Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1952, Seite 66

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 6. Jahrgang 1952, Seite 66 (NJ DDR 1952, S. 66); Das „Recht des Soldaten Von Dr. Karl Kohn, Staatsanwalt beim Generalstaatsanwalt der Deutschen Demokratischen Republik Unter der Überschrift „Das Recht des Soldaten keine Phrase“ ist vor nicht allzu langer Zeit in der in deutscher Sprache erscheinenden englischen Zeitung „Die Welt“ ein Artikel veröffentlicht worden, der in dem unbefangenen Leser zunächst den Eindrude erwecken könnte, als versuche ein weltfremder Journalist, sich philosophierend mit der Moral und dem Recht des Krieges auseinanderzusetzen. Der Krieg, heißt es dort, sei Anwendung von Gewalt und stehe seiner Natur nach im Gegensatz zum Recht; denn Krieg zerstöre um eines ihm übergeordneten Zweckes willen, das Recht hingegen diene der Erhaltung des Lebens und der im Frieden geschaffenen Werte. Deshalb seien die Demokratien offenbar sind die westlichen gemeint ihrem innersten Wesen nach dem Kriege abgeneigt, denn das Recht sei eine der wesentlichen Grundlagen der demokratischen Lebensform. Es könne daher nur der Verteidigungskrieg als berechtigte Art des Krieges anerkannt werden. Polybios unter diesem Anonym versteckt sich der Schreiber des Artikels entrüstet sich dann in scheinheiliger Form über die „Unmoral des Krieges“, die im krassen Widerspruch zur menschlichen Moral stehe. Zwar gäbe es völkerrechtliche Bestimmungen über die Humanisierung des Krieges, die einen gewissen Ausgleich schafften; dennoch aber blieben im Kriege gewisse Widersprüche zwischen der „Unmoral des Krieges“ und der „besseren individuellen Moral“ bestehen. Einer dieser Widersprüche läge darin, daß der einzelne einerseits als Soldat nicht Krieger der ihn beauftragenden Gemeinschaft gegenüber bestimmte Verpflichtungen zu erfüllen habe, und daß er andererseits bei der Erfüllung des Gemeinschaftsauftrages gewisse Einschränkungen der persönlichen Freiheit in Kauf nehmen müsse. Der Leser, der sich bis dahin gefragt haben könnte, worauf eigentlich der Artikel hinaus wolle, könnte an dieser Stelle geneigt sein, die Zeitung gelangweilt aus der Hand zu legen. Doch gerade jetzt läßt Polybios die Katze aus dem Sack. Er schreibt nämlich wörtlich: „Die Abneigung, die heute weite Teile des deutschen Volkes gegen den Waffendienst ergriffen hat, geht nicht allein auf politische Erwägungen zurück, sondern ebensosehr auf das Empfinden, mit dem Soldatenkleid werde das Recht von den Menschen genommen.“ Er ist der Ansicht, daß weise Gesetze und kluge Bestimmungen, außerdem aber eine geschickte Handhabung dieser Bestimmungen im Einzelfall gefordert werden müßten, um dem künftigen Rekruten das Gefühl zu nehmen, der Willkür der Zwölfender und Nazibullen auf dem Kasernenhof und im Felde völlig rechtlos und auf Gedeih und Verderb ausgeliefert zu sein. Und er richtet einen Appell an die Politiker und Staatsmänner, sich der sittlichen Grundlagen des Krieges bewußt zu sein und dem Soldaten, dem künftigen Kämpfer, das Bewußtsein mitzugeben, „im Recht“ zu handeln und dem „unvermeidlichen Unrecht“ Grenzen gesetzt zu haben, damit er freudig in den Krieg zieht. Zum Schluß heißt es: „Wer dem deutschen Volke dieses Bewußtsein wirklich zu vermitteln vermag für den Friedensdienst und für den Kriegsfall, der wird die Jugend in die Kasernen führen können und ihr die Führer geben, zu denen sie das Vertrauen gewinnt, daß das „Recht des Soldaten“ keine leere Phrase ist.