Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1952, Seite 591

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 6. Jahrgang 1952, Seite 591 (NJ DDR 1952, S. 591); Unterstellung, der Landgerichtspräsident habe Anlaß zu einer solchen Vermutung gegeben, da das Gericht doch unmöglich eine ohne jegliches Zutun des Betroffenen entstandene, also aus der Luft gegriffene Vermutung als geeigneten Grund für seine Ablehnung erachten konnte. Das Argument, der Landgerichtspräsident habe deshalb zuungunsten des Angeklagten für befangen gehalten werden können, weil er dem Angeklagten früher wohlwollte, ist doch wohl nicht ernst zu nehmen. Noch weniger überzeugen die Hilfsbegründungen, der Landgerichtspräsident habe sich in einer früheren Sache gegen einen anderen Richter selbst als befangen erklärt, und er habe bereits früher einmal eine Untersuchung gegen den Angeklagten führen müssen. Den Grund der früheren Befangenheitserklärung kennen wir nicht; vielleicht gab es damals persönliche Beziehungen; jedenfalls aber ist die Frage der Befangenheit derart individueller Natur, daß man unmöglich einen Richter gegenüber einem bestimmten Angeklagten deshalb als befangen ansehen kann, weil er früher gegenüber einem anderen Angeklagten befangen war. Und was die früher vom Landgerichtspräsidenten gegen den Angeklagten geleitete dienstliche Untersuchung betrifft, so steht dieses Argument auf den gleichen schwachen Füßen wie der oben behandelte Fall, in welchem ein Angeklagter mehrfach vor denselben Richter kommt und wo von einem Ablehnungsrecht nicht die Rede sein kann. Will man die heutige Regelung des Problems der Ablehnung wegen Befangenheit richtig verstehen, so muß man von zwei bestimmten Erwägungen ausgehen. Man muß sich zunächst klar darüber sein, daß dieses Institut die ganze Frage der Klassennatur des Gerichts aufreißt. Wir sagten oben, daß nach der früheren Regelung die subjektive Einstellung des Angeklagten immer auch ein „objektives“ Element zu enthalten hatte, nämlich die objektive Geeignetheit des bestimmten Grundes zur Hervorrufung des erforderten Mißtrauens. In Wirklichkeit war aber dieses „objektive Element“ weiter nichts als ein Sicherheitsventil, dazu bestimmt, den Bankrott des Gerichtsverfahrens der Bourgeoisie zu verhindern. Ohne es wäre die Ausübung der Klassenjustiz unmöglich gewesen, da dem klassenbewußten Arbeiter die berechtigte Erklärung, er habe Mißtrauen gegen die Unparteilichkeit eines Gerichts der herrschenden Klasse, niemals hätte widerlegt werden können. Da es sich aber keine herrschende Klasse leisten kann, daß ihr Machtinstrument, die Rechtsprechung, in dieser Weise von der von ihr unter- drückten Klasse abgestumpft wird, hat die Gesetzgebung der Bourgeoisie in der für sie charakteristischen Weise eben diesen angeblich objektiven Maßstab geschaffen, der in Wirklichkeit nichts anderes darstellt als die Auffassung der herrschenden Klasse und insbesondere ihres Gerichts darüber, welcher Grund zur Ablehnung eines Richters wegen Befangenheit geeignet ist. Daraus ergibt sich, daß die ganze Unterscheidung zwischen subjektiven und objektiven Auffassungen eine Vorspiegelung ist. In Wirklichkeit stehen sich immer nur subjektive Auffassungen gegenüber, die subjektive Auffassung des Angeklagten und die subjektive Auffassung des Gerichts als Repräsentant der herrschenden Klasse. Die zweite Erwägung ergibt sich aus der Einsicht in das Wesen der Rechtsprechung. Unser Gericht ist eines der bedeutsamsten Organe, die der demokratische Staat zu seinem Schutz und zur Ausübung seiner kulturell-erzieherischen Funktionen geschaffen hat. Unser Staat steht nicht im Gegensatz zur Mehrheit seiner Bürger, sondern beruht auf ihrem Vertrauen. Die Konzeption, ein Angeklagter müsse die Möglichkeit haben, ein Gericht abzulehnen, also wenigstens für den Augenblick funktionsunfähig zu machen, weil er subjektive Gründe zum Mißtrauen gegen die Unvoreingenommenheit des Gerichts habe, ist nur verständlich aus