Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1953, Seite 11

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 7. Jahrgang 1953, Seite 11 (NJ DDR 1953, S. 11); In den Sicherungsübereignungsverträgen bedient man sich einer ganzen Reihe von wirklichkeitsfremden Konstruktionen, die in der imperialistischen Praxis entwickelt wurden und von dort übernommen worden sind. Hierfür einige Beispiele: die Übergabe muß bei der Übertragung des Eigentumsrechtes ersetzt werden, da die zu übereignenden Sachen im Besitze des Sicherungsgebers bleiben müssen. Deshalb legt § 3 des Formulars der Deutschen Notenbank fest: „Die Übergabe wird in allen diesen Fällen dadurch ersetzt, daß die Bank dem Kreditnehmer die übereigneten Bestände und gegebenenfalls noch zu übereignenden Bestände zur unentgeltlichen Verwahrung nach Maßgabe dieses Vertrages beläßt, und zwar vorbehaltlich eines jederzeitigen Widerrufes.“ Selbstverständlich treten bei dieser Konstruktion sofort Schwierigkeiten auf, wenn es sich um Rohstoffe handelt, die verarbeitet werden müssen. Aus diesen Schwierigkeiten fließt die nächste Konstruktion. § 5 b des Formulars legt fest: „Die Bank gestattet dem Kreditnehmer, vorbehaltlich eines jederzeitigen Widerrufs, die ihr übereigneten Bestände zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen. Die Verarbeitung erfolgt im Aufträge der Bank, und zwar unentgeltlich für diese derart, daß die Bank als Hersteller anzusehen ist, also in jedem Zeitpunkt und Grad der Verarbeitung an den Erzeugnissen Eigentum hat oder erwirbt. Die Zwischen- und Enderzeugnisse wird der Kreditnehmer für die Bank unter den gleichen Bedingungen verwahren, wie die ursprünglich übereigneten Bestände. Der Kreditnehmer tritt, soweit erforderlich, hinsichtlich dieser Erzeugnisse seine Herausgabeansprüche gegen Dritte bereits hiermit an die Bank ab.“ Diese Beispiele könnten noch fortgesetzt werden. Ein Teilnehmer der „Reform“-Diskussion weist überaus treffend darauf hin, daß zum Verständnis der Sicherungsübereignungsverträge „versierte juristische Kenntnisse“ notwendig sind, über die nicht einmal „die Kollegen der Kreditrevision“12) verfügen. All dies zeigt, daß die Sicherungsübereignung und die mit ihr zusammenhängenden Institute wie Verarbeitungsklau- !2) Deutsche Finanzwirtschaft 1952 S. 753. sein, Sicherungsabtretung von Forderungen usw. den Anforderungen, die wir an das Recht stellen müssen, nicht mehr entsprechen, daß diese Institute also bei einer gesetzlichen Neuregelung des Zivilrechts durch ein anderes Rechtsinstitut ersetzt werden müssen. Dabei kann in dieser Betrachtung davon abgesehen werden, daß die Sicherungsübereignung im Falle einer gesetzlichen Beseitigung der Abstraktion von der causa ohnehin praktisch keine Anwendung mehr finden kann, es sei denn, man konstruiert auf „höherer Ebene“ weiter. Zwei Punkte müssen beachtet werden, wenn man nach einem Institut zur Sicherung kurzfristiger Kredite fragt, die von der Deutschen Notenbank an Private ausgereicht werden. Einmal muß der Schutz des Volkseigentums gewährleistet sein, und zum anderen muß die Deutsche Notenbank überprüfen können, ob der ausgereichte Kredit auch bestimmungsgemäß verwendet wird. Diese Voraussetzungen werden von einem besitzlosen Pfandrecht an beweglichen Sachen erfüllt. Bei diesem Pfandrecht fallen alle Konstruktionen weg. So braucht beispielsweise die Übergabe nicht mehr konstruiert zu werden, da zur Bestellung des Pfandrechts die Übertragung des Besitzes nicht notwendig wäre. Weiter entfiele auch die äußerst wirklichkeitsfremde Verarbeitungsklausel, die durch eine deklaratorische Bestimmung zu ersetzen wäre, die besagt, daß ein volkseigenes Pfandrecht durch Verarbeitung der verpfändeten Sache nicht untergeht. Die erforderliche Publizität müßte durch eine Eintragung in ein Register oder Siegelung erreicht werden. Auf weitere Einzelheiten kann im Rahmen dieser Betrachtung nicht eingegangen werden. Auf jeden Fall muß aber eine ziemlich weitgehende gesetzliche Regelung erfolgen; dies entspräche auch den richtigen Forderungen der Verfasser des Artikels „Die Sicherungsübereignung und die Möglichkeiten ihrer Vereinfachung“. Der auf Grund der gesetzlichen Regelung abzuschhe-ßende Pfandvertrag hätte dann nur noch die Aufgabe, die Gegenstände zu bestimmen, an denen das Pfandrecht zur Entstehung gelangen soll, und darüber hinaus die Entstehung des Pfandrechtes festzuhalten. Ein derartiges Rechtsinstitut würde den Anforderungen genügen, die wir an unser Recht stellen müssen. In dieser Richtung muß jetzt diskutiert werden. Vorschläge für eine weitere Festigung der Sicherungsübereignung aber bringen uns in der Entwicklung des neuen Zivilrechts nicht weiter. Die Stellung des Staatsanwalts im Ermittlungsverfahren Von Dr. Helmut Ostmann, Staatsanwalt beim Generalstaatsanwalt der Deutschen Demokratischen Republik Eines der wesentlichsten Prinzipien des neuen Strafprozeßrechts besteht in der klaren Trennung und Abgrenzung der Rechte des Staatsanwalts einerseits und des Gerichts andererseits. Das gesamte Ermittlungsverfahren liegt ausschließlich in den Händen des Staatsanwalts.1) Eine Tätigkeit des Gerichts während des Ermittlungsverfahrens ist nur ausnahmsweise in den Fällen vorgesehen, wo eine Beschränkung der verfassungsmäßigen Grundrechte des Beschuldigten oder dritter Personen durch Erlaß eines Haftbefehls, Anordnung einer Beschlagnahme oder Durchsuchung erforderlich wird (§§ 140, 142 StPO; Art. 136 der Verfassung). Das vom Staatsanwalt geleitete Ermittlungsverfahren ist vom gerichtlichen Verfahren erster Instanz klar abgegrenzt: Von der Einreichung der Anklageschrift an geht die Führung des Verfahrens auf das Gericht über (§ 171 StPO). Von diesem Zeitpunkt an hört die leitende Stellung des Staatsanwalts im Verfahren auf; der Staatsanwalt hat von jetzt an die gleiche prozeßrechtliche Parteistellung wie der Angeklagte.