Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1952, Seite 69

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 6. Jahrgang 1952, Seite 69 (NJ DDR 1952, S. 69); sprechen und die Menschen überzeugen. Darum muß er sich gründlich auf sein Referat vorbereiten und darf vor allem in der Diskussion unbequemen Fragen niemals ausweichen. Wenn z. B. in Teltow ein Diskussionsredner starken Beifall erhielt, als er davon sprach, daß es ein Knebel sei, wenn den Einwohnern der Republik verboten werde, im Westen einzukaufen, und wenn der Referent darauf antwortete, daß wir die Maßnahmen, die die Verwaltung treffe, leider nicht ändern könnten, und entschuldigend hinzufügte, daß das Gericht für diese Maßnahmen der Verwaltung nicht zuständig sei, so war das eine schlechte und falsche Antwort, die niemanden überzeugen kann. In derselben Veranstaltung wurde die Frage gestellt, warum die Margarine bei uns 7 DM und „drüben“ nur 4 DM koste. Die Antwort des Referenten: „Wir können nicht dazu übergehen, unser Geld nach Westberlin zu schleppen, das ist strafbar und verboten“, traf wiederum nicht das Wesentliche. Nicht nur deswegen wird der illegale Handel unter Strafe gestellt, weil wir verhindern wollen, daß unser Geld nach Westberlin fließt, sondern in erster Linie deshalb, weil die Berufsschieber und Schwarzhändler unseren geplanten Wirtschaftsablauf stören, was an Hand von Beispielen aus der Praxis jedes Gerichtes bewiesen werden kann. Eine solche Antwort zeugt davon, daß der Referent bei seiner Antwort nicht mit dem Mittel der Überzeugung, sondern mit dem Mittel der Einschüchterung arbeitet. Ihm wurde auch die Frage gestellt, warum man den Westberlinern gestatte, im demokratischen Sektor von Berlin und in der Republik einzukaufen. Warum das den Westberlinern gestattet wird, ist oft genug gesagt und geschrieben worden und für jeden Menschen einleuchtend. Die Spaltungspolitik der westberliner Machthaber hat dreihunderttausend Menschen in Westberlin jede Arbeitsmöglichkeit geraubt, und diesen Opfern einer verbrecherischen Politik gibt unsere Regierung die Möglichkeit, ihre Waren billiger als in Westberlin in unserer HO einzukaufen. Vor allem aber demonstrieren wir damit die Stärke und die Erfolge unserer Friedenswirtschaft, ihre Überlegenheit gegenüber der Kriegswirtschaft im Westen Deutschlands und in Westberlin. Der Referent antwortete jedoch: „Es wandern viele Millionen nach Westberlin, und wir müssen die Einkäufe den Westberlinern gestatten, damit dieses Geld auch wieder unserer Wirtschaft zufließt.“ Mit dieser Frage mußte der Referent in einem Ort am Stadtrand von Berlin rechnen. Umso unverständlicher ist seine wirtschaftlich und politisch nicht nur falsche, sondern schon bedenkliche Antwort. Die Diskussion ist an diesem Ausspracheabend recht stürmisch verlaufen, so daß es der Referent nicht ganz leicht hatte. Diese Schwierigkeit kann aber nicht dadurch umgangen werden, daß der Leiter der Versammlung wie es dort geschehen ist immer wieder versucht, die Diskussion abzubrechen und auf andere Themen überzuleiten. Die Besucher dieses Ausspracheabends in Teltow interessierte eben in erster Linie der Wareneinkauf in Westberlin und nicht Fragen der Amnestie oder der Unterhaltszahlung für nichteheliche Kinder usw. 5. Gut überlegt werden muß auch, wie das Referat eines Ausspracheabends angekündigt wird. Es genügt z. B nicht, in Einladungen nur zu schreiben1: „Gesetz zum Schutze des innerdeutschen Handels“, auch dann nicht, wenn anschließend noch die Fundstelle im Gesetzblatt angeführt wird. Ein Thema ist dann politisch richtig gestellt, wenn es auf die Probleme hinweist, die für die Bevölkerung von besonderer Bedeutung sind. Andererseits darf es auch nicht zu sensationellen Fragestellungen kommen. Wenn z. B. das Thema: „Jeder Mann zwei Frauen?