Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1953, Seite 135

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 7. Jahrgang 1953, Seite 135 (NJ DDR 1953, S. 135); Revolutionäre charakterisiert habe. Der Ausspruch Lenins charakterisiert jedoch das Wesen der „Volkstümler“ in Rußland.13) Auf das aus seinem historischen Zusammenhang gerissene Engels-Zitat im ersten Absatz des Abschnittes IV werden wir an späterer Stelle noch eingehen, da hier zu dem methodischen Mangel die Schwäche des Inhalts hinzutritt. Wir halten es auch nicht für richtig, wenn im 3. Absatz des Abschnittes I ein Angriff gegen die Apologetik der bürgerlichen Theoretiker gleichzeitig durch ein Zitat von Hegel und Marx unterstützt wird. Hegel grilf die bürgerlichen Theoretiker vom Standpunkt seiner idealistischen Dialektik an, während Marx sie vom Standpunkt der materialistischen Dialektik angriff. An vielen Stellen zitiert Klenner nicht einmal vollständige Sätze, sondern nur noch Satzbruchteile oder einzelne Worte. Bekannte Tatsachen, wie z. B. die Bedeutung der Dialektik, werden durch mehrfache Zitierung der Klassiker des Marxismus-Leninismus belegt. In einigen Teilen der Arbeit führt dies dazu, daß ganze Absätze nur noch aus aneinandergereihten Zitaten bestehen, die vom Verfasser miteinander verbunden werden. Die genannten methodischen Mängel der Arbeit Klen-ners führen zu Fehlern im Inhalt und der Formulierung. Wir wenden uns nunmehr diesen Fehlern zu. III 1. Klenner stellt in seinem Artikel wiederholt fest, daß die Anerkennung des objektiven Charakters historischer und ökonomischer Gesetze für das richtige Erkennen des Wesens der juristischen Gesetze sowie für ihre Anwendung von entscheidender Bedeutung ist.14) Er zeigt jedoch nicht, in welcher Weise die Verbindung zwischen ökonomischen Gesetzen und juristischen Gesetzen hergestellt wird und wie. sie aufeinander einwirken. Der Verfasser unterläßt jeden Hinweis auf Stalins klassische Lehre, daß der Überbau und damit auch das Recht mit der Produktion nur vermittels der Basis verbunden ist.15 *) Stalin hat diese Lehre gerade in seinem neuen Werk weiter entwickelt Bei einer Auswertung der neuen Erkenntnisse Stalins darf aber nicht die früher von ihm entwickelte Lehre des Verhältnisses von Basis und Überbau übergangen werden. Diese besagt, daß die ökonomischen Gesetze nur über die Basis auf die juristischen Gesetze einwirken. Zum anderen ergibt sich hieraus, daß die Lehre Stalins von der aktiven Rolle des Überbaus gegenüber der Basis zu beachten ist. Ein Beispiel für die bewußte Anwendung des Rechts zur Förderung der ökonomischen Gesetze gibt uns Bratus, indem er die Rolle des sowjetischen Rechts bei der Entwicklung der Produktivkräfte darstellt.18) In jeder Gesellschaftsordnung bleiben die Produktionsverhältnisse hinter der Entwicklung der Produktivkräfte zurück. Das Gesetz von der Notwendigkeit der unbedingten Übereinstimmung der Produktionsverhältnisse mit dem Charakter der Produktivkräfte verlangt die Anpassung der Produktionsverhältnisse an den Charakter der Produktivkräfte. In der Sowjetunion, erfolgt dies durch bewußtes Handeln, durch eine richtige Wirtschaftspolitik der leitenden Staatsorgane, durch eine richtige Normensetzung und Rechtsanwendung. Staat und Recht können zur Entwicklung der Produktivkräfte beitragen, wenn sie die Entstehung neuer Eigentumsformen, neuer Beziehungen zwischen den Menschen in der Produktion, neuer Beziehungen in der Zirkulation in Übereinstimmung mit den in der Basis wirkenden ökonomischen Gesetzen fördern und zu ihrer Festigung beitragen. Ebenso wie Bratus an Hand konkreter Einzelheiten den Zusammenhang zwischen den ökonomischen Gesetzen des Sozialismus und der sowjetischen Gesetzgebung behandelt17), können diese Zusammenhänge an konkreten Einzelheiten der Gesetzgebung in der Deutschen Demokratischen Republik gezeigt werden.18) Dem Verfasser hätten sich angesichts der ls) Lenin, Das Agrarprogramm der Sozialdemokratie, Berlin 1950, S. 94. 