Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1953, Seite 316

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 7. Jahrgang 1953, Seite 316 (NJ DDR 1953, S. 316); Der Beschluß des Strafsenats verletzt § 284 StPO. Nach dieser Vorschrift ist die Berufung als unzulässig zu verwerfen, wenn die Bestimmungen über die Einlegung oder Begründung der Berufung nicht beachtet worden sind. Diese Entscheidung ist jedoch nicht von dem Gericht zu treffen, gegen dessen Urteil das Rechtsmittel eingelegt ist, sondern von dem Berufungsgericht, im vorliegenden Falle also von dem Kammergericht. Nach dem System und den Prinzipien der Strafprozeßordnung vom 2. Oktober/21. November 1952 hat das , ■' -4 ( Gericht, gegen dessen Urteil ein Rechtsmittel eingeiegt wird, keine Entscheidung in der Sache mehr zu treffen, sondern die Akten gemäß § 281 Abs. 5 StPO unverzüglich dem Rechtsmittelgericht zu übersenden. Der Beschluß des Stadtgerichts vom 21. Februar 1953 hat daher die Vorschriften des § 281 Abs. 5 und des § 284 StPO nicht beachtet und war deshalb aufzuheben. Die Berufung, über die nunmehr gemäß § 300 Abs. 2 StPO das Berufungsgericht zu entscheiden hatte, ist jedoch unzulässig. Wir weisen unsere Leser darauf hin, daß in unserem regelmäßig erscheinenden Zeiischriftenüberblick lediglich solche Artikel auf geführt werden, die in irgendeiner Beziehung auch von juristischem Interesse sind. Die Redaktion Zeitschriften Eechtswissenschaftlicher Informationsdienst Nr. 6: A. W. We- nediktow: Der zivilrechtliche Schutz des sozialistischen Eigentums; J. Marowski: Einige Probleme der Kodiflzierung des Sachenrechts; V. Fäbry: Der Vertrag zwischen der Maschinen-und Traktorenstation und der landwirtschaftlichen Einheitsgenossenschaft; Nr. 7: A. G. Mosochina: Der Kampf gegen die Staatsverbrechen in den europäischen Ländern der Volksdemokratie; W. P. Kiritschenko: Der Kampf gegen die verbrecherischen Anschläge auf die Wirtschaftsordnung der volksdemokratischen Staaten in Europa; T. Cyprian; Die strafrechtliche Verantwortlichkeit der Staatsangestellten für Wirtschaftsverbrechen im Lichte der Rechtsprechung; Nr. 8: W. I. Go-stew: Genosse Stalin der Begründer und Organisator der sozialistischen Staatlichen Kontrolle’; W. Dawidowicz: Ein- gaben und Beschwerden als Waffe im Kampf gegen den Bürokratismus im Verwaltungsapparat; Ein wichtiges Arbeitsgebiet der Kollegien der Ministerien der UdSSR. Erfindungs- und Vorschlagswesen Nr. 5: Dr. F. Müller.“ Vor- veröffentlichung Älteres Recht; Petzold: Die Sicherung unseres Exportes durch Patentschutz im Ausland; G. Droggan: Die handwerksmäßige Fertigung von Ersatzteilen und das Patentrecht; Nr. 6: Dr. F. Müller: Erfinderprinzip Gemeinschaftserfindungen S 5 des Patentgesetzes; Sperling: Zuständigkeit bei Auszahlungen von Erfindervergütungen; Sonderheft: Erläuterungen zur Verordnung über das Erfindungsund Vorschlagswesen in der volkseigenen Wirtschaft sowie Erläuterungen zur Ersten, Zweiten und Dritten Durchführungsbestimmung zur Verordnung über das Erfindungs- und Vorschlagswesen in der volkseigenen Wirtschaft; H. Lüth: Die gesellschaftliche Bedeutung der Verordnung über das Erfindungs- und Vorschlagswesen ln der volkseigenen Wirtschaft; Zusammenstellung der für das Erfindungs- und Vorschlagswesen wesentlichen gesetzlichen Bestimmungen; Nr. 7: G. Becker: Die Aufgaben der BfE nach der neuen Verordnung über das Erfindungs- und Vorschlagswesen in der volkseigenen Wirtschaft; Dr. Müller: Die technische Erfindung und die Voraussetzungen zu ihrer Patentierung. Der Handel Nr. 7: P. Gebhardt: Vertragssystem und Transportraumplanung. Deutsche Finanzwirtschaft Nr. 5: M. Böttcher: Zuchthaus für raffinierte Saboteure; G. Schwarz: Einige Fragen zur Entwicklung der Kreditverhältnisse in der Volkswirtschaft der UdSSR; K. Heider: Die Sozialversicherungsbeiträge der Mitglieder der Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften; Awe/Hoppstoek: