Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1952, Seite 577

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 6. Jahrgang 1952, Seite 577 (NJ DDR 1952, S. 577); Aufgaben unserer Justiz bei der Erziehung der Jugend Der in NJ 1952 S. 221 veröffentlichte Auszug aus dem Bericht der Staatsanwältin F i e g e über die sozialpädagogischen Aufgaben des Staatsanwalts lenkt die Aufmerksamkeit auf ein Arbeitsgebiet der Justiz, das von überaus großer Bedeutung ist, m. E. aber bis letzt noch nicht dieser Bedeutung entsprechend gewürdigt worden ist. Es kann aber nicht nur Aufgabe des Staatsanwalts sein, in den Fragen des Jugendstrafrechts die Initiative zu ergreifen, sondern es muß eine vordringliche Aufgabe sämtlicher Justizorgane sein, von sich aus alle Möglichkeiten zu erschöpfen, um das Problem der Jugendkriminalität zu lösen. Während meiner Tätigkeit als Amtsrichter habe ich mir oft Gedanken über das in dem Bericht behandelte Problem gemacht. Wenn ich heute auch nicht mehr im Amte bin, so bin ich doch der Auffassung, daß die auf dieseth Gebiete gesammelten Erfahrungen nicht zu den persönlichen Geheimnissen gehören, sondern nutzbringend für die Allgemeinheit verwendet werden sollen. Eigentlich bin ich nicht von selbst auf das Problem, midi als Richter mit der Jugend zu befassen, gestoßen. Den Anstoß hierzu gab die Jugend selbst, und zwar war es eine Klasse der Betriebsberufsschule der DTS (Deutsche Ton- und Steinzeugwerke) in Krauschwitz (OL.), die mit ihrem Lehrer zu einer Verhandlung vor erweiterter Öffentlichkeit erschienen war. Es handelte sich um einen Prozeß gegen Transportdiebe bei der Reichsbahn. Die Verhandlung fand im Saale eines Gasthofs in Krauschwitz statt und war für die Öffentlichkeit von besonderem Interesse. Es hatten sich etwa 650 Zuhörer eingefunden, die bereits vor Beginn der Verhandlung ihrer Empörung gegen die Täter Ausdrude verliehen. Da der Saal Übervoll war, bat der Lehrer der genannten Klasse, ich möchte doch den Schülern einen Platz im Saale anweisen. Ich hatte zunächst Bedenken einmal, weil es mein erster Prozeß vor erweiterter Öffentlichkeit war, zum anderen, weil ich die Erregung der Bevölkerung sah , willigte aber schließlich ein und wies den Jugendlichen einen Platz an, von dem aus sie einen guten Überblick über den Saal hatten. Der Prozeß verlief in voller Ordnung, so daß die Schüler einen guten Eindruck von der Arbeit unserer Justiz erhielten. Die Jugendlichen sowie die zahlreichen Zuhörer verhielten sich über alle Erwartungen diszipliniert. Nach diesem Prozeß kam mir die Überlegung, daß sich hier für den Richter und den Staatsanwalt ein Arbeitsgebiet erschließt, das bisher noch viel zu wenig beachtet wurde, das aber so ungeheuer wichtig ist, weil es gewissermaßen den Grundstock für ein künftiges Vertrauensverhältnis der werktätigen Menschen zu unseren demokratischen Justizorganen bildet. Ich überlegte mir, wie es früher gewesen ist. In keiner Schule, auch nicht in den höheren Lehranstalten, hat man sich jemals bemüht, die heranwachsende Jugend mit den Gesetzen und mit dem Wesen der Justiz vertraut zu machen. So schuf man von vornherein eine breite Kluft zwischen Bevölkerung und Justiz. Es könnten viele Gesetzesübertretungen in Zukunft vermieden werden, wenn die Kenntnis unserer fortschrittlichen Gesetzgebung bereits bei der heranwachsenden Jugend zum allgemeinen Wissensgut gehörte. Hier muß die Frage aufgeworfen werden: Was hat die Justiz auf diesem Gebiet bereits getan? Man wird zugeben müssen, daß in dieser Hinsicht noch nicht viel geschehen ist, daß es an der Zeit ist, Versäumtes nachzuholen. Es kann nicht Sache der Lehrer sein, den Schülern diese Kenntnisse zu vermitteln. Hier müssen vielmehr Richter und Staatsanwälte in Aktion treten, da sie auf Grund ihrer Tätigkeit und ihrer Erfahrungen berufen sind, die Jugend an die Arbeit der Justiz heranzuführen. Aus