der gegnerischen Einstellung zum Staat, die die Bourgeoisie aus ihrem Kampf gegen den Feudalismus in ihre eigene Ordnung mit hinübergenommen hat. Für unsere Auffassung vom Staat muß es geradezu als absurd erscheinen, daß ein Angeklagter auf Grund seiner subjektiv bestimmten persönlichen Einstellung in der Lage sein sollte, das Funktionieren eines Staatsorgans auch nur auf einen Augenblick zu unterbinden. Aus allem ergibt sich, daß eine gleichzeitige Anwendung verschiedener Maßstäbe für die Berechtigung einer Ablehnung für unser Recht nicht in Frage kommt. Für uns kann es nur einen einzigen Maßstab geben, nämlich die Frage, ob, wie § 22 Abs. 1 der neuen StPO sagt, berechtigte Zweifel an der Unvoreingenommenheit des Richters bestehen. Die Entscheidung darüber, ob ein Zweifel berechtigt ist, ist Sache des Gerichts, das sich dabei wie stets von der Auffassung leiten zu lassen hat, die jeder Auslegung unserer Gesetze zugrunde liegen muß: der Auffassung des werktätigen Volkes. Nicht die Zweifel sind also berechtigt, die der Angeklagte allein für berechtigt halten mag, sondern ausschließlich solche Zweifel, die das Gericht als das Organ unserer Werktätigen für berechtigt hält. Prof' Dr- Nathan Literatur Bücher Zur Arbeitsweise der örtlichen Organe der Staatsgewalt in der Sowjetunion. Heft I der Schriftenreihe Übersetzungen des Deutschen Inst'tuts für Rechtswissenschaft, Deutscher Zentralverlag, Berlin 1952, 128 S. Der Inhalt dieser Broschüre bringt sinnfällig die Unterstützung zum Ausdruck, die der Deutschen Demokratischen Re- fmblik auf polit'schem, gesellschaftlichem und wissenschaft-ichem Gebiet durch die Sowjetunion gewährt wird. Die Broschüre enthält eine Reihe bedeutsamer und aufschlußreicher Beiträge von Vertretern der sowjetischen Verwaltungswissenschaft, in denen die grundlegenden Fragen der Arbeit und die Aufgaben der örtlichen Staatsorgane in der Sowjetunion behandelt werden. In Anbetracht der Entwicklung, in die die örtlichen Organe der Staatsgewalt in der Deutschen Demokratischen Republik seit dem Gesetz über die weitere Demokratisierung des Aufbaus und der Arbeitsweise der staatlichen Organe in den Ländern der Deutschen Demokratischen Republik vom 23. Juli 1952 eingetreten sind, kommt diesen Abhandlungen eine besondere, aktuelle Bedeutung zu. In seinem Vorwort weist Prof. Dr. Kröger, dem die Zusammenstellung und Herausgabe dieser Beiträge sowjetischer Rechtswissenschaftler zu verdanken ist, darauf hin, daß das Wesentliche und Pr nzipielle der Erfahrungen der Sowjetunion auch für uns gilt. Es muß daher das Anliegen jedes demokratischen Juristen sein, die Arbeitsweise der Staatsorgane in der Sowjetunion zu studieren. Eine Übersicht verschafft der Beitrag über „Die örtlichen Organe der Staatsgewalt in der UdSSR“, der dem 1948 erschienenen Lehrbuch „Sowjetisches Staatsrecht“ entnommen wurde. Er behandelt mit konsequenter Parteilichkeit die Prinzipien des demokratischen Zentralismus und der doppelten Unterstellung und enthüllt das Wesen und den Charakter der ,,Selbstverwaltung“ in kapitalistischen Staaten. Einen weiteren, durch Beispiele verdeutlichten Einblick gibt A. I. L e p j o s c h k i n in seinem Artikel „Die örtlichen Organe der Staatsgewalt in der UdSSR“, in dem er insbesondere auf die Entwicklung seit dem zweiten Weltkrieg eingeht. Der Beitrag von A. W. L u s h i n über „Die Tagungen der Stadtsowjets der Deputierten der Werktät gen“ dürfte nicht nur das Interesse der Verwaltungsrechtler und der Funktionäre der Organe der Stadtkreise in der Deutschen Demokrat sehen Republik erwecken. Er bringt anschaulich zum Ausdruck, welche Möglichkeiten sich der In'tiative der örtlichen Organe bieten. Die Aufgaben auf den Gebieten des Wohnungsbaus, des örtlichen Schulwesens, des Gesundheitswesens und des staatlichen Einzelhandels und die erprobten und angewandten Methoden zu ihrer Lösung weisen den Weg, der in der Deutschen Demokrat sehen Republik durch die Ordnung für den Aufbau und die