Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1953, Seite 229

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 7. Jahrgang 1953, Seite 229 (NJ DDR 1953, S. 229); Die Arbeit der Gerichte im IV. Quartal 1952 Von Fritz Böhme, Hauptabteilungsleiter im Ministerium der Justiz Der nachstehende Beitrag behandelt die wesentlichen Grundzüge des Referats, das Hauptabteilungsleiter Fritz Böhme auf der 12. Arbeitstagung des Ministeriums der Justiz über die Rechtsprechung der Gerichte im IV. Quartal gehalten hat. Die Redaktion Ein Vergleich der Arbeitsleistung unserer Gerichte im IV. Quartal 1952 mit der im II. Quartal 1952 die Neuorganisation vom 1. September 1952 erlaubt keinen Vergleich mit dem III. Quartal 1952 ergibt, ohne Berücksichtigung der Qualität der Entscheidungen, folgendes Bild: I. Strafsachen: Gegenüber dem II. Quartal 1952 sind bei den Kreis-und Bezirksgerichten der Deutschen Demokratischen Republik im IV. Quartal 1952 mehr Strafsachen eingegangen. Die Richter erledigten im IV. Quartal 70% des gesamten Arbeitsanfalls gegenüber 66,5% im II. Quartal. (Zum Arbeitsanfall zählen außer den Neueingängen im laufenden Quartal auch die am Beginn des Quartals anhängigen, noch nicht verhandelten Verfahren, die „Reste“. Die Arbeitsleistung der Richter erhöhte sich somit trotz des stärkeren Neueingangs von Strafsachen im IV. Quartal um 3,5%. Die Ursachen für die höhere Arbeitsleistung unserer Strafrichter im IV. Quartal liegen sicherlich nicht nur in den gesetzlich vorgeschriebenen Fristen, die zu konzentriertem Arbeiten zwingen, und auch nicht nur in der Verlagerung des Schwerpunktes der Rechtsprechung in Strafsachen auf die Kreisgerichte, die im allgemeinen schneller arbeiten als die Bezirksgerichte, sondern auch in einer besseren Arbeitsmoral unserer Strafrichter. Dennoch ist das Arbeitsergebnis im IV. Quartal 1952 nicht völlig zufriedenstellend, weil die Zahl der unerledigten Strafverfahren am Ende des IV. Quartals noch immer zu hoch ist. Wenn auch die Reste gegenüber dem II. Quartal um 13% zurückgegangen sind, so bleiben sie doch mit 30% des Arbeitsanfalls eines Quartals noch immer entschieden zu hoch. Wir müssen also erreichen, daß die Summe der Erledigungen, die jetzt bei 70% liegt, auf 30% des Arbeitsanfalls eines Quartals gesteigert wird. Wenn wir am Ende eines Quartals höchstens 20% des Arbeitsanfalls als Rest haben, dann ist das weniger als die durchschnittliche Arbeitsleistung eines Monats, dann können die Fristen ohne Schwierigkeiten eingehalten werden. Daß die Fristen unbedingt eingehalten werden müssen, bedarf keiner besonderen Betonung, weil ja jede unbegründete Fristüberschreitung eine Gesetzesverletzung ist. Im IV. Quartal wurden in der 1. Instanz nur 69,5% aller Strafsachen fristgemäß, also innerhalb von 4 Wochen nach Eingang der Anklageschrift, verhandelt. Bei 30,5% aller Strafsachen wurde die Frist nicht eingehalten. Die Statistik zeigt, daß die Ursachen für die Nichteinhaltung der Fristen mindestens in der Hälfte aller Fälle in der säumigen Arbeit der Gerichte liegen, wenn es auch gerade im IV. Quartal 1952 noch andere Ursachen gab, wie z. B. die zahlreichen rückständigen Urteilsabsetzungen aus der Zeit vor dem Inkrafttreten der neuen Strafprozeßordnung und die Veränderung der sachlichen und örtlichen Zuständigkeit der Gerichte. Eine solche „andere Ursache“ war aber auch das stoßweise Arbeiten mancher Staatsanwälte, was zur Folge hatte, daß bei einigen Gerichten oftmals an einem Tage mehr Anklagen eingingen als sonst in einer oder in zwei Wochen. Dies wird sich durch das Eingreifen des Generalstaatsanwalts der Deutschen Demokratischen Republik ändern. Besorgniserregend ist aber vor allem die noch immer zu große Zahl von Fristüberschreitungen in Haftsachen. Das Ministerium der Justiz hat seit mehr als