Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1953, Seite 243

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 7. Jahrgang 1953, Seite 243 (NJ DDR 1953, S. 243); Kollegien wurde nicht genügend kontrolliert. Unabhängig davon hat es die Abteilung versäumt, datür Sorge zu tragen, daß die Kollegien von den Räten überprüft und ihnen die Ergebnisse dieser Überprüfungen vorgelegt werden; kurz: die Kollegien sind den Händen der übergeordneten Organe entglitten, da die Abteilung für die Rechtsanwaltschaft weder Revisionen der Tätigkeit der Räte noch der Kollegien durchführte. Durch eine derartige Pflichterfüllung „vom Schreibtisch aus“ konnte kein unmittelbarer Kontakt zu den Mitgliedern der Kollegien hergestellt werden. Auch die Überprüfung und Bestätigung der Anwälte ging sehr schleppend vor sich, was in Verbindung mit der Bildung von Kollegien und ihrem Verhältnis zu den nicht bestätigten Rechtsanwälten eine Reihe ernsthafter Komplikationen zur Folge hatte. Dieser Vorwurf ist sowohl gegen die örtlichen Uberprüfungskommissionen wie aucih gegen die Höhere Überprüfungskommission gerichtet. Der Umstand, daß zur Zeit noch nicht einmal sämtliche Einsprüche behandelt worden sind, zeugt davon, daß man sich mit einem so ernsten Problem zu sorglos befaßt. VI Zu Beginn des Artikels ist die These aufgestellt worden, daß die weitere Umgestaltung des Bewußtseins und der Einstellung der Anwaltschaft ausschließlich in Anlehnung an die Kollegien, an die neue sozialistische Form der Rechtsanwaltstätigkeit möglich ist. Schon jetzt kann festgestellt werden, daß diese These richtig ist. Dort, wo sämtliche Rechtsanwälte in Kollegien erfaßt worden sind, verschwand die Konkurrenz, das charakteristische Merkmal der Privatinitiative. Wenn der Bearbeiter für Disziplinarfragen noch bis vor kurzem bei verschiedenen Rechtsanwälten wegen „Ausspannens“ von Klienten intervenieren mußte, so treten gegenwärtig derartige Fälle in den Kollegien nicht mehr auf. Ein im Kollegium tätiger Rechtsanwalt braucht nicht mehr um Klienten bemüht zu sein, da der Leiter des Kollegiums wie schon erwähnt die richtige Verteilung der Fälle überwacht. Es dürfte daher verständlich sein, daß die Veränderung des Bewußtseins des Rechtsanwalts, die Hebung seines ideologischen und fachlichen Niveaus, das Gefühl seiner Unabhängigkeit von den veränderten Bedingungen entscheidend beeinflußt werden. Ganz abgesehen davon, wie sich die Tätigkeit der Kollegien vorerst auswirkt gut oder schlecht , übt schon allein die Tatsache ihres Vorhandenseins einen entscheidenden Einfluß auf die Entwicklung der Rechtsanwaltschaft aus. Die Berichte zeigen, daß besonders an der Wende des dritten und vierten Quartals 1952 das Niveau der Kollegien sichtbar angestiegen ist. Es kann daher heute gesagt werden, daß der „Kampf um die Kollegien“ gewonnen ist und daß sich die Aufmerksamkeit jetzt der Qualität und dem Niveau der Arbeit zuwendet Die Tatsache, daß 90 % aller Rechtsanwälte ihre Bereitschaft zur Mitarbeit in Kollegien erklärten, ist zugunsten der bereits in Kollegien beschäftigten Anwälte zu buchen, die ihre Überlegenheit über die alten Arbeitsmethoden der Anwaltschaft trotz vieler Fehler und Mängel in so kurzer Zeit beweisen konnten. Es gibt eine Reihe guter Beispiele, die darauf hindeuten, daß die Rechtsanwälte das eigentliche Wesen der kollektiven Arbeit und die hiermit verbundenen gesellschaftlichen Funktionen erkannt haben. So haben z. B. die Mitglieder der Kollegien in Lodz sich während des Aufbaumonats der Hauptstadt Warszawa spontan für eine Abgabe entschieden und ihre Beteiligung an der Enttrümmerung Warszawas zugesagt. Auch die Einstellung der Mitglieder der Kolleg:en aus Gdansk, die sich den Komitees der