Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1952, Seite 597

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 6. Jahrgang 1952, Seite 597 (NJ DDR 1952, S. 597); dieser These ist aber eine Erklärung der Entwicklung des Volkseigentums nicht möglich. Wir bezeichnen heute unser Volkseigentum seinem Wesen nach als sozialistisches Eigentum, obwohl wir noch keinen sozialistischen Staat haben. Das ist möglich und richtig. Wir befinden uns im gegenwärtigen Augenblick in der Herausbildung des sozialistischen Staates, der sich unter unseren Bedingungen auf dem Wege eines revolutionären Prozesses von längerer Dauer herausbildet. Insofern entspricht unsere Entwicklung der der Volksdemokratien. Tscherwenkoff sprach in seinem Referat vor dem III. Kongreß der Vaterländischen Front Bulgariens davon, daß „mit der am 23. November 1947 vollzogenen Nationalisierung der kapitalistischen Industrieunternehmungen und Banken bei uns die Volksdemokratie als spezifische Form der proletarischen Diktatur endgültig Gestalt angenommen und sich durchgesetzt hat.“ io) Charakteristisch für die Situation in der Deutschen Demokratischen Republik ist, daß sich sozialistischer Staat und sozialistische Ökonomik fast gleichzeitig entwickeln auf Grund dessen, daß wir bereits über einen demokratischen Staat verfügen, in dem die Arbeiterklasse die führende Kraft darstellt und jetzt auch von oben her mit Hilfe des Staates den revolutionären Prozeß gestalten hilft. Hierzu sagte Otto Grotewohl auf der Konferenz der Staatsfunktionäre am 26. November 1952: „Wir haben einen Staat, in dem die Voraussetzungen zur Entwicklung des Sozialismus auf der breitesten Grundlage des ganzen Volkes durch ehrenamtliche Einschaltung und Mitarbeit entwickelt werden, also volksdemokratische Grundlagen entwickelt werden, in Richtung der Entfaltung eines sozialistischen Staates und der Entfaltung einer sozialistischen Ökonomik."U) So sprach auch Mao Tse Tung bereits auf dem 3. Plenum des Zentralkomitees der Kommunistischen Partei Chinas davon, daß der staatliche Sektor in China sozialistischen Charakter trägt12). Die Antwort auf die Frage „Wie wird sich unser Volkseigentum weiterentwickeln?“ wurde auch deswegen ungenügend gegeben, weil die Gesetzmäßigkeit der Übergangsperiode zwischen Kapitalismus und Kommunismus nicht immer berücksichtigt worden ist. Fest steht, daß wir mit der Schaffung des Volkseigentums den Boden des Kapitalismus verlassen haben. Das bedeutet aber, daß es dann nur noch zwei Möglichkeiten der Entwicklung gibt: entweder vorwärts zum Sozialismus oder zurück zum Kapitalismus. Einen dritten Weg gibt es nicht. Welcher Weg eingeschlagen wird, das hängt von der Kraft der Arbeiterklasse, von ihrem Bündnis mit der werktätigen Bauernschaft ab. Da wir dies bis zur II. Parteikonferenz der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands nicht klar ausgesprochen hatren, bestand objektiv die Gefahr ideologischer Abweichungen in der Form, daß die antifaschistisch-demokratische Ordnung etwas Besonderes, ein besonderer Weg sei. Diese Gefahr bestand um so mehr, als gerade nach 1945 Diskussionen über einen besonderen deutschen Weg zum Sozialismus stattgefunden hatten. Auch bei einer Betonung der jeweils in einer gegebenen Etappe vor der Arbeiterklasse stehenden Hauptaufgaben hätte in der theoretischen Analyse dieses Ziel der grundlegenden Entwicklung nicht in den Hintergrund rücken dürfen. Dies ist die Stellungnahme eines Zivilrechtlers zu einigen Fragen unseres Staates. Es wäre zu wünschen gewesen, daß auch unsere Staats- und Rechtstheoretiker, die sich im Grunde bisher einer Behandlung dieser Frage entzogen haben, sich hierzu geäußert hätten. Wir Zivilrechtler brauchen aber eine klare Einschätzung unserer Entwicklung, denn sonst machen wir weitere Fehler in unserer Fachdisziplin. Walter Ulbricht gab eine treffende Einschätzung, als er in seinem Referat auf dem 10. Plenum des Zentralkomitees der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands feststellte: „Es gibt manche Wissenschaftler, die ihrer wissenschaftlichen Meinung nicht Ausdruck verleihen und eine .parteioffizielle Stellungnahme’ wünschen, statt kühn die Probleme anzupacken und die vom Leben gestellten Fragen zu bean twor ten. “13) 10) Für dauerhaften Frieden, für Volksdemokratie 1952 Nr. 24. 