Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1953, Seite 188

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 7. Jahrgang 1953, Seite 188 (NJ DDR 1953, S. 188); haben dadurch, daß sie Vieh von Landwirten aufkauften, die ihr Ablieferungssoll noch nicht erfüllt hatten, unseren Plan durchkreuzt. Zugleich haben sie andererseits aber Vieh aus den Bestanden der Landwirte, die ihr Ablieferungssoll noch nicht erfüllt hatten, aus Gewinnabsichten an sich gebracht und dieses dann als Übersoll-Vieh an die VEAB als freie Spitzen verkauft. Dieses Verhalten der Angeklagten muß sich auf den ordnungsmäßigen Wirtschaftsablauf hemmend auswirken und die Kontrolle der Plandisziplin in erheblichem Maße gefährden. Beide Angeklagten begannen ihren Handel, obgleich sie nicht im Besitz einer Gewerbeerlaubnis waren. Darüber hinaus war ihnen bekannt, daß die Landwirte erst dann über ihr Vieh verfügen dürfen, wenn sie ihren Ablieferungsverpflichtungen nachgekommen sind. Ihnen war darüber hinaus aber auch bekannt, daß sie nur dann Vieh auf freie Spitzen an die VEAB ■verkaufen durften, wenn es als Übersoll in der eigenen Wirtschaft erworben wurde. Den Angeklagten war daher das Ungesetzliche ihres Tuns bekannt. Trotzdem betrieben sie vorsätzlich ihre Handelsgeschäfte, um da- durch eine übermäßige Bereicherung für sich zu erwirken. In der Hauptverhandlung konnte geklärt werden, daß die Angeklagten im Laufe von vier Monaten einen Gewinn von 13 000 DM gehabt haben. Diese Summe erscheint dem Senat geeignet, s.e mit KücKsicnt auf die kurze Handelstätigkeit der Angeklagten und ihre geleisteten Tätigkeiten als übermäßigen persönlichen Gewinn im Sinne des Gesetzes zu betrachten. Das Verhalten der Angeklagten war rechtswidrig, da die Angeklagten ihre Handelsgeschäfte mit Landwirten vorgenommen hatten, die ihr Quartalssoll nicht erfüllt hatten. Diese An- und Verkäufe waren auch deshalb rechtswidrig, weil die Angeklagten nicht im Besitz einer Gewerbeerlaubnis waren. Darüber hinaus mußte den Angeklagten bekannt sein, daß sie nicht berechtigt waren, die durch Handel erworbenen Tiere auf freie Spitzen zu verkaufen Die Angeklagten waren daher gemäß § 1 Abs. 2 VO über die Bestrafung von Spekulationsverbrechen zu bestrafen. Literatur Bücher Prof. Dr. Bögelsack: Wirtschaftliche Rechnungsführung und Vertragssystem. VEB Deutscher Zentralverlag, Berlin 1953, 464 S., Preis: 6,80 DM. Das Erscheinen des Buches ist begrüßenswert, weil in ihm der Versuch unternommen worden ist, die gesetzlichen Bestimmungen zweier für unsere Wirtschaft wichtiger Gebiete zusammenzustellen und darüber hinaus eine Einführung in die Prinzipien der Wirtschaftlichen Rechnungsführung und des Vertragssystems zu geben. Es soll nicht verkannt werden, welche Schwierigkeiten bei einem derartigen Unterfangen zu bewältigen sind, zumal beide Gebiete in wissenschaftlicher Hinsicht Neuland sind. Aber es muß auch verlangt werden, daß diese Gebiete mit der erforderlichen wissenschaftlichen Exaktheit bearbeitet werden. Eine Einführung in die Prinzipien der Wirtschaftlichen Rechnungsführung kann beispielsweise nicht gegeben werden, ohne die Beziehungen zum Marx'schen Wertgesetz herzustellen, denn Wirtschaftliche Rechnungsführung bedeutet: bewußte Anwendung des 'Wertgesetzes in unserer Wirtschaft. Von diesem Gesetz ist jedoch in keinem der vier Einführungsabschnitte des ersten Teils des Buches die Rede. Es ist nicht angängig, diesen Mangel etwa mit dem Argument zu entschuldigen, das Buch solle nur eine kurze Anleitung für die Praktiker unserer Wirtschaftsorgane geben. Eine richtige Anleitung ist eben nur dann möglich, wenn auch die theoretische Grundlage vermittelt wird. Da Bögelsack selbst in seinem Vorwort sagt, daß ein volles Verständnis der in dem Buch behandelten Materie „nur durch das Studium der historischen Entwicklung und des Wandels in der Bedeutung ökonomischer Gesetze erreicht wird“, wäre zumindest erforderlich gewesen, entsprechende Literaturhinweise zu den einzelnen Sachgebieten zu geben. Die angeführten Zitate sind zu knapp, um einen tieferen Einblick zu vermitteln. Auch über andere grundsätzliche Fragen der Wirtschaftlichen Rechnungsführung wird in dem Buch nicht gesprochen. Um den Funktionären des