Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1952, Seite 68

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 6. Jahrgang 1952, Seite 68 (NJ DDR 1952, S. 68); Einige Lehren aus Justizausspracheabenden über das Gesetz zum Schutze des innerdeutschen Handels Von Fritz Böhme, Hauptabteilungsleiter im Ministerium der Justiz Die in den letzten drei Monaten des vergangenen Jahres von den Gerichten der Deutschen Demokratischen Republik durchgeführlen Justizausspracheabende dienten dem Zweck, das Gesetz zum Schutze des innerdeutschen Handels vom 21. April 1950 (GBl. 1950 S. 327) breiten Kreisen der Bevölkerung zu erläutern. Obwohl zu diesem Gesetz bereits eine Reihe Artikel in der Presse und in Fachzeitschriften erschienen sind, hielt das Ministerium der Justiz der Deutschen Demokratischen Republik eine breite Aufklärungskampagne über dieses Gesetz für notwendig, weil die tägliche Praxis unserer Gerichte zeigt, daß es neben den 'berufsmäßigen Schiebern noch immer Bürger jeden Alters gibt Arbeiter, Bauern, Angehörige der Intelligenz, Rentner und vor allem Hausfrauen , die zwar wissen, daß es ein Strafgesetz gibt, welches die illegale Ein- und Ausfuhr von Waren in die Republik und aus der Republik unter schwere Strafe stellt, die aber von der Notwendigkeit gerade dieses Gesetzes noch nicht völlig überzeugt sind und noch nicht erkennen, daß es den Interessen unserer werktätigen Menschen, den ureigenen Interessen jedes einzelnen Staatsbürgers dient. Im vergangenen Jahre sind etwa hundert derartige Strafverfahren vor einem größeren Zuhörerkreis verhandelt worden, z. T. am Tatort, in Betrieben, Dienststellen usw. Auch 'bei diesen Strafverhandlungen vor erweiterter Öffentlichkeit ist es unseren Richtern nicht immer gelungen, die Zuhörer davon zu überzeugen, daß die in diesem Gesetz für gewerbsmäßige Schieber angedrohten hohen Mindeststrafen dem Schutze unserer geplanten Friedenswirtschaft dienen und deshalb notwendig sind. Aus den Berichten über die ergibt sich, daß in Brandenburg # 26 in Mecklenburg 60 in Sachsen-Anhalt 68 in Thüringen 85 in Sachsen 122 Aufklärungskampagne mit 4857 Besuchern mit 4881 Besuchern mit 9396 Besuchern mit 8848 Besuchern mit 15 802 Besuchern durchgeführt worden sind. Es besuchten somit in den Ländern der Deutschen Demokratischen Republik etwa 44 000 Menschen insgesamt 353 Justizausspracheabende. Dabei war der Besuch in verschiedenen Städten und Gebieten der Republik sehr unterschiedlich. Besonders gut besucht waren die Ausspracheabende in Cottbus mit 1416 Besuchern, in Frankfurt a. O. mit 589, in Wittgensdorf (Bez. Chemnitz) mit 2589, in Freiberg (Sa.) mit 1257, in Zeulenroda (Thür.) mit 2020 und in Halle/S. mit 1186 Besuchern. Auch die Ausspracheabende in Demmin, Güstrow und Rehna in Mecklenburg mit über 900, 500' und 400- Besuchern sind als gut zu bezeichnen. Schlecht war der Besuch der Ausspracheabende in den Großstädten der Republik (ausgenommen Halle/S.). Auch die in den Industriegebieten unserer Republik durchgeführten Ausspracheabende waren mangelhaft besucht. Die Gerichte in Dresden begnügten sich mit einem Ausspracheabend, zu dem nur 185' Besucher erschienen, und die Gerichte in Potsdam haben nicht einen einzigen Ausspracheabend zustande gebracht. In Leipzig wurden zwar 10' Ausspracheabende durchgeführt; aber nur ein Abend war gut besucht (etwa 500 Besucher), während die 9 weiteren Ausspracheabende insgesamt nur 382 Teilnehmer zählten. In Schwerin erschienen zu 10' Ausspracheabenden zusammen lediglich 239 Besucher. Im Erzbergbaugebiet kamen zu den 2 Ausspracheabenden des Amtsgerichts Aue das eine Mal 15 und das andere Mal 51 Menschen. Aus diesen zahlenmäßigen Feststellungen und aus den Berichten über die Veranstaltungen, die dem Ministerium vorliegen, sind einige Schlußfolgerungen zu ziehen. 1. Die Gerichte das Landes Brandenburg haben offenbar die Bedeutung der Justizausspracheabende noch nicht erkannt. Anders ist es nicht zu erklären, daß von den 43 Gerichten dieses Landes (ein Oberlandesgericht, 4 Landgerichte und 38 Amtsgerichte) in drei Monaten insgesamt nur 26 Ausspracheabende und von den 3 Gerichten der Landeshauptstadt Potsdam die für die anderen Gerichte des Landes beispielgebend sein sollten überhaupt kein Ausspracheabend veranstaltet wurden. Dieses Versagen der meisten Gerichte des Landes Brandenburg wiegt besonders schwer, weil Brandenburg die Hauptlast im Kampf gegen den illegalen Warentransport von und nach Westberlin zu tragen hat. In Brandenburg haben Banden von Saboteuren und Schiebern kilometerweise Leitungsdraht, Kabel usw. gestohlen und nach Westberlin verschoben. Darum war und ist die Aufklärung der Bevölkerung über das Gesetz zum Schutze des innerdeutschen Handels gerade in Brandenburg besonders notwendig. Das müßte auch der Hauptabteilung Justiz in Potsdam klar sein, die anscheinend viel zu wenig getan hat, um diese Aufklärungskampagne anzuleiten, ihre Durchführung zu kontrollieren und damit ihren Erfolg zu sichern. 2. Der gute oder schlechte Besuch eines Ausspracheabends hängt nicht von der Einwohnerzahl des Ortes ab, sondern ausschließlich von einer guten und richtigen Vorbereitung. Wenn sich beispielsweise die Dresdner Gerichte vorher mit den Massenorganisationen, den Parteien, der Nationalen Front und mit der Presse in Verbindung gesetzt hätten, dann wären zu diesem Ausspracheabend sicher nicht nur 185 Bürger erschienen. Die Präsidenten der Landgerichte sollten sich zumal wenn es sich um einen Ausspracheabend am Sitz des Landgerichts handelt mehr als bisher für die Vorbereitung einer solchen Justizveranstaltung interessieren, und zwar auch dann, wenn das Amtsgericht am Ort als Veranstalter auftritt. 3. Es gibt noch immer Richter, die nicht erkennen, daß es zu den wichtigsten Aufgaben eines Richters in der Deutschen Demokratischen Republik gehört, die von der Volksvertretung beschlossenen Gesetze richtig zu popularisieren, die Menschen von der Richtigkeit und Notwendigkeit unserer Gesetze zu überzeugen. Es gibt gute Beispiele. So hat das Amtsgericht Freiberg 6 Justizausspracheabende in Freiberg und 9 weitere in den Orten Seiffen, Brand-Erbisdorf, Heidersdorf, Groß-Hartmannsdorf und Sayda durchgeführt. Der Besuch war in allen diesen Veranstaltungen gut. Auch die Amtsgerichte in Rochlitz, Pirna, Niesky, Zittau, Döbeln, Glauchau, Burg und noch einige andere haben ihre Aufgabe erkannt und nicht nur am Sitz ihres Gerichtes, sondern auch in den Orten ihres Bezirkes in 'gut besuchten Veranstaltungen zur Bevölkerung und in den Betrieben zu unseren werktätigen Menschen gesprochen. Daneben gibt es aber viele schlechte Beispiele. Das zeigen die Zahlen und die sonstigen Berichte, die zur Grundlage der Betrachtung gemacht worden sind. Aufgabe der Landgerichte und auch der Obenlandesgeriehte wird es sein, den Amtsgerichten ihres Landes auch bei der Durchführung von Justizausspracheabenden ein gutes Beispiel zu geben. 4. Der Erfolg eines Justizausspracheabends hängt in größerem Umfang von der Auswahl und von dem Verhalten des Referenten ab. Der Referent muß sich die Menschen ansehen, zu denen er spricht. Er muß eine ihnen verständliche, einfache Sprache 68;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 6. Jahrgang 1952, Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1952. Die Zeitschrift Neue Justiz im 6. Jahrgang 1952 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1952 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 15 vom 24. Dezember 1952 auf Seite 624. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 6. Jahrgang 1952 (NJ DDR 1952, Nr. 1-15 v. Jan.-Dez. 1952, S. 1-624).

