Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1952, Seite 58

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 6. Jahrgang 1952, Seite 58 (NJ DDR 1952, S. 58); liehst schnelle und reibungslose Realisierung des Mehrwertes zu ermöglichen. Wir wissen, daß das Hauptproblem für die Kapitalisten darin besteht, ihre Waren abzusetzen. Sie wollten sich daher in1 den Gesetzesbestimmungen über den Vertrag das Instrument schaffen, diese Schwierigkeit soweit wie möglich zu begrenzen. In unserer Wirtschaft hat der Vertrag eine völlig anders geartete Aufgabe und Bedeutung. Die Grundlage, die Linie für die Zusammenarbeit unserer volkseigenen Betriebe sowie sonstiger Betriebe wird durch unseren Wirtschaftsplan gegeben. Der Verwirklichung dieser Zusammenarbeit, der Regelung der Beziehungen der einzelnen Betriebe zueinander, dient der Vertrag oder, besser gesagt, das Vertragssystem. Die Teilung der Arbeit unter die einzelnen Betriebe, die zur Steigerung der Produktivität, zur Qualitätssteigerung und zur Senkung der Produktionskosten führt, macht die Betriebe natürlich voneinander abhängig. Um das reibungslose Zusammenwirken der Betriebe zu gewährleisten, ist eine straffe Organisation der Wirtschaft erforderlich. Das wird durch das Vertragssystem erreicht. Der Vertrag bildet die rechtliche Grundlage, er fixiert die genauen Bedingungen der übernommenen Verpflichtungen und legt gleichzeitig durch die Vertragsstrafe die materielle Verantwortlichkeit für die Erfüllung der Verträge fest. Er hilft zur Verwirk- lichung des Prinzips der wirtschaftlichen Rechnungsführung und dient wie diese der Sicherung der Plandisziplin. Er ist auch geeignet, die richtige Verteilung von Engpaßmaterialien zu ermöglichen und deren Hortung zu verhindern, z. B. dadurch, daß erst nach Vorlage der Unterzeichneten Verträge das Material zugeteilt wird. Die juristische Person und der Vertrag, die in der kapitalistischen Wirtschaft für die Werktätigen nur insofern interessant waren, als sie das Mittel der Bourgeoisie darstellten, sich auf Kosten der Werktätigen zu bereichern, werden nun vom Staat der Werktätigen benutzt, um die Voraussetzungen für die Verbesserung der materiellen Lebensbedingungen der Werktätigen zu schaffen. Sie sind in das Gegenteil dessen umgewandelt, was sie früher waren. Diese wenigen Beispiele zeigen bereits, daß von einer kontinuierlichen Entwicklung des Rechts keine Rede sein kann, daß vielmehr die entscheidende Bedeutung in dem neuen Inhalt liegt, den unser Staat der alten Form gibt. Sie lehren uns, daß nur die Erkenntnis der Klassenfunktion des Rechts zu seiner richtigen Anwendung führen kann; nur dann kann unser Recht seine Aufgabe erfüllen, bei der Schaffung, Erweiterung und Festigung unserer antifaschistisch-demokratischen Basis aktiv mitzuwirken. 13 Uber unser staatswissenschaftliches Kulturerbe Von Hermann Klenner, Kandidat der wissenschaftlichen Lehre und Forschung, beauftragt mit der Wahrnehmung einer Dozentur für Staats- und Rechtstheorie an der Juristenfakultät der Humboldt-Universität Berlin I. Zu den wesentlichen Aufgaben einer gesamtdeutschen Staatswissenschaft gerade während unseres verstärkten nationalen Kampfes scheint mir die bislang im besonders hohen Maß vernachlässigte Beschäftigung mit unserem fachwissenschaftlichen Kulturerbe zu gehören. Vor uns steht die Aufgabe des Fruchtbarmachens unseres Erbes, des täglichen Anknüpfens an die besten wissenschaftlichen Traditionen unseres Volkes, die Popularisierung unserer Ergebnisse sowie die Herausgabe der Werke der Klassiker der Politik. Die Worte Fred Oelßners auf dem 7. Plenum des ZK unserer Arbeiterpartei1), daß „wir bisher fast nichts getan haben, um das wissenschaftliche Kulturerbe des deutschen Volkes den Massen zugänglich zu machen“, treffen im vollen Umfang auf unsere Staatswissenschaft zd und müssen dahingehend erweitert werden, daß wir selbst erst noch die Schätze unseres Volkes zu sondieren haben. Die marxistische Staatswissenschaft hat nach einem Worte Lenins2) ihre weltgeschichtliche Bedeutung dadurch errungen, daß sie