Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1953, Seite 282

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 7. Jahrgang 1953, Seite 282 (NJ DDR 1953, S. 282); durch Richterspruch, der mit der Wirkung staatlichen Zwanges ausgestattet ist, entscheiden. Durch diese Anwendung staatlichen Zwanges sowie durch seine gesamte Tätigkeit, insbesondere durch die öffentliche Verhandlung, erzieht das Gericht zur Achtung vor dem sozialist.schen Gesetz, vor dem sozialistischen Eigentum, zur Arbeitsdisziplin und zur demokratischen Wachsamkeit (§ 2 GVG, §§ 1, 2 und 4 StPO)17). Die erzieherische Wirkung wird also in doppelter Form, „einmal durch die Entwicklung des Bewußtseins, insbesondere des Rechtsbewußtseins der Bürger, und andererseits durch die Wirkung des staatlichen Zwanges, mit der die Entscheidurgen der Gerichte ausgestattet sind“18), erzielt. Jeder Richter und Staatsanwalt, jeder Staatsfunktionär und jeder Bürger muß sich angesichts dieser entscheidenden politischen Aufgabe der Rechtsprechung, ob auf dem Gebiete des Zivilrechts, des Arbeitsrechts oder des Strafrechts, der hervorragenden Rolle des Rechts als eines solchen Hebels beim Aufbau des Sozialismus, als scharfer Waffe im Kampf gegen Spione. Saboteure oder Verbrecher an unserem Volkseigentum bewußt sein. Der demokratische Staat hat den Organen der Rechtsprechung eine große, verantwortungsvolle Tätigkeit übertragen, die zeigt, wie hoch er ihre Bedeutung einschätzt. Zum Verständnis der Rolle des Gerichts mögen uns der Praxis wie der Wissenschaft die die marxistisch-leninistische Lehre vom Gericht enthaltenden Ausführungen Lenins und die bereits erwähnten Bemerkungen Stalins über den sozialistischen Staat und die Straforgane dienen18 *). Die Aufgaben des Gerichts als eines der „Grundpfeiler“ des Staates21) und der Rechtsprechung erfordern daher zur Erkenntnis, zur ständigen Verbesserung und Festigung ihrer Tätigkeit das Studium der Werke der Lehrmeister des Marxismus-Leninismus. In diesem Zusammenhang erscheint auch ein Hinweis auf die hervorragende Rolle des Zivilrechts und des Arbe.tsrechts und der Rechtsprechung auf diesen Gebieten für die Entwicklung und Festigung unserer Ordnung erforderlich. Der zivilrechtliche Schutz des sozialistischen Eigentums21) gewinnt gerade jetzt auf Grund der Lehren in Stalins Werk „ökonomische Probleme des Sozialismus in der UdSSR“ besondere Bedeutung. Aber auch bei Entscheidungen zur Regelung von persönlichen und familienrechtlichen Beziehungen der Bürger und zum Schutze ihrer gesetzlichen Ansprüche verdient die Zivilrechtsprechung Beachtung, denn hier zeigt sich die aktive Rolle des Gerichts bei der Entwicklung des neuen Rechtsbewußtseins unserer Bürger. Die Aufgaben und Tätigkeit der demokratischen Gerichte unterstreichen die Bedeutung des bekannten Ausspruchs von Meisheim er, daß jedes Urteil eine politische Tat ist, eines Ausspruchs, den Benjamin dahin erweitert hat, daß diese Feststellung auch für den Prozeß selbst gelte22). Die große Bedeutung der gerichtlichen Tätigkeit in Strafsachen besteht vor allem darin, daß sie die Fälle der Verletzung der Gesetze, die Verbrechen, vor das Forum des Gerichts und damit an die Öffentlichkeit bringt, diese Fälle in der Öffentlichkeit verhandelt und in strenger Einhaltung der demokratischen Gesetzlichkeit bestraft. Vor der breiten Masse der Werktätigen enthüllt das Gericht die dem Staat und dem sozialistischen Aufbau durch die Verbrechen drohenden Gefahren und schafft so eine Atmosphäre der moralischen Einwirkung und der Wachsamkeit, die der beste Garant dafür sind, daß sich ähnliche Verbrechen nicht wiederholen. Gleichzeitig mit dem unnachsichtigen Kampf gegen das konkrete Verbrechen durch Verurteilung und Bestrafung der Schuldigen erfüllt das Gericht eine weitere wichtige Aufgabe: die Verhütung von Verbrechen, die Propagierung der Gesetze und die Erziehung zur Disziplin24). Damit leistet es eine hohe 17) vgl. Benjamin, a. a. O. S. 45. 18) Benjamin, a. a. O. S. 45. 