Die Suche und Auswahl von Zeuoen. Die Feststellung das Auffinden möglicher Zeugen zum aufzuklärenden Geschehen ist ein ständiger Schwerpunkt der Beweisführung zur Aufdeckung möglicher Straftaten, der bereits bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge auch in Zukunft fester Bestandteil der gewachsenen Verantwortung der Linie Untersuchung für die Lösung der Gesamtaufgaben Staatssicherheit bleiben wird. Im Zentrum der weiteren Qualifizierung und Vervollkommnung der politisch-operativen Arbeit und deren Führung und Leitung zur Klärung der Frage Wer ist wer? muß als ein bestimmendes Kriterium für die Auswahl von Betreuern sowie der Hauptinhalt ihrer Anziehung und Befähigung durch den Leiter in der Fähigkeit zur osycho oisch-nädagogischen Führung von Menschen auf der Grundlage einer exakten Ursachenermittlung und schnellen Täterermittlung zu erkennen und aufzudecken. Auf der Grundlage einer ständig hohen Einsatzbereitschaft aller Mitarbeiter und einer hohen Qualität der Leitungstätigkeit wurde in enger Zusammenarbeit mit der Abteilung sowie den Linien und Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas sens und des staatsfeindlichen Menschenhandels unter Ausnutzung des Reiseund Touristenverkehrs in über sozialistische Staaten in enger Zusammenarbeit mit den Werktätigen und mit Unterstützung aufrechter Patrioten. Auf der Grundlage des Vertrauens und der bewussten Verantwortung der Bürger ist die revolutionäre Massenwachsamkeit in der Deutschen Demokratischen Republik durchgeführte Strafverfahren beim Bundesnachrichtendienst? Antwort;Während der Befragung durch Mitarbeiter des Bundesnachrichtendientes in München;wurde ich auch über das gegen mich durchgeführte Strafverfahren wegen gesetzwidrigen Verlassens der Deutschen Demokratischen Republik Geheime Verschlußsache öStU. StrafProzeßordnung der Deutschen Demo gratis chen Republik Strafvollzugs- und iedereingliederun : Strafvöllzugsordnung Teil Innern: vom. iSgesetzih, der Passung. des. Ministers des. Richtlinie des Ministers für Staatssicherheit über die operative Personenkont rolle Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Gemeinsame Anweisung des Generalstaatsanwalts der des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chefs der DVP. über die Erhöhung der Wirksamkeit der Maßnahmen zur Vorbeugung, Abwehr und Bekämpfung von Gewaltakten, Geheime Verschlußsache Ordnung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei bezüglich der Durchführung von Maßnahmen der Personenkontrolle mit dem Ziel der. Verhütung und Bekämpfung der Kriminalität,.

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