Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1953, Seite 283

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 7. Jahrgang 1953, Seite 283 (NJ DDR 1953, S. 283); für die allgemeine Anerkennung und Achtung, die die Urteile der demokratischen Gerichte bei den Werktätigen genießen; sie begründet die hohe Autorität des demokratischen Gerichts und bildet auch die Grundlage dafür, daß der demokratische Staat den Gerichtsurteilen die Eigenschaft der unbedingten Verbindlichkeit und Rechtskraft verleiht27). Aus dieser Erkenntnis ergibt sich, daß der Entwicklung einer hohen Kultur der gerichtlichen Verhandlung große Aufmerksamkeit geschenkt werden muß. Wie eine gerichtliche Verhandlung zu führen ist, dafür gibt es kein allgemeingültiges, starres Schema. Das Wesen und die besondere Art eines jeden Prozeßgegenstandes bestimmt natürlich auch die Form der Prozeßführung unter strenger Beachtung des Prozeßrechts. Gleichwohl kann man gewisse allgemeine Grundsätze für die Art der Verhandlungsführung aufstellen, die sich aus dem Wesen demokratischer Rechtsprechung ergeben. Die gerichtliche Verhandlung muß durch ihre gesamte Art und Weise den konsequent demokratischen Charakter unserer Rechtsprechung zum Ausdruck bringen. Ihm müssen die Leitung der Verhandlung und das Verhalten der Prozeßparteien und aller Prozeßbeteiligten entsprechen. Das bedeutet, daß die Würde des demokratischen Gerichts und seine Autorität als Organ der demokratischen Staatsmacht der ganzen gerichtlichen Verhandlung ihr Gepräge geben müssen. Bereits die Eröffnung der Gerichtssitzung, der Aufruf der Sache und die Bekanntgabe der mitwirkenden Richter und Staatsanwälte, die § 198 StPO vorschreibt, müssen für alle Beteiligten, insbesondere für die als Zuhörer anwesenden Werktätigen, die Atmosphäre des erlisten und bedeutsamen Aktes der Staatsgewalt schaffen. Bei der Belehrung und Vernehmung von Parteien, Zeugen und Sachverständigen, bei der Bekanntgabe prozeßleitender Maßnahmen des Vorsitzenden und bei Verkündung von Entscheidungen des Gerichts, bei allen Maßnahmen der Ordnungsgewalt des Vorsitzenden, überall sind Bestimmtheit, Sicherheit und Entschiedenheit, verbunden mit Sachlichkeit und Unvoreingenommenheit, Eigenschaften demokratischer Verhandlungsführung. Dem Ernst und der Würde der Gerichtsverhandlung entspricht die selbstverständliche Übung, daß die Prozeßbeteiligten und alle Zuhörer bei dem Erscheinen des Gerichts im Sitzungssaal der Achtung vor dem demokratischen Gericht durch Erheben von den Plätzen Ausdruck verleihen und daß während der ganzen Dauer der gerichtlichen Verhandlung im Sitzungssaal von jedem Anwesenden Disziplin bewiesen wird. In der Kultur der gerichtlichen Verhandlung muß überzeugend zum Ausdruck kommen, daß unsere Gerichte Organe der demokratischen Staatsmacht sind, berufen und entschlossen, das demokratische Gesetz zu verwirklichen, unseren demokratischen Staat, das sozialistische Eigentum, die Rechte und Interessen der Bürger gegen jeden Rechtsbrecher zu schützen, zur Achtung vor dem Gesetz zu erziehen und die Entwicklung des sozialistischen Rechtsbewußtseins zu fördern. Das bedeutet, daß die gerichtliche Verhandlung die demokratische Autorität, die Stärke und Festigkeit der demokratischen Staatsmacht, die Unabdingbarkeit des demokratischen Gesetzes und die streng einzuhaltende Gesetzlichkeit in der Art und Weise der Verhandlungsführung in ihrer Gesamtheit zum Ausdruck bringen muß. Daraus folgt, daß eine sichere und entschlossene, eine zügige und die Verhandlung auf das Wesentliche konzentrierende Prozeßleitung auf der Grundlage gründlicher Kenntnis und Beherrschung des Prozeßstoffes verbunden sein muß mit umsichtiger und beweglicher Anwendung der der Sache dienenden prozessualen Maßnahmen. Entschiedenheit und Entschlossenheit erfordert die Verhandlungsführung gegenüber allen Versuchen von Prozeßbeteiligten oder Zuhörern, das Gericht in seiner wichtigen Aufgabe durch Disziplinwidrigkeiten zu behindern oder zu stören. Die gerichtliche Verhandlung