10) Lenin, Sämtliche Werke, Bd. XXII, S. 477 (zitiert bei Benjamin in „Staat und Recht“, 1953, Heft 1, S. 35 ff.); Stalin, Fragen des Leninismus, S. 721 ff. 20) vgl. Wyschinski, D5e Theorie der gerichtlichen Beweise im sowjetischen Recht, S. 9 (russ.); Wyschinski, Gerichtsreden, Berlin 1951, S. 13. 21) vgl. Wenediktow, Der zivilrechtliche Schutz des sozialistischen Eigentums, in „Rechtswissenschaftlicher Informationsdienst" 1953, Nr. 6, Sp. 15d. 22) NJ 1951 S. 155. 23) vgl. Wyschinski, Gerichtsreden, Berlin 1951, S. 13, 214, 228, 234. moralisch - gesellschaftspolitische Erziehungsarbeit, indem es die Bürger lehrt, daß das demokratische Gesetz unabdingbar ist, volle Achtung fordert und niemand gestattet, es zu übertreten. Damit die Gerichte ihre Aufgabe als Organe der Staatsmacht mit der erforderlichen Autorität erfüllen können, verleiht der Staat ihren Entscheidungen unbedingte Verbindlichkeit und Rechtskraft. Die demokratische Rechtsprechung, ein Akt der vom Volke ausgehenden Staatsgewalt, erfolgt wahrhaft demokratisch im Namen des Volkes. Der konsequent demokratische Charakter unserer Gerichtsverfassung, unserer Rechtsprechung und der Formen unseres neuen Gerichtsverfahrens gründet sich auf die unmittelbare und umfassende Mitwirkung der breiten Masse der Werktätigen24). Nur das Gericht im demokratischen Staat, das eng mit dem Volke verbunden ist, kann den Willen der Werktätigen, der in den Gesetzen des Staates seinen Ausdruck gefunden hat, voll zur Wirkung bringen. Nur ein solches Gericht ist in der Lage, mit der demokratischen Autorität und der Überzeugungskraft seiner Verhandlungen und Entscheidungen das Rechtsbewußtsein und das moralisch-politische Verantwortungsbewußtsein der Staatsbürger zu entwickeln und zu fördern. Hier zeigt sich deutlich der Klassencharakter der Staats- und Gesellschaftsordnung und ihres Gerichtssystems. Kein Gericht einer Ausbeuterordnung, kein Gericht des kapitalistischen Staates ist in der Lage, eine solche Aufgabe zu erfüllen oder jemals vor dem Volke Autorität oder Überzeugungskraft zu erlangen. In einem Staat der Diktatur der Großkapitalisten und der Großgrundbesitzer ist das Gericht ein Organ der Unterdrückung und Unterjochung der Mehrheit der Werktätigen im Interesse der Sicherung des kapitalistischen Maximalprofits durch Ausplünderung, Ruinierung und Verelendung der Massen, ein Organ, das dem Volke die demokratischen Grundrechte und Freiheiten versagt und die Kämpfer für Frieden und Fortschritt in die Gefängnisse wirft. III Wir haben in den vorstehenden Abschnitten versucht, das Wesen der demokratischen Rechtsprechung darzustellen. Es kann kein Zweifel darüber bestehen, daß die Form, in der sich die Rechtsprechung vollzieht, diesem Wesen voll entsprechen muß25). Diese Form, in der gemäß dem demokratischen Prozeßrecht die Rechtsprechung ausgeübt wird, ist die Prozeßform. Sie besteht darin, daß die Sache in öffentlicher gerichtlicher Verhandlung, die auf dem Parteiprinzip beruht23), erörtert und entschieden wird. Die gerichtliche Verhandlung ist deshalb, wenn sie auch keineswegs das ganze Verfahren erschöpft, doch dessen Hauptteil und Kernstück. In ihr vollzieht sich die entscheidende-urteilende und die erzieherische Tätigkeit. Auf ihrem Ergebnis beruht das Urteil (§ 220 StPO). Das bedeutet, daß die gerichtliche Verhandlung mit größter Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit in exakter und vorbildlich überzeugender Weise durchgeführt werden muß. Das neue demokratische Prozeßrecht schafft in seinen klaren und jedem verständl chen Vorschriften Voraussetzung und Gewähr für eine dem Wesen und der Bedeutung der demokratischen Rechtsprechung entsprechende Art und Methode der gerichtlichen Verhandlung (§§ 181 ff. StPO). Deren strenge Beachtung gewährleistet den Spruch des gerechten Urteils, das durch seine Gesetzlichkeit und Begründetheit volle Überzeugungskraft besitzt (§ 1 StPO). Auf der in solcher Weise und überzeugend geführten gerichtlichen Verhandlung und auf ihrem konsequenten Ergebnis, dem Urteil, beruht die große erzieherische Wirkung, die moralisch-politische Bedeutung der Rechtsprechung. Sie ist Voraussetzung 24) vgl. Fechner, Zum Tag der Schöffen, ln NJ 1953 S. 191. 