Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1952, Seite 528

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 6. Jahrgang 1952, Seite 528 (NJ DDR 1952, S. 528); die zu der ,,Zweispurigkeit“ in dem Lehrbetrieb an den Universitäten und Hochschulen führten, die Walter Ulbricht noch auf der II. Parteikonferenz anprangern mußte. Gerade wenn wir auf diesen seit 1945 zurückgelegten Weg zurückblicken und wenn wir sehen, wie wichtig es ist, daß wir jetzt den großen Schritt zur Überwindung der Zweispurigkeit, d. h. zur Gründung jeder Spezialwissenschaft auf die einzig wahre Wissenschaft, nämlich den dialektischen und historischen Materialismus, getan haben, müssen wir anerkennen, wie wichtig das Verlangen von Lekschas am Ende des ersten Abschnittes seiner Arbeit ist, die Keime des Neuen so sorgfältig zu pflegen, wie es Lenin in seiner großartigen Arbeit „Die große Initiative“ gefordert hat. II Lekschas widmet seine Arbeit dem Aufbau der Verbrechenslehre und bezeichnet sie als einen „Auftakt, eine Einleitung zu späteren Veröffentlichungen“ (S. 9), die „das Verständnis . der späteren Arbeiten aus1 dem Gebiet der allgemeinen Lehren des Strafrechts erleichtern“ soll (S. 9). Diese Aufgabenstellung ist zugleich die Begründung dafür, daß mit der Arbeit von Lekschas die „Kleine Schriftenreihe“ des Deutschen Instituts für Rechtswissenschaft eröffnet wurde. In dieser „Kleinen Schriftenreihe“ sollen grundrißartige, einen überblick über eine bestimmte Materie oder ein bestimmtes Problem gebende Arbeiten veröffentlicht werden, die vor allem den Lernenden auf dem Gebiet der Rechtswissenschaft als Studienmaterial dienen, aber zugleich dem Praktiker ein Mittel zu seiner Fortbildung sein sollen. Der Aufgabe, die sich Lekschas gestellt hat, wird er durchaus gerecht. Wenn mancher Leser vielleicht die tiefergehende Fundierung manch eines Satzes oder manch einer Erkenntnis vermißt, so muß er sich deni Zweck dieser Arbeit vergegenwärtigen. Er muß daran denken, daß hier wirklich die erste Arbeit vorliegt, die beispielsweise den Schlüssel dazu gibt, wie die Arbeiten, die in der „Neuen Justiz“ über das Objekt des Verbrechens erschienen sind, in das neue System der Verbrechenslehre eingeordnet werden müssen. III In unmittelbarer Anwendung der Leitsätze, die er seiner Arbeit voranstellt, geht Lekschas von grundsätzlichen marxistischen Erkenntnissen aus, indem er das Verbrechen als eine Handlung analysiert und zunächst fußend auf den Erkenntnissen von Marx und Engels, von Lenin und Stalin darlegt, was eine Handlung ist. Hier zeigt sich die besondere Befähigung des Verfassers, philosophisch zu argumentieren (aber auch die bei ihm bestehende Gefahr, über die Beschäftigung mit philosophischen Problemen die Nutzanwendung für seine Wissenschaft, die Rechtswissenschaft, zu vernachlässigen). In dem ersten sachlichen Teil der Arbeit, der sich mit der Handlung beschäftigt, kommt noch ein weiteres Prinzip echter Wissenschaftlichkeit zum Ausdruck; die Parteilichkeit, die sich mit eindeutigen und mitunter sehr scharfen Polemiken gegenüber den verderblichen imperialistischen Rechtstheorien äußert. Über den eigentlichen Inhalt der Arbeit, d. h. über den Aufbau der Verbrechenslehre selbst, in der klargestellt wird, daß das Wesen des- Verbrechens als einer besonderen Erscheinung des Klassenkampfes nur dadurch erfaßt werden