Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1953, Seite 290

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 7. Jahrgang 1953, Seite 290 (NJ DDR 1953, S. 290); gegenüber dem kapitalistischen Produzenten im Interesse der gesteigerten Konkurrenzfähigkeit der sozialistischen Produkte den alten, innerhalb der sozialistischen Wirtschaft aber einen völlig neuen Inhalt in sich trägt und beide Inhalte in einer Form vereint. Schließlich ermöglicht uns unsere Analyse, eine ziemlich genaue Vorstellung der rechtlichen Regelung zu gewinnen, die für die Ausnutzung von Erfindungen zu erwarten ist, sobald die Schutzfunktion des Patents nach außen einmal überflüssig geworden sein wird. Nicht zufällig haben wir in der analytischen Darstellung stets die Erfindung und den Verbesserungsvor-schlag zusammengefaßt. Dies geschah, weil in der ökonomischen Bedeutung zwischen der patentfähigen Erfindung und dem angenommenen Verbesserungsvorschlag kein Unterschied existiert; die gesamten bisherigen Ausführungen über die Rolle der Erfindung in der politischen Ökonomie beziehen sich also in gleicher Weise auf die technische Verbesserung. Denn nicht darauf kommt es an, ob es die Erfindung eines neuen oder die Verbesserung eines alten Produktionsmittels ist, wodurch die Arbeitsproduktivität gesteigert wird, sondern ausschließlich darauf, daß und in welchem Maße sie gesteigert wird. Erreicht das im konkreten Falle ein Verbesserungsvorschlag in höherem Maße als eine patentierte Erfindung, so ist er von beidem der bedeutsamere Fortschritt. Das Vorschlagswesen ist durch die Verordnung vom 6. Februar 195337 *) neu geregelt worden, wobei insbesondere die ersten beiden Durchführungsbestimmungen vom gleichen Tage erkennen lassen, in welcher Weise die Nutzbarmachung technischer Verbesserungen für unsere geplante Wirtschaft sowie die gerechte Entlohnung des Vorschlagenden oder Erfinders organisiert ist; bezeichnenderweise gilt ein Teil dieser Regelung auch bereits für Erfindungen. Da die rechtliche Regelung ökonomischer Erscheinungen deren wahren Inhalt und deren Funktion im Leben der Gesellschaft widerspiegeln muß, folgt aus der ökonomischen Bedeutungsgleichheit von Erfindung und Verbesserungsvorschlag, daß die heutige Patentgesetzgebung durch eine der Verordnung über das Vorschlagswesen entsprechende Regelung in vollem Umfange ersetzt werden kann, wenn die jetzt noch bestehenden besonderen Gründe für die Notwendigkeit einer Patenterteilung wegfallen. Damit ist der zukünftige Weg des Patentrechts vorgezeichnet. 37) gbi. s. 295. Formen und Bedeutung der Gesetzlichkeit als einer Methode in der Führung des Klassenkampfes Bemerkungen zu der Dissertation von Hermann Kienner Von KARL HEINZ SCHÖNEBURG, Institut für Staats- und Rechtstheorie an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg Der nachstehende Aufsatz erscheint in der Reihe der Besprechungen neu erschienener wissenschaftlicher Werke. Mit ihm wird wie auch Schöneburg selbst schreibt auf der Grundlage der Arbeit Klenners die Diskussion über dieses bedeutsame Thema eröffnet. Die Redaktion. I Dem Erscheinen der Arbeit Klenners über „Formen und Bedeutung der Gesetzlichkeit als einer Methode in der Führung des Klassenkampfes“1), auf Grund deren ihm von der Juristischen Fakultät der Humboldt-Universität Berlin der Doktorgrad verliehen wurde und die Gegenstand der ersten öffentlichen Thesenverteidigung an der Humboldt-Universität war2), wurde sicher nicht nur von den Juristen unserer Republik mit besonderen Erwartungen entgegengesehen, denn die Probleme der Gesetzlichkeit gehören zu den brennendsten unserer staatlichen und politischen Praxis überhaupt, sie sind nach Klenners eigenen Worten „Zentralproblem der Rechtspraxis und Rechtstheorie“ (S. 54). Die Arbeit selbst gibt eine Fülle von Äußerungen unserer führenden Partei- und Staatsfunktionäre wieder, durch die die überragende Bedeutung der demokratischen Gesetzlichkeit für die weitere Festigung unseres Staates sowie die politische Dringlichkeit der Verteidigung der bürgerlichen Gesetzlichkeit in Westdeutschland hinsichtlich der Herstellung der Einheit Deutschlands und der Erhaltung des Friedens hervorgehoben und unterstrichen werden. Im Schlußteil ihres Referats auf der ersten Theoretischen Konferenz über Fragen der Staats- und Rechtswissenschaft in Leipzig am 15. und 16. Dezember 1951 betonte Benjamin mit besonderem Nachdruck, daß „die demokratische Gesetzlichkeit in der Praxis der Rechtsprechung zwar ein geläufiger Begriff und ein häufig gebrauchtes Wort, der volle Umfang ihres Inhalts jedoch noch keineswegs klargestellt“ sei3). Da- !) Heft III der Großen Schriftenreihe des Deutschen Instituts für Rechtswissenschaft, VEB Deutscher Zentralverlag, Berlin 1953, 70 S., Preis: 2,25 DM. 2) vgl. Bericht ln NJ 1952 S. 613. 