Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1952, Seite 578

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 6. Jahrgang 1952, Seite 578 (NJ DDR 1952, S. 578); ist es aber nicht getan. Es gilt vielmehr, bereits zu unserer Jugend ein Vertrauensverhältnis zu schaffen. Wenn wir auf diesem Gebiete ganze Arbeit leisten, werden wir vor allem zweierlei damit erreichen: zum ersten ein Absinken der Jugendkriminalität und auch der Kriminalität der Erwachsenen, und zweitens wird mancher der Jugendlichen zu der Erkenntnis kommen, daß das Amt eines Richters und Staatsanwalts ein sehr schönes und verantwortungsvolles ist. Er wird erkennen, daß die Justiz als Freund und Helfer mitten unter den Werktätigen steht. Mancher Jugendliche wird dann aus dieser Erkenntnis heraus den Entschluß fassen, selbst einmal diese Arbeit fortzusetzen, und so schaffen wir uns gleichzeitig die Grundlage für einen fortschrittlichen Nachwuchs. Ich möchte daher abschließend die Anregung geben, die Arbeit der Justizorgane in den Berufsschulen auf breiter Basis zu entwickeln und in regelmäßigem Erfahrungsaustausch die dabei gewonnenen Erkenntnisse zu sajnmeln und nutzbringend zu verwerten. Der Erfolg dürfte nicht nur für die Justiz von Bedeutung sein, sondern wird auch dem Wohle des ganzen Volkes dienen. Kurt G r ä f n e r , Weißwasser (OL.) Die Streitwertfestselzung in Ehesachen Die Ehesachen betreffen einen nichtvermögensrechtlichen Gegenstand. Infolgedessen beträgt ihr Streitwert regelmäßig 2000, DM (§ 11 Abs. 1 GKG). Früher war dieser Betrag gleichzeitig der Mindestbetrag des Streitwerts in Ehesachen. Durch die gemäß § 8 der VO vom 7. Mai 1949 erfolgte Änderung des § 11 GKG kann nunmehr nach Lage des Falles der Wert auf einen niedrigeren Betrag, mindestens jedoch auf 500, DM angenommen werden. Die Möglichkeit der Festsetzung eines höheren Betrages bis zu einer Million DM bestand bereits früher schon. Die Festsetzung des Streitwerts erfolgt gemäß § 18 GKG durch das Gericht. Geschieht dies nicht, so hat der Kostenberechner den von ihm anzunehmenden Wert der Gebührenberechnung zugrunde zu legen. Daß bei der Bewertung nicht nur die Wichtigkeit des Gegenstandes des Rechtsstreits, sondern auch die Vermögens- und Einkommensverhältnisse der Parteien zu berücksichtigen sind, ist allgemein anerkannt. Jedoch wird bisweilen hierbei recht schematisch verfahren. Bei vielen Gerichten hat sich die Übung herausgebildet, daß ohne Berücksichtigung eines etwa vorhandenen Vermögens das Monatseinkommen der Parteien zusammengerechnet und die mit 6 multiplizierte Summe als Streitwert festgesetzt wird. Dieses Verfahren führt häufig zu recht unbilligen Ergebnissen. In den meisten Fällen werden die Kosten der Scheidung einer Partei auferlegt. Ist dies der wirtschaftlich schwächere Teil, so wird ihm die Aufbringung der nach einem übertrieben hohen Wert berechneten Kosten äußerst schwer fallen, wenn nicht ganz unmöglich sein. Auch bei Kostenteilung wird das der Fall sein. Wenn es auch Wege gibt, die Zahlungspflicht hinsichtlich der Gerichtskosten zu beseitigen, so bleibt doch die Verpflichtung zur Zahlung der Anwaltskosten bestehen. In seiner Entscheidung über den Streitwert von Unterhaltsklagen vom 21. Mai 1952 (NJ 1952 S. 319) hat das Oberste Gericht der Deutschen Demokratischen Republik bei der Wertfestsetzung soziale Gründe berücksichtigt. Die gleichen Gründe müßten auch bei der Streitwertfestsetzung in Ehesachen maßgebend sein. Es sollte daher bei niedrigem Einkommen der Parteien von der Möglichkeit der Festsetzung eines Streitwerts unter dem Normalbetrag von 2000, DM Gebrauch gemacht werden, ein höherer Wert jedoch nur dann festgesetzt werden, wenn ganz besondere Umstände, z. B. ein außergewöhnliches Einkommen oder größeres Vermögen der zur Kostentragung verurteilten Partei, dies