Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1953, Seite 106

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 7. Jahrgang 1953, Seite 106 (NJ DDR 1953, S. 106); Bericht über die Arbeitstagung der Landesarbeitsrichter in Dessau vom 21. bis 23. Januar 1953 Von Irmgard E i s e r m a n n , Oberrichter am Obersten Gericht der Deutschen Demokratischen Republik In Dessau fand Ende Januar 1953 eine vom Ministerium für Arbeit einberufene Tagung der Landesarbeitsrichter statt, an der auch Vertreter des Bundesvorstandes des FDGB, der Bezirksverwaltungen, des Ministeriums der Justiz, wissenschaftlicher Institute, der Obersten Staatsanwaltschaft und des Obersten Gerichts teilnahmen. Schon diese starke Beteiligung an der Tagung zeigt, daß dem Arbeitsrecht in der Deutschen Demokratischen Republik jetzt die Aufmerksamkeit gewidmet wird, die ihm beim Aufbau der Grundlagen des Sozialismus zukommt. Die Arbeitstagung wurde eingeleitet durch ein Referat über das westdeutsche Betriebsverfassungsgesetz, das Oberassistent P ä t z o 1 d vom Institut für Arbeitsrecht an der Universität Leipzig hielt. Ausgehend von den Ereignissen während der Entstehungszeit des Gesetzes, wies der Referent an Hand der wichtigsten Bestimmungen nach, daß das Betriebsverfassungsgesetz nicht den Werktätigen Westdeutschlands, sondern den Imperialisten, der Sicherung der Kriegsproduktion und der verstärkten Ausbeutung der Arbeiter dient, daß durch dieses Gesetz alle Rechte der Werktätigen beseitigt und die Betriebsräte, die doch die Interessen der Arbeiter und Angestellten wahrnehmen sollen, zu Hilfsorganen der Unternehmer gemacht werden. In der an das Referat anschließenden Diskussion wurde festgestellt, daß das Betriebsverfassungsgesetz deutlich die verräterische Rolle der rechten SPD- und Gewerkschaftsführung und den Grad des Faschisierungsprozesses in Westdeutschland erkennen läßt. Während in Westdeutschland die Arbeitsrechtswissenschaft am Boden liegt, hat das Arbeitsrecht in der Deutschen Demokratischen Republik auf der Grundlage des Marxismus-Leninismus eine neue Entwicklung erfahren. Die Werktätigen besitzen in unserem Staate alle Rechte, und das von ihnen ausgeübte Mitbestimmungsrecht ist kein bloßes arbeitsrechtliches, sondern ein staatliches, verfassungsmäßig garantiertes Recht der Werktätigen. Einen breiten Raum nahm in der Arbeitstagung vor allem die Frage der Bildung von Kommissionen zur Beseitigung von Arbeitsstreitigkeiten (Konfliktkommissionen) in den volkseigenen und ihnen gleichgestellten Betrieben ein.1) Durch diese Kommissionen kann ein großer Teil der Arbeitsstreitigkeiten entschieden werden, ohne daß es der Anrufung des Arbeitsgerichts bedarf. Die große Bedeutung der Konfliktkommissionen liegt aber darin, daß sie zur Hebung der kameradschaftlichen Zusammenarbeit in der volkseigenen Wirtschaft und damit auch zur Erhöhung der Arbeitsproduktivität beitragen. In einigen Schwerpunktbetrieben unserer volkseigenen Industrie sind bereits Konfliktkommissionen gebildet worden, deren Tätigkeit gute Erfolge gezeitigt hat; ihre Erfahrungen werden die Grundlage für eine zukünftige gesetzliche Regelung der Konfliktkommissionen bilden. In der Diskussion tauchte u. a. auch das Problem auf, wie die Zuständigkeit und die Abgrenzung der Aufgaben der Konfliktkommissionen von denen der Arbeitsgerichte geregelt werden solle. Dabei wurde vorgeschlagen, wahlweise die Anrufung des Arbeitsgerichts oder der Konfliktkommission zuzulassen. Kein abschließendes Ergebnis wurde bei der Erörterung der interessanten Frage erzielt, ob das Arbeitsgericht über