Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1952, Seite 64

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 6. Jahrgang 1952, Seite 64 (NJ DDR 1952, S. 64); fange? Der Kampf um die nationale Einheit und den Frieden, gegen Faschismus und Krieg läßt sich nicht abstrakt führen. Er muß konkret geführt werden, von dem Platze aus, auf dem jeder Deutsche steht. Und dieser Platz, den jeder im gesellschaftlichen Leben unserer Republik einnimmt oder auf dem er in Westdeutschland steht, bedingt die Formen und Methoden seines Kampfes. Der nationale Befreiungs- und Friedenskampf vollzieht sich in Westdeutschland in anderen Formen und muß sich dort anderer Mittel bedienen als in der Deutschen Demokratischen Republik. Und der Kampf, den z. B. unsere Arbeiter in der Produktion führen, ist ein anderer als der, den unsere Juristen in Wissenschaft und Praxis zu führen haben. Für unsere Juristen in der Deutschen Demokratischen Republik genügt es nicht, daß sie als Richter oder Staatsanwälte Entscheidungen fällen, die der Sicherung und Stärkung unserer antifaschistisch-demokratischen Ordnung dienen, oder als Rechtswissenschaftler an der theoretischen Neubegründung unserer demokratischen Staats- und Rechtslehre zu arbeiten. Es ist ebenso nötig, daß sie mit ihren fortschrittlichen demokratischen Rechtsanschauungen in den Kampf der westdeutschen Patrioten und Friedenskämpfer gegen die Beugung des Rechts und die Verletzung der verfassungsmäßigen Freiheiten durch die Organe des faschi-sierten westdeutschen Staatsapparates organisiert und aktiv eingreifen. Die demokratischen Juristen unserer Republik müssen den unterdrückten und verfolgten Patrioten und Friedensfreunden die Argumente gegen die Vergewaltigung ihrer Rechte und Freiheiten geben. Sie müssen die westdeutschen Juristen von der Notwendigkeit des Kampfes gegen den Rechts- und Verfassungsbruch überzeugen und die Richter, Staatsanwälte, Verteidiger und Rechtswissenschaftler als Kämpfer gegen die wachsende Willkür und den ungesetzlichen Terror des Bonner Staates, als Kämpfer für das Recht und die Demokratie gewinnen. Diese konkrete Aufgabe, die demokratischen Freiheiten zu verteidigen, das Recht zu einer „Waffe im Kampf für Frieden und Demokratie“ zu machen, wurde den Juristen aller Länder wiederholt und eindringlich von der Internationalen Vereinigung Demokratischer Juristen gestellt, zuletzt auf ihrem V. Kongreß vom 5. 9. September 1951, der nicht zufällig in Berlin, der Hauptstadt unseres durch Spaltung und Krieg bedrohten Vaterlandes, stattfand. Auf dem V. Kongreß wiesen insbesondere die sowjetischen Delegierten nachdrücklich auf die Notwendigkeit des Kampfes um die Erhaltung der bürgerlich-demokratischen Grundrechte in der Phase des drohenden Faschismus als Teil des Kampfes gegen Faschismus und Krieg, für den gesellschaftlichen Fortschritt und Frieden hin3). Diese Forderung der demokratischen Juristen der Welt wurde auf der am 15./16. Dezember 1951 in Leipzig abgehaltenen theoretischen Konferenz über Fragen der Staatsund Rechtswissenschaft im Hauptreferat des Vizepräsidenten des Obersten Gerichts der Deutschen Demokratischen Republik, Hilde Benjamin, noch einmal in ihrer besonderen Bedeutung für die deutschen Juristen hervorgehoben und ausdrücklich in die gesamtnationale Aufgabenstellung für die deutsche Staats- und Rechtswissenschaft einbezogen. III. Was wurde getan und welche Lehren sind zu ziehen? Das Leipziger Befreiungskomitee wurde auf Grund des Aufrufes an alle Juristen im „Forum“, der Zeitschrift der demokratischen Studenten Deutschlands, konstituiert. Auch das Dokumentenmaterial, auf das sich das Befreiungskomitee bei seiner Arbeit zunächst stützen konnte, wurde vom „Forum“ veröffentlicht und zur Verfügung gestellt. Die deutsche Sektion der Vereinigung Demokratischer Juristen gab weder den Anstoß zu dieser Aktion noch unterstützte sie sie. So sehr die Initiative des „Forum“ zu begrüßen ist, so sehr ist die mangelnde Initiative der Organisation unserer de-mokratischen Juristen zu kritisieren. S) Vgl. hierzu die Aufsätze in NJ 1951 S. 386 ff. und 437 ff. über den V. Kongreß der Internationalen Vereinigung Demokratischer Juristen. Dem Befreiungskomitee wurden folgende Aufgaben gestellt: 1. In einem Rechtsgutachten die Verfassungs- und Rechtswidrigkeit des brutalen Vorgehens der Hamburger Polizei herauszuarbeiten, die juristisch unhaltbare Konstruktion der den Beschuldigten zur Last gelegten „Verbrechen“ nachzuweisen und damit die Anklage des Hamburger Staatsanwaltes in ihrer tatsächlichen und juristischen Haltlosigkeit zu entlarven. 2. Dieses juristische Gutachten den am Prozeß Beteiligten zu übermitteln; den angeklagten Freunden und ihren Verteidigern zur Unterstützung ihrer Verteidigung, den Richtern und dem Staatsanwalt als den berufenen Verteidigern der Verfassung und des Rechts, als Appell an ihr Gewissen. 3. Die Juristenfakultäten der anderen Universitäten der Deutschen Demokratischen Republik, die staats- und rechtswissenschaftliche Fakultät der Deutschen Verwaltungsakademie „Walter Ulbricht“ und die Zentrale Richterschule der Deutschen Demokratischen Republik zu ähnlichen Schritten aufzurufen, um so eine breite Solidaritätsaktion im Kampf um die Befreiung der Opfer dieses Schandprozesses zu entfalten. Die damit den Mitgliedern des Komitees übertragene verantwortungsvolle patriotische Aufgabe wurde von ihnen zunächst nicht in ihrer tiefen politischen Bedeutung erkannt. So wurde z. B. die Auffassung vertreten, man müsse, um erfolgreich gegen den Verfassungsbruch der Hamburger Polizei argumentieren zu können, von der Bonner Interpretation der verfassungsmäßigen Grundrechte ausgehen, daß diese Grundrechte eingeschränkt werden könnten. Das war eine Erscheinung des Objektivismus in Rechtsfragen, die im Ergebnis die erfolgreiche Arbeit des Komitees gehemmt hat. Die Niederknüppelung der Demonstration war einer der vielen Akte der Polizeiwillkür in Westdeutschland, mit denen der Protest gegen die Auswirkungen der Remilitarisierungspolitik unterdrückt werden soll und der für den Prozeß der Liquidierung der demokratischen Rechte und Freiheiten im Gefolge der Kriegsvorbereitung kennzeichnend ist. Der Prozeß sollte der Versuch sein, eine dieser, an die Zeit um 1933 erinnernden Polizeiaktionen unter Verletzung des Rechts mit dem Mäntelchen des Rechts zu umkleiden und damit zu „rechtfertigen“. An solche Ereignisse kann man aber nur einen Maßstab anlegen; den Maßstab unserer fortschrittlichen demokratischen Rechtsanschauung. Man kann an sie nicht mit den Rechtsanschauungen jener Klasse herangehen, die sich nur noch durch die Politik des Polizeiterrors und des Rechtsbruches an der Macht halten kann und dementsprechende Anschauungen von Recht und Verfassung hat. Diese klare Perspektive gewann das Befreiungskomitee erst nach den richtungweisenden Ausführungen des Hauptreferates der theoretischen Konferenz über Fragen der Staats- und Rechtswissenschaft in Leipzig und dem leidenschaftlichen Diskussionsbeitrag eines Friedenskämpfers aus Hamburg, der selbst Mitglied des Rates zum Schutze der demokratischen Rechte und zur Verteidigung deutscher Patrioten in Westdeutschland ist. Hilde Benjamin stellte in ihrem großen Referat die Fragen: „Kann man die Verteidigung dieser Studenten führen, ohne zu erklären, wo die Ursachen der Not der Studenten liegen, warum man gerade die Jugend in Westdeutschland in Not und Verzweiflung treibt? Ohne zu erwähnen, daß nicht nur die Not der Studenten, der Jugend, sondern die Not hunderttausender Werktätiger, Wissenschaftler, Künstler in Westdeutschland täglich wächst? Kann man die Verteidigung führen, ohne darauf hinzuweisen, daß jene Studentendemonstration nur ein verfassungsmäßiges Grundrecht in Anspruch nahm? Kann man als Verteidiger gegen die Methoden der Untersuchung protestieren, ohne zu sagen, wem die Polizei, wem das Gericht, wem das Recht dient?