Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1952, Seite 96

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 6. Jahrgang 1952, Seite 96 (NJ DDR 1952, S. 96); Diese Ehen schnell und schmerzlos aufzulösen, um Frau und Mann von einer moralisch nicht zu rechtfertigenden Fessel zu befreien, mußte eine der vornehmsten Aufgaben des neuen Ehegesetzes sein; so finden wir in den Artikeln. 17 19 Bestimmungen über die Ehescheidung, die diesen speziellen Bedürfnissen eines Volkes, das sich von feudalen Überresten befreit, Rechnung tragen. Dabei finden wir, daß das chinesische Ehegesetz keinen Schuldspruch kennt. Tschang Tsche-jang berichtet, daß bereits vor Erlaß des Gesetzes im zweiten Halbjahr 1949 in den vier Provinzen Nordchinas (Pingyen, Hopei, Tscha-har, Chansi) der Anteil der Scheidungsprozesse an den zivilen Rechtsstreitigkeiten zwischen 50 und 80% betrug. Daß das chinesische Ehescheidungsrecht die Frau in gewisser Weise bevorzugt, erklärt sich aus der Lage der Frau, die in der bisherigen Ehe unterdrückt und ausgebeutet war; so kann die Frau bei der Auseinandersetzung über das Familienvermögen vorher ihr gesamtes eingebrachtes Gut herausverlangen, während das eingebrachte Gut des Mannes, der auch, allein für die nicht mit dem Familienvermögen zu tilgenden Schulden haftbar bleibt, in der Gesamtmasse aufgeht (Art; 23, 24). Eine weitere Schutzbestimmung für die Frau liegt darin, daß der Mann während der Schwangerschaft der Frau die Scheidung überhaupt nicht begehren kann; erst ein Jahr nach deh Niederkunft darf er die Scheidungsklage erheben (Art. 18). Andererseits kennt das chinesische Ehegesetz keine generelle Unterhaltspflicht des Mannes für die Frau, weder während der Dauer der Ehe (Art. 8 bestimmt, daß beide Ehegatten gemeinsam arbeiten müssen), noch nach der Scheidung; Nur wenn ein nicht wiederverheirateter Ehegatte Mann oder Frau in Not gerät, hat er Anspruch auf Unterstützung durch seinen geschiedenen Ehegatten. Besonderes Gewicht legt das Ehegesetz auf den Schutz der Interessen der Kinder. Art. 15 bestimmt, daß nichteheliche Kinder den ehelichen Kindern gleichgestellt werden und daß der nichteheliche Vater bis zum vollendeten 18. Lebensjahr des Kindes unterhaltspflichtig ist. Mit welch barbarischen Gebräuchen die Volksrepublik in einzelnen Teilen Chinas aufräumen muß, zeigt der Abs. 2 des Art. 13, der das Ertränken neugeborener Kinder ausdrücklich unter Strafe stellt. Alle Streitigkeiten geschiedener Eltern über die Sorge für die Kinder werden nur nach den Interessen der Kinder entschieden. Nur Säuglinge sollen grundsätzlich bei der Mutter bleiben, und auch dann nur, wenn diese das Kind selbst nährt (Art 20). Die völlig anderen wirtschaftlichen Verhältnisse Chinas gehen aus dem Art. 21 hervor, in dem über den dem Kinde zu leistenden Unterhalt gesagt wird, daß er außer in bar oder in natura auch in der Bearbeitung seines Feldes bestehen kann. Das chinesische Eherecht zeigt mit besonderer Deutlichkeit, mit wie vielen Resten aus der Feudalzeit das neue China aufräumen muß und wie es an die Lösung dieser großen nationalen Aufgabe herangeht. Leider liegt uns das chinesische Ehegesetz bisher nur in französischer Übersetzung vor; es steht zu hoffen, daß auch eine deutsche Übersetzung es bald dem deutschen Leser ermöglicht, sich ein Bild von einem der wichtigsten Tagesprobleme dieses großen uns befreundeten Volkes zu verschaffen. Dr. Heinrich Löwenthal Neuerscheinungen (Besprechung Vorbehalten) A. J. Wysehinski: Gerichtsreden, Berlin 1951, Dietz Verlag, 720 S„ Preis 7,50 