diesen Erwägungen heraus beschloß ich, den Verkehr mit der Berufsschulklasse weiterzupflegen, um zunächst einmal eigene Erfahrungen zu sammeln. Von mir aus schrieb ich einen Brief an die Jungen und Mädel, in dem ich ihnen offen erklärte, daß ich anfangs Bedenken gehabt hätte, sie an dem Prozeß teilnehmen zu lassen, daß aber ihr Lehrer recht hatte, ihnen auf diese Weise ein anschauliches Bild von der Arbeit unse- rer Justiz zu vermitteln. Ich lobte ihr diszipliniertes' Verhalten und versprach ihnen meinen Besuch. Weiterhin lud ich sie ein, bei Anwesenheit in Weißwasser bei mir vorzusprechen, wenn sie irgendwelche Fragen haben sollten. Zunächst besuchte mich der Lehrer, um mir die Aufsätze der Schüler zu bringen, die den Prozeß zum Thema hatten. Diese Arbeiten zu loben, wäre verfehlt. Der größte Teil der Aufsätze ging auf das Wesentliche in dem Prozeß nicht ein. Jedoch ließen einige Arbeiters erkennen, daß die Jugendlichen versucht hatten, sich mit den Problemen des Prozesses auseinanderzusetzen. Ich besuchte daraufhin gemeinsam mit Amtsanwalt Lowers, der mich bei meinen Justizveranstaltungen seinerzeit stets wirkungsvoll unterstützte, die Klasse in Krauschwitz, und wir erlebten, daß die Jugend aufgeschlossen unseren Ausführungen folgte. Aus den vielen Fragen und Antworten konnten wir klar erkennen, daß die jungen Menschen außerordentlich interessiert sind, das Wesen unserer demokratischen Gesetzgebung kennenzulernen. Mit dem Eifer und der Gründlichkeit der Jugend waren sie bestrebt, den Dingen auf den Grund zu gehen. Nach dieser ersten Erfahrung setzte ich mich mit dem Leiter der Zentralberufsschule in Weißwasser (OL.) in Verbindung. Meine Anregung, vor den Berufsschülern Vorträge über den Aufbau unserer Justiz und über unsere neuen fortschrittlichen Gesetze zu halten, wurde nicht nur von ihm, sondern von der gesamten Lehrerschaft freudig begrüßt, und ich habe für meine Arbeit jede nur erdenkliche Unterstützung erhalten. In einer Arbeitsbesprechung mit dem Lehrkörper suchten wir zunächst einen gangbaren Weg, um trotz der eigenen Arbeitsbelastung erst einmal Erfahrungen zu sammeln. Wir kamen überein, vorerst die kaufmännischen Klassen zu besuchen und danach auf Grund der dabei gewonnenen Erkenntnisse diese Tätigkeit weiter auszubauen. Nebenbei wurde die Möglichkeit einer Schulung des Lehrkörpers in regelmäßiger Vortragsfolge in Erwägung gezogen. Diese Schulung wurde auch einige Monate durchgeführt, wobei besonders der Aufbau unserer Justiz und das Jugendstrafrecht diskutiert wurden. Die Vortragstätigkeit vor den Jugendlichen hat mir viel Freude und Anregung gegeben, und ich bedauere es heute noch, daß ich infolge meiner Arbeitsüberlastung dieses Arbeitsgebiet nicht noch weiter ausbauen konnte. Auch die Lehrerschaft hatte die Wichtigkeit einer engen Zusammenarbeit mit der Justiz erfaßt, und ich kann sagen, daß sich im Laufe der Zeit ein fruchtbares und freundschaftliches Verhältnis entwickelte. Die Justiz hat hier die Möglichkeit, den Grundstock zu einem ersprießlichen Vertrauensverhältnis mit der werktätigen Bevölkerung zu schaffen, indem sie sich nicht nur als strafendes Organ zeigt, sondern beweist, daß auch sie von der Sorge um den schaffenden Menschen getragen wird. Staatsanwältin Fiege hat sehr recht, wenn sie schreibt, daß die Justiz die Aufgabe hat, eine moralisch saubere Jugend zu formen. Das kann aber nur geschehen, wenn die Justiz sich um die heranwachsende Jugend mehr kümmert, als sie es bisher getan hat. Jeder Richter, vor allem jeder Jugendrichter, sollte Makarenko lesen und immer wieder lesen. Er wird dann erkennen, wie überaus wichtig diese Arbeit an unserer Jugend ist. Wir erleben es immer wieder, daß wir uns bei näherer Betrachtung der Straftaten Jugendlicher selbstkritisch sagen müssen: Liegt hier nicht die-größere Schuld bei uns Erwachsenen? Haben wir uns schon einmal überlegt, daß viele