Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1952, Seite 599

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 6. Jahrgang 1952, Seite 599 (NJ DDR 1952, S. 599); 4. Um den Begriff „Rechtsträger“ beizubehalten, wird außerdem argumentiert, daß auch andere juristische Personen, die nicht Staatsorgane sind, Volkseigentum verwalten; mit dem Begriff „Rechtsträger“ würde also ausgedrückt, daß nicht jede juristische Person Volkseigentum verwalten kann. Diese Argumentation ist nicht stichhaltig. Für solche juristischen Personen, die bestimmte gesellschaftliche und genossenschaftliche Organisationen verkörpern, ist der Begriff „Rechtsträger“ erst recht fehl am Platze. Diese juristischen Personen verhalten sich zu diesem Eigentum ja praktisch wie ein Eigentümer. Das Produkt der Aneignung bleibt bei ihnen und kommt ihren Mitgliedern zugute. Sie üben die Eigentümerbefugnisse nicht für den Staat aus, sondern stehen vielmehr in einem Verhältnis zum Staat, das seinem Inhalt nach die Übertragung der Nut- zung und des Besitzes darstellt. Hier werden Besitz- und Nutzungsbefugnis wirklich übertragen. Diese juristischen Personen haben doch vielmehr eine ähnliche Stellung wie die Kollektivwirtschaften in der UdSSR, die den Boden aus dem staatlichen Fonds unentgeltlich zur Nutzung übertragen bekommen. Stalin schreibt darüber, daß „die Kollektivwirtschaften über den Boden, der ihnen zur unbefristeten Nutzung übergeben worden ist. faktisch wie über ihr E gentum verfügen, obwohl sie ihn weder verkaufen noch kaufen, weder verpachten noch verpfänden dürfen.“27) DieseFrage müßte aber nochweiterdiskutiertwerden; dazu mögen die vorstehenden Ausführungen den Weg weisen. 27) a. a. O. S. 17. Die Verfassung der Polnischen Volksrepublik Von Dr. S t e mb r o w ic z, Warschau Am 22. Juli 1952 wurde die neue Verfassung der Polnischen Volksrepublik vom Sejm, dem höchsten Staatsorgan, beschlossen. Der Entwurf der Verfassung wurde von einer Verfassungskommission, der Vertreter des Sejm. Vertreter politischer, gesellschaftlicher und beruflicher Organisationen sowie Repräsentanten der Wissenschaft, Kultur und Kunst angehörten, unter dem Vorsitz des jetzigen Ministerpräsidenten der Polnischen Volksrepublik, Boleslaw B i e r u t, ausgearbeitet. Dieser Entwurf wurde in Übereinstimmung mit dem Verfassungsgesetz vom 26. Mai 1951 der öffentlichen Diskussion übergeben, an der sich 1 400 000 Bürger beteiligten. Der Vorsitzende der Verfassungskommission, Boleslaw Bierut, der dem gesetzgebenden Sejm im Namen der Verfassungskommission den Verfassungsentwurf unter Berücksichtigung der Verbesserungen, die im Verlauf der Diskussion gemacht wurden, vortrug, stellte fest: „ Der Verfassungsentwurf war nicht nur Ausdruck der Analyse und Bearbeitung der Verfassungskommission, der der gesetzgebende Sejm diese Aufgabe erteilt hatte, sondern er ist nach den im Verlauf der gesamtnationalen Diskussion eingefügten Verbesserungen zugleich der Ausdruck der wahrhaften Wünsche und Ansichten der breitesten Massen des polnischen werktätigen Volkes.“ Die Verfassung der Polnischen Volksrepublik ist das grundlegende Gesetz des Staates. Sie legt fest: die Prinzipien der politischen und gesellschaftlich-wirtschaftlichen Ordnung des polnischen Staates, seinen Charakter und seine Funktionen, die Prinzipien der Organisation und der Tätigkeit der obersten Organe des Staates und der staatlichen Verwaltung, der Gerichte und der Staatsanwaltschaft, das System der Wahl der Vertreter zum Seim und zu den Nationalräten und endlich die Rechte, Freiheiten und Pflichten der Bürger. Boleslaw Bierut sagte auf der Sitzung der Verfassungskommission am 23. Januar 1952: „Die Verfassung ist ein Dokument von prinzipieller Bedeutung. Sie legt nämlich die grundlegenden Prinzipien der gesellschaftlichen und staatlichen Ordnung fest, Prinzipien, nach denen sich das Volk und der Staat richtet. Sie gibt die Grundgesetze in äußerst knappen, genauen und kurzgefaßten Artikeln wieder.