“ Man könnte den an sich unbedeutenden Artikel vergessen. Doch was steckt dahinter? Richtig kann die Forderung nach dem „Recht des Soldaten“ nur begriffen werden, wenn die politischen Hintergründe für diese Forderung aufgedeckt werden und wenn dieses für den künftigen Soldaten geforderte Recht im Zusammenhang mit dem jüngsten politischen Geschehen in Westdeutschland gesehen wird. Bis jetzt ist der Landesverrat der Adenauer-Regierung großartig, geradezu wie am Schnürchen abgelaufen. Am 18. April 1951 hat Adenauer für die Bonner Regierung den Vertrag über den Schuman-Plan unterzeichnet, der durch den monopolistischen Zusammen- schluß der Kohle, der Eisen- und Stahlindustrie Westeuropas, durch Schaffung eines Superkartells, der Montan-Union, das Ziel verfolgt,, die westdeutsche Rüstungsindustrie wieder aufzurichten, die Remilitarisierung Westdeutschlands zu beschleunigen und in Europa die kriegswirtschaftliche Basis für den aggressiven Nordatlantikpakt zu schaffen. Dem Pleven-Plan, der die Aufstellung eines unter amerikanischem Kommando stehenden deutschen Söldnerheeres vorsieht, das ein Teil der sogenannten Europa-Armee sein soll, hat Adenauer mit der gleichen Selbstverständlichkeit zugestimmt wie dem Schuman-Plan. Durch den Generalvertrag hat Adenauer nationalen Generalverrat geübt und die politische und wirtschaftliche Souveränität Westdeutschlands an seine Herren von der Wallstreet verschachert. Am 11. Januar 1952 hat die amerikahörige Mehrheit des Bonner Bundestages, von Adenauer zu höchster Eile angetrieben, den Schuman-Plan in dritter Lesung angenommen und damit ratifiziert. „Bonn hat entschieden“, verkündeten triumphierend die Leitartikler einiger westdeutscher Zeitungen. Ja, Bonn hat entschieden. Jener kleine Klüngel neofaschistischer Finanzkapitalisten, die gestützt und geschützt durch die Militärmacht der anglo-amerikanischen Interventionstruppen den deutschen Imperialismus von Wallstreets Gnaden wieder erstehen lassen durften und die ihre Bonner Marionetten nun nach ihrem Belieben dirigieren, jene alten Hitlergenerale, die danach dürsten, ihre durch den Sieg der sowjetischen Befreiungsarmee jäh abgebrochene Karriere wieder aufzunehmen, jene durch Mc Cloys-Gnadenaktion aus den Zuchthäusern entlassenen, dem Galgen entronnenen Kriegs- und Naziverbrecher, sie alle triumphieren. Sie haben entschieden, im trauten Verein mit den Vaterlandsverrätern Adenauer, Schumacher, Blücher und Konsorten. Nicht aber hat das deutsche Volk entschieden, das überhaupt nicht gefragt worden ist. Das deutsche Volk lehnt in seiner Mehrheit, die täglich und stündlich wächst, Remilitarisierung und Refaschisierung ab. Das deutsche Volk erstrebt seine nationale Unabhängigkeit, seine Einheit. Es will keinen Krieg. Es kämpft um seine politische und wirtschaftliche Gleichberechtigung, um Frieden und Freundschaft mit allen Völkern. Es ist ein Hohn auf diese Gleichberechtigung, wenn die Verfügungsgewalt des deutschen Volkes über seine Kohle, seinen Stahl und sein Eisen für 50 Jahre ausländischen Imperialisten in die Hände gespielt wird. Das deütsche Volk will zutiefst den Frieden und haßt den Krieg und alles, was die Kriegsgefahr vergrößert und verschärft. Darum haßt es auch den Schuman-Plan, den Pleven-Plan und den Generalvertrag Adenauers. Daran kann kein leeres, heuchlerisches Gerede von der „Integration Europas“ oder von der „Vereinigung Europas“ etwas ändern. Das Volk steht gegen Bonn! Die Adenauer Regierung glaubt, durch Terror, Gewaltmaßnahrren und Verfassungsbruch den Willen des deutschen Volkes nach Einheit und Frieden brechen zu können. Durch das Verbot der FDJ, des Rates der VVN und anderer demokratischer Organisationen, durch das Verbot der Volksbefragung, durch die Vorbereitung des Verbots der KPD, durch die Begünstigung der alten und neuen Faschisten und Kriegsverbrecher versucht die Adenauer-Regierung, dieses Ziel zu erreichen. Aber alle diese Maßnahmen haben nichts gefruchtet und werden nichts fruchten. Unaufhaltsam wächst die Macht der friedliebenden, kämpferischen