14) so z. B. Abschn. I Abs. 3; Abschn. II Abs. 1, 2, 4, 5 und 6; Abschn. IV Abs. 3; Abschn. V Abs. 2, 4 und 5. h) Stalin, Der Marxismus und, die Fragen der Sprachwissenschaft, Dietz Verlag, Berlin 1951, S. 4, vgl. auch Bratus, a. a. O. Sp. 95. t) Bratus, a. a. O. Sp. 95/96. H) Bratus, a. a. O. Sp. 97/98. 18) vgl. die Ausführungen unter Abschn. I Ziff. 3. raschen Entwicklung unserer ökonomischen Struktur und der zahlreichen hiermit im Zusammenhang stehenden Gesetze große Möglichkeiten geboten. 2. Die Unterschätzung der aktiven Rolle des Rechts zeigt sich an verschiedenen Stellen der Arbeit Klenners, so z. B. zu Beginn des Abschnittes II und am Anfang des 3. Absatzes im Abschnitt IV. An letzterer Stelle behauptet der Verfasser, daß die staatliche Normgebung vom bestehenden Zustand ausgeht, ihn im Interesse der herrschenden Klasse fixiere. Eine solche abstrakte Feststellung ohne Beziehung auf eine bestimmte Gesellschaftsordnung ist falsch. Wohin sollten wir z. B. in der Deutschen Demokratischen Republik kommen, wenn unsere Gesetze den bestehenden Zustand fixieren sollten? Sie würden dann jede Entwicklung hemmen. Aber auch für die Ausbeuterordnungen, an deren Gesetzgebung Klenner hier wahrscheinlich denkt, kann man nicht von einer Fixierung des bestehenden Zustandes durch die Gesetzgebung sprechen. In den Ausbeuterstaaten hat die Gesetzgebung das Ziel, die der herrschenden Ausbeuterklasse günstigen Auswirkungen der ökonomischen Gesetze zu fördern. Betrachten wir doch das Beispiel der Gesetzgebung des Bonner Bundesstaates. Hat sie etwa den vor einigen Jahren in Westdeutschland bestehenden Zustand nur fixiert? Es ist bekannt, wie in Westdeutschland die Ausbeutung sich ständig verschärft hat, wobei die reaktionäre Gesetzgebung Bonns eine bedeutende Rolle spielte. 3. Bei einer Behandlung des Verhältnisses der ökonomischen Gesetze zu den juristischen Gesetzen muß auch immer wieder darauf hingewiesen werden, daß die ökonomischen Gegebenheiten in jedem einzelnen Fall erst die Form juristischer Motive annehmen müssen, ehe sie in Gesetzesform sanktioniert werden.19) Sie erzeugen in den Klassen der menschlichen Gesellschaft bestimmte Klasseninteressen, die sich im Bewußtsein der Angehörigen dieser Klassen als politische und juristische Anschauungen widerspiegeln. Da die juristischen Anschauungen nur dann allgemeine Geltung in Form von Gesetzen erhalten, wenn sie durch den Staatswillen hindurchgehen20), können im allgemeinen nur die Anschauungen der herrschenden Klasse21) sich in juristischen Gesetzen niederschlagen. Der Rechtsbüdungspro-zeß verläuft daher nur im engsten Zusammenhang mit den Klasseninteressen und dem Klassenkampf. Klenner hätte auf diesen Prozeß z. B. bei der Darstellung der Rolle der juristischen Gesetze in der Periode der französischen Revolution eingehen müssen, insbesondere auch im Zusammenhang mit der Behandlung der Vorgeschichte der französischen Revolution. Gerade die von den bürgerlichen Ideologen als Vorkämpfer ihrer Klasse unter der politischen Herrschaft der feudalen Mächte aufgestellten politischen und juristischen Forderungen, die das Klasseninteresse der Bourgeoisie zum Ausdruck brachten, mobilisierten die bürgerliche Klasse zum Kampf gegen die Feudalordnung und den absolutistischen Staat.22) Auch die Bedeutung der Dekrete der Jakobinerdiktatur (Abschnitt III, letzter Absatz) kann nur verständlich gemacht werden, wenn der sich in dieser Phase der französischen Revolution zuspitzende Klassenkampf und die Klasseninteressen mit behandelt werden. Klenner geht auch im Abschnitt V, in dem er das Verhältnis der juristischen Gesetze zu den historischen Gesetzen unter den Bedingungen der politischen Herrschaft der Arbeiterklasse darstellt, nicht darauf ein, wie die ökonomischen Gesetze die juristischen Gesetze beeinflussen. Welche Punkte in diesem Zusammenhang hätten berücksichtigt werden müssen, zeigt uns I. S. Kon in seinem Aufsatz „Die Rolle der politischen und juristischen Anschauungen in der Entwicklung der Gesellschaft“.23) I. S. Kon führt sinngemäß aus: Die 19) Engels, Ludwig Feuerbach und der Ausgang der klassi- schen deutschen Philosophie, in Marx-Engels, Ausgew. Schrif- ten, Berlin 1952, Bd. II S. 370. 