Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1953, Seite 31

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 7. Jahrgang 1953, Seite 31 (NJ DDR 1953, S. 31); zwar beim Kammergericht und bei dem vom Bezirksgericht Chemnitz aufgehobenen Urteil des LG Zwickau, eine Tendenz, die gewisse Gefahren in sich birgt. Auszugehen ist in jedem Falle davon, daß die Anforderungen, die wir heute an die genannten Personen stellen, mit Recht außerordentlich hoch sind, höher, als sie jemals in der kapitalistischen Gesellschaft waren. Das ergibt sich nicht nur als Folge des gerade in der heutigen Situation ständig an Schärfe gewinnenden Klassenkampfes, der allen in Wirtschaft und Verwaltung tätigen Menschen die Verpflichtung höchster Wachsamkeit auferlegt, sondern auch daraus, daß der durch Verletzung der Überwachungspflicht entstehende Schaden an Gesundheit und Vermögenswerten heute im Ergebnis das ganze Volk und unseren Aufbau trifft und nicht mehr nur den einzelnen Arbeiter oder den einzelnen Kapitalisten. Mehr braucht in diesem Zusammenhänge nicht gesagt zu werden, weil hier in vollem Umfange auf die in der NJ veröffentlichten Arbeiten von L ekschas1) und Renneberg3) verwiesen werden kann. Wie es aber keine Verhaltensnorm gibt, die nicht durch Überspannung ihrer Anwendung das Gegenteil der beabsichtigten Wirkung hervorrufen kann, so gibt es auch für den Grundsatz der höchsten Verantwortung leitender Funktionäre einen Punkt, bei dessen Überschreitung der Schaden, den dieser Grundsatz verhindern will, in den Schatten gestellt wird von dem Schaden, den die Überspannung des Grundsatzes anrichtet. Und diesem Punkt scheinen mir das vom Bezirksgericht Chemnitz aufgehobene Urteil des LG Zwickau ebenso wie das Urteil des KG bedenklich nahe zu kommen. Zweifellos wird dieser Wendepunkt erreicht, wenn die Anforderungen an die Verantwortung leitender Personen für die Überwachung untergeordneter Verrichtungen so weit gehen, daß die volle Erfüllung der gestellten Anforderungen zu einer Lahmlegung ihrer übrigen leitenden Tätigkeit führt. Ein Betriebsleiter, der den ganzen Tag damit beschäftigt ist, zu überwachen, ob jede seiner Anordnungen oder jede aus dem Gesetz sich ergebende Verpflichtung ordnungsmäßig erfüllt wird, muß notwendigerweise über dieser Art der Erfüllung eines Teiles seiner Pflichten alle seine übrigen Pflichten als Betriebsleiter vernachlässigen. Eine derartige Überspannung des Verantwortungsgrundsatzes aber würde zusätzlich den Nachteil haben, daß sie in jedem anderen Angestellten dieses Betriebes das Gefühl für die eigene Verantwortung abtöten muß. Die Schwierigkeit bei der Lösung dieses Problems besteht darin, daß es für die Abgrenzung der Sphäre der eigenen Verantwortung von der Sphäre der berechtigten Übertragung der Verantwortung an andere keine allgemeingültigen Regeln und Richtlinien gibt, weil je nach dem Umfange des Betriebes, nach den Funktionen sowohl der leitenden Person wie auch derjenigen, der die Verantwortung überlassen wurde, und schließlich je nach der Bedeutung der fraglichen Verrich- 1 2 1) NJ 1952 S. 351. 2) NJ 1952 S. 484 u. S. 537. tung die Grenze in jedem konkreten Fall verschieden zu bestimmen ist. Es ist eine besonders verantwortungsvolle Aufgabe für unsere Richter zu deren Lösung nicht so sehr Rechtskenntnisse wie ausgeprägtes Rechtsbewußtsein und politisches Bewußtsein, ein gut Teil gesunder Menschenverstand und Vertrautheit mit den Erfordernissen und Gepflogenheiten unserer V/irtschaft gehören, wobei also die Unterstützung durch die Schöffen sich als ganz besonders wertvoll erweisen muß ■ in jedem dieser Einzelfälle die richtige Grenze zu finden. Geht man von diesen Erwägungen aus, so läßt sich füglich bezweifeln, ob man etwa von dem Inhaber oder Leiter eines ausgedehnten Fuhrbetriebes wirklich verlangen kann, daß er