Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1953, Seite 134

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 7. Jahrgang 1953, Seite 134 (NJ DDR 1953, S. 134); Verfasser es unternimmt, die Rolle des Rechts in der gesamten Geschichte der menschlichen Gesellschaft zu behandeln. Es bedarf wohl keiner weiteren Begründung, daß eine solche Aufgabe nicht von einem einzelnen Autor und noch dazu in einem Zeitschrii'tenaufsatz gelöst werden kann. 3. Unter dem Gesichtspunkt, daß jede rechtswissenschaftliche Untersuchung eine Hilfe für die Rechtspraxis geben muß, hätte der Verfasser seine Erörterung besonders auf die Verhältnisse in der Deutschen Demokratischen Republik ausdehnen müssen. Klenner berührt das Verhältnis der juristischen Gesetze zu den ökonomischen, Gesetzen in der Ordnung unserer Republik nur mit einem Satz. Er spricht davon, daß die Einführung des allgemeinen Vertragssystems die sachkundige Anwendung des Rechts darstelle. Mit einer solchen abstrakten und unzulänglichen Feststellung läßt sich nicbts anfangen. Dabei bieten die Verhältnisse unserer Gesellschaftsordnung in der Deutschen Demokratischen Republik eine Fülle von, Möglichkeiten, das Verhältnis zwischen den ökonomischen Gesetzen und den Gesetzen unseres Staates darzustellen. In der ökonomischen Struktur unserer Republik ist der volkseigene Sektor zum entscheidenden Sektor unserer Wirtscnaft geworden. In der Landwirtschaft sind die werktätigen Bauern zu gemeinsamer Bodenbewirtschaftung und zum Teil auch zu gemeinsamer Viehhaltung übergegangen. Auf freiwilliger Grundlage haben sie in großer Zahl landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaften gebildet. In beiden Eigentumsformen sehen wir die Anpassung der Produktionsverhältnisse an die Entwicklung der Produktivkräfte. In beiden Eigentumsformen haben sich neue Beziehungen der in der Produktion tätigen Menschen ergeben. Es hat sich gezeigt, daß auch die Formen der Verteilung weiter entwickelt werden mußten. In Zusammenhang mit der Entwicklung unserer neuen Eigentumsformen sind zahlreiche juristische Gesetze erlassen worden. Sie müßten daraufhin untersucht werden, ob sie zur Entwicklung unserer Produktivkräfte beigetragen haben, ob sie die Entstehung und Festigung der neuen Formen des Eigentums und überhaupt der neuen Produktionsverhältnisse gefördert haben. Es müßte untersucht werden, ob die Anwendung der juristischen Gesetze in der Praxis so erfolgt, daß sie bei der Durchsetzung der fortschrittlichen ökonomischen Gesetze mithelfen.7) Wir sind davon überzeugt, daß eine konkrete Darstellung des Verhältnisses der juristischen Gesetze unseres Staates zu den in unserer Basis wirkenden ökonomischen Gesetzen allen in der Praxis tätigen Juristen helfen wird, das Recht so anzuwenden, daß es wirklich zu einem Hebel für die Durchsetzung unserer neuen ökonomischen Gesetze wird.8) 4. Der von Klenner begangene Fehler einer zu weiten und unkonkreten Fassung des Themas wird dadurch verstärkt, daß der Verfasser einen zusammenhängenden Aufbau seiner Arbeit vermissen läßt. Hinzu kommt, daß er viele Gedanken nicht zu Ende führt, sondern sich mit aphoristischen Andeutungen zufrieden gibt9), aus denen die Folgerungen zu ziehen er dem Leser überläßt. So wird z. B. im 4. Absatz des Abschnittes I vom Verfasser ausgeführt, daß die bürgerlichen Wissenschaftler bei der Verteidigung des Kapitalismus zu Argumenten greifen, die sie nicht aus ihrem Spezialarbeitsgebiet, sondern aus anderen Teilgebieten der bürgerlichen Ideologie entnehmen. Dies ist ein guter und wichtiger Gedanke. Wenn er in der Arbeit erwähnt wird, so muß er auch vollständig ausgeführt werden, weil sonst den bürgerlichen Theoretikern die Möglichkeit gegeben wird, uns eine unzureichende Begründung des gegen sie gerichteten Angriffs vorzuwerfen. Der Verfasser hätte an der genannten Stelle darauf hinweisen müssen, daß bürgerliche Wissenschaftler vor allem die Naturwissenschaftler sich in ihrer Arbeit des dialektischen Materialismus bedienen. Sie müßten bei konsequenter Durchführung ihrer Forschungen die Wahrheit des dialektischen und historischen Materialismus aner- i) Ein Beispiel für eine konkrete Analyse der Anwendung des Rechts in der Praxis zur Durchsetzung ökonomischer Gesetze gibt Benjamin, Volkseigentum ist unantastbar, in NJ 1953 S. 61 ff. S) Eine wertvolle Hilfe für den Aufbau einer solchen Untersuchung gibt Bratus, a. a. O. Sp. 95 ff. s) Auf diese Schwäche des Verfassers wurde bereits anläßlich der Besprechung seiner Dissertationsthesen hingewiesen; vgl. NJ 1952 S. 613. 