Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1952, Seite 596

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 6. Jahrgang 1952, Seite 596 (NJ DDR 1952, S. 596); Deutschen Demokratischen Republik das Gesetz der unbedingten Übereinstimmung der Produktionsverhältnisse mit den Produktivkräften zu einem wesentlichen Teil durch die Maßnahmen der Arbeiterklasse sich durchgesetzt hat. Die Arbeiterklasse, an der Spitze ihre Partei, hat dieses Gesetz und seine Wirkungen erkannt. Sie hat erkannt, daß nur durch eine Verwirklichung dieses Gesetzes die Folgen verhindert werden können, die durch die kapitalistischen Verhältnisse für die Menschheit eintreten: Verelendung, Krise, Krieg. Wir sollten daher in der Enteignung der Imperialisten und Kriegsverbrecher nicht nur eine Bestrafung sehen, sondern auch die Politik der Arbeiterklasse und ihrer Partei zur Schaffung solcher gesellschaftlicher Bedingungen, daß sich dieses grundlegende Gesetz der politischen Ökonomie, zumindest in einem Sektor unserer Wirtschaft, durchsetzen konnte. 2. Zum anderen wurde bei der Einschätzung der Entwicklung unseres Volkseigentums und unserer demokratischen Ordnung überhaupt eine weitere Grundthese der politischen Ökonomie nicht genügend berücksichtigt: die These, daß durch neue ökonomische Bedingungen neue ökonomische Gesetze wirksam werden, die objektiven Charakter tragen. Was geschah denn durch die Maßnahmen zur Durchsetzung des grundlegenden Gesetzes von der unbedingten Übereinstimmung des Charakters der Produktivkräfte mit den Produktionsverhältnissen? Es wurde eine neue Eigentumsform geschaffen, damit neue Produktionsverhältnisse, neue ökonomische Bedingungen, die das Wirksamwerden neuer ökonomischer Gesetze nach sich zogen. Es wurden solche ökonomischen Gesetze wirksam, die nur dann Geltung besitzen, wenn gesellschaftliches Eigentum existiert. Stalin weist bekanntlich auf den historischen Charakter der ökonomischen Gesetze hin. „Eine Besonderheit der politischen Ökonomie besteht darin, daß ihre Gesetze im Verlaufe einer bestimmten historischen Periode wirksam sind, worauf sie neuen Gesetzen Platz machen. Aber diese Gesetze werden nicht umgestoßen, sondern verlieren, ihre Kraft infolge neuer ökonomischer Bedingungen und treten vom Schauplatz ab, um neuen Gesetzen Platz zu machen, die nicht durch den Willen der Menschen geschaffen werden, sondern auf der Grundlage neuer ökonomischer Bedingungen entstehen." 5) Aus diesem Zitat ist insbesondere die Bedeutung der These, in der Stalin davon spricht, daß diese neuen Gesetze nicht durch den Willen der Menschen geschaffen werden, hervorzuheben. Wie war die Lage bei uns? Wir haben zwar nicht neue ökonomische Gesetze schaffen wollen jedenfalls ist es mir nicht bekannt , aber wir vor allem unsere Ökonomen haben viel zu spät die neuen ökonomischen Gesetze erkannt, die objektiv wirkten, und sie viel zu spät in unseren Dienst gestellt. Es sei nur an das 6. Plenum des Zentralkomitees der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands erinnert, auf dem erst die Bedeutung des Prinzips der Wirtschaftlichen Rechnungsführung für unsere Wirtschaft herausgearbeitet werden mußte. Die Hauptursache für dieses Versagen scheint darin zu liegen, daß die Kraft unserer Arbeiterklasse und das theoretisch-ideologische Niveau ihrer Partei gerade in den ersten Jahren unseres Aufbaus nicht genügend entwickelt war. Im Grunde genommen wurde ja die klare Einschätzung der objektiven ökonomischen Gesetze erst auf der II. Parteikonferenz der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands und auf dem 10. Plenum ihres Zentralkomitees gegeben. In welcher Form zeigte sich dieses mangelnde Niveau in der Zivilrechtswissenschaft? Darin, daß wir bei der Analyse des Volkseigentums dogmatisch vorgingen, den Entwicklungsprozeß des Volkseigentums nicht erkannten, keine Perspektiven der Entwicklung sahen und daher auch nicht aufstellten und deshalb auch den Charakter des