rechtfertigen. Bezirksrevisor Friedrich, Naumburg Nachrichten Das Kriminaltechnische Institut der Deutschen Volkspolizei Das auf Anordnung des Chefs der Deutschen Volkspolizei in Berlin errichtete „Kriminaltechnische Institut“ (KTI) hatte unlängst die Vertreter der demokratischen Presse zu einer ersten Besichtigung eingeladen. In einem einführenden Vortrag erläuterte VP-Inspekteur B o t h e Zweck und Aufgaben des KTI. Das Institut ist für die gesamte kriminaltechnische Arbeit der Deutschen Demokratischen Republik zuständig. Seine Arbeit soll der werktätigen Bevölkerung zeigen, daß alles getan wird, um den Aufbau de” Grundlagen des Sozialismus zu sichern und zu schützen. Zugleich aber stellt die Tätigkeit des KTI eine Warnung an alle feindlichen Elemente dar, indem es den Beweis dafür erbringt, daß die deutsche Volkspolizei unter Anwendung der neuesten Erkenntnisse der Naturwissenschaften und unter Einsatz der modernsten technischen Mittel eine intensive Verbrechensbekämpfung durchführt. Die kriminaltechnische Arbeit stützt sich auf die Tatsache, daß jeder Verbrecher am Tatort Spuren zurückläßt, die es zu finden, zu sichern und sichtbar zu machen gilt. Das KTI stellt dann die Ergebnisse seiner Untersuchungen dem Staatsanwalt und den Gerichten als objektives Beweismaterial zur Verfügung, das zusammen mit den subjektiven Beweisen (Geständnis, Zeugenaussagen usw.) den Schuldbeweis erbringt. Richtungweisend für Ausbildung und Tätigkeit der Mitarbeiter des Instituts sind die Erfahrungen und Lehren der sowjetischen Kriminalisten, die eine neue fortschrittliche Technik und Methode der Untersuchung geschaffen haben. Die Errichtung des zentralen Instituts in Berlin wurde durch die Verwaltungsreform in der Deutschen Demokratischen Republik bedingt, da die einzelnen Länderuntersuchungsstellen aufgelöst worden sind. Das Institut ist ausschließlich mit Geräten und Einrichtungen aus der Produktion unserer volkseigenen Industrie ausgestattet. Es genießt die großzügige Unterstützung aller zuständigen Dienststellen in bezug, auf Anschaffungen, Ausbauten und Personal. Von der vorbildlichen Ausgestaltung des KTI konnten sich die Besucher bei der anschließenden Besichtigung überzeugen. Alle Mitarbeiter des Instituts standen in ihrem jeweiligen Fachgebiet mit Erläuterungen und Auskünften auf die unzähligen interessierten Fragen bereitwilligst zur Verfügung. Soweit es möglich war, wurden die Apparate praktisch vorgeführt und auf diese Weise die vielfachen Möglichkeiten der Untersuchung sichtbar gemacht. Zu den Arbeitsgebieten des KTI gehören: Biologie und Bakteriologie (Untersuchungen von Blut, Pflanzen, Haaren, bakteriologische Untersuchungen); chemische Untersuchungen; ge-schoß- und waffentechnische Untersuchungen: Untersuchungen von Bränden und Expiosionen; Metallographie; Spektralanalyse; Fotografie (Schwarz-weiß-, Infrarot-, Ultraviolett- und Farbfotografie); Hand- und Maschinenschriftexpertisen; Daktyloskopie. Ferner findet eine vergleichende Untersuchung von Straftaten bekannter Täter mit der Arbeitsweise unbekannter Täter statt sowie der Vergleich von Meldungen vermißter Personen mit aufgefundenen unbekannten Toten. Alle Sammlungen von Fingerabdrücken sind jetzt ebenfalls im KTI zentralisiert, so daß auch auf diesem Gebiet schnellste Feststellungen möglich sind. Durch ein Informationsblatt werden sämtliche Volkspolizeidienststellen in der Deutschen Demokratischen Republik auf schnellstem Wege über alle wichtigen Fragen unterrichtet. Das Zusammenlaufen aller Meldungen im KTI gibt die Möglichkeit, warnende Hinweise auf Verbrechen zu geben, die vom Klassenfeind meist längere Zeit hindurch in derselben Art verübt werden, z. B. bei der Anwendung von Sprengstoffen, Säuren, Giften usw. In der abschließenden Diskussion wies VP-Inspekteur Rothe darauf hin, daß zur Zeit die Arbeit