Wirtschaftsapparates eine Anleitung zu geben, wäre es m. E. doch erforderlich gewesen, mit wenigen Sätzen die Kalkulation der Selbstkosten, deren Senkung, den Direktorfonds, die Rolle der Buchführung und die Wirtschaftliche Rechnungsführung innerhalb des Betriebes zu behandeln. Auch bei der Darstellung des Vertragssystems muß die lückenhafte Behandlung gerügt werden. Während beispielsweise erwähnt wird, daß die Klauseln „frei Haus" oder „frachtfrei Empfangsstation“ keine Änderung des Erfüllungsortes bedeuten, und die §§ 187, 193 BGB bezüglich der Berechnung der Zahlungsfrist von 15 Tagen eine Kommentierung finden, sind so wichtige Probleme wie das des Rücktritts vom Vertrage und die Frage des Verhältnisses von Vertragsstrafe und Schadensersatz nicht eines Wortes gewürdigt worden. Erfreulich ist jedoch die Einarbeitung der Ausführungen von Kohn über Fragen des „Verschuldens“ im Vertragssystem. Den Lesern wird hier klargemacht, in welchen Fällen und unter welchen Voraussetzungen das Staatliche Vertragsgericht die Befreiung von der Konventionalstrafe aussprechen kann. Vermißt wird auch eine praktische Anleitung für die Durchführung eines Schiedsverfahrens. Die Erfahrungen haben gezeigt, daß es noch eine Reihe von volkseigenen Betrieben gibt, die unsachgemäße Anträge einreichen, obwohl ihnen durch die Organe des Staatlichen Vertragsgerichts entsprechende Instruktionen gegeben worden sind. Es wäre auf jeden Fall begrüßenswert gewesen, wenn ein Antragsmuster un- ter Zugrundelegung des § 5 der Verfahrungsordnung für das Staatliche Vertragsgericht beigefügt worden wäre. Insgesamt betrachtet, bleibt der erste Teil des Buches mit seinen vier Abschnitten: 1. Der volkseigene Betrieb als juristische Person 2. Der volkseigene Binnenhandel 3. Die Träger des volkseigenen Binnenhandels 4. Die Durchsetzung des Vertragssystems eine bloße Zusammenstellung, der infolge Mangels einer theoretischen Grundlage der innere Zusammenhang fehlt. Die Wirtschaftsfunktionäre in den Betrieben und Verwaltungen werden aber auch mit dem zweiten Teil des Buches, der jeder Systematik entbehrt, nicht recht zufrieden sein. Es wäre unbedingt erforderlich gewesen zumal, was hier besonders bedauerlich ist, ein Stichwortverzeichnis fehlt , die Zusammenstellung der einschlägigen Vorschriften über Wirtschaftliche Rechnungsführung und Vertragssystem systematisch durchzuführen. Es geht nicht an, unter 1. mit Vorschriften über die Einführung des Prinzips der Wirtschaftlichen Rechnungsführung zu beginnen, unter 2. die VO über die Bildung und Tätigkeit des Staatlichen Vertragsgerichts, unter 3. gesetzliche Bestimmungen über die Einführung des Allgemeinen Vertragssystems, unter 4. wiederum gesetzliche Bestimmungen zu bringen, die Maßnahmen zur Einführung des Prinzips der Wirtschaftlichen Rechnungsführung behandeln, unter 5. einen besonderen Abschnitt über Konkurs einzufügen, unter 6. schließlich die Bekanntmachung über die Musterverträge abzudrucken, während das Vertragssystem für Nahrungsgüter erst unter 11. gebracht wird. Eine derartige Anordnung ist nicht nur unsystematisch, sondern erschwert auch dem Benutzer des Buches, der doch in den meisten Fällen nicht Jurist sein wird, die Arbeit. Hier ein eklatantes Beispiel für die Zerreißung von organisch zusammenhängenden Vorschriften: Obwohl die VO über die Einführung des Allgemeinen Vertragssystems die grundlegende Rechtsquelle für das Vertragssystem ist und ihr § 8 bereits von der Tätigkeit des Staatlichen Vertragsgerichts spricht, wird die VO über die Bildung und Tätigkeit des Staatlichen Vertragsgerichts nebst Verfahrensordnung schon vor der VertragsVO gebracht. Wie diese Materien übersichtlicher angeordnet werden können, ergibt sich z. B. aus dem „Karteibuch der Gesetze der DDR“, in dem unter B 3 c sämtliche das Vertragssystem betreffende Vorschriften so zusammengefaßt und angeordnet sind, daß der Benutzer die Gewähr hat, einen erschöpfenden Überblick zu gewinnen. Der Praktiker, der sich von dieser Zusammenstellung der wichtigsten Vorschriften über Wirtschaftliche Rechnungsführung und Vertragssystem sowie einer grundsätzlichen Einführung in diese Materie viel erhofft hatte, wird Bögelsacks Buch enttäuscht aus der Hand legen. Es bleibt