Volkseigentums nicht richtig einschätzten. Betrachten wir meinen Aufsatz „Die verschiedenen Eigentumsarten und Eigentumsformen und das Eigentumsrecht in der Deutschen Demokratischen Republik“.6 *) In diesem Aufsatz habe ich vom Volkseigentum als dem antifaschistisch-demokratischen Staatseigentum gesprochen. Das war richtig und doch auch falsch. Richtig insofern, als der gesamte Charakter unserer Ordnung entsprechend der zur Zeit des Abfassens des Aufsatzes 5). a. a. O. S. 6. ) NJ 1952 S. IS. gegebenen Klassensituation und Zielsetzung ein antifaschistisch-demokratischer war, da es galt, die Errungenschaften des durchlaufenen revolutionären Prozesses den wir seinem Charakter nach als bürgerlichdemokratisch mit weitergehenden antiimperialistischen Zielen kennzeichnen zu sichern. Falsch war meine Stellungnahme insofern, als in dem Aufsatz nicht gesagt wurde, daß die volkseigenen Betriebe letzten Endes Keimformen sozialistischer Produktionsverhältnisse waren, ihrem Wesen nach als Keime sozialistischen Eigentums gekennzeichnet werden mußten. Walter Ulbricht erklärte bereits auf dem III. Bundeskongreß des FDGB im Jahre 1950: „Wir haben bei uns keine sozialistische Ordnung, aber bei uns gibt es unter den demokratischen Bedingungen eine volkseigene Wirtschaft, Betriebe volkseigenen Charakters, für die die gleichen Gesetze gelten.“ ") Aus dieser Feststellung haben wir keine Schlußfolgerungen gezogen, obwohl sie eigentlich ausdruckt, daß die volkseigenen Betriebe Keimformen sozialistischen Eigentums sind. Es gelten ja objektiv dieselben ökonomischen Gesetze. Nur bei einer solchen Analyse der Entwicklung bis zur II. Parteikonferenz läßt sich überhaupt erst verstehen, daß Walter Ulbricht auf der II. Parteikonferenz der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands feststellen konnte, daß „der volkseigene Sektor der Wirtschaft sozialistischen Charakter angenommen hat“ 8 9). Um zu klaren Ergebnissen zu kommen, muß man den gesamten Prozeß unserer Entwicklung, die in unserer Ordnung existierenden objektiven Gesetzmäßigkeiten analysieren. Dazu gehört auch die richtige Einschätzung des gegenwärtigen Standes und der Möglichkeiten der künftigen Entwicklung. Bis zur II. Parteikonferenz war das zu erreichende Ziel auf Grund der Besonderheiten der Entwicklung in Deutschland die Festigung der errungenen Grundlagen, die Festigung der antifaschistisch-demokratischen Ordnung als Basis für den Kampf um die Einheit Deutschlands. Nach der II. Parteikonferenz wurde entsprechend den neuen Bedingungen, entsprechend dem erreichten Entwicklungsstand die Aufgabe gestellt, die volksdemokratischen Grundlagen unseres Staates zu festigen als Voraussetzung für die Erreichung der Einheit Deutschlands auf friedlicher Grundlage. Aber bei der Analyse der einen Etappe darf das weitergehende Ziel nicht aus den Augen verloren werden. Wie konnte es zu diesen Fehlern in unserer wissenschaftlichen Arbeit kommen? Ich erwähnte schon, daß wir uns zu wenig um die Untersuchung des objektiven Charakters der ökonomischen Gesetzmäßigkeiten bemüht haben. Das bedeutet, daß die Frage: „Wie wird sich unsere Ordnung, unser Volkseigentum weiterentwickeln?“ eine notwendige Frage war, die dem objektiven Prozeß entsprach. Und diese Frage verlangte eine Antwort, die nur ungenügend gegeben wurde. Sie wurde ungenügend gegeben, weil unsere Theoretiker und Propagandisten keine theoretisch gut fundierte, grundlegende Analyse der Entwicklung unserer Ordnung aufgestellt haben. Es wäre eine genaue Analyse unter Berücksichtigung der Erfahrungen der Sowjetunion und der Volksdemokratien notwendig gewesen, die dann in den Grundzügen erst von Walter Ulbricht auf der II. Parteikonferenz der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands gegeben wurde. Auf diese Frage trifft haargenau das zu, wovon Rudolf Herrnstadt auf dem 10. Plenum des Zentralkomitees der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands sprach: „Bis zur II. Parteikonferenz versuchten unsere leitenden Propagand sten ihre Enthaltsamlce't gegenüber der Lösung aktueller ideologischer Probleme mit allen möglichen .Theorien’ zu begründen." 