des Kriminaltechnischen Instituts von den Gerichten und Staatsanwaltschaften der Deutschen Demokratischen Republik noch nicht in genügendem Maße genutzt werde. Er gab der Hoffnung Ausdruck, daß die Zusammenarbeit mit diesen Stellen und auch mit den gerichtsmedizinischen Instituten der Universitäten eine recht enge und gute werden möge, um in gemeinsamem Wirken den Aufbau des Sozialismus in der Deutschen Demokratischen Republik zu schützen. k. C. Verordnung über die Volksbeisitzer in Ungarn Der Ministerrat der Ungarischen Volksrepublik hat eine Verordnung erlassen, nach der ab 1. Januar 1953 nicht nur die in Strafsachen, sondern auch die in Zivilprozessen verfahrenden Gerichtssenate in der Weise umorganisiert werden, daß an ihnen außer den Fachrichtern auch Volksbeisitzer teilnehmen. Die Volksbeisitzer werden gewählt. (Ungarisches Bulletin Nr. 129 vom 1. November 1952.) 578;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 6. Jahrgang 1952, Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1952. Die Zeitschrift Neue Justiz im 6. Jahrgang 1952 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1952 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 15 vom 24. Dezember 1952 auf Seite 624. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 6. Jahrgang 1952 (NJ DDR 1952, Nr. 1-15 v. Jan.-Dez. 1952, S. 1-624).

Der Leiter der Abteilung informiert seinerseits die beteiligten Organe über alle für das gerichtliche Verfahren bedeutsamen Vorkommnisse, Vahrnehmungen und Umstände im Zusammenhang mit den vorzuführenden Inhaftierten. Einschätzung der politischen und politisch-operativen Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit einzelner Diensteinheiten erfordert die noch bewußtere und konsequentere Integration der Aufgabenstellung der Linie in die Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlunqen Jugendlicher sowie spezifischer Verantwortungen der Linieig Untersuchung und deren Durchsetzung. Die rechtlichen Grundlagen der Tätigkeit der Linie Untersuchung behandelt, deren konsequente und zielstrebige Wahrnehmung wesentlich dazu beitragen muß, eine noch höhere Qualität der Arbeit bei der vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung jeglicher feindlich-negativer Tätigkeit, die unter Ausnutzung und Mißbrauch des grenzüberschreitenden Verkehrs organisiert und durchgeführt wird, der Unterstützung vielfältiger politisch-operativer. Auf gaben der operativen Linien und Diensteinheiten darauf, bereits im Stadium der operativen Bearbeitung mit den-Mitteln und Möglichkeiten der Untersuchungsarbeit daran mitzuwirken, die gegnerischen Pläne und Absichten zur Inspirierung und Organisierung feindlich-negativer Handlungen. Das spontan-anarchische Wirken des Imperialistischen Herrschaftssystems und seine Rolle für. das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Das Wirken der innerhalb der entwickelten sozialistischen Gesellschaft im besonderen ausdrückt. Da negative sich im Handeln zum Nachteil für die sozialistische Staats- und Gesellschaftsord-nung auswirken können, sind sie bei operativ bedeutsamen Personen rechtzeitig zu erkennen und zu verhüten zu verhindern, Ein erfolgreiches Verhüten liegt dann vor, wenn es gelingt, das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen das Umschlagen feindlich-negativer Einstellungen in feindlich-negative Handlungen rechtzeitig zu verhüten oder zu verhindern und schädliche Auswirkungen weitgehend gering zu halten; den Kampf gegen die politisch-ideologische Diversion des Gegners als eine der entscheidensten-Ursachen für das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen zu erreichen, stellen besondere Anforderungen an die allgemein soziale Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen als soziales Phänomen.

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