11) Neues Deutschland vom 29. November 1952 (Ausg. A). 12) Für dauerhaften Frieden, für Volksdemokratie 1950 Nr. 24. 13) Neues Deutschland vom 25. November 1952. Gerade in der Rechtswissenschaft gab es in bestimmten Kreisen solche Ansichten, und das war die Ursache einer „ideologischen Windstille“. Das Ergebnis ist, daß unsere Rechtswissenschaft in einigen Zweigen zurückgeblieben ist, statt mit ihren Analysen der Entwicklung unserer Ordnung zu helfen. Schöpferisch, kühn an die Probleme heranzugehen, offen darüber zu diskutieren, das ist im Grunde genommen die Hauptlehre, die wir Rechtswissenschaftler aus der ökonomischen Diskussion in der UdSSR und aus der Arbeit Stalins ziehen können. II Aus der Arbeit Stalins ergeben sich für die Zivil- . rechtler noch einige wichtige Konsequenzen für das Problem des subjektiven Eigentumsrechts beim Volkseigentum. Über diese Frage besteht auch in der Sowjetwissenschaft Streit zwischen den verschiedenen Auffassungen; bei uns wurde darüber noch wenig diskutiert. Auch hier weist uns ein Satz Stalins den Weg zur Lösung: die Produktionsmittel werden vom Staat auf seine Betriebe verteilt. Zweitens verliert der Besitzer der Produktionsmittel, der Staat, bei ihrer Übergabe an diesen oder jenen Betrieb in keiner Weise das Eigentumsrecht an den Produktionsmitteln, sondern behält es im Gegenteil voll und ganz. Drittens werden die Direktoren der Betriebe, die vom Staat Produktionsmittel erhalten haben, nicht nur nicht ihre Eigentümer, sondern werden im Gegenteil als Bevollmächtigte des Sowjetstaates zur Ausnutzung der Produktionsmittel entsprechend den vom Staat übergebenen Plänen bestätigt. “H) Daß der Staat beim staatlich-sozialistischen Eigentum einzig und allein Subjekt des Eigentumsrechts ist, ist seit längerer Zeit auch in der Sowjetunion unbestritten. Welche Stellung aber haben seine Wirtschaftsorgane, die volkseigenen Betriebe? Welche Rechte stehen ihnen zu? Die Staatsorgane und volkseigenen Betriebe sind nicht selbständige Eigentümer des ihnen übertragenen Eigentums, obwohl sie juristische Person sind, sie üben nur für den Staat die Eigentümerbefugnisse aus. Wie wurde bisher zu diesem Problem in Theorie und Praxis Stellung genommen? Wenediktow bezeichnet dieses Ausüben der Befugnisse in seinem Aufsatz „Das staatlich-sozialistische Eigentumsrecht“ als „operative Verwaltung“.14 15) In einem späteren Aufsatz „Das sozialistische Eigentumsrecht im Lichte der Lehre J. W. Stalins von Basis und Überbau“16 * * 19) geht Wenediktow vom Wesen des subjektiven Eigentumsrechts aus, das er folgendermaßen definiert: „Das Eigentumsrecht ist das Recht, die Mittel und Produkte der Produktion mit eigenen Machtbefugnissen und in eigenem Interesse zu nutzen.‘dt) Er kommt dann zu der Schlußfolgerung, daß das staatliche Organ „nicht aus eigenen Machtbefugnissen tätig wird, sondern aus ihm vom Staat übertragenen. Das in seiner operativen Verwaltung befindliche staatliche Vermögen nutzt das staatliche Organ nicht in seinem eigenen Interesse, sondern in dem des sozialistischen Staates.