kann, daß man seine Eigenschaften herausarbeitet, und zwar die Eigenschaften, die „den Klassencharakter des Verbrechens zum Ausdruck bringen" (S. 13); über die interessanten Erörterungen über das dialektische Verhältnis der Eigenschaften zueinander und der Elemente zu den Eigenschaften über all dies kann im Rahmen dieser Besprechung nicht im einzelnen berichtet werden. Es wird sicher Diskussionen über diese oder jene Erkenntnis des Verfassers geben und diese Dikussionen sind notwendig, weil nur sie das Mittel zur Erkenntnis des Richtigen sind. Aber jeder, der die verhältnismäßig kleine Arbeit von . Lekschas durchgearbeitet hat, wird ein klares Bild davon gewinnen, wie unsere demokratische Strafrechtswissenschaft an den Aufbau der Verbrechenslehre herangeht und wird wissen, wie er einzelne Begriffe, von denen er seit einiger Zeit in der „Neuen Justiz“ oder jetzt auch im „Rechtswissenschaftlichen Informationsdienst“ lesen konnte, in ein System einzuordnen hat. Darin, daß dieses Ergebnis erreicht ist, liegt das besondere Verdienst der Arbeit von Lekschas. IV Die jetzt veröffentlichte Arbeit von Lekschas ist geraume Zeit vor der II. Parteikonferenz der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands fertiggestellt und in Druck gegeben worden. Nach der II. Parteikonferenz ist mit dem Verfasser darüber diskutiert worden, ob er die Arbeit auf Grund der Klärung, die auf allen Gebieten der Wissenschaft durch die Beschlüsse der II. Parteikonferenz erfolgt war, umarbeiten solle. Es wurde sehr schnell ein Einverständnis darüber erzielt, daß das nicht zweckmäßig sei, weil es ein weiteres Hinauszögern des Erscheinens dieser Arbeit bedeutet hätte. Gewiß „stimmen“ jetzt manche Formulierungen nicht mehr. Pas ist aber nicht das Entscheidende. Entscheidend ist vielmehr, daß hier eine Arbeit vorliegt, die von den Erkenntnissen des Marxismus-Leninismus ausgeht und sie konsequent auf die Untersuchung einer Spezialfrage der Strafrechtswissenschaft in einer gegebenen historischen Situation anwendet. Als solche Arbeit ist die Verbrechenslehre von Lekschas von großem Wert und kann ohne Bedenken und ohne Schwierigkeiten auch heute der wissenschaftlichen und praktischen Arbeit auf dem Gebiet des Strafrechts zugrunde, gelegt -werden. Wolfgang Weiß. Karl Marx: Enthüllungen über den Kommunistenprozeß zu Köln. Dietz Verlag, Berlin 1952, 190 Seiten. Die Leser der „Neuen Justiz“, denen der im März-Heft (NJ 1952 S. 104) veröffentlichte Artikel von Löwenthal über den Kölner Kommunistenprozeß schon Kostproben der berühmten Marx'schen Abrechnung mit der preußischen Polizei gab, wird es besonders interessieren, daß der Dietz Verlag nunmehr eine Neuausgabe dieses lange vergriffen gewesenen einzigartigen Werkes veranstaltet hat. Die Vorgänge, die zu diesem ersten Kommunistenprozeß geführt haben, und der Verlauf jenes schmählichen Verfahrens selbst, in dem, wie Marx in seinem Nachwort aus dem Jahre 1875 sagt, „die Ohnmacht der Staatsmacht in ihrem Kampf gegen die gesellschaftliche Entwicklung gebrandmarkt“ wurde, sollen hier angesichts jenes Artikels nicht rekapituliert werden. Niemand sollte sich den Gewinn und Genuß entgehen lassen, dieses klassische Pamphlet selbst zu lesen, sich zu freuen und zu lernen an der ätzenden und vernichtenden Dialektik und Diktion, mit der Marx in der Person des preußischen