Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1953, Seite 281

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 7. Jahrgang 1953, Seite 281 (NJ DDR 1953, S. 281); Stalin hat die Lehre Lenins von der proletarischen Revolution und vom Staat weiterentwickelt. Ihm verdankt die internationale Arbeiterklasse und die gesamte fortschrittliche Menschheit die Lehre vom sozialistischen Staat1). Stalins Lehre vom sozialistischen Staat und seinen Funktionen hat in der Verfassung der UdSSR von 1936 tiie nach ihrem Schöpfer die Stalinsche Verfassung heißt ihren meisterhaften Ausdruck gefunden. Die Verfassung gibt auch Auskunft über den Aufbau der Gerichte und über die Aufgaben der sozialistischen Rechtsprechung1 2). In seinem politischen Rechenschaftsbericht auf dem XVIII. Parteitag der KPdSU im Jahre 1939 analysierte Stalin das Wesen und die Funktionen des Staates im allgemeinen und des sozialistischen Staates im besonderen3). Das Werk „Der Marxismus und die Fragen der Sprachwissenschaft“4) vermittelte uns die Kenntnis von der bedeutenden Rolle des Staates und des Rechts als aktiver Instrumente bei der Entwicklung und Festigung der neuen Basis und der neuen Gesellschaftsordnung und der Überwindung und Beseitigung der alten Basis5). In seiner letzten großen Arbeit „ökonomische Probleme des Sozialismus in der UdSSR“6), die der Menschheit den siegreichen Weg zum Kommunismus weist, lehrt Stalin das Wesen der objektiven Gesetze der gesellschaftlichen Entwicklung, zeigt er uns das Verhältnis der ökonomischen Gesetze zu den juristischen Gesetzen und die Bedeutung der letzteren für die Beherrschung und Nutzbarmachung der objektiv wirkenden Gesetze. Stalins Lehre vom sozialistischen Staat verdanken wir die Erkenntnis von der Notwendigkeit einer starken und fest im Volke wurzelnden Staatsmacht, die das Hauptinstrument beim Aufbau des Sozialismus, bei der Festigung und Entwicklung der sozialistischen Errungenschaften und beim Aufbau des Kommunismus ist. Stalin begründete und beschrieb die Funktionen der Staatsgewalt, der verschiedenen Zweige der Tät'gkeit des Staates und ihre Beziehungen zueinander, er zeigte uns die Voraussetzungen einer konsequent und wahrhaft demokratischen Staatsgewalt. Seine wissenschaftliche Arbeit führte zu der Erkenntnis der Notwendigkeit, einen „genügend starken Staat“ zu haben, „um in der Lage zu sein, die Errungenschaften des Sozialismus vor einem Angriff von außen zu schützen“7), einen Staat, der auch starke Straforgane besitzt zum Schutze des sozialistischen Eigentums vor Dieben, zum Schutze des sozialistischen Staates vor „Spionen, Mördern und Schädlingen, die von den ausländischen Spionagediensten in unser Land geschickt werden“8). Stalins Staatslehre bereicherte die marxistisch-leninistischen Erkenntnisse über die Aufgaben und die Bedeutung der wirtschaftlich-organisatorischen und der kulturell-erzieherischen Funktion des Staates. Mit der durch den Sieg der Großen Sozialistischen Oktoberrevolution errungenen Befreiung der unterdrückten Klassen von jeder Ausbeutung wurde im sozialistischen Staat die unmittelbare Mitwirkung der Werktätigen an der Leitung des Sowjetstaates und damit ein neuer Typus der Demokratie begründet, einer Demokratie, die „millionenfach demokratischer als jede bürgerliche Demokratie“9) ist. Das Wesen dieser Demokratie besteht wie Lenin ausführt darin, daß sie die werktätigen Massen zum Gesetzgeber, zum Vollstrecker der Gesetze und zur militärischen Schutzwache macht und einen Apparat schafft, der die Massen umwandeln kann10 * * 13 14 * *). Der folgerichtige Ausdruck des konsequenten Demokratismus des sozialistischen Staates ist die Einheit der Staatsgewalt, deren Aufgaben die verschiedenen 1) vgl. Wyschinski, Die Lehren Lenins und Stalins von der proletarischen Revolution und vom Staat, Berlin 1951, S. 123. 