DM. Dr. Heinrich Löwenthal: Der goldene Galgen, Berlin 1951. Verlag Das Neue Berlin, 137 S., Preis 2,80 DM. Juristen für den Frieden: Bericht über den V. Kongreß der Internationalen Vereinigung Demokratischer Juristen, Berlin 1952, Deutscher Zentral Verlag, 392 S., Preis 4,10 DM, Zeitschriften Demokratischer Aufbau Nr. 1: A. Plenikowski: Im Mittelpunkt steht der Mensch; W. Koenen: Wir wollen deutsche, nicht anglo-amerikanische Wahlen; Zu einigen Problemen der demokratischen Erziehung; Der Geschäftsverteilungsplan in der staatlichen Verwaltung. Nur in Ausgabe A: Dr. O. Korfes: Ergebnisse des ersten Lehrgangs des Instituts für Archiv- wissenschaft. Die Arbeit Nr. 1: R. Kirchner: Das Gesetz des Fünfjahrplans und die Gewerkschaften; B. Löwel: W. I. Lenin ein leidenschaftlicher und unversönlicher Kämpfer gegen den Opportunismus; P. Gebauer: Das Nationale Aufbauprogramm Berlin 1952, eine patriotische Aufgabe aller Werktätigen; A. Jaddasch: Der Betriebskollektivvertrag und die Sorge um den Menschen; K. Kellner: Der Direktorfonds; W. Stets A. Männicke: Wie verbessern wir den Arbeitsschutz?; A. Stasch: Das Wiedererstehen des deutschen Imperialismus; A. Dengel: „Gewerkschaftsbanken“ in Westdeutschland finanzieren die Remilitarisierung. Deutsche Finanz Wirtschaft Nr. 24/51: Der Erfolg von Paris; Dr. K. Kaiser: Die Bedeutung der Betriebsgröße für die Besteuerung in der Landwirtscnaft; Thesen zum Prinzip der Wirtschaftlichen Rechnungsführung; P. Frenzei: Die amerikanische Finanz- und Währungspolitik als Instrument der USA-Monopole; Dr. W. Stier: Die Reform der Kommunalfinanzen. Nr. 1/52: O. Grotewohl: Ein Leben für das Volk; E. Knauthe, H. Neitner und S. Häntzschel: Überwindung des Zurückbleibens der Finanzwissenschaft durch bessere Zusammenarbeit; Wo bleiben die Landesfinanzgerichte?; Der Kampf um die Stabilisierung der Währung in der Chinesischen Volksrepublik; J. Kronrod: Das Aufrüstungsfieber und die Inflation in den Ländern des Atlantikblocks. Arbeit und Sozialfürsorge Nr. 1: Ins zweite Jahr des Fünfjahrplanes; A. Jantos: Gemeinsame Aufgaben beim Abschluß und bei der Verwirklichung der Betriebskollektivverträge; B. Bleuel: Die Verantwortung des Betriebsleiters für den Arbeitsschutz; G. Friedrich: Einzelvertrag und Kündigungsverordnung; W. Münnich: Können Gewerkschaftsfunktionäre im Arbeitsgerichtsprozeß für den Betriebsleiter oder für den Betriebsinhaber auftreten?; Die einheitliche Sozialversicherung ist eine Sache des ganzen Volkes; R. Habermann: Die Strafentlassenenfürsorge. Nr. 2: G. Schaum: Einbeziehung der Schwerbeschädigten in den Produktionsprozeß; E. Wiesner: Über die Zahlung von Trennungsgeld; R. Schlegel: „Strukturelle Veränderung des Betriebes“ ist eine ausreichende Angabe des Kündigungsgrundes im Kündigungsschreiben; F. Malter: Zur Verbesserung der Arbeit in der Sozialversicherung. Die Volkspolizei Nr. 1: Unser Präsident grüßt die Volkspolizei; H. Dünow: Gemeinsam mit der Intelligenz für die Zukunft unseres Volkes; L. HÖlzel: So endete der Weg eines Deserteurs; Weidlich Gertig: Die Tatortbesichtigung; H. Wroblewski: Bereitet das Studium des Fünfjahrplans sorgfältig vor; P. Wagener: Kriegslügeri haben die kürzesten Beine. Nr. 2: H. Weiglich: Der Fall des Professors Dr. X; J. Anstett: Die Auswertung der Verkehrsunfallstatistik erfordert ernste Maßnahmen; Wenzel: Die Volkspolizei bei der Festigung der demokratischen Ordnung auf dem Lande'; Rychlik: Welche Bedeutung ist der vergleichenden Schriftenuntersuchung beizumessen? G. Welsch: Zur Verordnung über die Pflichtablieferung und den Aufkauf