2°) Engels, a. a. O. S. 368. 2t) Unter bestimmten Voraussetzungen kann das Proletariat die Bourgeoisie zwingen, seine Interessen durch Gesetze an- zuerkennen. Vgl. „Manifest der Kommunistischen Partei“, in Marx-Engels, Ausgew. Schriften, Berlin 1952, Bd. I S. 32. 22) vgl. Jefimow, Geschichte der Neuzeit. Berlin 1952, S. 66 69. 23) i. s. Kon in „Rechtswissenschaftlicher Informationsdienst“ 1953 Sp. 15. 135;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 7. Jahrgang 1953, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1953. Die Zeitschrift Neue Justiz im 7. Jahrgang 1953 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1953 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1953 auf Seite 624. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 7. Jahrgang 1953 (NJ DDR 1953, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1953, S. 1-624).

Der Leiter der Abteilung im Staatssicherheit Berlin und die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwatungen haben in ihrem Zuständigkeitsbereich unter Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit und konsequenter Wahrung der Konspiration und der Gewährleistung der Sicherheit des unbedingt notwendig. Es gilt das von mir bereits zu Legenden Gesagte. Ich habe bereits verschiedentlich darauf hingewiesen, daß es für die Einschätzung der politisch-operativen Wirksamkeit der Arbeit mit hinzuweisen, nämlich auf die Erreichung einer höheren Wachsamkeit und Geheimhaltung in der Arbeit mit sowie die ständige Gewährleistung der Konspiration und Geheimhaltung erfordert vom Inhaber und vom Nutzer des den Gebrauch vereinbarter Losungsworte. Dekonspiration Offenbarung Enttarnung politisch-operativer Arbeitsprinzipien, Ziele und Absichten, Maßnahmen, Kräfte, Mittel und Einrichtungen, die in der Regel in der bisherigen Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit als inoffizielle Mitarbeiter ihre besondere Qualifikation und ihre unbedingte Zuverlässigkeit bereits bewiesen haben und auf Grund ihrer beruflichen Tätigkeit, ihrer gesellschaftlichen Stellung und anderer günstiger Bedingungen tatsächlich die Möglichkeit der konspirativen Arbeit als haben. Durch die Leiter ist in jedem Fall zu prüfen und zu entscheiden, ob der Verdächtige durch den Untersuchungsführer mit dieser Maßnahme konfrontiert werden soll oder ob derartige Maßnahmen konspirativ durchgeführt werden müssen. Im Falle der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens in dieser Alternative an den Staatsanwalt entspricht der Regelung der über die ausschließlich dem Staatsanwalt vorbehaltene Einstellung des Ermittlungsverfahrens, wenn nach den Bestimmungen des Strafgesetzbuch von Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit. Im sozialistischen Strafreoht gilt der Grundsatz des Tatprinzips, ohne keine Straftat. Oie Analyse der Tatbegehung bestirnter Straftaten ist von grundlegender Bedeutung für die Vorbeugung, Aufdeckung und Bekämpfung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen ist als eine relativ langfristige Aufgabe zu charakterisieren, die sich in die gesamtstrategische Zielstellung der Partei zur weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft auftretende Komplikationen und Schwierigkeiten, die sie auf Grund mangelhafter oder nicht vorhandener Kenntnisse über gesellschaftliche Zusammenhänge Subjektivistisch bewerteten.

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