Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1952, Seite 75

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 6. Jahrgang 1952, Seite 75 (NJ DDR 1952, S. 75); lieh dafür Sorge zu tragen, daß Verkehrsunfall-Leichen nicht entkleidet und daß sie sorgsam transportiert werden. I Reifen, Scheinwerfer, Kotflügel, Fahrtrichtungsanzeiger, Türgriffe, Kühlerfiguren, Kühlergitter usw. hinterlassen häufig typische Spuren an den Kleidern und am Körper des Verunglückten. Derartige Befunde gestatten nicht selten eine weitgehende Rekonstruktion des Unfallherganges. Die Reifen können sowohl am Körper wie an den Kleidern besonders charakteristische Spuren hervorrufen, die unter Umständen eine Identifizierung des Fahrzeuges ermöglichen. Reifenspuren lassen immer auf eine direkte Radwirkung schließen. Die Pneuabdrücke müssen genau gemessen und photographiert werden. Sie sind manchmal nur sichtbar* wenn sie feucht sind. Beim Anprall können sich staubbedeckte oder ölige Fahrzeugteile an den Kleidern abzeichnen. Schleifspuren sind an den Kleidern und insbesondere den Schuhen in der Regel gut zu erkennen. In vielen Fällen hinterläßt der anprallende menschliche Körper am Fahrzeug Spuren. Glas- und Lacksplitter können abspringen, Eindellungen der Karosserie können entstehen, wobei häufig Bestandteile des verunglückten Körpers wie Blut, Erbrochenes, Haare, Körpergewebe, Nägel, Speichel usw. Zurückbleiben. Diese sogenannten medizinischen Spuren, die vom Gerichtsmediziner ebenfalls selbst zu suchen, zu sichern und zu beurteilen sind, stellen für eine Rekonstruktion des Unfallherganges unter Umständen wichtige Anhaltspunkte dar. Falls ein Verkehrsteilnehmer nach dem Unfall geflohen ist, um der Feststellung seiner Person und seines Fahrzeuges zu entgehen, muß beim Opfer die Blutgruppe bestimmt werden. Am verdächtigen Fahrzeug ist eine eingehende Untersuchung auf Blutspuren notwendig, an denen ebenfalls die Blutgruppe festzustellen ist. Diese Blutspuren sind häufig der einzige Befund, der die Feststellung eines unfallbeteiligten Fahrzeuges unter vielen anderen ermöglicht. Manchmal ist der Nachweis von Menschenblut an verdächtigen Fahrzeugen nötig, um die Behauptung, es handle sich um Tierblut, zu widerlegen. Das Suchen und Sichern dieses Beweismaterials sollte ebenfalls unter Mitwirkung des Gerichtsarztes erfolgen. Neben den Fahrspuren, Bremsspuren, Blockierspuren, Schleuderspuren, Rutschspuren usw., welche auf der Fahrbahn zu finden sind und die in den Bereich der polizeilichen Ermittlungstätigkeit gehören, werden gelegentlich auf der Fahrbahn außergewöhnliche Spuren beobachtet, wie feine Lackspuren, kleine Glassplitter, Kleiderfasern und ähnliches. Diese naturwissenschaftlich-kriminalistischen Spuren können ebenfalls vom Gerichtsarzt festgestellt, gesichert und vielfach durch komplizierte Untersuchungsverfahren weiter ausgewertet werden, sofern ihm rechtzeitig Gelegenheit gegeben wird, den Unfallort zu besichtigen. Die Aufnahme des Tatbestandes stellt somit einen Versuch dar, auf Grund der naturwissenschaftlich-kriminalistischen Beurteilung der vorhandenen Spuren und Beweisstücke in Verbindung mit den Ergebnissen der gerichtsmedizinischen Untersuchung nachträglich festzustellen, wie sich der Unfall zugetragen hat. Der Verlauf eines Verkehrsunfalles und die durch ihn hervorgerufenen Veränderungen am menschlichen Körper sind wesentlich einmal von der Bauart des Kraftfahrzeuges, zum anderen von der Stellung des Opfers zur Zeit des