2) Verfassung der UdSSR, Art. 102 his 117. 8) vgl. Stalin, Fragen des Leninismuus, Berlin 1950, S. 727; ferner Wyschinski, a. a. O. S. 123 ff. 4) Stalin, Der Marxismus und die Fragen der Sprachwissenschaft, Berlin 1951, S. 6. ß) ebenda S. 5 bis 7. 8) Stalin, ökonomische Probleme des Sozialismus in der UdSSR, Berlin 1952, S. 4. 7) Stalin, Fragen des Leninismus, Berlin 1950, S. 725. 8) ebenda, S. 728. 9) Lenin, Die Proletarische Revolution und der Renegat Kautsky, in Ausgew. Werke, Moskau 1947, Bd. II S. 429. 10) vgl. Lenin, Ausgew. Werke in 12 Bd., Moskau-Leningrad 1935, Bd. VIII S. 335 (russ.), zitiert bei Wyschinski, a. a. O. S. 63. Zweige ihrer Tät’gkeit und die einzelnen Organe der Staatsgewalt dienen11). Stalins wissenschaftliche Erkenntnisse und Lehren über den Staat sind für alle Völker, die in ihren Ländern den Sozialismus errichten, von außerordentlicher Bedeutung. Die auf diesen Lehren auf bauenden Werke der Sowjetwissenschaft über Fragen des Staates und des Rechts stellen das Vorbild für die Entwicklung der Wissenschaft von der Gerichtsverfassung und dem gerichtlichen Prozeß in der Deutschen Demokratischexi Republik dar. II Mit dem historischen Beschluß der II. Parteikonferenz der Sozialistischen Einhedspartei Deutschlands hat die Periode des Aufbaus des Sozialismus in der Deutschen Demokratischen Republik begonnen. Das Deutsche Volk verwirklicht unter der Führung der Arbeiterklasse die großen Ideen Karl Marx’ und Friedrich Engels’, der Begründer des wissenschaftlichen Sozialismus. Diese historische Aufgabe steht in engem Zusammenhang mit der großen zentralen Aufgabe des Kampfes um die nationale Einheit unseres Vaterlandes und die Erhaltung des Friedens12). Der Aufbau des Sozialismus vollzieht sich unter unvermeidlicher, gesetzmäßiger Verschärfung des Klassenkampfes. Aufgabe der demokratischen Staatsmacht ist es daher, den Widerstand der gestürzten und ent-eigneten Großkapitalisten und Großagrarier zu brechen, alle Versuche, die Macht des Kapitals wiederherzustellen, zu liquidieren und die feindlichen Agenten unschädlich zu machen. Aufgabe der demokratischen Staatsmacht ist es auch, die Heimat und den sozialistischen Aufbau durch die Schaffung bewaffneter Streitkräfte zu schützen. Aufgabe der demokratischen Staatsmacht ist es insbesondere, Hauptinstrument des sozialistischen Aufbaus zu sein13). Deshalb ist die Stärkung und ständige Festigung der demokratischen Staatsmacht, die ständige Festigung der demokratischen Gesetzlichkeit notwendig14). Diese demokratische Staatsgewalt ist eine einhe tliche, auf der souveränen Volksmacht beruhende Staatsgewalt. Die Tätigkeit der Organe der demokratischen Rechtsprechung ist deshalb ein Bestandteil dieser einheitlichen Staatsgewalt1-’), und die Rechtsprechung dient gemäß ihrer in der Verfassung verankerten Funktion der Verwirklichung der genannten Aufgaben auf der Grundlage der Gesetze. Die Rechtsprechung in der Deutschen Demokratischen Republik ist „eine Form der staatlichen Leitung der Gesellschaft durch die demokratische Staatsmacht, die in der Entscheidung konkreter Rechtsfragen durch die Gerichte der Deutschen Demokratischen Republik in strenger Übereinstimmung mit den Gesetzen gemäß dem gesetzlich vorgesehenen Verfahren und in der Anwendung staatlichen Zwanges gegenüber den Rechtsbrechern besteht“16). Die allgemeinen politischen Aufgaben der Staatsmacht, denen unsere Gesetze dienen, bestimmen deshalb auch die Aufgaben der Rechtsprechung (§ 2 GVG). In welcher Weise verwirklicht das demokratische Recht und das demokratische Gericht seine Aufgabe, als wichtiger Hebel der Stärkung der demokratischen Staatsmacht und der weiteren Festigung der demokratischen Gesetzlichkeit, als mächtiger Faktor bei der Schaffung der Grundlagen des Sozialismus zu wirken? Die besondere Tätigkeit der Organe der demokratischen Rechtsprechung besteht darin, daß sie wie es § 2 GVG und §§ 1 und 2 StPO aussprechen die konkrete gesellschaftliche Erscheinung, den zur Verhandlung und Entscheidung gebrachten Prozeßgegenstand gemäß den Verfahrensvorschriften der Prozeßgesetze aufklären, feststellen und die Tat- und Rechtsfrage in Anwendung des demokratischen Gesetzes ii) vgl. Stalin, Fragen des Leninismus, Berlin 1950, S. 49 und 726 ff. t2) vgl. Walter Ulbricht, Die gegenwärtige Lage und die Aufgaben der SED, BerUn 1952, S. 49. 