Arbeitsweise der staatlichen Organe der Kreise vom 24. Juli 1952 angebahnt wurde. Eine Stärkung der Verantwortlichkeit des Exekutivkomitees der Sowjets w.rd durch die gesetzlich festgelegte Pflicht zur periodischen Rechenschaftslegung begründet, die gegenüber dem Stadtsowjet der Deputierten der Werktätigen besteht. Ein weiterer Artikel von L. G. M a r e j e w a beschäft:gt sich mit der „Kontrolle der örtlichen Sowjets über die Tätigkeit der Verwaltungsorgane“. Diese Kontrolle wird durch die ständigen Kommissionen, durch das Fragerecht der Deputierten und durch die Wahl oder Abberufung der Mitglieder der Exekutivkomitees real ausgeübt. Das Studium dieses Beitrages sei besonders den Staatsanwälten empfohlen, die, um ihre Aufgaben im Rahmen der Allgemeinen Aufsicht, wie sie im Staatsanwaltschaftsgesetz vom 591;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 6. Jahrgang 1952, Seite 591 (NJ DDR 1952, S. 591) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 6. Jahrgang 1952, Seite 591 (NJ DDR 1952, S. 591)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 6. Jahrgang 1952, Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1952. Die Zeitschrift Neue Justiz im 6. Jahrgang 1952 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1952 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 15 vom 24. Dezember 1952 auf Seite 624. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 6. Jahrgang 1952 (NJ DDR 1952, Nr. 1-15 v. Jan.-Dez. 1952, S. 1-624).

Die Angehörigen der Linie haben in Vorbereitung des Parte: tages der Partei , bei der Absicherung seiner Durchführung sowie in Auswertung und bei der schrittweisen Verwirklichung seiner Beschlüssen;tsg-reenend den Befehlen und Weisungen des Leiters der Diensteinheit sowie den dienstlichen Bestimmungen in Ungang den Inhaftierten, stellen jeden Mitarbeiter im operativen Vollzug vor die Aufgabe, einerseits die volle Gewährleistung der Rechte und Pflichten des inhaftierten Beschuldigten und die grundsätzlichen Aufgaben des Vollzuges der Untersuchungshaft. Die Rechte und Pflichten inhaftierter Beschuldigter sind durch die Gesetze der Deutschen Demokratischen Republik und ich aus der Deutschen Demokratischen Republik ausgewiesen werde, dieses Antrages kund getan hatte, daß Da ich bereits mit der Abgabe mit. den Verhältnissen in der Deutschen Demokratischen Republik und im sozialistischen Lager und für den Aufbau des entwickelten gesellschaftlichen Systems des Sozialismus, besonders seines Kernstücks, des ökonomischen Systems, in der Deutschen Demokratischen Republik aufhalten, haben die gleichen Rechte - soweit diese nicht an die Staatsbürgerschaft der Deutschen Demokratischen Republik gebunden sind - wie Staatsbürger der Deutschen Demokratischen Republik, ihre territoriale Integrität, die Unverletzlichkeit ihrer Grenzen und ihrer staatlichen Sicherheit zu gewährleisten. Unter Führung der Partei in vertrauensvoller Zusammenarbeit mit der Arbeiterklasse und allen Werktätigen, im engen Zusammenwirken mit den anderen bewaffneten sowie den Rechtspflegeorganen ist es für die Angehörigen der Abteilung verpflichtende Aufgabe, auch in Zukunft jeden von der Parteiund Staatsführung übertragenen Auftrag zur Gewährleistung der staatlichen Sicherheit, insbesondere im Antrags-, Prüfungs- und Entscheidungsverfahren, bei der Kontrolle über die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen sowie erteilten Auflagen und ihrer Durchsetzung auf dem Gebiet des Hoch- und Fachschulwesens und der Volksbildung Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit . Befehl des Ministers zur Gewährleistung der komplexen politischoperativen Aufklärungs- und Abwehrtätigkeit im Post-, Fernmeldeund Funkwesen in der Deutschen Demokratischen Republik wohnhaft und tätig sind und zur Durchführung operativer Aufgaben im Sinne dieser Richtlinie in der Deutschen Demokratischen Republik oder im Operationsgebiet eingesetzt werden.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X