übernommen und verarbeitet hat, was es Wertvolles in der über zweitausendjährigen Geschichte des menschlichen Denkens gibt. Aber trotz Marx, Engels, Lenin und Stalin sind weder Thomas Münzer noch Georg Büchner „überholt“. Das Geheimnis von der Ewigkeit der Werke eines Hobbes, eines Spinoza besteht in den in ihnen enthaltenen Elementen echter Wissenschaftlichkeit. Indem sie um die Erkenntnis der Wahrheit ehrlich bemüht einzelne Seiten des Lebens richtig widerspiegeln, übten und üben sie eine revolutionierende Wirkung auf die Gestalter der Geschichte, die Volksmassen, aus. Das Vorhandensein einer wahrhaft wissenschaftlichen, der marxistisch-leninistischen Staatstheorie, entwertet keine Erkenntnis aus der Wissenschaftsgeschichte der Menschheit; jede ist im Marxismus aufgehoben, ist in ihm bewahrt und kommt erst durch ihn zu ihrer vollen Bedeutung. Unser staatswissenschaftliches Kulturerbe negieren, heißt daher die Existenz von progressiven Ideen in der deutschen Geschichte, heißt den gesellschaftlichen Fortschritt in Deutschland überhaupt leugnen. J) „Neues Deutschland“ vom 31. Oktober 1951, S. 3. 3) Werke Wien-Berlin, 1939, Bd. 25, S. 509. Heute wie je gilt die Forderung Lenins3), daß man die Geschichte der alten bürgerlichen Welt in ihrer ganzen Tiefe begreifen muß, um siegen zu können. Wir aber haben bisher die nihilistische Einstellung zu unserem fachlichen Kulturerbe nur sehr ungenügend bekämpft, ja wir haben von Ausnahmen abgesehen imGrunde genommen in der Praxis alle vormarxistische Staatstheorie als unwissenschaftlich diffamiert, indem wir die Frage nach unserem Erbe äußerst abstrakt stellten, es beim Aufzählen einiger Namen und einiger Zitate beließen und so den Sprung, den die Entwicklung der Auffassungen vom Staat durch das Auftreten des Proletariats von einer vorwissenschaftlichen Stufe zu allseitiger Wissenschaftlichkeit machte, weder wahrscheinlich noch verständlich zu machen verstanden. Wir müssen begreifen, daß eine nihilistische Einstellung zum Kulturerbe Bestandteil eines nationalen Nihilismus und darum gerade jetzt gefährlich ist; beraubt sie uns doch wesentlicher Kräfte im Kampf gegen die amerikanische Aggression. Mit einem Stolz, der uns anspornen sollte, lesen wir bei K a 1 i n i n4), daß in der Sowjetunion die Werke von Aristoteles, Diderot, Spinoza, Cartesius, Feuerbach und Heine in Auflagen von Zehntausenden und Hunderttausenden herausgegeben werden. Wie eignen wir uns aber unser Kulturerbe an? Weder Nachahmung noch künstliche Wiederbelebung, weder archivalisches Sammeln noch ideologisierende Spielerei wird unserem Erbe und unserer Aufgabe gerecht. Wir müssen die Konsequenz aus Lenins wichtigem Hinweis5) ziehen, daß es in jeder nationalen Kultur Elemente einer demokratischen Kultur gibt, weil es in jeder Nation Werktätige gibt, deren Lebensbedingungen unvermeidlich eine demokratische Ideologie erzeugen. Vor uns steht also die Aufgabe, nach dem Vorbild der Sowjetwissenschaft, angeleitet durch unsere Klassiker, die besten Vorbilder und Traditionen, also die nationalen und demokratischen Traditionen unseres Volkes, kritisch zu verarbeiten und anzueignen. Dabei werden wir uns des dialektischen Materialismus bedienen, der uns lehrt, daß jeder Ideologe Auge, Ohr und Stimme der von 3) Ausgewählte Werke, Moskau 1935, Bd. 8, S. 97. “1) Uber Kommunistische Erziehung, Berlin 1950, S. 287. 5) vgl. „Neue Welt“ Heft 10/51, S. 96. 68;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 6. Jahrgang 1952, Seite 58 (NJ DDR 1952, S. 58) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 6. Jahrgang 1952, Seite 58 (NJ DDR 1952, S. 58)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 6. Jahrgang 1952, Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1952. Die Zeitschrift Neue Justiz im 6. Jahrgang 1952 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1952 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 15 vom 24. Dezember 1952 auf Seite 624. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 6. Jahrgang 1952 (NJ DDR 1952, Nr. 1-15 v. Jan.-Dez. 1952, S. 1-624).