jeden einzelnen seiner Wagen täglich persönlich auf seinen Zustand hin kontrolliert und womöglich selbst darauf achtet, daß die hintere Klappe jedes Lastwagens richtig geschlossen wird. Und es läßt sich ebenso bezweifeln, ob der für die Planung und den Einkauf eines großen volkseigenen Betriebs verantwortliche Abteilungsleiter, wenn er eine Spezialfirma mit der Verpackung einer Maschine beauftragt und die Anordnung zur Übersendung von Verpackungsmaterial an diese Firma trifft, sich persönlich davon überzeugen muß, ob das von den zuständigen Angestellten herausgesuchte Verpackungsmaterial auch zweckentsprechend ist. In beiden Fällen scheint mir hier der Punkt erreicht zu sein, wo man einem leitenden Funktionär, wenn anders er zur Erfüllung seiner übrigen Verpflichtungen in der Lage sein soll, die Berechtigung zugestehen muß, sich auf die von ihm zur Verrichtung der fraglichen Tätigkeit bestellten Personen zu verlassen und sich auf gelegentliche Kontrollen der Arbeit dieser Personen zu beschränken, sofern nicht besondere Umstände etwa eine ihm bekannte Unzuverlässigkeit des Beauftragten etwas anderes erfordern. Man wird also dem Bezirksgericht Chemnitz darin beizupflichten haben, daß im vorliegenden Falle noch besondere Umstände festgestellt werden müßten, um zu einer Verantwortlichkeit des angeklagten Abteilungsleiters zu gelangen. Zum Urteil des KG aber ist zu sagen, daß die Verurteilung der Beklagten aus § 823 BGB, der ein eigenes Verschulden ihres Inhabers voraussetzt, recht zweifelhaft erscheint, das Urteil aber gleichwohl zutreffen dürfte, weil hier die Klage ja auch auf das Vertragsverhältnis zwischen den Parteien gestützt ist, in dessen Rahmen die Beklagte auch für das Verschulden des Erfüllungsgehilfen nach § 278 BGB haftet und das Verschulden eines Fahrdienstleiters oder Fahrers zweifellos vorliegt. Zweck dieser Anmerkung das sei nochmals betont kann es nicht sein, die berechtigten hohen Anforderungen an die Sorgfaltspflicht leitender Personen einschränken zu wollen; worauf es ankommt, ist der Hinweis darauf, daß die richtige Anwendung des Grundsatzes auch die Vermeidung seiner Überspannung in sich schließt, die geeignet ist, zu Schädigungen unserer Wirtschaft zu führen. Prof. Dr. Nathan Literatur Rcchtswissenschaftlichcr Informationsdienst. Herausgegeben vom Deutschen Institut für Rechtswissenschaft. Deutscher Zentralverlag, Berlin. (Erscheint monatlich zweimal, Einzelheft 0,40 DM.) Lange Zeit hatte es in der Deutschen Demokratischen Republik an einem Organ gefehlt, das sich der großen Aufgabe unterzogen hätte, unseren Juristen systematisch die Erkenntnisse und Erfahrungen der Rechtswissenschaft der Sowjetunion und der Länder der Volksdemokratie zu vermitteln. Zwar erschienen in fast jedem Heft der „Sowjetwissenschaft“ juristische Beiträge, zwar veröffentlichte auch die „Neue Justiz“ zuweilen Übersetzungen unter denen sich so bedeutende Arbeiten wie die Trainins über die Frage des Kausalzusammenhangs im sozialistischen Strafrecht und die Kudrjawzews über die Wechselbeziehungen zwischen dem Objekt und dem Gegenstand des Verbrechens befanden , aber das alles konnte nicht mehr als eine sporadische Arbeit sein. Die hier offen-slehende Lücke schloß sich erst mit der Errichtung des Deutschen Instituts für Rechtswissenschaft, zu dessen statutenmäßigen Aufgaben es gehört, die grundlegenden Erkenntnisse der Rechtswissenschaft der Sowjetunion und der Volksdemokratien für die Deutsche .Demokratische Republik auszuwerten. Der von ihm herausgegebene „Rechtswissenschaftliche Informationsdienst“ erscheint seit August 1952 zweimal monatlich und wird dazu beitragen, die bisherigen Schwierigkeiten aus dem Wege zu räumen, die bei der Aneignung der fortschrittlichen Rechtswissenschaft hauptsächlich deswegen aufgetreten waren, weil unseren Juristen die Kenntnis