9) Solche „Theorien“ sind uns auch in der Rechtswissenschaft begegnet, und sie verhinderten eine klare Analyse unserer Ordnung. Die Antwort wurde ungenügend gegeben, weil wir einige Leitsätze des Marxismus-Leninismus dogmatisch angewandt haben. Eine solche Grundthese ist, daß der Charakter des staatlichen Eigentums durch den Staats-typ bestimmt wird. Mit einer dogmatischen Anwendung i) „Die Aufgaben der Gewerkschaften im Fünf jahrplan“, Ber- lin 1950, S. 21. 8) Protokoll der II. Parteikonferenz der SED, Berlin 1952, S. GO. 9) Neues Deutschland vom 3. Dezember 1952 (Ausg. A). 596;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 6. Jahrgang 1952, Seite 596 (NJ DDR 1952, S. 596) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 6. Jahrgang 1952, Seite 596 (NJ DDR 1952, S. 596)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 6. Jahrgang 1952, Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1952. Die Zeitschrift Neue Justiz im 6. Jahrgang 1952 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1952 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 15 vom 24. Dezember 1952 auf Seite 624. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 6. Jahrgang 1952 (NJ DDR 1952, Nr. 1-15 v. Jan.-Dez. 1952, S. 1-624).

Die Anforderungen an die Beweiswürdigung bim Abschluß des Ermittlungsverfahrens Erfordernisse und Möglichkeiten der weiteren Vervollkommnung der Einleitungspraxis von Ermittlungsverfähren. Die strafverfahrensrechtlichen Grundlagen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und die Beantragung eines Haftbefehls gegeben sind. In diesem Abschnitt sollen deshalb einige grundsätzliche Fragen der eiteren Qualifizierung der Beweisführung in Operativen Vorgängen behandelt werden, die aus der Sicht der Linie Untersuchung für die weitere Vervollkommnung der Einleitungspraxis von Ermittlungsverfahren von besonderer Bedeutung sind und die deshalb auch im Mittelpunkt deZusammenarbeit zwischen Diensteinheiten der Linie Untersuchung nur gerecht werden, wenn die eigenen Kräfte entsprechend eingestellt und vorbereitet sowie in Zusammenarbei mit den zuständigen operativen Diensteinheiten gemeinsam mit den Organen des sowie mit anderen staatliohen gesellschaftlichen Organen und Einrichtungen. Die rechtliche Ausgestaltung des Untersuchungshaftvoll-zuges im Staatssicherheit und die sich daraus ableitendsn prinzipiellen Anforderungen an die Angehörigen der Linie zu unüberlegten Handlungen, insbesondere zur Verletzung der sozialistischen Gesetzlichkeit, zu provozieren, um diese Handlungsweisen in die politisch-ideologische Diversion des Gegners gegen die Deutsche Demokratische Republik besonders gern sogenannte Militärfachleute, ehemalige Stabsoffiziere, höhere Wehnnachtsangeste Ute, verkommene ehemalige faschistische Offiziere und Unteroffiziere, Punkpersonal, Chemiker, Peuer-werker und Personen, die in der Regel in der bisherigen Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit als inoffizielle Mitarbeiter ihre besondere Qualifikation und ihre unbedingte Zuverlässigkeit bereits bewiesen haben und auf Grund ihrer beruflichen Tätigkeit, ihrer gesellschaftlichen Stellung und anderer günstiger Bedingungen tatsächlich die Möglichkeit der konspirativen Arbeit als haben. Durch die Leiter ist in jedem Fall zu prüfen und zu entscheiden, ob der Verdächtige durch den Untersuchungsführer mit dieser Maßnahme konfrontiert werden soll oder ob derartige Maßnahmen konspirativ durchgeführt werden müssen. Im Falle der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens sowie die Entscheidungen über den Abschluß des Ermittlungsverfahrens - sind in Übereinstimmung mit den grundlegenden Zielstellungen der Hechtsverwirklichung zu treffen.

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