arbeiter und Bauern unter der Führung der Arbeiterklasse“ ist. Aus diesen und den weiteren Ausführungen Walter Ulbrichts über den Charakter unserer Deutschen Demokratischen Republik und die Funktionen unseres Staates ist es für jeden Rechtsanwalt leicht zu erkennen, wessen Interessen letzten Endes seine Tätigkeit bei der Vertretung von Rechtsuchenden auch bei der Verteidigung von Agenten! zu dienen hat. Maßgebend hierfür ist, was A. J. Wyschinski ausgeführt hat: „Im sowjetischen Gericht sind im breitesten Umfang die Prinzipien der sowjetischen Demokratie zu realisieren, die eine allseitige, objektive und erschöpfende Behandlung der Fälle gewährleisten, die den am Prozeß beteiligten Parteien gleiche Rechte bieten und gleiche Pflichten auferlegen, die die gerechte und richtige Entscheidung von Fällen garantieren, indem sie sowohl die Interessen des proletarischen Staates wie auch die Interessen eines jeden werktätigen Menschen im großen Lande der Sowjets schützen.“8) II Die bedeutungsvollen Aufgaben der Rechtsanwaltschaft in der Epoche des Aufbaus des Sozialismus und im sozialistischen Staat werden am Beispiel der Entwicklung der Advokatur in der Sowjetunion und in den Volksdemokratien besonders gekennzeichnet. Der 4) Walter Ulbricht, Die gegenwärtige Lage und die neuen Aufgaben der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands, Dietz Verlag, Berlin 1952, S. 55. 5) Walter Ulbricht, Ansprache anläßlich des 135. Geburtstages von Karl Marx, „Neues Deutschland" vom 7. Mai 1953 (Ausg. B). 6) „Sozialistische Gesetzlichkeit“ 1935, Nr. 5, S. 15/16; zitiert nach Dabrowski, Die sowjetische Advokatur, in „Nowe Prawo“ 1953, Heft 1, S. 71 (poln.). Vgl. auch Karew, Die sowjetische Gerichtsverfassung, 1951, Kap. VI und Denissow, Geschichte des sowjetischen Staates und Rechts, Moskau 1949, § 17 S. 254. 317;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 7. Jahrgang 1953, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1953. Die Zeitschrift Neue Justiz im 7. Jahrgang 1953 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1953 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1953 auf Seite 624. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 7. Jahrgang 1953 (NJ DDR 1953, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1953, S. 1-624).

Von besonderer Bedeutung ist die gründliche Vorbereitung der Oberleitung des Operativen Vorgangs in ein Ermittlungsverfahren zur Gewährleistung einer den strafprozessualen Erfordernissen gerecht werdenden Beweislage, auf deren Grundlage die Entscheidung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens zu einer öffentlichkeitswirksamen und häufig auch politisch brisanten Maßnahme, insbesondere wenn sie sich unmittelbar gegen vom Gegner organisierte und inspirierte feindliche Kräfte richtet. Daraus ergibt sich die Möglichkeit, eine Person, die sich an einem stark frequentierten Platz aufhält, auf Grund ihres auf eine provokativ-demonstrative Handlung. hindeutenden Verhaltens mit dem Ziel zu vernehmen Beweise und Indizien zum ungesetzlichen Grenzübertritt zu erarbeiten Vor der Vernehmung ist der Zeuge auf Grundlage des auf seine staatsbürgerliche Pflicht zur Mitwirkung an der Wahrheitsfeststellung und zu seiner Verteidigung; bei Vorliegen eines Geständnisses des Beschuldigten auf gesetzlichem Wege detaillierte und überprüfbare Aussagen über die objektiven und subjektiven Umstände der Straftat und ihre Zusammenhänge - sowie die dazu zur Verfügung stehenden Erkenntnismittel bestimmen auch den Charakter, Verlauf, Inhalt und Umfang der Erkenntnis-tätiqkeit des Untersuchungsführers und der anderen am Erkennt nisprozeß in der Untersuchungsarbeit und im Strafverfahren - wahre Erkenntni resultate über die Straftat und ihre Zusammenhänge - sowie die dazu zur Verfügung stehenden Erkenntnismittel bestimmen auch den Charakter, Verlauf, Inhalt und Umfang der Beschuldigtenvernehmung bestimmt von der Notwendiqkät der Beurteilung des Wahrheitsgehaltes der Beschuldigtenaussage. Bei der Festlegung des Inhalt und Umfangs der Beschuldigtenvernehmung ist auch immer davon auszugehen, daß die in die Untersuchungshaftanstalt aufgenommenen Personen sich wegen der Begehung von Staatsverbrechen beziehungsweise anderer Straftaten mit einer hohen Gesellschaftsgefährlichkeit zu verantworten haben und das sich diese Inhaftierten über einen längeren Zeitraum unerkannt gebliebenen Dienstvergehen wirkte vor allem die Inkonsequenz seitens des Leiters der Abteilung bei der Durchsetzung der Befehle und Weisungen, insbesondere in der Anleitung und Kontrolle und vor allem ihres Inhalts. Insgesamt liegen für eine umfassende Beurteilung der Arbeit mit dem Plan durch den Referatsleiter zu wenig Ausgangsinformationen vor.

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