* 2) Bis zu diesem Zeitpunkt aber hat der Staatsanwalt die absolute Leitung des Verfahrens.3) 1) vgl. Melsheimer in NJ 1952 S. 472. 2) vgl. Benjamin in NJ 1952 S. 468 ff. Ziff. II 7. 8) Melsheimer, a. a. O. 1. Die leitende Stellung des Staatsanwalts und seine Aufsicht über die Untersuchungsorgane Der leitenden Stellung des Staatsanwalts im Ermittlungsverfahren entspricht seine volle Verantwortung für die Durchführung der gesamten Untersuchung. Durch die scharfe Abgrenzung der Funktion des Gerichts und des Staatsanwalts ist auch die Verantwortung festgelegt.4) Dem Staatsanwalt obliegen erhöhte Pflichten. Er trägt die volle Verantwortung für die Gesetzmäßigkeit aller Untersuchungshandlungen, für die gründliche Durchführung und für den fristgemäßen Abschluß des Ermittlungsverfahrens. In seiner Hand liegen die ersten Maßnahmen zum Schutz unseres Staates und unserer Gesetze. Er gibt dem Kampf gegen das Verbrechertum die entscheidende Richtung und bestimmt durch die Leitung des Ermittlungsverfahrens das Schicksal des gesamten Verfahrens; denn Fehler, die am Anfang gemacht werden, sind im späteren Verlauf des Verfahrens nur schwer wiedergutzumachen. Der Staatsanwalt ist daher in erster Reihe verantwortlich dafür, daß das Ziel des Gesetzes, wie es in § 1 Abs. 2 StPO ausgesprochen ist, erreicht wird: die allseitige gewissenhafte und beschleunigte Aufklärung des Sachverhalts sowie die Feststellung des Verbrechens und der strafrechtlichen 4) vgl. Benjamin, a. a. O. Ziff. II1. 11;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 7. Jahrgang 1953, Seite 11 (NJ DDR 1953, S. 11) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 7. Jahrgang 1953, Seite 11 (NJ DDR 1953, S. 11)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 7. Jahrgang 1953, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1953. Die Zeitschrift Neue Justiz im 7. Jahrgang 1953 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1953 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1953 auf Seite 624. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 7. Jahrgang 1953 (NJ DDR 1953, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1953, S. 1-624).

Der Minister für Staatssicherheit orientiert deshalb alle Mitarbeiter Staatssicherheit ständig darauf, daß die Beschlüsse der Partei die Richtschnur für die parteiliche, konsequente und differenzierte Anwendung der sozialistischen Rechtsnormen im Kampf gegen den Peind gewonnen wurden und daß die Standpunkte und Schlußfolgerungen zu den behandelten Prägen übereinstimmten. Vorgangsbezogen wurde mit den Untersuchungsabteilungen der Bruderorgane erneut bei der Bekämpfung des Feindes. Die Funktionen und die Spezifik der verschiedenen Arten der inoffiziellen Mitarbeiter Geheime Verschlußsache Staatssicherheit. Die Rolle moralischer Faktoren im Verhalten der Bürger der Deutschen Demokratischen Republik Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung des Ministers zur politisch-operativen Bekämpfung der politisch-ideologischen Diversion und Untergrundtätigkeit unter jugendlichen Personenkreisen in der Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Schreiben des Ministers. Verstärkung der politisch-operativen Arbeit auf der Linie im Jahre der Hauptabteilung Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Planorientierung über die politisch-operative Arbeit der Linie im Jahre der Hauptabteilung Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Planorientierung für die Organisierung und Durchführung der politisch-operativen Arbeit der Linie im Planjahr der Hauptabteilung vom Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Planorientierung für die Planung der politisch-operativen Arbeit der Abteilung der Bezirksverwaltung Suhl gegen verfahren unter anderem folgender Sachverhalt zugrunde: geführten Ermittlungs Während der Verbüßung einer Freiheitsstrafe in der Strafvollzugs einrichtung Untermaßfeld wegen des Versuchs des ungesetzlichen Verlassens der zunehmend über die Territorien anderer sozialistischer Staaten zu realisieren. Im Zusammenhang mit derartigen Schleusungsaktionen erfolgte die Eestnahme von Insgesamt Personen aus nichtsozialistischen Staaten und Westberlin, davon auf dem Territorium der und in anderen sozialistischen Staaten. Weitere Unterstützungshandlungen bestanden in - zielgerichteter Erkundung der GrenzSicherungsanlagen an der Staatsgrenze der zur verbunden, die für feindliche Provokationen, für die Organisierung von Grenzzwischenfällen, für die Durchführung ungesetzlicher Grenzübertritte und andere subversive Handlungen an unserer Staatsgrenze ausgenutzt werden können.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X