Anpralles abhängig. Im Hinblick darauf kommt der Feststellung der durch die erste Kollision hervorgerufenen Spuren eine entscheidende Bedeutung zu. Diese Spuren sind nicht nur am Körper und an den Kleidern des Verunglückten zu suchen, sondern es müssen, ausgehend von den Spuren am menschlichen Körper, im messenden Vergleich alle in Frage kommenden Spurenträger, in erster Linie das Fahrzeug, auf Spuren geprüft werden. Dann wird es möglich!, die Körperstellung des Opfers im Zeitpunkt der ersten Berührung mit dem Kraftfahrzeug zu rekonstruieren. Es muß immer wieder nachdrücklich darauf hingewiesen werden, daß alle diese Feststellungen, die für die rechtliche Beurteilung von weittragender Bedeutung sind, im Interesse einer zusammenfassenden Beurteilung der Befunde in einer Hand vereinigt und daher in jedem Falle mit vom Gerichtsarzt getroffen werden sollten. Weiterhin ist es Aufgabe des gerichtsmedizinischen Sachverständigen, bei der Rekonstruktion eines Unfalles zu klären, ob sich innere Ursachen beim Opfer für die Erklärung des Unfallereignisses heranziehen lassen, wie z. B. Störungen der Sinnesorgane (Sehschwäche, Gehörfehler), Krankheiten (z. B. Gehirnschlag, Herzversagen, Platzen eines Magengeschwürs, Embolie, schwere Zuckerkrankheit) oder Alkoholgenuß. In der Hauptverhandlung sollte dem Gerichtsarzt in jedem Falle Gelegenheit gegeben werden, die Ergebnisse seiner Untersuchungen im Rahmen der Beweisaufnahme zu vertreten und weiter zu untermauern. Aus der Praxis für die Praxis Mit der Urteilsverkündung allein ist es nicht getan Der nachstehende Beitrag ist ein gutes Beispiel dafür, daß es Volkskorrespondenten gibt, die auf dem Gebiet der Justiz Wesentliches zu sagen haben. In dem Anschreiben, mit dem der Beitrag übersandt wurde, heißt es: „Ich hätte lieber gesehen, wenn Staatsanwalt und Gericht das, was ich in dem Artikel zum Ausdruck brachte, von sich aus vor den Zuhörern des Prozesses entwickelt hätten.“ Auch dieser Bemerkung kann nur zugestimmt werden. D. Red. „Wenn die BGL-Vorsitzende mit einem Warengutschein zu mir kommt, da muß ich ihn natürlich anerkennen“, antwortete die Angeklagte, die ehemalige HO-Kassiererin P., der Vorsitzenden des Gerichts auf die Frage, warum sie bedenkenlos unglaubwürdige Zettel eingelöst habe. Diese Entgegnung ist der Ausdruck einer tief im Unterbewußtsein schlummernden Unter-tanen-Ideologie, die auch heute noch in den Hirnen vieler Zeitgenossen herumspukt. Ihr scharf entgegen- zutreten und in allen Betrieben eine Atmosphäre schonungsloser und verantwortungsfreudiger Kritik und Selbstkritik zu entfalten, ist daher eine der Hauptaufgaben unserer Gewerkschaften bei der Festigung der innergewerkschaftlichen Demokratie im Sinne der Chemnitzer Beschlüsse. Dieser Erkenntnis konnte sich niemand verschließen, der Zuhörer des in der Landesleitung Sachsen der „HO-Industriewaren“ vor über 400 HO-Mitarbeitem ausgetragenen Prozesses gegen 12 Verkäuferinnen des Hauptgeschäftes Dresden, Objekt Kesselsdorfer Straße, war. Mangelnde Kritik und Selbstkritik von am Verbrechen unbeteiligten Kollegen, zudem auch noch sehr spät entwickelt wurde neben ausgesprochen kriminellen Elementen auch mancher Mitarbeiterin der HO zum Verhängnis, die von den Hauptschuldigen unter Ausnutzung persönlicher wirtschaftlicher Schwierigkeiten nur aus dem Grunde zum Diebstahl verleitet wurde, um später einmal wachsamen Regungen unter der Belegschaft mit dem Hinweis begegnen zu können: „Ihr steckt ja selbst mit drin!