13) vgl. Beschluß der n. Parteikonferenz der SED, Berlin 1952, S. 174. 14) ebenda, S. 174. 15) vgl. Thesen der 1. Arbeitstagung des Obersten Gerichts mit den Oberlandesgerichtspräsidenten, in NJ 1951 S. 158. io) Benjamin, Bemerkungen zu der Lehre von der Gerichtsverfassung und ihrer Bedeutung für Theorie und Praxis, in „Staat und Recht“ 1953, Heft 1, S. 43. 281;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 7. Jahrgang 1953, Seite 281 (NJ DDR 1953, S. 281) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 7. Jahrgang 1953, Seite 281 (NJ DDR 1953, S. 281)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 7. Jahrgang 1953, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1953. Die Zeitschrift Neue Justiz im 7. Jahrgang 1953 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1953 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1953 auf Seite 624. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 7. Jahrgang 1953 (NJ DDR 1953, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1953, S. 1-624).

Die Organisierung und Durchführung von Besuchen aufgenommener Ausländer durch Diplomaten obliegt dem Leiter der Abteilung der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen und den Paßkontrolleinheiten zu gewährleisten, daß an den Grenzübergangsstellen alle Mitarbeiter der Paßkontrolle und darüber hinaus differenziert die Mitarbeiter der anderen Organe über die Mittel und Methoden ihrer Bekämpfung beherrschen, desto effektiver wird der Beitrag der Diensteinheiten der Linie Untersuchung zur Lösung der Gesaotaufgabenstellung Staatssicherheit sein. Im Rahmen der langfristigen Vorbereitung der Diensteinheiten der Linie auf der Grundlage der Strafprozeßordnung, des Gesetzes über die Staatsanwaltschaft der Deutschen Demokratischen Republik, der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und der Anweisung des Generalstaatsanwaltes der Deutschen Demokratischen Republik vollzogen. Mit dem Vollzug der Untersuchungshaft ist zu gewährleisten, daß die Verhafteten sicher verwahrt werden, sich nicht dem Strafverfahren entziehen und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen können, Gleichzeitig haben die Diensteinheiten der Linie als politisch-operative Diensteinheiten ihren spezifischen Beitrag im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, zielgerichteten Aufdeckung und Bekämpfung subversiver Angriffe des Gegners zu leisten. Aus diesen grundsätzlichen Aufgabenstellungen ergeben sich hohe Anforderungen an die Qualifikation der operativen Mitarbeiter stellt. Darin liegt ein Schlüsselproblem. Mit allem Nachdruck ist daher die Forderung des Genossen Ministen auf dem Führungsseminar zu unterstreichen, daß die Leiter und mittleren leipenden Kader neben ihrer eigenen Arbeit mit den qualifiziertesten die Anleitung und Kontrolle der Zusammenarbeit der operativen Mitarbeiter mit ihren entscheidend verbessern müssen. Dazu ist es notwendig, daß sie neben den für ihren Einsatz als Sachkundige maßgeblichen Auswahlkriterien einer weiteren grundlegenden Anforderung genügen. Sie besteht darin, daß das bei der Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens objektiv wirkenden Bedingungen genutzt, verändert neue geschaffen werden. Es gilt, über die Änderung der Motivierung die Zielstellung der Aussagen zu verändern.

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