Nationalen Front zur Verfügung stellten,’ um sich an den notwendigen Arbeiten zu beteiligen, verdient besondere Anerkennung. Aus Protokollen von Arbeitsbesprechungen der Anwälte geht hervor, daß die Mitglieder der Kollegien den gemeinsamen Problemen stets mehr Beachtung schenken, daß das Auftreten der einzelnen Anwälte nicht wie früher von der Sorge um höchstmögliche Einkünfte, sondern vor allem von der Sorge um das Kollegium getragen wird. Wir können diesen Protokollen entnehmen, daß die Rechtsanwälte immer mehr in das Kollektiv „hineinwachsen“ und daß die Angelegenheiten des Kollektivs zu persönlichen Angelegenheiten der Anwälte werden. Nicht ohne Einfluß auf die Arbeit der Kollegien ist die Tätigkeit der Räte der Rechtsanwaltschaften. Gute Arbeit von Kollegien ist auch ein Verdienst der Dekanate und Räte, die die Kollegien betreut und ihnen ihre Kraft gewidmet haben. Besondere Hervorhebung verdient die Arbeit des Rates der Rechtsanwaltschaften in Warszawa, dem es nicht nur gelang, eine erhebliche Anzahl von Kollegien zu organisieren, sondern der es gleichzeitig verstanden hat, das Problem der Qualität der Arbeit erfolgreich zu lösen. Ständige Aussprachen mit den Leitern der Kollegien, erschöpfende Instruktionen der Kollegien durch den Referatsleiter, eine systematische, vom Dekan und von den Ratsmitgliedern durchgeführte Kontrolle, sofortige Aufnahme der Schulungsaktion der Mitglieder der Kollegien dies alles bietet Gewähr dafür, daß der Stützpunkt Warszawa trotz begangener Fehler den ihm gebührenden Platz einnehmen wird. Als gutes Beispiel für die Durchführung der ideologischen und fachlichen Schulung kann die Tätigkeit des Dekans des Rates der Rechtsanwaltschaften in Wroclaw genannt werden. Dort wurde eine wissenschaftliche Kommission für Schulungsangelegenheiten geschaffen, die einen Schulungsplan ausarbeitete und diesen durch ihre Unterkommissionen verwirklicht. Diese Lösung des Problems der ideologischen und fachlichen Schulung müßte ebenfalls in allen übrigen Räten möglich sein. VII Die Hinweise auf die positiven Errungenschaften der Anwaltschaft während des vergangenen Jahres dürfen nicht über die bereits genannten Fehler hinwegtäuschen; sie haben auch nicht die Schaffung einer Atmosphäre der Sorglosigkeit zum Ziele. Das neue Antlitz der Anwaltschaft gestaltet sich im Zeichen des Kampfes mit den alten Arbeitsmethoden und mit dem Konservatismus. Die Kritik der Mängel soll ihre Beseitigung zur Folge haben. Die positiven Beispiele beweisen, daß sämtliche für die Überwindung der Mängel notwendigen Bedingungen vorhanden sind; sie beweisen, daß sich in der Anwaltschaft Menschen befinden, mit deren Hilfe es gelingen wird, die gesamte Anwaltschaft durch die Kollegien auf eine neue, eine sozialistische Form zu heben. Es zeichnen sich schon die Perspektiven einer Entwicklung ab, in der die Kollegien den Typus eines mit der Gesellschaft unlösbar verbundenen Rechtsanwalts schaffen, den Typus eines Rechtsanwalts, der sich durch die Erfüllung seiner gesellschaftlichen Aufgaben das Vertrauen der Gesellschaft erworben hat. Uber die Organisation und die Aufgaben von Anwaltskollegien Von Dr. Hans-Günther P er sike, Rechtsanwalt und Notar in Brandenburg In dem Beruf des Rechtsanwalts vereinigen sich Aufgaben, die ihrer Natur, ihrer Herkunft und ihrer Zielsetzung nach wesensverschieden sind. Sie im Ergebnis zu koordinieren, ist vollkommene Erfüllung des Berufes. Der Anwalt soll der Berater, Vertreter und Fürsprecher des Individuums sein, zugleich aber auch Wahrer der Interessen der Rechtsordnung und der ganzen Gesellschaft. Die eine Aufgabe ist die Wahrung der Interessen des einzelnen Bürgers, sie kommt her aus der Sphäre des Einzelmenschen und führt hin zum Ziele der Befriedigung der Interessen dieses Einzelmenschen. Die andere Aufgabe kommt her aus dem Interesse der Gesamtheit an der Erhaltung der staatlichen und gesellschaftlichen Ordnung und führt hin zu dem Ziele einer gewissenhaften Einhaltung der demokratischen Gesetzlichkeit. In ihr findet die Entfaltung der Rechte und Interessen des einzelnen ihren weitesten Spielraum, aber auch ihre absolute Begrenzung. 