18 k kennen. Um dieser Konsequenz auszuweichen, müssen sie ihre Zuflucht zu einer Argumentation nehmen, die sie aus einem Teilgebiet der bürgerlichen „Wissenschaft“ entnehmen, auf dem sie selbst nicht gearbeitet haben. Im letzten Absatz des Abschnittes IV führt Klenner unter Zitierung Stalins aus, daß die Entdeckung und Anwendung eines neuen ökonomischen Gesetzes, das die Interessen der überlebten Kräfte der Gesellschaft beeinträchtigt, auf den stärksten Widerstand dieser Kräfte stößt und daß folglich eine gesellschaftliche Kraft zur Überwindung dieses Widerstandes notwendig ist. Hier muß unbedingt gesagt werden, um welche gesellschaftliche Kraft es sich handelt und wie sie den Widerstand der überlebten Kräfte überwindet. Wenn wir bei Stalin die von Klenner zitierte Stelle nachschlagen, so sehen wir, daß Stalin in aller Kürze und doch höchster wissenschaftlicher Prägnanz uns erklärt, um welche gesellschaftliche Kraft es sich handelt, die den Widerstand der überlebten Kräfte der Gesellschaft überwindet.10 *) Noch an einer dritten Stelle zeigt sich besonders deutlich die aphoristische Darstellungsweise des Verfassers. Er schreibt zu den Problemen der Warenproduktion im Sozialismus: „ denn ihre Einsicht in die Notwendigkeit befähigt sie (gemeint ist die Arbeiterklasse. Das Kollektiv), die im Kommunismus verschwindenden Gesetze der Warenproduktion bewußt einzuschränken, dann aber auszunutzen im Interesse des Weges zum Kommunismus.“ Der Satz ist bereits sprachlich und logisch widerspruchsvoll,. Zudem wird er in seinem Inhalt in keiner Weise den Problemen der Warenproduktion im Sozialismus gerecht. Mit welcher Sorgfalt hat Stalin in den „ökonomischen Problemen“ die Fragen der Warenproduktion im Sozialismus behandelt. Hinsichtlich der Probleme der Ablösung der Warenproduktion beim Übergang zur kommunistischen Gesellschaft fügt er hinzu, daß diese Fragen einer getrennten Behandlung bedürfen.11) Wir halten es für unzulässig, diese Problematik in einem Satz wie dem oben zitierten zusammenzufassen. 5. Auch die Form, in der Klenner in seinem Artikel die Klassiker des Marxismus-Leninismus zitiert, kann nicht unwidersprochen bleiben. Die überreichliche Verwendung von Zitaten fällt beim Durchlesen des Artikels sofort auf. Wir haben sogar den Eindruck, daß der Verfasser an einigen Stellen zusätzliche Probleme nur deshalb in seine Darstellung einbezieht, um bestimmte Zitate verwenden zu können. In vielen Punkten des Artikels verzichtet er auf eine eigene Beweisführung und führt den Beweis seiner Behauptungen durch aufeinanderfolgende Zitate der Klassiker des Marxismus-Leninismus oder auch bürgerlicher Autoren. Auf diese Weise wird der Verfasser gehindert, seine eigenen Gedanken durchgehend und zusammenhängend zu entwickeln. Auf die Auswirkungen dieser Methode (formale und abstrakte Darstellung und aphoristische Gedankengänge) haben wir bereits hingewiesen. Es ergibt sich außerdem bei der von Klenner angewendeten Zitiermethode, daß auch die Gedanken der Klassiker des Marxismus-Leninismus oft aus ihrem historischen Zusammenhang gerissen werden. So wird z. B. für die Behauptung, daß der Prozeß der Entwicklung gesellschaftlicher Verhältnisse in Widersprüchen verläuft und daher nicht jede neu entstehende historische Tatsache einen fortschrittlichen Charakter trägt, ein Zitat aus einem Gespräch Lenins über die Kunst als Beweis angeführt.12) Im letzten Absatz des Abschnittes III behandelt Klenner die Rolle der Jakobiner in der französischen Revolution, „die infolge ihrer klassenmäßigen Beschränktheit die kapitalistischen Eigenschaften der neuen Gesellschaft nicht sahen, deren Geburtshelfer sie waren“. Es wird hierbei in der Anmerkung 31 darauf hingewiesen, daß es sich um einen Ausspruch Lenins handelt. Es entsteht so zunächst der Eindruck, daß Lenin in diesem Ausspruch das Wesen der Pariser 10) Stalin, ökonomische Probleme des Sozialismus in der UdSSR, Dietz Verlag, Berlin 1952, S. 8: „Eine solche Kraft fand sich in unserem Land im Bündnis der Arbeiterklasse mit der Bauernschaft, die die überwältigende Mehrheit der Gesellschaft darstellen.“ U) Stalin, a. a. O. S. 11 20, insbes. S. 18. 12) Abschn. II Abs. 2 nebst Anm. 18.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 7. Jahrgang 1953, Seite 134 (NJ DDR 1953, S. 134) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 7. Jahrgang 1953, Seite 134 (NJ DDR 1953, S. 134)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 7. Jahrgang 1953, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1953. Die Zeitschrift Neue Justiz im 7. Jahrgang 1953 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1953 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1953 auf Seite 624. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 7. Jahrgang 1953 (NJ DDR 1953, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1953, S. 1-624).

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