“ Eine solche Atmosphäre drückte dem innerbetrieblichen Leben im HO-Kaufhaus Kesselsdorfer Straße für mehr als ein halbes Jahr den Stempel hemmungsloser Dieberei auf. Es ist daher für jeden anständigen Bürger unserer Republik eine Genugtuung, daß in dem 75;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 6. Jahrgang 1952, Seite 75 (NJ DDR 1952, S. 75) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 6. Jahrgang 1952, Seite 75 (NJ DDR 1952, S. 75)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 6. Jahrgang 1952, Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1952. Die Zeitschrift Neue Justiz im 6. Jahrgang 1952 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1952 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 15 vom 24. Dezember 1952 auf Seite 624. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 6. Jahrgang 1952 (NJ DDR 1952, Nr. 1-15 v. Jan.-Dez. 1952, S. 1-624).

Die Suche und Auswahl von Zeuoen. Die Feststellung das Auffinden möglicher Zeugen zum aufzuklärenden Geschehen ist ein ständiger Schwerpunkt der Beweisführung zur Aufdeckung möglicher Straftaten, der bereits bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge Ziele und Grundsätze des Herauslösens Varianten des Herauslösens. Der Abschluß der Bearbeitung Operativer Vorgänge. Das Ziel des Abschlusses Operativer Vorgänge und die Abschlußarten. Die politisch-operative und strafrechtliche Einschätzung abzuschließender Operativer Vorgänge. Die Realisierung des Abschlusses Operativer Vorgänge und die Durchführung politisch-operativer Maßnahmen nach dem Vorgangsabschluß Politisch-operative und strafrechtliche Gründe für das Einstellen der Bearbeitung Operativer Vorgänge Ziele und Grundsätze des Herauslösens Varianten des Herauslösens. Der Abschluß der Bearbeitung Operativer Vorgänge. Das Ziel des Abschlusses Operativer Vorgänge und die Abschlußarten. Die politisch-operative und strafrechtliche Einschätzung abzuschließender Operativer Vorgänge. Die Realisierung des Abschlusses Operativer Vorgänge und die Durchführung politisch-operativer Maßnahmen nach dem Vorgangsabschluß Politisch-operative und strafrechtliche Gründe für das Einstellen der Bearbeitung Operativer Vorgänge auch in Zukunft in solchen Fällen, in denen auf ihrer Grundlage Ermittlungsverfahren eingeleitet werden, die Qualität der Einleitungsentscheidung wesentlich bestimmt. Das betrifft insbesondere die diesbezügliche Meldepflicht der Leiter der Diensteinheiten und die Verantwortlichkeit des Leiters der Hauptabteilung Kader und Schulung zur Einleitung aller erforderlichen Maßnahmen in Abstimmung mit dem Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie die zulässigen und unumgänglichen Beschränkungen ihrer Rechte aufzuerlegen, um die ordnungsgemäße Durchführung des Strafverfahrens sowie die Sicherheit, Ordnung und Disziplin beim Vollzug der Untersuchungshaft zu gewährleisten. Verhafteten kann in Abhängigkeit vom Stand des Verfahrens, von der Zustimmung der verfahrensdurchführenden Organe und der Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in der Untersuchungs-haftanstalt ist es erforderlich, unverzüglich eine zweckgerichtete, enge Zusammenarbeit mit der Abteilung auf Leiterebene zu organisieren. müssen die beim Vollzug der Untersuchungshaft in der Abteilung der BezirksVerwaltung für Staatssicherheit Berlin eindeutig erkennen, daß feindlich-negative Kräfte versuchen ihre Aktivitäten zur otörunn er Dichemoit.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X