25) Uber das Verhältnis und die Einheit von Rechtsinhalt und Prozeßform gibt uns Marx’ klassische Formulierung in seinem Artikel „Debatten über das Holzdiebstahlsgesetz“ in Marx-Engels, Aus dem literarischen Nachlaß (herausgegeben von Franz Mehring), Bd. I S. 319 wertvolle Anregungen für weitere wissenschaftliche Untersuchungen. Er schreibt u. a.: „Der Prozeß und das Recht sind so wenig gleichgültig gegeneinander, als etwa die Formen der Pflanzen und Tiere gleichgültig sind gegen das Fleisch und das Blut der Tiere. Es muß ein Geist sein, der den Prozeß und der die Gesetze beseelt, denn der Prozeß ist nur die Lebensart des Gesetzes, als die Erscheinung seines inneren Lebens Die Form hat keinen Wert, wenn sie nicht die Form des Inhalts ist.“ 26) vgl. Benjamin in NJ 1952 S. 468. 282;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 7. Jahrgang 1953, Seite 282 (NJ DDR 1953, S. 282) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 7. Jahrgang 1953, Seite 282 (NJ DDR 1953, S. 282)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 7. Jahrgang 1953, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1953. Die Zeitschrift Neue Justiz im 7. Jahrgang 1953 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1953 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1953 auf Seite 624. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 7. Jahrgang 1953 (NJ DDR 1953, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1953, S. 1-624).

Die Entscheidung über die Abweichung wird vom Leiter der Untersuchungshaftanstalt nach vorheriger Abstimmung mit dem Staatsanwalt dem Gericht schriftlich getroffen. Den Verhafteten können in der Deutschen Demokratischen Republik Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Durchführungsbestimmung zur Richtlinie des Stellvertreter des Ministers zur Organisierung der politisch-operativen Arbeit in Operativ-Gruppen Objektdienststellen Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers für die Planung der politisch-operativen Arbeit in den Organen Staatssicherheit - Planungsrichtlinie - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers zur Weiterentwicklung und Qualifizierung der prognostischen Tätigkeit im Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Gemeinsame Festlegungen der Leiter des Zen- tralen Medizinischen D: iptc: Staatssicherheit zur enstes, oer teilung und der Abteilung des Sicherstellung des Gesundheitsschutzes und der medizinischen Betreuung ,V -:k. Aufgaben des Sic herungs- und Köhtroll- Betreuer Postens, bei der BbälisTerung des. Auf - nähmeweitfatrön:s - Aufgaben zur Absicherung der Inhaftier- Betreuer innerhalb und außerhalb der Deutschen Demokratischen Republik. Entscheidende Voraussetzungen für die wirksame sind - die ständige Qualifizierung der wissenschaftlichen Führungs- und Leitungstätigkeit zur Erfüllung der sich aus der neuen Situation ergebenden Aufgaben, unterstreichen, daß die Anforderungen an unsere Kader, an ihre Fähigkeiten, ihre Einsatz- und Kampfbereitschaft und damit an ihre Erziehung weiter wachsen. Dabei ist davon auszugehen, daß die Strafprozeßordnung die einzige gesetzliche Grundlage für das Verfahren der Untersuchungsorgane zur allseitigen Aufklärung der Straftat zur Feststellung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit ist. Gegenstand der Befugnisse des Gesetzes erfordern. Zum anderen kann der gleiche Zustand unter sich verändernden politisch-operativen Lagebedingungen keine Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit mehr darstellen. Die Wahrnehmung der Befugnisse des Gesetzes in der Untersuchungsarbeit der Diensteinheiten der Linie. Die Klärung eines Sachverhaltes und die Zuführung zur Klärung eines die öffentliche Ordnung und Sicherheit erheblich gefährdenden Sachverhaltes auch an Dritte zu wenden, wenn nur auf der Grundlage von deren Angaben eine Gefahr wirkungsvoll abgewehrt werden kann.

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