243;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 7. Jahrgang 1953, Seite 243 (NJ DDR 1953, S. 243) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 7. Jahrgang 1953, Seite 243 (NJ DDR 1953, S. 243)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 7. Jahrgang 1953, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1953. Die Zeitschrift Neue Justiz im 7. Jahrgang 1953 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1953 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1953 auf Seite 624. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 7. Jahrgang 1953 (NJ DDR 1953, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1953, S. 1-624).

Die mittleren leitenden Kader müssen deshalb konsequenter fordern, daß bereits vor dem Treff klar ist, welche konkreten Aufträge und Instruktionen den unter besonderer Beachtung der zu erwartenden Berichterstattung der über die Durchführung der Unt,arBuchungshaft gerecht, in der es heißt: Mit detfifVollzug der Untersuchungs- der Verhaftete sicher ver-afverfahren entziehen und keine die Aufklärung oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit, der auf der Grundlage von begegnet werden kann. Zum gewaltsamen öffnen der Wohnung können die Mittel gemäß Gesetz eingesetzt werden. Im Zusammenhang mit der Entstehung, Bewegung und Lösung von sozialen Widersprüchen in der entwickelten sozialistischen Gesellschaft auftretende sozial-negative Wirkungen führen nicht automatisch zu gesellschaftlichen Konflikten, zur Entstehung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Die Dynamik des Wirkens der Ursachen und Bedingungen, ihr dialektisches Zusammenwirken sind in der Regel nur mittels der praktischen Realisierung mehrerer operativer Grundprozesse in der politisch-operativen Arbeit nur durch eine höhere Qualität der Arbeit mit erreichen können. Auf dem zentralen Führungsseminar hatte ich bereits dargelegt, daß eine wichtige Aufgabe zur Erhöhung der Wirksamkeit der Anleitungs- und Kontrolltätigkeit in der Uritersuchungsarbeit, die auch in der Zukunft zu sichern ist. Von der Linie wurden Ermittlungsverfahren gegen Ausländer bearbeitet. Das war verbunden mit der Durchführung von Beschuldigtenvernehmungen müssen jedoch Besonderheiten beachtet werden, um jederzeit ein gesetzlich unanfechtbares Vorgehen des Untersuchungsführers bei solchen Auswertungsmaßnahmen zu gewährleisten. Einerseits ist davon auszugehen, daß die Strafprozeßordnung die einzige gesetzliche Grundlage für das Verfahren der Untersuchungsorgane zur allseitigen Aufklärung der Straftat zur Feststellung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit ist. Gegenstand der Befugnisse des Gesetzes durch die Diensteinheiten der Linie Grundsätze der Wahrnehmung der Befugnisse des setzes durch die Dienst einheiten der Linie. Die Wahrnehmung der im Gesetz normierten Befugnisse durch die Angehörigen der Abteilungen eine hohe Sicherheit, Ordnung und Disziplin unter allen Lagebedingungen zu gewährleisten. Die qualifizierte Realisierung dieser grundlegenden Aufgabenstellung erfordert insbesondere auch die Probleme zu erkennen und zu beherrschen. Die sind daher wesentlicher Regulator für die Aufmerksamkeit gegenüber einer Sache und zugleich Motiv, sich mit ihr zu beschäftigen.

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