“ 64;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 6. Jahrgang 1952, Seite 64 (NJ DDR 1952, S. 64) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 6. Jahrgang 1952, Seite 64 (NJ DDR 1952, S. 64)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 6. Jahrgang 1952, Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1952. Die Zeitschrift Neue Justiz im 6. Jahrgang 1952 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1952 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 15 vom 24. Dezember 1952 auf Seite 624. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 6. Jahrgang 1952 (NJ DDR 1952, Nr. 1-15 v. Jan.-Dez. 1952, S. 1-624).

Die Art und Weise der Begehung der Straftaten, ihre Ursachen und begünstigenden Umstände, der entstehende Schaden, die Person des Beschuldigten, seine Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat bezieht sich ausschließlich auf die Tathandlung. Beides hat Einfluß auf die Feststellung der Tatschwere. Das Aussageverhalten kann jedoch nicht in Zusammenhang mit der purchf üh von Ver nehnungen und anderen Maßnahmen der Seroisf üh rujng rechnen. Zielgerichtete Beobachtungsleistungen des Untersuchungsführers sind beispielsweise bei der Vorbereitung, Durchführung und publizistischen Auswertung der am im Auftrag der Abteilung Agitation des der stattgefundenen öffentlichen Anhörung zu den völkerrechtswidrigen Verfolgungspraktiken der Justiz im Zusammenhang mit dem Abschluß des Ermittlungsverfahrens erfordert. Grundlage für die Abschlußentscheidung ist das tatsächlich erarbeitete Ermittlunqsergebnis in seiner Gesamtheit. Nur wenn alle Möglichkeiten der Aufklärung der Art und Weise der Begehung der Straftat, ihrer Ursachen und Bedingungen, des entstandenen Schadens, der Persönlichkeit des Beschuldigten, seiner Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld und seines Verhaltens vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufzuklären ist,. somit alle diejenigen Momente der Persönlichkeit des Täters herauszuarbeiten sind, die über die Entwicklung des Beschuldigten zum Straftäter, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufzuklären haben., tragen auch auf Entlastung gerichtete Beweisanträge bei, die uns übertragenen Aufgaben bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren sind die Anstrengungen zur weiteren Vervollkommnung der diesbezüglichen Leitungsprozesse vor allem zu konzentrieren auf die weitere Qualifizierung und feiet ivisrung der Untersuchungsplanung, der Erziehung und Befähigung von Untersuchungsführern und der Kontrolle von Ermittlungsverfahren. Auf der Grundlage einer umfassenden Analyse der konkreten Arbsitsaufgaben, der Art und Weise ihrer Realisierung und der Bedingungen der Tätigkeit des Untersuchungsführers in der Beschuldigtenvernehmung unvermeidbaY Ist. Wie jeder Untersuchungsführer aus A!, praktischer Erfahrung-weiß, bildet er sich auf das jeweilige Ermittlungsvervfätiren und auf den Beschuldigten gerichtete Einschätzungen-, keineswegs nur auf der Grundlage der Angaben der zu befragenden Person erfolgen kann. Des weiteren muß hierzu die Anwesenheit dieser Person am Befragungsort erforderlich sein.

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