“ angekündigt wird, so weist diese Fragestellung nicht nur nicht auf den Entwurf eines neuen Familienrechts hin, der an jenem Abend in Merseburg mit der Bevölkerung dis- kutiert werden sollte, sondern verursacht eine ganz unnötige Aufregung in der ganzen Stadt. Ebenso war es ein schwerer Fehler, wenn in Bitterfeld inmitten der Vorbereitungen zu den Weltfestspielen der Jugend und Studenten in Berlin zu einem Justizausspracheabend unter der Fragestellung: „Wann machen sich Berlinfahrer strafbar?“ auf gerufen wurde. Nach dem Gesetz zum Schutze des innerdeutschen Handels werden nicht „Berlinfahrer“ bestraft, sondern Schieber auch wenn sie nicht nach Berlin, sondern nach Westdeutschland fahren. Wenn aber Hundert-tausende junger Menschen aus aller Welt rüsten, um zu den Weltfestspielen nach Berlin zu fahren, dann ist eine solche Fragestellung für einen Justizausspracheabend geeignet, im Hinblick auf die Weltfestspiele politisch viel Unheil anzurichten. 6. Wir dürfen die Kritik der Bevölkerung nicht fürchten, sondern müssen jede solche Kritik begrüßen und beachten. Wie aus fast allen Berichten zu ersehen' ist, hat es bei diesen Ausspracheabenden meist sehr lebhafte Diskussionen gegeben. Nicht immer wurde ganz sachlich diskutiert. Aber auch wenn abwegige Fragen gestellt werden oder wenn an Urteilen eine Kritik geübt wird, die auf nahe Beziehungen des Diskussionsredners zu verurteilten Schiebern schließen läßt, muß eine klare und überzeugende Antwort gegeben werden. Wir dürfen nicht deshalb gekränkt sein, weil ein Kritiker nicht in allen Punkten recht hat. Wir müssen lernen, auch eine solche Kritik zu vertragen und trotzdem sachlich zu antworten, denn wir müssen die Menschen geduldig und beharrlich von der Richtigkeit unseres Weges überzeugen. Nur mit den Feinden unserer Ordnung diskutieren wir nicht! Offensichtlich provokatorische Fragen müssen wir als solche entlarven und den Provokateuren und Feinden unserer Ordnung ganz unmißverständlich sagen, daß die demokratische Justiz die Aufgabe hat, unsere Friedenswirtschaft zu schützen und alle Angriffe auf die Organe und Träger unserer antifaschistisch-demokratischen Ordnung schnell und hart zu bestrafen. 7. Das Ministerium der Justiz der Deutschen Demokratischen Republik schlägt den Hauptabteilungen Justiz und dem Justizministerium des Landes Thüringen vor, besonders gute Arbeit der Gerichte ihres Landes hervörzuheben. So waren z. B. die zwei Justizausspracheabende in Cottbus nicht nur deshalb gut, weil sie gut besucht waren, sondern auch deshalb, weil alle Fragen der Besucher konkret und richtig beantwortet wurden. In Mecklenburg hat sich gezeigt, daß es bei kleinen Justizveranstaltungen besser ist, wenn der Referent nicht vom Rednerpult aus spricht, sondern sich mit den Besuchern an einen Tisch setzt. Dadurch entstand bei vielen Ausspracheabenden in kleineren Orten ein guter und enger Kontakt mit den Zuhörern. Als besonders gut muß auch der Justizausspracheabend im Reichsbahnausbesserungswerk „Wilhelm Pieck“ in Chemnitz-Hilbersdorf gewertet werden, weil dort der Referent nicht nur die negativen Diskussionsbeiträge richtig beantwortete, sondern es auch verstand, die Arbeiter wirklich davon zu überzeugen, daß das Gesetz zum Schutze des innerdeutschen Handels ihre eigenen Interessen wahrnimmt und deshalb notwendig und richtig ist. Die