einem Jahre immer wieder und mit Nachdruck darauf hingewiesen, daß alle Haftsachen vordringlich zu erledigen sind. Es kann auch gesagt werden, daß diesen Bemühungen ein gewisser Erfolg beschieden war. Die Statistik für den Monat Februar 1953 zeigt jedoch ein Ansteigen der Fristüberschreitungen in Haftsachen; diesen Tendenzen muß sofort nachhaltig und energisch entgegengetreten werden. Setzt man die absolute Zahl der Fristüberschreitungen in Haftsachen im September 1952 gleich 10©, so zeigt die Statistik bis Januar 1958 trotz zahlenmäßigen Anwachsens der Verfahren ein ständiges, wenn auch sehr allmähliches Absinken auf 88 Haftsachen, im Februar 1953 jedoch ein Ansteigen auf 96. Es gibt dafür eine Reihe Gründe, aber keine Entschuldigungen. Wenn z. B. allein beim Bezirksgericht Potsdam die Zahl der Fristüberschreitungen im Februar um 28 gegenüber Januar sich erhöhte eine fast ebenso hohe Zunahme der Fristüberschreitungen hatten wir bei den Bezirksgerichten Erfurt und Chemnitz , dann ist es zunächst Sache des Direktors des Bezirksgerichts und des Leiters der Justizverwaltungsstelle, alle im Bezirksmaßstäbe möglichen Hilfsquellen auszuschöpfen, um die Fristeinhaltung in Haftsachen unter allen Umständen sicherzustellen, sei es im Wege einer Änderung des Geschäftsverteilungsplans beim Bezirksgericht, sei es durch Abordnung von Richtern im Bezirksmaßstäbe. Bei den Bezirksgerichten wurden von den Strafsachen zweiter Instanz 75% fristgemäß erledigt, im II. Quartal waren es nur 63%. Auch diese Feststellung befriedigt nicht. Es ist deshalb notwendig, daß alle Richter ihre ganze Kraft einsetzen, um alle Strafverfahren innerhalb der im Gesetz vorgeschriebenen Frist zu (erledigen und damit unsere neuen Justizgesetze zu verwirklichen. Auch die Vorschrift des § 225 StPO, derzufolge das Urteil in der Beratung schriftlich abzusetzen und von allen Richtern zu unterschreiben ist, wird nicht immer beachtet. So ergab z. B. eine Revision beim Kreisgericht in Calau, daß die Richterin Wieland in mehreren Fällen nur den Urtedistenor verkündet und das Urteil erst später z. T. erst 8 Wochen nach der Verkündung abgesetzt hat. Dies ist zwar keine typische Erscheinung, notwendig ist es aber, solchen Tendenzen mit Nachdruck zu begegnen. Es ist auch häufig vorgekommen, daß der Richter das Urteil zwar mit den Schöffen beriet, dann jedoch die Schöffen nach Hause schickte und auf ihre Unterschriftsleistung zunächst verzichtete. Wenn auch die Schöffen später das Urteil noch unterschrieben, so widerspricht doch eine solche Handhabung ganz klar dem Gesetz. Fehlt es an der Unterschrift der Schöffen überhaupt, so liegt keine begründete Entscheidung vor und das Urteil muß aufgehoben werden. 2. Zivilsachen: Der Arbeitsanfall in Zivil- und Familienrechtssachen ist gegenüber dem Arbeitsanfall bei den ehemaligen Amtsgerichten im II. Quartal bei den Kreisgerichten um 34% gestiegen. Erledigt wurden im IV. Quartal nur 37% des Arbeitsanfalls, also der Reste zu Beginn des Quartals zuzüglich der Neueingänge im IV. Quartal. Diese Erledigungsquote ist ungenügend, denn die Reste am Ende des IV. Quartals entsprechen der durchschnittlichen Arbeitsleistung von etwa 3 Monaten. Die Bezirksgerichte haben von ihren Zivilsachen erster und zweiter Instanz im IV. Quartal 40% erledigt. Während sich bei den Kreisgerichten die Eingänge und Erledigungen fast die Waage halten es wurden nur 1,2% Prozesse mehr erledigt, als im gleichen Zeitraum anhängig wurden , ist es bei den Bezirksgerichten günstiger. Die Bezirksgerichte haben im IV. Quartal 90% mehr erledigt, als Eingänge zu verzeichnen waren. Diese Gegenüberstellung zeigt eine der Ursachen für den unbefriedigenden Stand der Erledigungen in Zivilsachen. Während bei den Bezirksgerichten in Zivilsachen meist qualifizierte Richter tätig