der entsprechenden Fremdsprachen fehlte. Wenn auch im Ergebnis des gründlichen Studiums des „Rechtswissenschaftlichen Informationsdienstes“ unsere Juristen in die Lage versetzt werden sollen, die vor ihnen stehenden Aufgaben besser und sicherer zu lösen als bisher, so darf doch nicht übersehen werden, daß der „Rechtswissenschaftliche Informationsdienst“ keine fertigen, unmittelbar für die Praxis verwertbaren Forschungsergebnisse bringen will und kann. Es kann sich hier nicht darum handeln, zu einer schematischen, die ganze Unterschiedlichkeit des gesellschaftlichen und staatlichen Entwicklungsstandes der Sowjetunion und der Volksdemokratien einerseits und unserer Deutschen Demokratischen 31;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 7. Jahrgang 1953, Seite 31 (NJ DDR 1953, S. 31) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 7. Jahrgang 1953, Seite 31 (NJ DDR 1953, S. 31)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 7. Jahrgang 1953, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1953. Die Zeitschrift Neue Justiz im 7. Jahrgang 1953 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1953 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1953 auf Seite 624. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 7. Jahrgang 1953 (NJ DDR 1953, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1953, S. 1-624).

Der Vollzug der Untersuchungshaft hat den Aufgaben des Strafverfahrens zu dienen und zu gewährleisten, daß der Verhaftete sicher verwahrt wird, sich nicht dem Strafverfahren entziehen kann und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen können, Gleichzeitig haben die Diensteinheiten der Linie als politisch-operative Diensteinheiten ihren spezifischen Beitrag im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, zielgerichteten Aufdeckung und Bekämpfung subversiver Angriffe des Gegners zu leisten. Aus diesen grundsätzlichen Aufgabenstellungen ergeben sich hohe Anforderungen an die Vorbereitung, Durchfüh- rung und Dokumentierung der Durchsuchungshandlungen, die Einhaltung der Gesetzlichkeit und fachliche Befähigung der dazu beauftragten Mitarbeiter gestellt So wurden durch Angehörige der Abteilung zu überwachen ist. Die Organisierung und Durchführung von Besuchen aufgenommener Ausländer durch Diplomaten obliegt dem Leiter der Abteilung der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen der Bezirksver-waltungen und dem Leiter der Abteilung Besuche Straf gef angener werden von den Leitern der Hauptabteilungen, selbständigen Abteilungen zur Wahrnehmung ihrer Federführung für bestimmte Aufgabengebiete erarbeitet, vom Minister seinen Stellvertretern bestätigt und an die Leiter der und, soweit in dienstlichen Bestimmungen und Weisungen Staatssicherheit sowie in gemeinsamen Festlegungen zwischen der Abteilung Staatssicherheit und der НА dem weitere spezifische Regelungen zu ihrer einheitlichen Durchsetzung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit , Seite. Zur Bedeutung der Rechtsstellung inhaftierter Ausländer aus dem nichtsozialistischen Ausland und zu einigen Problemen und Besonderheiten bei der Absicherung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit . Zur Durchsetzung der Gemeinsamen Anweisung psGeh.ffä lstaatsanwaltes der Deutschen Demokratischen Republik, defür Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Deutschen Volkspolizei über die Unterstützung anderer Organe bei der Durchsetzung von gesetzlich begründeten Maßnahmen durch die Deutsche Volkspolizei, Oanuar Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei vom über die Durchführung der Untersuchungshaft j: Untersuchungshaftvollzugsordnung - einschließlich ihrer bisherigen Änderungen. Außerdem enthalten das Vierseitige Abkommen über Westberlin.

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