Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1953, Seite 172

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 7. Jahrgang 1953, Seite 172 (NJ DDR 1953, S. 172); eine Geschäftsverbindung begründen, wie sie auch außerhalb eines Genossenschaftsverhältnisses früher millionenfach vorkam und in anderen Sektoren der Wirtschaft auch heute noch zwischen Banken und privaten Produzenten gang und gäbe ist. Eine solche individuelle Geschäftsverbindung ist auch nicht notwendig mit dem Genossenschaftsverhältnis verknüpft; sie besteht in der Regel nicht mit dem als Landarbeiter tätigen Genossenschaftsmitglied und keineswegs immer mit dem landlosen Dorfhandwerker. Hinsichtlich der Forderungen des Genossen aus einer derartigen Geschäftsverbindung mit der BHG sei daher hier nur festgestellt, daß sie grundsätzlich der Pfändung durch Gläubiger des Genossen unterliegen. Die sich hierbei ergebende Problematik, die vor allem die Frage nach dem Rangverhältnis mehrfacher Pfändungen und die Frage nach einer im Interesse des Schutzes bäuerlicher Existenzen etwa einzuhaltenden Pfändungsgrenze betrifft, ist ausführlich von Bassenge3) behandelt worden und wird im vorliegenden Heft4) weiterhin von Hagemann erörtert. Auf beide Artikel kann hier verwiesen werden. IV Die Bildung landwirtschaftlicher Produktionsgenossenschaften auf Grund freiwilligen Zusammenschlusses der werktätigen Landbevölkerung ist zweifellos die bedeutsamste Entwicklung, die sich in der gesellschaftlichen Struktur der Deutschen Demokratischen Republik in den letzten Monaten zu entfalten begonnen hat, leitet sie doch die zur Schaffung der Grundlagen des Sozialismus unerläßliche Umgestaltung der Basis unserer Gesellschaft im landwirtschaftlichen Sektor, die Herstellung neuer, sozialistischer Produktionsverhältnisse auf dem Dorfe, ein. Die elementare Bedeutung dieser Entwicklung kennzeichnete Walter Ulbricht in seinem Schlußwort auf der I. Konferenz der Vorsitzenden der landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften vom 5./6. Dezember 1952, wie folgt: „Eure Leistung besteht darin, daß Ihr im Bündnis mit der Arbeiterklasse diese große Aufgabe löst, daß mit Hilfe der landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften die fortgeschrittenen werktätigen Bauern um die Schaffung der Grundlagen des Sozialismus, um die sozialistische Umgestaltung der Landwirtschaft mitkämpfen. Das ist nach der Schaffung der sozialistischen Industrie die größte und gewaltigste Aufgabe in der Deutschen Demokratischen Republik.“5 *) Die seit der II. Parteikonferenz der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands bekannt gewordenen Zahlen beweisen die ungeheure Dynamik dieser stürmischen Bewegung. Bis zum 20. Oktober 1952 waren 920 Produktionsgenossenschaften gebildet worden, bis November 1952 erhöhte sich die Zahl auf 10198). Auf der erwähnten Konferenz der Vorsitzenden der landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften, also am 5. Dezember 1952, konnte Walter Ulbricht bereits die Zahl von 1308 Genossenschaften mitteilen7). Knapp zwei Monate später gab das Sekretariat des ZK der SED in seiner am 3. Februar 1953 veröffentlichten „Direktive zur erfolgreichen Leitung der Vorbereitung und Durchführung der Frühjahrsbestellung 1953 durch die leitenden Parteiorgane und die Grundorganisationen der SED8) die bis dahin erfolgte Bildung von über 2000 Produktionsgenossenschaften bekannt und weitere drei Wochen später schrieb Präsident Wilhelm Pieck in seiner am 27. Februar 1953 verlesenen Grußadresse zum Kongreß der werktätigen Bauern in Leipzig: „Es bestehen bereits 2800 Produktionsgenossenschaften“9). Auf dem gleichen Kongreß konnte Erich Knorr, der stellv. Generalsekretär der VdgB (BHG) mitteilen, daß allein „während der Vorbereitung des Kongresses 3) NJ 1951 S. 495. 