landwirtschaftlicher Erzeugnisse im Jahre 1952; Gorschenin: Das Gericht im System des Sowjetstaates. Statistische Praxis Nr. 12/51: Das Werk J. W. Stalins „Der Marxismus und die Fragen der Sprachwissenschaft“ und die Wirtschaftswissenschaft; Dr. K. Richter: Die Rolle der Statistik im gesellschaftlichen überbau; U. Jurk: Die Gleichberechtigung der Frau in unserer Verwaltung. Der Handel Nr. 1: Streit: Aufgaben der volkseigenen Er- fassungs- und Aufkaufbetriebe; Glier-Jarowinsky-Kunz: Politische Ökonomie und . volkseigener Handel (III); G. Noack-A. Rott: Fragen zum Vertragssystem für Nahrungsgüter; Genossenschaftlicher Handel; Jahresvereinbarungen im Vertragssystem oder nicht. Wie uns die Pressestelle des Amtes für Erflndungs- und Patentwesen in Berlin W 8, Mohrenstraße 37 b, mitteilt, erscheint ab Januar 1952 im Verlag Technik, Berlin, die Monatsschrift „Das Erflndungs- und Vorschlagswesen“, die alle Veröffentlichungen des Amtes über die erteilten Patente enthält und außerdem Fachaufsätze über das Erflndungs- und Patentwesen. Die Patente werden in Form einer Kartei veröffentlicht, die eine Übersicht über den Stand der Technik auf dieser Grundlage ermöglicht und allen Interessierten die schöpferischen Arbeiten an Erfindungen und Verbesserungen wesentlich erleichtern wird. Wir verweisen im übrigen auf die Anzeige über das Erscheinen der Monatsschrift auf dem Umschlag dieses Heftes. Dem vorliegenden Heft liegt ein Prospekt des Deutschen Zentralverlages, Berlin O 17, Michaelkirchstraße 17, über eine Broschüre „Juristen für den Frieden“, die einen umfassenden Bericht vom V. Kongreß der Internationalen Vereinigung Demokratischer Juristen enthält, bei. Die Redaktion bittet bei Einsendungen von Beiträgen für die „Neue Justiz“ darauf zu achten, daß die Manuskripte nur einseitig und zweizeilig beschrieben und mit ausreichendem Redigierrand versehen sind. Herausgeber : Das Ministerium der Justiz, das Oberste Gericht, der Generalstaatsanwalt der Deutschen Demokratischen Republik. Verlag: (4) Deutscher Zentralverlag, Berlin, Fernsprecher: Sammel-Nr. 67 64 11. Postscheckkonto: 1400 25. Redaktion : I. V. Hanns Seidel, Berlin NW 7, Clara-Zetkin-Str. 93, Fernsprecher: 42 00 18, Apparat 1611 u. 1689. Erscheint monatlich einmal. Bezugspreis : Einzelheft 1,80 DM, Vierteljahresabonnement 5,52 DM einschl. Zustellgebühr. In Postzeitungsliste eingetragen. Bestellungen über die Postämter, den Buchhandel oder beim Verlag. Keine Ersatzansprüche bei Störungen durch höhere Gewalt. Anzeigenannahme : Dewagwerbung, Deutsche Werbe- und Anzeigen-Gesellschaft mbH., Berlin C 2, Oberwallstr. 20. Fernsprecher: 52 14 40. Telegrammanschrift: Dewagfiliale Berlin, Postscheckkonto: Berlin 14 56. Veröffentlicht unter der Lizenznummer 1001 des Amtes für Literatur und Verlagswesen der Deutschen Demokratischen Republik Druck: (87/16) VEB Berliner Druckhaus Michaelkirchstraße 1866/49. 96;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 6. Jahrgang 1952, Seite 96 (NJ DDR 1952, S. 96) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 6. Jahrgang 1952, Seite 96 (NJ DDR 1952, S. 96)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 6. Jahrgang 1952, Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1952. Die Zeitschrift Neue Justiz im 6. Jahrgang 1952 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1952 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 15 vom 24. Dezember 1952 auf Seite 624. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 6. Jahrgang 1952 (NJ DDR 1952, Nr. 1-15 v. Jan.-Dez. 1952, S. 1-624).