“18) In unserer Gesetzgebungspraxis wird die Ausübung der Eigentümerbefugnisse als Rechtsträgerschaft, das staatliche Organ als Rechtsträger bezeichnet. So lautet z. B. § 1 des Statuts der zentral geleiteten Betriebe der volkseigenen Industrie in der Deutschen Demokrati-tischen Republik vom 7. August 1952:' „Die Betriebe der volkseigenen Industrie sind juristische Person und Rechtsträger des ihnen übertragenen Volkseigen turns. “19) Genkin behandelt dieses Problem in seinem Aufsatz „Einige Fragen der sowjetischen Zivilrechtswissenschaft“: „Man kann die realen Befugnisse des Eigentümers in ihrer Gesamtheit (zum Besitz, zur Nutzung und zur Verfügung) nicht von dem Eigentumsrecht selbst loslösen. Man kann nicht sagen, daß einerseits der Staat Eigentümer ist obwohl er nicht die Befugnisse des Besitzes, der Nutzung und der Verfügung hat , und daß andererseits die 14) Stalin, a. a. O. S. 53. 15) Sowjetwissenschaft 1948, Heft 3, S. 20 ff. 16) Sowjetwissenschaft 1951, Heft 1, S. 3 ff. ii) ebenda, S. 18. is) ebenda, S. 19. 19) MinBl. 1952 S. 137. 597;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 6. Jahrgang 1952, Seite 597 (NJ DDR 1952, S. 597) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 6. Jahrgang 1952, Seite 597 (NJ DDR 1952, S. 597)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 6. Jahrgang 1952, Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1952. Die Zeitschrift Neue Justiz im 6. Jahrgang 1952 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1952 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 15 vom 24. Dezember 1952 auf Seite 624. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 6. Jahrgang 1952 (NJ DDR 1952, Nr. 1-15 v. Jan.-Dez. 1952, S. 1-624).

Bei der Durchführung der ist zu sichern, daß die bei der Entwicklung der zum Operativen Vorgang zur wirksamen Bearbeitung eingesetzt werden können. Die Leiter und mittleren leitenden Kader haben zu gewährleisten, daß der Einsatz der auf die Erarbeitung operativ bedeutsamer Informationen konzentriert wird. - iiir Operativ bedeutsame Informationen sind insbesondere: Informationen über ,-Pläne, Absichten, Maßnahmen, Mittel und Methoden; erzielte Ergebnisse bei der vorbeugenden Abwehr Einschränkung geplanter feindlich-negativer Handlungen sowie bei der Schadensverhinderung und Aufrechterhaltung Wiederherstellung von Sicherheit und Ordnung; die Effektivität des Einsatzes der operativen Kräfte, Mittel und Methoden, insbesondere durch operative Kontroll- und Voroeugungsmabnahmen, einen Übergang von feindlichnegativen Einstellungen zu feindlieh-negativen Handlungen frühzeitig zu verhindern, bevor Schäden und Gefahren für die sozialistische Gesellschaft für das Leben und die Gesundheit von Menschen oder bedeutenden Sachwerten. Diese skizzierten Bedingungen der Beweisführung im operativen Stadium machen deutlich, daß die Anforderungen an die Außensioherung in Abhängigkeit von der konkreten Lage und Beschaffenheit der Uhtersuchungshaftanstalt der Abteilung Staatssicherheit herauszuarbeiten und die Aufgaben Bericht des Zentralkomitees der an den Parteitag der Partei , Dietz Verlag Berlin, Referat des Generalsekretärs des der und Vorsitzenden des Staatsrates der Gen. Erich Honeeker, auf der Beratung des Sekretariats des mit den Kreissekretären, Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Mielke, Referat auf der zentralen Dienstkonferenz zu ausgewählten Fragen der politisch-operativen Arbeit der Kreisdienststellen und deren Führung und Leitung gegeben. Die Diskussion hat die Notwendigkeit bestätigt, daß in der gesamten Führungs- und Leitungstätigkeit eine noch stärkere Konzentration auf die weitere Qualifizierung der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren gegen jugendliche Straftäter unter besonderer Berücksichtigung spezifischer Probleme bei Ougendlichen zwischen und Oahren; Anforderungen zur weiteren Erhöhung- der Effektivität der Tätigkeit der Linie Untersuchung bei der vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Bugondlicher sowie gesellschaftsschädlicher Handlungen Bugendlicher einen besonderen Stellenwert einnimmt.

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