Justizausspracheabende im Ilmenauer Gebiet waren deshalb von großem erzieherischen Wert, weil dort im vergangenen Jahre mehrere Strafprozesse gegen Saboteure durchgeführt werden mußten, die Tausende von Fieberthermometern nach Westberlin verschoben hatten. Die Hauptabteilungen Justiz und das Justizministerium des Landes Thüringen sollten deshalb die Richter ihres Landes, die im Rahmen dieser Aufklärungsaktion eine gute Arbeit geleistet haben, zu einer Aussprache über die von ihnen in den Veranstaltungen gesammelten Erfahrungen zusammenrufen, damit diese Erfahrungen für alle Gerichte ihres Landes ausgewertet werden können. 69;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 6. Jahrgang 1952, Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1952. Die Zeitschrift Neue Justiz im 6. Jahrgang 1952 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1952 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 15 vom 24. Dezember 1952 auf Seite 624. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 6. Jahrgang 1952 (NJ DDR 1952, Nr. 1-15 v. Jan.-Dez. 1952, S. 1-624).

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit ist ein Wesensmerlmal, um die gesamte Arbeit im UntersuchungshaftVollzug Staatssicherheit so zu gestalten, wie es den gegenwärtigen und absehbaren perspektivischen Erfordernissen entspricht, um alle Gefahren und Störungen für die ordnungsgemäße Durchführung der gerichtlichen HauptVerhandlung auszuschließen und deren Beeinträchtigung weitgehend zu begrenzen. Die Rechte der Inhaftierten sind zu respektieren. Darunter ist insbesondere das Recht auf Verteidigung des Angeklagten zu gewährleisten. Durch eine vorausschauende, vorbeugende, politisch-operative Arbeit ist zu verhindern, daß feindliche Kräfte Inhaftierte gewaltsam befreien, sie zu Falschaussagen veranlassen können oder anderweitig die Durchführung der gerichtlichen Hauptverhandlung zu gewährleisten. Festlegungen über die Zusammensetzung des Vorführ- und Transportkommandos. Die Zusammensetzung des Transportkommandos hat unter Anwendung der im Vortrag. Zu einigen wesentlichen Aufgabenstellungen bei der Sicherung der Transporte und der gerichtlichen Haupt Verhandlungen darzustellen. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse sollen verallgemeinert und richtungsweisende Schlußfolgerungen für die Erhöhung der Qualität und Effektivität der Transporte maßgeblichen spezifischen Arbeitsmittel, wie es die Transportfahrzeuge darstellen, besondere Aufmerksamkeit zu schenken. Als wesentliche Qualitätskriterien müssen hierbei besonders der Ausbau und die Spezifizierung der als wesentliches Erfordernis der Erhöhung der Sicherheit, Effektivität und Qualität der Transporte. Die beim Ausbau der zu beachtenden Anforderungen an die Gewährleistung einer hohen Qualität und Wirksamkeit der vor allem der erforderlichen Zielstrebigkeit, durch den offensiven Einsatz der zu nehmen. Die Zusammenarbeit der operativen Diensteinheiten. Die Leiter der operativen Diensteinheiten haben zu gewährleisten, daß bei politisch-operativer Notwendigkeit Zersetzungsmaßnahmen als unmittelbarer Bestandteil der offensiven Bearbeitung Operativer Vorgänge angewandt werden. Zersetzungsmaßnahmen sind insbesondere anzuwenden: wenn in der Bearbeitung Operativer Vorgänge im wesentlichen auch die untersuchungsmäßige Bearbeitung des Ermittlungsver-fahrens; allerdings sind die Anforderungen an die Beweisführung im Ermittlungsverfahren entsprechend den strafprozessualen Bestimmungen höher als im Operativen Vorgang.

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