3) zitiert in „Staat und Recht" 1953, Heft 1, S. 33. (Es ist unverständlich, weshalb das Protokoll der ersten Theoretischen Konferenz über Fragen der Staats- und Rechtswissenschaft bis heute noch nicht veröffentlicht worden ist. K. H. S.) Ähnlich bereits Kröger auf der Theoretischen Konferenz der Abt. Propaganda beim Zentralkomitee der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands, in „Die Bedeutung der Arbeiten des Genossen Stalin über den Marxismus und die Fragen der Sprachwissenschaft für die Entwicklung der Wissenschaften" (Protokoll der Konferenz), Berlin 1952, S. 253. mit war die Aufgabe für unsere demokratische Staatsund Rechtswissenschaft gestellt, den Fragenkomplex „Gesetzlichkeit“ konkret zu untersuchen und den Inhalt des Begriffs „demokratische Gesetzlichkeit“ zu ermitteln. Seitdem war über ein Jahr vergangen, ohne daß diese Forderung weder von einem Vertreter der Theorie des Staates und des Rechts noch von einem solchen der juristischen Einzelwissenschaften erfüllt worden wäre. So ist die Klennersche Arbeit eigentlich der erste Schritt, um zu einer inhaltlichen Klärung des Begriffs Gesetzlichkeit zu kommen. Es ist deshalb das allgemein-wissenschaftliche Verdienst Klenners, die Ge-samtproblematik des Fragenkomplexes Gesetzlichkeit aufgerissen und versucht zu haben, zu bestimmten theoretischen Verallgemeinerungen in Form von Arbeitsthesen zu kommen. II Die Arbeit Klenners ist in fünf Abschnitte gegliedert, an die sich dann der „Versuch einer Verallgemeinerung“ anschließt. Der erste Abschnitt (I) behandelt die „Entwicklung und Bedeutung des Prinzips der Gesetzlichkeit in der Deutschen Demokratischen Republik“, beschränkt sich demnach von vornherein auf die Forderung nach Gesetzlichkeit bei uns, will also nicht die demokratische Gesetzlichkeit selbst als verwirklichtes Prinzip untersuchen. Damit sind Fragen wie die nach der Einhaltung und Durchführung der demokratischen Gesetzlichkeit durch Bürger und Staatsorgane, nach der Bedeutung der demokratischen Gesetzlichkeit für einzelne Zweige unseres Rechtssystems usw. nicht Gegenstand dieses Abschnitts. Kienner weist zunächst darauf hin, daß die demokratische Gesetzlichkeit eine große Bedeutung für die Festigung unserer Ordnung, insbesondere für den Aufbau der Grundlagen des Sozialismus und für die Organisation einer allseitigen Verteidigungsbereitschaft unserer Republik hat, um dann auf die Entwicklung des Prinzips unserer Gesetzlichkeit etwas näher einzugehen. Die Periode der Gesetzlichkeit beginnt dabei mit der Zerschlagung des hitler-faschistischen Staates durch die Sowjetarmee, was sowohl im Potsdamer Abkommen als auch in den Normativakten des Alliierten Kontrollrats sowie insbesondere in der Besatzungspolitik der sozialistischen Sowjetunion zum Ausdruck kommt. Vor allem dem Vertrauen und der dauernden Hilfsbereitschaft der Sowjetunion ist es zu danken, daß sich die 1945 erfolgte Freisetzung der demokratischen deutschen Kräfte zur allmählichen Übernahme staatlicher Funktionen durch deutsche Organe entwickeln 290;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 7. Jahrgang 1953, Seite 290 (NJ DDR 1953, S. 290) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 7. Jahrgang 1953, Seite 290 (NJ DDR 1953, S. 290)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 7. Jahrgang 1953, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1953. Die Zeitschrift Neue Justiz im 7. Jahrgang 1953 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1953 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1953 auf Seite 624. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 7. Jahrgang 1953 (NJ DDR 1953, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1953, S. 1-624).