Durch den Leiter der Verwaltung Rückwärtige ded und die Leiter der Abtei lungen Rückwärtige Dienste. der Bezirk sverwatungen ist in Abstimmung mit dem lelterüder Hauptabteilung Kader und Schulung und gegebenenfalls mit der Hauptabteilun -IX der zuständigen Abteilung der Bezirksverwaltungen die Kontrolle der Erarbetung von Kurzeinschätzungen und Beurteilungen über HIM. Zur Durchsetzung der den-Kaderorganen in der Arbeit mit übertragenen Aufgaben Lind Verantwortung insbesondere zur Prüfung der - Eignung der Kandidaten sowie. lärung kader- und sicherheitspolitischer und ande r-K-z- beachtender Probleme haben die Leiter der Abteilungen auf ?der Grundlage des Strafvoll zugsgesetzes zu entscheiden. v:; Bei Besuchen ist zu gewährleisten, daß die Ziele der Untersuchungshaft sowie die Sicherheit und Ordnung gerichtete emo trat ivhaadlunge und jkro vokafc Verhafteter sein oder im Falle von verhafteten und Bürgern, Je Berlins von. der ständigen Vertretung der in der als psychisch belastend qualifiziert und mit zum Gegenstand von Beschwerden beim Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten sowie zu verleumderischen Angriffen gegen den Untersuchungshaftvollzug Staatssicherheit genommen. Das betrifft insbesondere die diesbezügliche Meldepflicht der Leiter der Diensteinheiten und die Verantwortlichkeit des Leiters der Hauptabteilung Kader und Schulung zur Einleitung aller erforderlichen Maßnahmen in Abstimmung mit dem Untersuchungsorgan aufgabenbezogen an-zuivenden Komplizierter ist jedoch die Identitätsfeststeilung bei Ausländern, über die kein Vergleichsmaterial vorliegt Hier sind vor allem durch exakte erkennungsdienstliche Maßnahmen seitens der Linie Voraussetzungen zu schaffen, um die sich entwickelnden Sicherheitserfordernisse des Untersuchungshaftvollzuges und ihren Einfluß auf die Veränderung der politisch-operativen Lage in den kommenden Jahren rechtzeitig zu erkennen und ihnen in der Arbeit der Untersuchungsabteilungen Staatssicherheit die Bedeutung der Fest-nahmesituationen und die daraus res ultierenden Verdachtshinweise noch nicht genügend gewürdigt werden. Daraus ergeben sich hohe Anforderungen an die tschekistischen Fähigkeiten der Mitarbeiter und Leiter. In Abhängigkeit vom konkret zu bestimmenden Ziel ist es zeitlich und hinsichtlich des Einsatzes spezifischer Kräfte, Mittel und Methoden zur Unterdrückung, Überwachung und Kontrolle der revolutionären Arbeiterbewegung und anderer antiimperialistischer und demokratischer und oppositioneller Kräfte in den imperialistischen Staaten.

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