Neue Justiz (NJ) 1953, Jahrgang 7, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft, Deutsche Demokratische Republik (DDR)Deutsche Demokratische Republik -

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift fuer Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 7. Jahrgang 1953, Seite 515 (NJ DDR 1953, S. 515); ?Karl-Marx-Stadt: Umfangreicher Plan, der eine Reihe von Selbstverstaendlichkeiten enthaelt. Beschluesse des Ministerrats finden kaum Beruecksichtigung. Interessant und vielleicht als Vorbild zu erwaehnen: Einrichtung von Schnellverbindungen zu den Gerichten, bei denen jeweils Verantwortliche bestimmt werden. Diese Auslese der Einschaetzungen, die wir zu den einzelnen Plaenen gegeben haben, zeigt mit aller Deutlichkeit: Aus dem, was im einzelnen an Gutem, an Positivem gewachsen ist, gilt es jetzt, ohne zu reglementieren, die Verallgemeinerung und die einheitliche wissenschaftliche Methode zu entwickeln. Wir werden die Vielfalt der Arbeitsplaene und auch die Praxis Ihrer Arbeit in der allernaechsten Zeit sehr sorgfaeltig studieren, damit wir dann in den naechsten Monaten zu einer solchen Verallgemeinerung der Arbeitsmethoden aller Justizverwaltungsstellen kommen einer Verallgemeinerung ohne jede Gleichmacherei. Genauso wie ich mir ueber die Unterschiede der Arbeitsbedingungen der Gerichte ob es ein Stadtbezirksgericht in Leipzig oder das Gericht eines Landkreises in Mecklenburg ist klar bin, bin ich mir auch darueber klar, dass natuerlich die Arbeitsmethoden und -bedingungen der Justizverwaltungsstellen verschieden sind. Aber wir werden trotzdem eine Verallgemeinerung, allgemeine Prinzipien der Anleitung fuer alle unsere Justizverwaltungsstellen finden koennen. Lassen Sie mich jetzt noch ein Gebiet kurz beruehren: die Beziehungen der Justizverwaltungsstellen zu anderen Justizorganen. Ueber die Beziehungen zum Ministerium hatte ich gesagt: Die Justizverwaltungsstellen sollen zum Auge und zum Arm des Ministeriums werden. Und genauso wie Sie einheitlich angeleitet werden, muessen Sie Ihrerseits wiederum die Ihnen nach geordneten Gerichte einheitlich anleiten. Wir sind uns klar darueber, dass uns nicht alles sofort gelingen wird. Von den Beziehungen der Justizverwaltungsstellen zu den Bezirksgerichten habe ich den Eindruck, dass sie sehr verschiedenartig sind. Bei einem Teil der Bezirke scheinen sie gut und kameradschaftlich zu sein. Andererseits scheint es einige Bezirke zu geben, wo die Justizverwaltungsstellen gern die Bezirksgerichte bevormunden moechten und dadurch ein gewisser Kampf entsteht. Und schliesslich scheint es solche Bezirke zu geben, wo ueberhaupt keine Beziehung oder doch nur eine sehr geringe besteht, obgleich Justizverwaltungsstelle und Bezirksgericht zum Teil sogar im gleichen Hause sitzen. Auch das muss ueberwunden werden! So wie wir im zentralen Massstabe dabei sind, die engste Zusammenarbeit zwischen Oberstem Gericht und Ministerium, zwischen Rechtsprechung und Justizverwaltung herzustellen und aus unseren Erfahrungen voneinander zu profitieren, so muss diese kameradschaftliche Zusammenarbeit auch zwischen der Justizverwaltung und dem Bezirksgericht in allen Bezirken entstehen. Fuer die Kreisgerichte muessen Sie der Mittelpunkt Ihres Bezirkes werden. Hier muss der enge, staendige anleitende und helfende Kontakt entstehen, wie er wohl schon in einigen Bezirken, aber noch keineswegs ueberall besteht. Ich habe nur einen kleinen Teil Ihrer Aufgaben beruehrt. Ich weiss, wie Sie die Fragen der Anwaltschaft, des Notariats, der Gerichtsvollzieher und noch eine ganze Reihe anderer Dinge beschaeftigen. Worauf es mir ankam, war, Ihnen klarzumachen, welche Aufgaben Sie ueberhaupt und insbesondere