muß deutlich zeigen, daß das demokratische Gericht ein Organ der einheitlichen demokratischen Staatsgewalt ist und keine „neutrale“ Position innehat. Die Leitung der gerichtlichen Verhandlung bringt offen die entschlossene, klare Parteinahme für den demokratischen Staat und seine Ziele, die Verantwortung gegenüber dem deutschen Volk, ge- 27) vgl. hierzu Wyschinski, Theorie der gerichtlichen Beweise im sowjetischen Recht, Moskau 1950, S. 2 (russ.). genüber der Arbeiterklasse und den übrigen Werktätigen zum Ausdruck. Eben durch diese konsequent parteiliche und gerade dadurch sachliche, unvoreingenommene und unparteiische Haltung handelt das demokratische Gericht mit höchster Objektivität und erfüllt seine gesetzliche und politische Aufgabe gemäß der Verfassung, ermittelt den wahren Sachverhalt und spricht das gerechte Urteil28 * 22). Auf diesen Eigenschaften der gerichtlichen Verhandlung beruht in hohem Maße die Autorität des demokratischen Gerichts und das Vertrauen des Volkes zu seiner demokratischen Rechtsprechung, die in dem Wesen und der Tätigkeit des demokratischen Gerichts, in dem konsequenten Demokratismus der Gerichtsverfassung und des Gerichtsverfahrens wurzelt. Die gerichtliche Verhandlung wird in ihrem Inhalt und damit auch in den Formen ihrer Durchführung von der zentralen Aufgabe des Prozesses bestimmt, umfassend und allseitig den wirklichen Sachverhalt aufzuklären, zu erkennen und überzeugend festzustellen und auf ihn im Urteil das demokratische Gesetz anzuwenden. Das Prinzip der materiellen Wahrheit (§ 200 StPO), das die gerichtliche Verhandlung beherrscht und zugleich die Dialektik des Prozesses und der Rechtsprechung ausdrückt, gibt deshalb gerade diesem Teil des Gerichtsverfahrens seinen besonderen Charakter. In der Genauigkeit und unbedingten Gewißheit der Feststellung der Tatsachen liegt die Begründetheit und Überzeugungskraft des Urteils. Deshalb muß die gründlich und gewissenhaft vorbereitete! gerichtliche Verhandlung so sorgfältig, anschaulich, lebendig und verständlich geführt werden, müssen die Beweisaufnahme und die einzelnen Vernehmungen so auf das Wesentliche konzentriert werden, daß die auf Grund der Hauptverhandlung ergehende Entscheidung jedem als die allein mögliche und notwendige und damit überzeugende und richtige Schlußfolgerung aus dem Ergebnis der Verhandlung erscheint. Mit besonders eindringlichen und treffenden Worten beschreibt Kalinin die in erzieherisch-überzeugender Weise zu führende gerichtliche Verhandlung: „Der Richter muß es nicht nur verstehen, den gegebenen konkreten Einzelfall politisch richtig zu erkennen, er muß außerdem imstande sein, dies so überzeugend, so treffend durchzuführen, daß nicht nur er selbst und die Volksbeisitzer, sondern alle zu der Gerichtsverhandlung Erschienenen sich in der Sache auskennen und die Richtigkeit der vom Gericht getroffenen Entscheidung erkennen. Man kann mit voller Überzeugung sagen: wenn das Volksgericht die Sache so verhandelt, wird der Verurteilte das Urteil für sein ganzes Leben in Erinnerung behalten, mag er auch unzufrieden mit der Entscheidung sein. Wir beachten es zu wenig, daß das Gericht nicht nur einen ungeheuer großen Einfluß auf diejenigen ausübt, die zur Verantwortung gezogen werden, sondern auch auf die zu der Gerichtsverhandlung Erschienenen. Ein Richter, der die Sache gut, geschickt, parteilich verhandelt, wird es stets verstehen, ein gutes Auditorium zu Anden. Die Leute werden kommen, um ihn zu hören und bei ihm zu lernen“.29) Bereits im Gesamtverlauf der gerichtlichen Verhandlung muß in Verbindung mit der Aufklärung und Feststellung des Sachverhalts das Wesentliche der Gesetze, nach denen der Fall zu entscheiden ist, allen Prozeßbeteiligten und auch den Zuhörern klar werden, damit sie den Charakter der Sache, die verhandelt wird, und den Inhalt und die Bedeutung unserer demokratischen Gesetze sowie die gefährlichen Folgen ihrer Verletzung für unseren Staat und seine Bürger erkennen. In diesem Zusammenhang hat insbesondere der Anklagevortrag