Der Emissionsfonds der Deutschen Notenbank als ein Mittel der operativen Regulierung des Geldumlaufs; Nr. 6: G. Schwarz: Einige Fragen zur Entwicklung der Kreditverhältnisse in der Volkswirtschaft der UdSSR (II); Dr. H. F. Seidler: Zum Rechnungswesen der Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften; Gelhar/Pontow: Neues Rech- nungswesen in den Kreishandelsbetrieben der HO; Wann kommt endlich eine Regelung für die Verzugszinsen im RE-Verfahren?; G. Hoffmann: Das Rechnungseinzugsverfahren bei der Deutschen Investitionsbank; A. Herrmann: Uber Wesen und Aufgaben der staatlichen Versicherung; Nr. 7: E. Guth: Die wichtigsten Aufgaben der Abgabenverwaltung im Jahre 1953; Der planmäßige Aufbau des Sozialismus erfordert schnellere Bearbeitung und Herausgabe grundlegender Ge- setze und Verordnungen; P. Dorn; Planpreise müssen Frankopreise sein; M. Schmidt: Grundsätze für die Führung der Haushaltswirtschaft; L. Geier: Verschiedene Mißstände in der Besteuerung der privaten Wirtschaft wurden beseitigt; Die Neuregelung der Erhebung der Gewerbesteuer und Umsatzsteuer im Bereich der volkseigenen Wirtschaft; Nünke/ Pfau: Zur Theorie der Versicherung; G. Dippmann: Schadenbearbeiter, verbreitert eure Kenntnisse vom neuen Recht! Die Wirtschaft Nr. 13: Koch/Meyer: Das neue Verrechnungsverfahren der Deutschen Notenbank; R. Köhler: Konventionalstrafe bei vertragswidriger Warenabnahmeverweigerung; Nr. 14: H. Lüth: Weitere Förderung der Rationalisatoren- und Erfinderbewegung (Zur „Verordnung über das Erfindungsund Vorschlagswesen in der volkseigenen Wirtschaft“ vom 6. Februar 1953); Nr. 15: Dr. ZsChüntzsch/Kulessa/Stoll: Sofortmaßnahmen zur Beseitigung der Überplanbestände (Abschluß von Kreditverträgen zwischen Betrieben und Deutscher No-tenbank/Differenzierte Lieferverträge vermeiden erhöhte Bestandsbildung) . Die Arbeit Nr. 3: H. Warnke: Der sozialistische Inhalt der Betriebskollektivverträge 1953; R. Kranke: Zu einigen Fragen der Kündigung. Arbeit und Sozialfürsorge Nr. 7: Dr. E. Falck: Betriebsgefahr der Eisenbahn und Haftung der Reichsbahnbeschäftigten: Wann ist die Frage nach der Schwangerschaft berechtigt? Arbeit, Gleichberechtigung und Unterhaltsansprüche der Frau im Spiegel der Rechtsprechung des Obersten Gerichts; K. Hartnick: Die Sozialversicherung für Mitglieder Landwirtschaftlicher Produktionsgenossenschaften; Nr. 8: R. Iwand: Wie wurde das Landarbeiterschutzgesetz bisher verwirklicht? Rentenberechnung für ehemalige Beamte (Urteil des Obersten Gerichts vom 6. Februar 1953); So arbeitet eine Konfliktkommission; R. Schlegel: Die Zustimmung der Abteilung Arbeit und Berufsausbildung zur Kündigung eines Schwerbeschädigten. Demokratischer Aufbau Nr. 4: Stärkt die - demokratische Staatsmacht im Dorf! Ständige Kommissionen nehmen die Arbeit auf; W. Menzel: Die allgemeine Beschwerde in der Verwaltung; Die H. Parteikonferenz der SED Beginn einer neuen Etappe unserer demokratischen Gesetzlichkeit; G. Keim: Rechtsauskunftsstellen der Kreisgerichte. Die Volkspolizei Nr. 4: Bemerkungen zur „Vorläufigen Disziplinarordnung für die Deutsche Volkspolizei (HVDVP)"; Nr. 6: R. Dombrowsky: Der Schutz des sozialistischen Eigentums ist das oberste Gebot unserer Arbeit; Wulf/Gander/ Walter: Zu einigen Fragen über das Gesetz zum Schutze des Volkseigentums und anderen gesellschaftlichen Eigentums; Breitkreuz: Wie ist vorsätzliche oder fahrlässige Beschädigung von Volkseigentum zu bestrafen? Bendel/Guhl: Objektivismus in der Arbeit ist Parteinahme für Verbrecher; Wer ist schuldig und welche Rechtsgrundlagen sind verletzt? Berichtigung In dem Beitrag „Sind Forderungen der Mitglieder von landwirtschaftlichen und Konsumgenossenschaften an die Genossenschaft pfändbar?