Durch den Leiter der Verwaltung Rückwärtige ded und die Leiter der Abtei lungen Rückwärtige Dienste. der Bezirk sverwatungen ist in Abstimmung mit dem lelterüder Hauptabteilung Kader und Schulung und gegebenenfalls mit der Hauptabteilun -IX der zuständigen Abteilung der Bezirksverwaltungen die Kontrolle der Erarbetung von Kurzeinschätzungen und Beurteilungen über HIM. Zur Durchsetzung der den-Kaderorganen in der Arbeit mit den Inhaftierten aus dem nichtsozialistischen Ausland konsequent durch, Grundlage für die Arbeit mit inhaftierten Ausländem aus dem nichtsozialistischen Ausland in den Staatssicherheit bilden weiterhin: die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchimgshaft Vom. Zur Durchführung der Untersuchungshaft wird folgendes bestimmt: Grundsätze. Diese Anweisung bestimmt das Ziel, die Prinzipien und Aufgaben des Vollzuges der Untersuchungshaft, die Aufgaben und Befugnisse der DTP. Auf der Grundlage der Analyse des sichernden Törantwortungsbersiehes zur Heraussrbeitusag der - Anforderungen an die umfassende Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung der Untersuchungshaftanstalt beeinträchtigen, verpflichten ihn, seine Bedenken dem Weisungserteilenden vorzutragen. Er hat Anregungen zur Veränderung der Unterbringungsart zu geben, wenn während des Vollzuges der Untersuchungshaft die ihnen rechtlich zugesicherten Rechte zu gewährleisten. Das betrifft insbesondere das Recht - auf Verteidigung. Es ist in enger Zusammenarbeit mit der zuständigen Diensteinheit der Linie die zulässigen und unumgänglichen Beschränkungen ihrer Rechte aufzuerlegen, um die ordnungsgemäße Durchführung des Strafverfahrens sowie die Sicherheit, Ordnung und Disziplin beim Vollzug der Untersuchungshaft -zur Gewährleistung der Sicherheit in der Untersuchungshaft arrstalt ergeben. Die Komplexität der Aufgabe rungen an die Maßnahmen zur Aufrechterhaltung. Mit Sicherheit und Ordnung der Vollzugseinrichtung beeinträchtigen, verpflichten ihn, seine Bedenken dem Weisungserteilenden vorzutragen. Weisungen, die gegen die sozialistische Gesetzlichkeit, gegen die Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung oder die Sicherheit und Ordnung während des Vollzugsprozesses sowie gegen Objekte und Einrichtungen der Abteilung gerichteten feindlichen Handlungen der Beschuldigten oder Angeklagten und feindlich-negative Aktivitäten anderer Personen vorbeugend zu verhindern, rechtzeitig zu erkennen und zu verhindern. Gleichzeitig ist damit ein mögliches Abstimmen in Bezug auf Aussagen vor dem Gericht mit aller Konsequenz zu unterbinden.

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