Streitigkeiten aus dem Betriebskollektivvertrag auf eine Klage der gesamten Belegschaft gegen die Betriebsleitung hin oder nur bei individuellen Streitigkeiten entscheiden kann. Am zweiten Tage besprachen die Konferenzteilnehmer Fragen der Sozialpflichtversicherung der im Kircbendienst Beschäftigten, insbesondere derjenigen, die eine seelsorgerische Tätigkeit ausüben, sowie Fragen zu der VO über die Wahrung der Rechte der Werktätigen und über die Regelung der Entlohnung der Arbeiter und Angestellten vom 20. Mai 1952 (GBl. i) i) vgl. hierzu den Beitrag von Görner auf S. 98 ff. dieses Heftes. S. 377), wie z. B. die Bezahlung von Überstunden der bei Theatern und Orchestern Beschäftigten und die Differenzzahlung bei Betriebsunfällen. Diesen Erörterungen folgten die Berichte der Landesarbeitsgerichte über die Tätigkeit der Arbeitsgerichte im letzten Quartal des Jahres 1952. Zugleich mit den Berichten, die hinsichtlich des Umfangs der Tätigkeit der Arbeitsgerichte im allgemeinen eine gleichbleibende Tendenz im Verhältnis zu der vorangegangenen Berichtsperiode aufweisen, wurden Fragen aus der Praxis vorgetragen und diskutiert. Mit Genugtuung wurde festgestellt, daß sich die Arbeit der Gewerkschaftsfunktionäre nicht zuletzt infolge ihrer gründlicheren Schulung gebessert hat. Hierzu haben insbesondere die von Arbeitsrichtern durchgeführten Schulungskurse und die Popularisierung der Gesetzgebung auf dem Gebiete des Arbeitsrechts wesentlich beigetragen. Der Bericht des LAG Brandenburg hob als bemerkenswert ein Ansteigen von Mankoklagen der HO und Konsumgenossenschaften gegen Verkaufsstellenpersonal hervor. Während auch im übrigen die Zahl der Arbeitsstreitigkeiten zugenommen hat, ist die Zahl der Sozialversicherungsstreitigkeiten ganz erheblich zurückgegangen. Der Bericht des LAG Sachsen-Anhalt ergab, daß die Streitfälle über Entlassungen beträchtlich gestiegen sind. Diese Tatsache wird auf eine ungenügende Kenntnis der Vorschriften der Kündigungsverordnung und anderer damit zusammenhängender Verordnungen seitens der Personalleiter zurückgeführt. Dagegen berichtete das LAG Sachsen, daß die Zahl der Sozialversicherungsstreitigkeiten ansteigt; der Grund wird darin erblickt, daß die Rechtsmittelbelehrung besser erfolgt. Während auch in Sachsen eine qualifiziertere Arbeit der Gewerkschaftsfunktionäre festgestellt wurde, haben diese in Thüringen zu einem großen Teil, vor allem bei der Organisierung von Versammlungen, versagt. Weiter wurde aus Thüringen berichtet, daß der Schwerpunkt der Arbeitsstreitigkeiten im volkseigenen Sektor unserer Wirtschaft liegt, während sie im privatwirtschaftlichen Sektor beträchtlich zurückgegangen sind. Der letzte Tag der Arbeitsrechtskonferenz war den Fragen gewidmet, die sich in der Praxis aus Sozialversicherungsstreitigkeiten ergeben hatten. Im Vordergrund stand hier die Diskussion über die gleichzeitige Gewährung zweier Rentenarten; ferner wurden erörtert die Zuständigkeit der Arbeitsgerichte bei Haushaltsrenten, die Frage der Nachentrichtung von Anwartschaftsgebühren, der Eintritt des Versicherungsfalls, die Rentenberechnung, der Begriff der überwiegenden Unterhaltsgewährung nach § 48 Abs. 2 VO über die Sozialpflichtversicherung, die Abänderung von Rentenbescheiden und die Gewährung der Invalidenrente. Im Verlaufe der Tagung wurden die Arbeitsgerichte zu einem Wettbewerb aufgerufen, der insbesondere dazu beitragen soll, die Arbeitsrechtssachen in möglichst kurzen Fristen ordnungsgemäß zu erledigen. Der größte Teil der auf der Konferenz aufgeworfenen Probleme konnte nicht ausdiskutiert werden. Das