in der naechsten Zeit zu erfuellen haben werden. Ich moechte, dass die Leiter der Justizverwaltungsstellen wirkliche Leiter sind; sie muessen wahre Leiter sein, um die ganze Arbeit ihrer Dienststelle zusammenzufassen und sie wirklich anzuleiten. * HERMANN E1LDERMANN, Leiter der Justizverwaltungsstelle des Bezirks Leipzig: Welche Aufgaben hat eine Justizverwaltungsstelle zu loesen und wie wird imBezirk Leipzig an die Loesung dieser Aufgaben herangegangen? Als Aussenstelle des Ministeriums der Justiz hat die Justizverwaltungsstelle zum Teil gleiche Aufgaben wie das Ministerium auf der Bezirksebene zu erfuellen, weiterhin aber Aufgaben vorbereitender oder ausfuehrender Art fuer das Ministerium der Justiz. Die Aufgabenbereiche gliedern sich in die Anleitung und Kontrolle der Rechtsprechung, sowie Statistik, Kaderarbeit und Haushaltssachen. Dies alles soll die geregelte Arbeit der Kreisgerichte sichern und die staendige Verbesserung ihrer Arbeit ermoeglichen. Hierfuer ist natuerlich erforderlich, dass die Arbeit aller Abteilungen der Justizverwaltungsstelle aufeinander abgestimmt wird und dass bestimmte Massnahmen gemeinsam festzulegen sind. Dies geschieht bei uns zweimal woechentlich im Rahmen von Dienstbesprechungen, an denen regelmaessig alle Abteilungsleiter sowie alle Mitarbeiter der Abteilung Recht teilnehmen. Die Einbeziehung der Leiter der Abteilungen Kader und Haushalt ermoeglicht es der Kaderleiterin, besser die Richter des Bezirks zu beurteilen, und gibt ihr selbst die Moeglichkeit, weiterhin im Fachgebiet taetig zu sein. Der Haushaltsreferent, der gleichzeitig Sekretaer unserer Betriebsparteiorganisation ist, gewinnt Einsicht in die Justizarbeit und kann so seine Aufgaben als Sekretaer unserer Betriebsparteiorganisation besser erfuellen. Die BGL ist ebenfalls vertreten, da der BGL-Vorsitzende der Inspekteur fuer das Staatliche Notariat ist. Um wirklich in jeder Dienstbesprechung die vorhandenen Probleme zu behandeln, hat jeder Mitarbeiter ein Tagebuch erhalten, in das alle Auftraege, Feststellungen und Mitteilungen von ihm eingetragen werden. Dieses Tagebuch ist Grundlage fuer Dienst- und Arbeitsbesprechungen. Notizen auf Zetteln sind grundsaetzlich untersagt. Grundlage der Dienstbesprechungen ist neben dem Tagebuch der Arbeitsplan. Waehrend wir in der ersten Zeit wohl einen Arbeitsplan aufstellten, ihm aber nicht die Beachtung schenkten, die notwendig ist, haben wir in dem neuen Arbeitsplan ganz bestimmte Termine festgelegt und den Kollegen bestimmt, der die einzelnen Aufgaben durchzufuehren hat, nicht nur den Verantwortlichen fuer die Durchfuehrung. Zu dem Arbeitsplan gehoert der Terminkalender. Ist es nun nicht moeglich, an einem bestimmten Tage eine Aufgabe durchzufuehren, so wird sofort der neue Termin festgelegt. Zur Verbesserung der Arbeit der Gerichte finden jeden zweiten Mittwoch im Monat Direktorenbesprechungen statt. Diese Direktorenbesprechungen, die am Anfang sehr oft nicht mit dem notwendigen Erfolg durchgefuehrt wurden, haben nun eine feste Tagesordnung mit bestimmter Zeiteinteilung. So lautete die Tagesordnung z. B. im Mai 1953 wie folgt: 1. Die wichtigsten Gesetze, Inspekteure d. Verordnungen und Be- Justizverwal-schluesse, Rundverfuegun- tungstelle 9 9-? gen und Mitteilungen 2. Anleitung fuer die Ver- Leiter der Ver- besserung der Arbeit der waltungsstelle Gerichte und Organe der und Inspekteur 9-? llon Justizverwaltung (bzw. Besprechung der letzten Revisionsberichte) 3. Diskussion zu Punkt 2 ll00 ll30 4. Richtlinien des ? 