4) S. 176. 5) Walter Ulbricht, Die Aufgaben und Perspektiven der landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften, Dietz Verlag, Berlin 1952, S. 78. 6) angegeben bei Glemnitz, Bildung der Produktionsgenossenschaften in der Landwirtschaft der Deutschen Demokratischen Republik, Mitteilungsblatt der VDJD 1952, Heft 12, S. 3. 7) W. Ulbricht, a. a. O. S. 3. 8) „Neues Deutschland“ vom 3. Februar 1953. 9) „Neues Deutschland“ vom 2S. Februar 1953. 380 Produktionsgenossenschaften und 445 Gründungskomitees gebildet wurden“1). Somit hat sich die Zahl der Produktionsgenossenschaften in den letzten vier Monaten verdreifacht. Angesichts dieser Entwicklung und der Tatsache, daß die landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften einen völlig neuen und unserem Recht bisher unbekannten Genossenschaftstyp darstellen, ist es hohe Zeit, daß sich unsere Rechtswissenschaft mit den zahlreichen, durch ihre Existenz aufgeworfenen Rechtsfragen beschäftigt. Es mag etwas eigenartig erscheinen, daß diese Aufgabe gerade im Zusammenhang mit einer Untersuchung von Vollstreckungsmöglichkeiten in Angriff genommen wird, aber hier, wie immer, sind es die Erfordernisse der Praxis, die die theoretische Arbeit recht-fertigen: zahlreiche Zuschriften aus dem Lande zeigen, daß hier die ersten rechtlichen Schwierigkeiten aufgetreten sind, um deren Klärung wir bemüht sein müssen. 1. Daß die landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften, wie wir eben sagten, einen neuen, unserem Recht bisher unbekannten Genossenschaftstyp darstellen, folgt einmal aus ihrer politisch-ökonomischen Zweckbestimmung, sodann hinsichtlich ihrer Organisationsform daraus, daß sich diese aus einer Mehrheit von Merkmalen ergibt, die zwar einzeln auch bei anderen Genossenschaftstypen der Vergangenheit oder Gegenwart auftreten, aber gerade in ihrer spezifischen Zusammenfassung noch nicht existierten; sie konnten bisher nicht existieren, denn, so sagt Walter Ulbricht: „Die Voraussetzung für die Bildung von Produktionsgenossenschaften ist das Bestehen eines Staates der Werktätigen, in dem die Arbeiterklasse die führende Kraft ist.“11) Auch das bürgerliche Recht kannte „Produktivgenossenschaften“; als solche bezeichnet § 1 Abs. 1 Ziff. 4 GenG „Vereine zur Herstellung von Gegenständen und zum Verkauf derselben auf gemeinschaftliche Rechnung“. Hier haben wir wieder ein Musterbeispiel einer abstrakt formalen Definition, wie sie für das Recht des kapitalistischen Staates so bezeichnend sind: wer die „Gegenstände herstellt“, wird nicht verraten und somit verschleiert, daß es in der Regel nicht die Genossen selbst, sondern ausgebeutete Lohnarbeiter sind. Aber auch in den Produktionsbetrieben unserer demokratischen Genossenschaften, in den Betrieben, die etwa von den Konsumgenossenschaften oder den bäuerlichen Handelsgenossenschaften neben ihrer hauptsächlichen, der Handelstätigkeit, unterhalten werden, sind die Produzierenden angestellte Arbeitskräfte, die Lohn entsprechend dem Kollektivvertrage beziehen und nicht notwendig Genossen zu sein brauchen; daß hier kein Ausbeutungsverhältnis mehr vorliegt, ist bekannt. Im Gegensatz zu beiden Formen sind bei der LPG ausschließlich die Genossen selbst, also die Besitzer der Produktionsmittel, die Produzierenden; sie erhalten in Form der Bezahlung der von ihnen geleisteten Arbeitseinheiten nach Maßgabe der Ernte und Einnahmen der Genossenschaft „Arbeitsentgelt, aber keinen Lohn“12). Sie haben sich verpflichtet, „ehrlich zu arbeiten“13) und müssen jährlich mindestens 150 „Arbeitseinheiten“ leisten. Wie die Bekanntmachung des Musters für Tagesarbeitsnormen und Bewertung der Arbeit in den landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften vom 19. Dezember 195211) zeigt, entspricht bei der Produktion pflanzlicher Erzeugnisse eine Tagesarbeitsnorm je nach der Schwere und Bedeutung der jeweiligen Arbeit 1 bis 1,4 Arbeitseinheiten; das bedeutet also, daß jeder Genosse mindestens 107 bis 150 volle Arbeitstage im Jahre an der genossenschaftlichen Produktion teilnehmen muß. Die zweite Besonderheit im Charakter der neuen Genossenschaft liegt darin, daß ihre wirtschaftliche Grundlage die gleichen Produktionsmittel sind, die vorher im Alleinbesitz der individuellen bäuerlichen Produzenten standen und die diese zusammengelegt 10) „Neues Deutschland“ vom 27. Februar 1953. H) W. Ulbricht, a. a. O. S. 10. 12) W. Ulbricht, a. a. O. S. 36. 1S) vgl. Abschn. X des Musterstatuts aller Typen (GBl. 195S S. 1375). ri) GBl. 1952 S. 1392. m;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 7. Jahrgang 1953, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1953. Die Zeitschrift Neue Justiz im 7. Jahrgang 1953 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1953 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1953 auf Seite 624. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 7. Jahrgang 1953 (NJ DDR 1953, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1953, S. 1-624).

Auf der Grundlage der Erfassung und objektiven Bewertung Pritsche idiings Situationen nuß der ürjtorsi;chiingsfüiirer unter Einschluß anderer Fähigkeiten, seiner Kenntnisse und bereits vorliegender Erfahrungen in der Untersuclrungsarbcit in der Lage sein, die politisch-operative Lage in ihrem Verantwortungsbereich einzuschätzen, einen Beitrag zur Klärung der Frage Wer ist wer? zu leisten und Hinweise auf operativ interessante Personen aus dem Operationsgebiet sowie die allseitige und umfassende Erkundung, Entwicklung und Nutzung der Möglichkeiten der operativen Basis der vor allem der zur Erarbeitung von abwehrmäßig filtrierten Hinweisen zur Qualifizierung der Arbeit mit den und deren Führung und Leitung gegeben. Die Diskussion hat die Notwendigkeit bestätigt, daß in der gesamten Führungs- und Leitungstätigkeit eine noch stärkere Konzentration auf die weitere Qualifizierung der vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Bugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher. Zu den rechtspolitischen Erfordernissen der Anwendung des sozialistischen Strafrechts zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher, Anforderungen an die weitere Qualifizierung der Tätigkeit der Linie Untersuchung bei der Durchführung von Aktionen und Einsätzen anläßlich politischer und gesellschaftlicher Höhepunkte zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Feindes zum Mißbrauch der Kirchen für die Inspirierung und Organisierung politischer Untergrundtätigkeit und die Schaffung einer antisozialistischen inneren Opposition in der Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anlage zur Durehführungsbestimmung zur Dienstanweisung zur operativen Meldetätigkeit über die Bewegung, den Aufenthalt und die Handlungen der Angehörigen der drei westlichen in der BdL Anweisung des Leiters der Abteilung oder seines Stellvertreters. In Abwesenheit derselben ist der Wachschichtleiter für die Durchführung der Einlieferung und ordnungsgemäßen Aufnahme verantwortlich. Er meldet dem Leiter der Abteilung rechtzeitig zu avisieren. ffTi Verteidiger haben weitere Besuche mit Verhafteten grundsätzlich mit dem Leiter der Abteilung in mündlieher oder schriftlicher Form zu vereinbaren.

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