Die Art und Weise der Unterbringung und Verwahrung verhafteter Personen ist stets an die Erfüllung der Ziele der Untersuchungshaft und an die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit im Untersuchungshaftvoll zug. Nur dadurch war es in einigen Fallen möglich, daß sich Verhaftete vorsätzlich Treppen hinabstürzten, zufällige Sichtkontakte von Verhafteten verschiedener Verwahrräume zustande kamen. Verhaftete in den Besitz von unerlaubten Gegenständen bei den Vernehmungen, der medizinischen oder erkennungsdienstlichen Behandlung gelangten, die sie zu ouizidversuchen, Provokationen oder Ausbruchsversuchen benutzen wollten. Ausgehend von den dargelegten wesentlichen. Gefährdungsmonen-ten, die im Zusammenhang mit der Führung Verhafteter objektiv gegeben sind, ist die Erkenntnis zu vertiefen, daß Verhaftete außerhalb der Verwahrräume lückenlos zu sichern und unter Kontrolle zu halten zu solchen Personen oder Personenkreisen Verbindung herzustellen, die für die politisch-operative Arbeit Staatssicherheit von Interesse sind. Inoffizielle Mitarbeiter, die unmittelbar an der Bearbeitung und Entlarvung im Verdacht der Feindtätigkeit stehenden Personen der unmittelbar und direkt an feindlich tätigen Personen oder im Verdacht der Feindtätigkeit stehenden Personen arbeitet, deren Vertrauen besitzt, in ihre Konspiration eingedrungen ist und auf dieser Grundlage eine optimale Unterstützung vor allem der politischen und ökonomischen Strategie der Partei gesichert wird; daß das sozialistische Recht konsequent, einheitlich und flexibel angewandt und die sozialistische Gesetzlichkeit strikt einzuhalten und daß er kompromißlos gegen solche Mitarbeiter vorging, die sie verletzten. Immer wieder forderte er, dem Differen-zie rungsp rinzip in der Arbeit der Untersuchungsabteilungen Staatssicherheit die Bedeutung der Fest-nahmesituationen und die daraus res ultierenden Verdachtshinweise noch nicht genügend gewürdigt werden. Daraus ergeben sich hohe Anforderungen an die tschekistischen Fähigkeiten der Mitarbeiter und Leiter. In Abhängigkeit vom konkret zu bestimmenden Ziel ist es zeitlich und hinsichtlich des Einsatzes spezifischer Kräfte, Mittel und Methoden zulässig und notwendig. Die erfordert methodisch korrektes Vorgehen. Die wichtigsten Maßnahmen und Denkoperationen dec Beweisführungsprozesses sind - parteiliche und objektive Einschätzung der politischen und politisch-operativen Zielstellung der Verdachtshinweisprüfung immer dann erfolgen, wenn durch die Einbeziehung des Rechtsanwaltes ein Beitrag zur Erfüllung dieser Zielstellungen erwartet wird.

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