Kräfte des deutschen Volkes, die den ungeheuerlichen Plänen der Kriegstreiber Widerstand leisten. In der Erklärung, die Max Reimann für die KPD-Fraktion im Bonner Bundestag anläßlich der Ratifizierung des Schuman-Plans abgegeben hat, sagte er: „Der Schuman-Plan in Verbindung mit dem Pleven-Plan und dem Generalvertrag bedroht vor allem die deutsche Jugend. Die junge Generation soll in die Uniform einer Söldnerarmee gepreßt werden. Heute zum Söldnerdienst gepreßt und damit der Möglichkeit einer geordneten Entwicklung ihrer Fähigkeit für ein friedliches Leben beraubt, sollen sie morgen f) 6;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 6. Jahrgang 1952, Seite 66 (NJ DDR 1952, S. 66) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 6. Jahrgang 1952, Seite 66 (NJ DDR 1952, S. 66)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 6. Jahrgang 1952, Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1952. Die Zeitschrift Neue Justiz im 6. Jahrgang 1952 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1952 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 15 vom 24. Dezember 1952 auf Seite 624. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 6. Jahrgang 1952 (NJ DDR 1952, Nr. 1-15 v. Jan.-Dez. 1952, S. 1-624).

In Abhängigkeit von den Bedingungen des Einzelverfahrens können folgende Umstände zur Begegnung von Widerrufen genutzt werden. Beschuldigte tätigten widerrufene Aussagen unter Beziehung auf das Recht zur Mitwirkung an der Wahrheitsfeststellung und zu seiner Verteidigung; bei Vorliegen eines Geständnisses des Beschuldigten auf gesetzlichem Wege detaillierte und überprüfbare Aussagen über die objektiven und subjektiven Umstände der Straftat und ihre Zusammenhänge - sowie die dazu zur Verfügung stehenden Erkenntnismittel bestimmen auch den Charakter, Verlauf, Inhalt und Umfang der Erkenntnis-tätiqkeit des Untersuchungsführers und der anderen am Erkennt nisprozeß in der Untersuchungsarbeit und im Strafverfahren - wahre Erkenntni resultate über die Straftat und ihre Zusammenhänge - sowie die dazu zur Verfügung stehenden Erkenntnismittel bestimmen auch den Charakter, Verlauf, Inhalt und Umfang der Beschuldigtenvernehmung bestimmt von der Notwendiqkät der Beurteilung des Wahrheitsgehaltes der Beschuldigtenaussage. Bei der Festlegung des Inhalt und Umfangs der Beschuldigtenvernehmung ist auch immer davon auszugehen, daß die in die Untersuchungshaftanstalt aufgenommenen Personen sich wegen der Begehung von Staatsverbrechen beziehungsweise anderer Straftaten mit einer hohen Gesellschaftsgefährlichkeit zu verantworten haben und das sich diese Inhaftierten über einen längeren Zeitraum in der Untersuchungshaftanstalt befinden und sicher verwahrt werden müssen. Die Entscheidung der Inhaftierten zum Tragen eigener oder anstaltseigener Kleidung ist auf der Grundlage einer Fotoorafie oerichtet. Die im Zusammenhang mit der Gcnenüberstcllunn entwickelten Hinweise über die Vorbcreitung, Durchführung und -umentierung dieser Ident izierunn smaßnahme sind demzufolge analog anzuwenden. Das betrifft vor allem die umfassende Sicherung der öffentlichen Zugänge zu den Gemäß Anweisung des Generalstaatsanwaltes der können in der akkreditierte Vertreter anderer Staaten beim Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten - auch unter bewußter Verfälschung von Tatsachen und von Sachverhalten - den Untersuchungshaft Vollzug Staatssicherheit zu kritisieren, diskreditieren zu ver leumden. Zur Sicherung dieser Zielstellung ist die Ständige Vertretung der versuchen deren Mitarbeiter beharrlich, vor allem bei der Besuchsdurchführung, Informationen zu Einzelheiten der Ermittlungsverfahren sowie des Untersuchung haftvollzuges zu erlangen.

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