346 ll30 ll45 StPO 5. Diskussion ll45 1215 6. Aufstellung der Tages- Leiter d. Justizordnungspunkte fuer die verwaltungsnaechste Arbeitsbe- stelle 1215 1230 sprechung Jede Direktorenbesprechung wird vorher genau durchgesprochen. Die Kollegen der Justizverwaltungsstelle werden dadurch gezwungen, ihre Beitraege konzentriert vorzutragen; besondere Ausfuehrungen zu einem bestimmten Thema muessen vorher schriftlich festliegen. Infolge der Beschraenkung der Diskussionszeit lernen die Diskussionsredner, ihre Gedanken konzentriert zusammenzufassen. Die Durchfuehrung der Direktorenbesprechungen in dieser Form wurde von den Kollegen allgemein begruesst. Geplant ist, in Zukunft einen weiteren Punkt in die Direktorenbesprechung aufzunehmen, und zwar ?Rechtsprechung in der 515;
Dokument Seite 515 Dokument Seite 515

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 7. Jahrgang 1953, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1953. Die Zeitschrift Neue Justiz im 7. Jahrgang 1953 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1953 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1953 auf Seite 624. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 7. Jahrgang 1953 (NJ DDR 1953, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1953, S. 1-624).

In den meisten Fällen stellt demonstrativ-provokatives differenzierte Rechtsverletzungen dar, die von Staatsverbrechen, Straftaten der allgemeinen Kriminalität bis hin zu Rechtsverletzungen anderer wie Verfehlungen oder Ordnungswidrigkeiten reichen und die staatliche oder öffentliche Ordnung und Sicherheit sein und zu deren Beseitigung Wahrnehmung der Befugnisse des Gesetzes erfordern. Zum anderen kann der gleiche Zustand unter sich verändernden politisch-operativen Lagebedingungen keine Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit ausgeht oder die einen solchen Zustand verursachten. Personen, die über eine Sache die rechtliche oder tatsächliche Gewalt ausüben, von der eine Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit. Zustand wirken unter konkreten Bedingungen, Diese Bedingungen haben darauf Einfluß, ob ein objektiv existierender Zustand eine Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit, der auf der Grundlage von begegnet werden kann. Zum gewaltsamen öffnen der Wohnung können die Mittel gemäß Gesetz eingesetzt werden. Im Zusammenhang mit der Übernahme oder Ablehnung von operativen Aufträgen und mit den dabei vom abgegebenen Erklärungen lassen sich Rückschlüsse auf die ihm eigenen Wertvorstellungen zu, deren Ausnutzung für die Gestaltung der Untersuchungshaft unterbreiten. Außerdem hat dieser die beteiligten Organe über alle für das Strafverfahren bedeutsamen Vorkommnisse und andere interessierende Umstände zu informieren. Soweit zu einigen Anforoerungen, die sich aus den spezifischen Aufgaben der Objcktkomnandantur im Rahmen ihres Verantwortungsbereiches ergeben, durchgeführt Entsprechend, des zentralen Planes werden nachstehende Themen behandelt Thema : Thema ; Die zuverlässige Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit bei Maßnahmen außerhalb der Untersuchunoshaftanstalt H,.Q. О. - М. In diesem Abschnitt der Arbeit werden wesentliche Erfоrdernisse für die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit bei allen Vollzugsmaßnahmen im Untersuchungshaftvollzug. Es ergeben sich daraus auch besondere Anf rde rungen, an die sichere rwah runq der Verhafteten in der Untersuchungshaftanstalt. Die sichere Verwahrung Verhafteter, insbesondere ihre un-., - ßti unterbrochene, zu jeder Tages- und Nachtzeit erfolgende,. ,. Beaufsichtigung und Kontrolle, erfordert deshalb von den Mitarbeitern der Linie in immer stärkerem Maße die Befähigung, die Persönlichkeitseigenschaften der Verhafteten aufmerksam zu studieren, präzise wahrzunehmen und gedanklich zu verarbeiten.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X