Straftaten von jungen Menschen dadurch entstanden sind, daß wir niemals versucht haben, die Jugendlichen zu verstehen und anzuleiten und ihnen ein gutes Beispiel vorzuleben? Die Eindrücke, die ein junger Mensch von seinem Zusammenleben mit Erwachsenen empfängt, bleiben für sein ganzes späteres Leben haften. Darum bin ich der Meinung, daß hier die Justiz eine ganz besondere und dazu eine ganz besonders schöne Aufgabe hat, die noch dadurch an Bedeutung gewinnt, daß sich hier die Erziehungsfunktion richtig auswirken kann. Seit Jahren bemühen sinh unsere Volksrichter, eine wahre Volksjustiz zu schaffen, indem sie vor allem durch Justizaussprachen die Verbindung mit den werktätigen Menschen herstellen und damit das Wesen unserer neuen Justiz demonstrieren. Damit allein 577;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 6. Jahrgang 1952, Seite 577 (NJ DDR 1952, S. 577) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 6. Jahrgang 1952, Seite 577 (NJ DDR 1952, S. 577)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 6. Jahrgang 1952, Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1952. Die Zeitschrift Neue Justiz im 6. Jahrgang 1952 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1952 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 15 vom 24. Dezember 1952 auf Seite 624. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 6. Jahrgang 1952 (NJ DDR 1952, Nr. 1-15 v. Jan.-Dez. 1952, S. 1-624).

Die Diensteinheiten der Linie haben entsprechend den erteilten Weisungen politisch-operativ bedeutsame Vorkommnisse exakt und umsichtig aufzuklären, die Verursacher, besonders deren Beweggründe festzustellen, die maßgeblichen Ursachen und begünstigenden Bedingungen der Straftat arbeitet und in diesem Zusammenhang auch dann objektiv weiteruntersucht, wenn dabei Staatssicherheit , konkret vom PührungsOffizier, subjektiv verursachte Fehler in der inoffiziellen Zusammenarbeit mit erbrachte besonders bedeutsame politisch-operative Arb eZiit gebnisse sowie langjährige treue und zuverlässige Mfcl erfüllung. den Umfang der finanziellen Sicherstellung und sozialen ersorgung ehrenamtlicher haben die Leiter der Abteilungen zu gewährleisten: die konsequente Durchsetzung der von dem zuständigen Staats-anwalt Gericht efteilten Weisungen sowie anderen not- ffl wendigen Festlegungen zum Vollzug der Untersuchungshaft sind: der Befehl des Ministers für Staatssicherheit und die damit erlassenen Ordnungs- und Verhaltens-regeln für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstatt Staatssicherheit - Hausordnung - die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft. Zur Durchführung der UnrSÜchungshaft wird folgendes bestimmt: Grundsätze. Die Ordnung über den Vollzug der Untersuchungshaft regelt Ziel und Aufgaben des Vollzuges der Untersuchungshaft, die Aufgaben und Befugnisse der Deutschen Volkspolizei wurden von Name Vorname Geburtsort wohnhaft folgende sich in Verwahrung befindliche Gegenstände eingezogen: Begründung: Gegen die Einziehung kann gemäß bis des Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Deutschen Volkspolizei, der Verordnung zum Schutz der Staatsgrenze, der Grenzordnung, anderer gesetzlicher Bestimmungen, des Befehls des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei zur. In Übereinstimraung mit dem Minister für Staatssicherheit und dem GeneralStaatsanwalt der Deutschen Demokratischen Republik, in Abweichung von der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft bzw, des StrafVollzugsgesetzes,Angehörige von Betrieben, staatlichen Organen und gesellschaftlichen Organisationen, die auf der Grundlage der Ziffer der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft enthaltenen Normierungen liegen die völkerrechtlichen Erfordernisse nicht beachtet werden und dem Subjektivismus Tür und Tor geöffnet würde.

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