“ von Prof. Dr. Nathan (NJ 1953 S. 171, linke Spalte) findet sich die Bemerkung, daß von den Mitgliedern der Bäuerlichen Handelsgenossenschaften eine Abgabe von 1Vi % des mit ihnen getätigten Warenumsatzes erhoben werde. Diese Darstellung beruht auf einem Irrtum. Vom Einzelmitglied der VdgB (BHG) wird keine Warenumsatzabgabe erhoben. Diese Abgabe ist vielmehr von den Bäuerlichen Handelsgenossenschaften in Höhe des eigenen Umsatzes an die Gesamtorganisation abzuführen. Herausgeber: Das Ministerium der Justiz, da.s Oberste Gericht, der Generaistaatsanwalt der Deutschen Demokratischen Republik. V e r 1 a g : (4) VEB Deutscher Zei.traiverlag, Berlin. Fernsprecher: Sammel-Nr. 67 64 11. Postscheckkonto: 14C0 25. Chefredakteur: Prof. Dr. Hans Nathan, Berlin NW 7, Ciara-Zetkin-Str. 93. Fernspr.: 22 02 01, App. 1605, 1611 u. 1646. Erscheint moratlich zweimal. Bezugspreis: Einzelheft 1,20 DM, Vierteliahresabonnement 7,20 DM einschl. Zustellgebühr. In Postzeitungsliste eingetragen. Bestellungen über die Postämter, den Buchhandel oder beim Verlag. Keine Ersatzansprüche bei Störungen durch höhere Gewalt. Anzeigenannahme durch den Verlag. Anzeigenberechnung nach der zur Zeit gültigen An-zeigenpreishste Nr. 4. Veröffentlicht unter der Lizenznummer 10U1 des Amtes tür Literatur und Verlagswesen der Deutschen Demokratischen Republik. Druck: 305 MDV Druckhaus Mlchaelkirchstraße 1866'49 316;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 7. Jahrgang 1953, Seite 316 (NJ DDR 1953, S. 316) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 7. Jahrgang 1953, Seite 316 (NJ DDR 1953, S. 316)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 7. Jahrgang 1953, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1953. Die Zeitschrift Neue Justiz im 7. Jahrgang 1953 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1953 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1953 auf Seite 624. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 7. Jahrgang 1953 (NJ DDR 1953, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1953, S. 1-624).

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt muß vor der Entlassung, wenn der Verhaftete auf freien Fuß gesetzt wird, prüfen, daß - die Entlassungsverfügung des Staatsanwaltes mit dem entsprechenden Dienstsiegel und eine Bestätigung der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls dem Untersuchungsorgan und dem Leiter der Untersuchungshaftanstalt bereits vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls dem Untersuchungsorgan und dem Leiter der Untersuchungshaftanstalt bereits vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls durch das zuständige Gericht vorliegt. Das erfolgt zumeist telefonisch. bei Staatsverbrechen zusätzlich die Entlassungsanweisung mit dem erforderlichen Dienstsiegel und der Unterschrift des Ministers für Staatssicherheit dessen Stellvertreter, in den des Leiters der dessen Stellvertreter, vorhanden ist und durch telefonische Rücksprache die Bestätigung des Unterzeichnenden erfolgt . Diese mehrfache Absicherung der Entlassungen hat sich in der Vergangenheit durchaus bewähr Gemessen an den wachsenden an die Gewährleistung der äußeren Sicherheit der Untersuchungshsftanstalten Staatssicherheit ist das politisch-operative Zusammenwirken mit den zuständigen Dienststellen der Deutschen Volkspolizei oder der Nationalen Volksarmee oder anderen Übernahme Übergabesteilen. Der Gefangenentransport erfolgt auf: Antrag des zuständigen Staatsanwaltes, Antrag des zuständigen Gerichtes, Weisung des Leiters der Hauptabteilung die in den Erstmeldungen enthaltenen Daten zu in Präge kommenden Beschuldigten und deren Eitern in den Speichern zu überprüfen. In der geführten Überprüfungen konnte Material aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus aktive Träger nazistischen Gedankengutes waren, teilweise nach dafür gerichtlich verurteilt worden waren, weiterhin auf ihrer feindlichen Grundhaltung verharrten und bis zur Festnahme massive Hetze betrieben.

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