zu wünschen, daß der Verfasser bei einer zweiten Auflage mit mehr Sorgfalt und Gründlichkeit zu Werke geht. Hans-Gerhard C h e i m Die Redaktion bittet, bei Einsendung von Beiträgen für die „Neue Justiz“ darauf zu achten, daß die Manuskripte nur einseitig und zweizeilig beschrieben und mit ausreichendem Redigierrand versehen sind. Herausgeber: Das Ministerium der Justiz, das Oberste Gericht, der Generalstaatsanwalt der Deutschen Demokratischen Republik. Verlag: (4) VEB Deutscher Zentralverlag, Berlin. Fernsprecher: Sammel-Nr. 67 64 11. Postscheckkonto: 1400 25. Chefredakteur: Prof. Dr. Hans Nathan, Berlin NW 7, Clara-Zetkin-Str. 93. Fernspr.: 22 02 01, App. 1605, 1611 u. 1646. Erscheint monatlich zweimal. Bezugspreis: Einzelheft 1,20 DM, Vierteljahresabonnement 7,20 DM einschl. Zustellgebühr. In Postzeitungsliste eingetragen. Bestellungen über die Postämter, den Buchhandel oder beim Verlag. Keine Ersatzansprüche bei Störungen durch höhere Gewalt. Anzeigenannahme durch den Verlag. Anzeigenberechnung nach der zur Zeit gültigen Anzeigenpreisliste Nr. 4. Veröffentlicht unter der Lizenznummer 1001 des Amtes für Literatur und Verlagswesen der Deutschen Demokratischen Republik. Druck: 505 MDV Druckhaus Michaelkirchstraße 1866/49 188;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 7. Jahrgang 1953, Seite 188 (NJ DDR 1953, S. 188) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 7. Jahrgang 1953, Seite 188 (NJ DDR 1953, S. 188)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 7. Jahrgang 1953, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1953. Die Zeitschrift Neue Justiz im 7. Jahrgang 1953 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1953 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1953 auf Seite 624. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 7. Jahrgang 1953 (NJ DDR 1953, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1953, S. 1-624).

Die Organisierung und Durchführung von Besuchen aufgenommener Ausländer durch Diplomaten obliegt dem Leiter der Abteilung der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen der Bezirksverwaltungen Tenaltun-gen und den Kreisdienststellen an die Stellvertreter Operativ der Bezirksverwaltungen Verwaltungen zur Entscheidung heranzutragen. Spezifische Maßnahmen zur Verhinderung terroristischer Handlungen. Die Gewährleistung einer hohen Sicherheit und Effektivität der Transporte; Die auf dem Parteitag der formulierten Aufgabenstellung für Staatssicherheit Überraschungen durch den Gegner auszusohließen und seine subversiven Angriffe gegen die verfassungsmäßigen Grundlagen des sozialistischen Staates zu durchkreuzen und die Wirtschafts- und Sozialpolitik der Partei zu unterstützen, bekräftigte der Generalsekretär des der Genosse Erich Honecker auf der Beratung des Sekretariats des mit den Kreissekretären, Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Mielke, Referat auf der zentralen Dienstkonferenz zu ausgewählten Fragen der politisch-operativen Arbeit der Kreisdienststellen und deren Führung und Leitung, Geheime Verschlußsache Referat des Ministers für Staatssicherheit auf der Zentralen Aktivtagung zur Auswertung des Parteitages der im Staatssicherheit , Geheime Verschlußsache Staatssicherheit - Heyden, Sozialdemokratie und Antikommunismus Neues Deutschland vom Lewinsohn Kontrolle, Bestandteil sozialistischer Leitungstätigkeit Berlin Modrow, Die Aufgaben der Partei bei der Verwirklichung der Beschlüsse des Parteitages der - Referat auf der Beratung des Sekretariats des Zentralkomitees der mit den Sekretären der Kreisleitungen am Dietz Verlag, Berlin, Dienstanweisung über politisch-operative Aufgaben bei der Gewährleistung der territorialen Integrität der sowie der Unverletzlichkeit ihrer Staatsgrenze zur und zu Westberlin und ihrer Seegrenze Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher ergebenden Schlußfolgerungen und Aufgaben abschließend zu beraten. Außerdem gilt es gleichfalls, die sich für die weitere Qualifizierung der Beweisführung im Ermittlungsverfahren exakter als bisher zu bestimmen und davon ausgehend teilweise neue Konsequenzen für ihre weitere Qualifizierung aufzuzeigen.

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