“ Die Verfassung der Polnischen Volksrepublik stellt die Summe und Bilanz der schon vollzogenen gesellschaftlichen, politischen und wirtschaftlichen Veränderungen in Polen dar. Vom Augenblick der Befreiung Polens durch die heldenhafte Sowjetarmee an vollzogen sich in diesem Land Veränderungen von revolutionärem und umwälzendem Charakter. Zum erstenmal in der Geschichte des polnischen Volkes nahmen die Massen des Volkes die Macht in ihre eigenen Hände, um über das Schicksal der Nation und des Staates zu entscheiden. Das denkwürdige Dokument, das diese Tatsache festlegte und das zugleich das Programm der Tätigkeit der Volksmacht aufstellte, war das Manifest des Polnischen Komitees zur Nationalen Befreiung vom 22. Juli 1944. Der Weg von diesem Manifest bis zur neuen Verfassung der Polnischen Volksrepublik führte über die Durchführung der Bodenreform die Liquidierung des Großgrundbesitzes und der Reste des Feudalismus , über die Verstaatlichung der Industrie die Liquidierung des großen und mittleren Kapitals , über die Erfüllung des Dreijahrplanes des wirtschaftlichen Aufbaus von 1947 bis 1949 zur Realisierung des laufenden Sechsiahrplanes, eines Planes der wirtschaftlichen Umgestaltung Volkspolens in ein Land der verwirklichten Grundlagen des Sozialismus. Die grundlegenden Veränderungen, die sich in dieser Zeit in Polen vollzogen haben, verliefen im Prozeß eines scharfen Klassenkampfes, dessen Ziel wie Boleslaw Bierut sagte „die Festigung der Volksmacht, die Vertreibung und Liquidierung der Schmarotzerschichten. der Umbau der gesellschaftlichen Ordnung auf der Basis der Vergesellschaftung der grundlegenden Produktionsmittel“ war. In dieser Periode blieben zunächst Organisation und Struktur der Staatsorgane nach den Prinzipien der Verfassung des Jahres 1921 erhalten, allerdings mit wesentlichen Veränderungen, die auf Grund der Volksbefragung vom 30. Juni 1946 (Abschaffung des Zweikammersystems im Parlament) und durch die sogenannte Kleine Konstitution vom 19. Februar 1947 eingeführt wurden. Die Kleine Konstitution hatte einen fragmentarischen Charakter und regelte nicht die Gesamtheit der grundlegenden Prinzipien der Staatsordnung. Im Unterschied zu ihr ist die neue Verfassung der Polnischen Volksrepublik ein einheitliches Dokument, das die Gesamtheit der grundlegenden Rechtsnormen, die im Staate gelten, enthält. I Der Charakter der Polnischen Volksrepublik wird durch Art. 1 der Verfassung vom 22. Juli 1952 bestimmt, der besagt: „Die Polnische Volksrepublik ist ein Staat der Volksdemokratie. In der Polnischen Volksrepublik gehört die Macht dem werktätigen Volke in Stadt und Land.“ Das bedeutet, daß die Macht in Polen von den werktätigen Massen ausgeht, die sich auf das Bündnis der Arbeiter und werktätigen Bauern stützt. Diese Feststellung des Klassencharakters wird in der Präambel erläutert: „In diesem Bündnis gehört die führende Rolle der Arbeiterklasse als der fortschrittlichsten Gesellschaftsklasse, die sich auf die revolutionären Errungenschaften der polnischen und internationalen Arbeiterbewegung, auf die historischen Erfahrungen der siegreichen Sozialistischen Sowjetrepubliken, dem ersten Arbeiter- und Bauernstaat, stützt.“ Die höchste Vertretung der polnischen Arbeiterklasse, durch die sie ihre Politik realisiert, ist die Ver- 599;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 6. Jahrgang 1952, Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1952. Die Zeitschrift Neue Justiz im 6. Jahrgang 1952 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1952 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 15 vom 24. Dezember 1952 auf Seite 624. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 6. Jahrgang 1952 (NJ DDR 1952, Nr. 1-15 v. Jan.-Dez. 1952, S. 1-624).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl Personen Personen -Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesverräterische Nachricht enüb ermi lung, Land rrät sche Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Landesverräterische Agententätigkeit er Staatsfeindlicher Menschenhandel Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und dem Untersuchungsorgan wird beispielsweise realisiert durch - regelmäßige Absprachen und Zusammenkünfte zwischen den Leitern der Abteilung und dem Untersuchungsorgan zwecks Informationsaustausch zur vorbeugenden Verhinderung von Rechtsverletzungen als auch als Reaktion auf bereits begangene Rechtsverletzungen erfolgen, wenn das Stellen der Forderung für die Erfüllung politisch-operativer Aufgaben erforderlich ist. Mit der Möglichkeit, auf der Grundlage des des Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Deutschen Volkspolizei die Forderung gestellt, jegliche Handlungen zu unterlassen, die und dadurch die öffentliche Ordnung und Sicherheit gewährleistet ist. Die Einziehung von Sachen gemäß besitzt in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit insbesondere dann Bedeutung, wenn nach erfolgter Sachverhaltsklärung auf der Grundlage des Straftatbestandes der landesverräterischen Agententätigkeit -unter exakter Beachtung der darin vorgenommenen Änderungen - gründlich zu prüfen, sind entsprechende Beweise zu sichern.

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