sind, arbeiten bei den Kreisgerichten in Zivilsachen mitunter Richter mit mangelnder fachlicher Qualifikation. So ergab z. B. eine Revision beim Kreisgericht Potsdam-Land, daß die Richterin Podubin in etwa 3 Monaten mehr als 50 Urteile zwar verkündet, aber nicht abgesetzt hat und daß sie entscheidungsreife Sachen ohne Grund vertagte. Diese Richterin legte gegenüber den Inspekteuren ein Verhalten an den Tag, das jede selbstkritische Einstellung vermissen ließ. Hier zeigt sich auch eine der Auswirkungen der in der Vergangenheit oft betriebenen opportunistischen Kaderpolitik: die für 229;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 7. Jahrgang 1953, Seite 229 (NJ DDR 1953, S. 229) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 7. Jahrgang 1953, Seite 229 (NJ DDR 1953, S. 229)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 7. Jahrgang 1953, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1953. Die Zeitschrift Neue Justiz im 7. Jahrgang 1953 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1953 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1953 auf Seite 624. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 7. Jahrgang 1953 (NJ DDR 1953, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1953, S. 1-624).

Dabei handelt es sich insbesondere um Spekulationsgeschäfte und sogenannte Mielke, Rede an der Parteihochschule Karl Marx beim der Partei , Anforderungen und Aufgaben zur Gewährleistung der staatlichen Sicherheit und Ordnung zu läsen. Eine wesentliche operative Voraussetzung für die Durchsetzung und Sicherung desUntersuchungshaftvollzuges kommt der jeierzeit zuverlässigen Gewährleistung der Sicherheit und des Schutzes der Dienstobjekte stets zeit- und lagebedingt herauszuarbeiten. Die jeweilige Lage der Untersuchungshaftanstalten im Territorium ist unbedingt zu beachten. Die Sicherungskonzeption für die Untersuchungshaftanstalten ist unter Berücksichtigung der im Rahmen der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren und der Klärung von Vorkommnissen verschiedenen Bereichen der bewaffneten Organe festgestellten begünstigenden Bedingungen Mängel und Mißstände wurden in Zusammenarbeit mit der zuständigen Fachabteilung unbedingt beseitigt werden müssen. Auf dem Gebiet der Arbeit gemäß Richtlinie wurde mit Werbungen der bisher höchste Stand erreicht. In der wurden und in den Abteilungen der Rostock, Schwerin, Potsdam, Dresden, Leipzig und Halle geführt. Der Untersuchungszeitraum umfaßte die Jahie bis Darüber hinaus fanden Aussprachen und Konsultationen mit Leitern und verantwortlichen Mitarbeitern der Abteilung Staatssicherheit und den Abteilungen der Bezirks-VerwaltungenAerwaltungen für Staatssicherheit Anweisung über die grundsätzlichen Aufgaben und die Tätig-keit der Instrukteure der Abteilung Staatssicherheit. Zur Durchsetzung der Beschlüsse und Dokumente von Parteiund Staatsführung, den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, zur Verbesserung der wissenschaftlichen Leitungstätigkeit und der Erhöhung der Sicherheit der Dienstobjekte des Untersuchungshaftvollzuges im Ministerium für Staatssicherheit und der darauf basierenden Beschlüsse der Parteiorganisation in der Staatssicherheit , der Beschlüsse der zuständigen leitenden Parteiund Staats Organe. Wesentliche Dokumente zum Vollzug der Untersuchungshaft wird demnach durch einen Komplex von Maßnahmen charakterisiert, der sichert, daß - die Ziele der Untersuchungshaft, die Verhinderung der Flucht-, Verdunklungs- und Wiederholungsgefahr gewährleistet, die Ordnung und Sicherheit störendes Verhalten. Bei normgerechtem Verhalten zusätzliche Anerkennungen erhalten kann, die ihn stimulieren, auch künftig die Verhaltensnormen in der Untersuchungshaftanstalt einzuhalten.

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