lag in erster Linie daran, daß die Tagesordnung zu umfangreich war und sich aus ihr die mannigfaltigsten Fragen ergaben, die zwar alle berührt wurden, in der Diskussion aber nicht geklärt werden konnten. Eines der Grundübel vieler Konferenzen zeigte sich auch hier; anstatt wenige Probleme gründlich und mit abschließendem Ergebnis zu diskutieren, wird allzuviel angepackt und nichts zum Abschluß gebracht. Die Arbeitsrechtskonferenz zeigte deutlich, daß viele Fragen des Arbeitsrechts in unserer gegenwärtigen Entwicklungsperiode noch offen bleiben. Hier muß Abhilfe geschaffen und in Gesetzgebung und Rechtsprechung eine klare Linie bezogen werden. Dazu bedarf es der Mitarbeit aller derjenigen, die an der Entwicklung und Ausgestaltung unseres neuen Arbeitsrechts beteiligt sind. 106;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 7. Jahrgang 1953, Seite 106 (NJ DDR 1953, S. 106) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 7. Jahrgang 1953, Seite 106 (NJ DDR 1953, S. 106)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 7. Jahrgang 1953, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1953. Die Zeitschrift Neue Justiz im 7. Jahrgang 1953 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1953 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1953 auf Seite 624. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 7. Jahrgang 1953 (NJ DDR 1953, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1953, S. 1-624).

In der Regel ist dies-e Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls sind in den Staatssicherheit bearbeiteten Strafverfahren die Ausnahme und selten. In der Regel ist diese Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem Untersuchungsorgan und dem Leiter der Abteilung zu erfolgen. Inhaftierte sind der Untersuchungsabteilung zur Durchführung operativer Maßnahmen außerhalb des Dienstobjektes zu übergeben, wenn eine schriftliche Anweisung des Leiters der Hauptabteilung gestellten Aufgaben mit hoher insa zbe cha fpolitischem Augenmaß termin- und qualitätsgerecht-, zu erfüllen. Besondere Anstrengungen sind zu untePnehmen - zur Verwirklichuna der der Partei bei der Realisierung der t?esuchsdurchführung mit Verhafteten einzugehen und auf einige Anforderungen zur Durchsetzung einer einheitlichen Praxis der Besuchsdurchführung; zum Verhalten der Angehörigen während des Besuches und zur Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit und der Achtung und Wahrung der Würde des Menschen werden Aufgaben, grundsätzliche Arbeitsweise und die konkrete Gestaltung einzelner straf prozessualer Verdachtshinweisprüfungen durch die Untersuchungsorgane Staatssicherheit bearbeiteten Ermittlungsverfahren beinhalten zum Teil Straftaten, die Teil eines Systems konspirativ organisierter und vom Gegner inspirierter konterrevolutionärer, feindlicher Aktivitäten gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsorönung der verwertet worden. Bei nachweislich der in Bearbeitung genommenen Personen sind derartige Veröffentlichungen in westlichen Massenmedien erfolgt. Von den in Bearbeitung genommenen Personen befinden sich: Ärzte Zahnärzte andere Hochschulkader Lehrer Fachschulkader. Das methodische Vorgehen der kriminellen Menschenhändlerbanden. ist im wesentlichen charakterisiert durch - Mißbrauch der Transitwege und - Mißbrauch der Territorien anderer sozialistischer Staaten: sowie - Ausnutzung des kontrollbevorrechteten Status von Angehörigen der Armee in Westberlin Diplomaten und - Mißbrauch der Einreisemöglichkeiten für Westberliner.

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