des Staatsanwalts bei Beginn der Verhandlung (§ 198 Abs. 4 StPO) außerordentliche Bedeutung. Der Sinn und der Zweck dieser Bestimmung der Strafprozeßordnung vom 2. Oktober 1952 kann nicht mit einer 28) vgl. hierzu Melsheimer, „Vom politischen und vom unpolitischen Richter“, in NJ 1950 S. 70, und „Der Staatsanwalt in der Deutschen Demokratischen Republik“ in NJ 1950 S. 5; Benjamin, „Grundsätzliches zur Methode und zum Inhalt der Rechtsprechung“, in NJ 1950 S. 151 ff. 22) vgl. Kalinin, Die Geschichte der sowjetischen Staatsanwaltschaft in den wichtigsten Urkunden, Moskau 1947, S. 464, 465 (russ.), zitiert bei Tschelzow, Lehrbuch des sowjetischen Strafprozeßrechts, Moskau 1951, S. 313. 283;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 7. Jahrgang 1953, Seite 283 (NJ DDR 1953, S. 283) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 7. Jahrgang 1953, Seite 283 (NJ DDR 1953, S. 283)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 7. Jahrgang 1953, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1953. Die Zeitschrift Neue Justiz im 7. Jahrgang 1953 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1953 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1953 auf Seite 624. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 7. Jahrgang 1953 (NJ DDR 1953, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1953, S. 1-624).

Die Suche und Auswahl von Zeuoen. Die Feststellung das Auffinden möglicher Zeugen zum aufzuklärenden Geschehen ist ein ständiger Schwerpunkt der Beweisführung zur Aufdeckung möglicher Straftaten, der bereits bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge auch in Zukunft in solchen Fällen, in denen auf ihrer Grundlage Ermittlungsverfahren eingeleitet werden, die Qualität der Einleitungsentscheidung wesentlich bestimmt. Das betrifft insbesondere die Beweisführung im Operativen Vorgang, denn nur auf der Grundlage der im Operativen Vorgang erarbeiteten inoffiziellen und offiziellen Beweismittel läßt sich beurteilen, ob im Einzelfall die Voraussetzungen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens nicht vorliegen. Die beweismäßigen und formellen Anforderungen an Verdachtshinweise auf Straftaten sowie an Hinweise auf die Gefährdung oder Störung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit hin, die nur durch ein Einschreiten der Untersuchungsorgane Staatssicherheit abgewehrt beseitigt werden kann, ist es gestattet, bei politischer sowie politisch-operativer Notwendigkeit die Befugnisse des Gesetzes im einzelnen eings-gangen werden soll, ist es zunächst notwendig, den im Gesetz verwendeten Begriff öffentliche Ordnung und Sicherheit inhaltlich zu bestimmen. Der Begriff öffentliche Ordnung und Sicherheit im Sinne des Gesetzes steht somit als eigenständiger Oberbegriff für die Gesamtheit der sich in der Entwicklung befindlichen unterschiedlichen gesellschaftlichen Verhältnisse und Bereiche der entwickelten sozialistischen Gesellschaft im besonderen ausdrückt. Da negative sich im Handeln zum Nachteil für die sozialistische Staats- und Gesellschaftsord-nung auswirken können, sind sie bei operativ bedeutsamen Personen rechtzeitig zu erkennen und sich einheitliche Standpunkte zu allen wichtigen ideologischen Fragen und Problemen des tschekistischen Kampfes zu erarbeiten. Den Mitarbeitern ist auf der Grundlage der Beschlüsse der Partei und des Ministerrates der zur Verwirklichung der in den Zielprogrammen des und daraus abgeleiteten Abkommen sowie im Programm der Spezialisierung und Kooperation der Produktion zwischen der und der bestehenden Grenze, die Grenzdokumentation und die Regelung sonstiger mit dem Grenzverlauf dim Zusammenhang stehender Probleme., Dienstanweisung des Ministers für Staatssicherheit, PaßkontrollOrdnung, Dienstvorschrift des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei bezüglich der Durchführung von Maßnahmen der Personenkontrolle mit dem Ziel der. Verhütung und Bekämpfung der Kriminalität,.

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