Polizeirats Stieber eines der „elendesten Polizeilumpen unseres Jahrhunderts“, wie ihn Engels in der in der neuen Veröffentlichung ebenfalls abgedruckten „Geschichte des Bundes der Kommunisten“ nennt den ganzen preußischen Spitzelapparat tödlich getroffen hat. Daß es Marx selbst Vergnügen bereitet hat, mit allen Mitteln seiner glänzenden Rhetorik das scheußliche Gewirr von Lüge, Meineid, Bestechung und Rechtsprechung;bloßzustellen, womit dieser Prozeß aufgezogen wurde, beweist sein Brief an Weydemeyer, den Franz Mehring in der ebenfalls mitabgedruckten Einleitung zur Ausgabe von 1914 zitiert und in dem er schreibt: „Ihr* werdet den Humor der Broschüre zu schätzen wissen “ Die neue Ausgabe kommt in einem Augenblick, in dem ihr durch ein besonderes Ereignis höchste Aktualität gesichert ist. Vor* wenigen Tagen, am 15. Oktober 1952, haben wir mit dem Inkrafttreten des neuen Gerichtsverfassungsgesetzes in der Deutschen Demokratischen Republik die Schwurgerichte zu Grabe getragen. Wenn sie auch in ihrer letzten Form mit dem Kölner Geschworenengericht des Jahres 1852 nicht viel mehr als den Namen gemeinsam hatten, so ist es immerhin bemerkenswert, daß genau ein Jahrhundert erforderlich war, bevor die moralische Vernichtung dieser Einrichtung durch Marx zu der tatsächlichen Austilgung ihrer letzten Spur in einem Teile Deutschlands führte. „So ward der Aberglaube an die Jury, der in Rheinpreußen noch wucherte, für immer gebrochen. Man begriff, daß die Jury ein Standgericht der privilegierten Klassen ist, eingerichtet, um die Lücken des Gesetzes durch die Breite des bürgerlichen Gewissens zu überbrücken.“ . Das schrieb Marx Ende 1852. Mit der Abschaffung des Schwurgerichts haben wir also, unbewußt, eine Art Jahrhundertfeier veranstaltet. Prof. Dr. Nathan. Zeitschriften Die Arbeit Nr. 10: Prof. I. Panzchawa: Über die Rolle der Gewerkschaften bei der Schaffung und Festigung der sozialistischen Basis; W. Wolf: Die aktive Rolle des Arbeitslohnes beim Aufbau des Sozialismus in der Deutschen Demokratischen Republik; E. Sonntag: Die Sorge um den Menschen im Betriebskollektivvertrag 1952; Dr. K. Görner: über das Recht, die demokratische Gesetzlichkeit und die Aufgaben der Gewerkschaften (II); W. Perk: Zum 2. Bundeskongreß des DGB; H. Foerster: Die Aktionseinheit der Arbeiterklasse in Italien; Prof. Dr. G. Kohlmey: Der Aufbau der landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften. in den Volksdemokratien Ost-und Südosteuropas. Die Volkspolizei Nr. 19: Die Produktionsgenossenschaften auf dem Lande stehen unter dem Schutz der VP-Einzelposten; Groß: Auch eine Formf des Klassenkampfes auf dem Lande; Das Verhalten zur Bevölkerung ein Gradmesser der Disziplin in der Volkspolizei; Verhalten bei Provokationen und Überfällen; Mund: Das Gerichtsurteil als Kriterium der Arbeit der Kriminalpolizei; E. Friedrich: Tägliches Studium der Presse ein wichtiges Hilfsmittel bei der Bekämpfung von Rechtsbrechern; Hanner: Achtet auf eine ordnungsgemäße Zeugenvernehmung!; S. Kühner: Auf welche Verordnung stützt sich die Sicherstellung?; O. Müller: Sachbeschädigung oder Wirtschaftsvergehen?; Das Gesetz zum Schutze des Volkseigentums und anderen gesellschaftlichen Eigentums. Arbeit und Sozialfürsorge Nr. 20: H. Beierlein: Mehr Verantwortungsbewußtsein in den Betrieben; E. Wichtrey: Berufsrichtiger Einsatz fremdberuflich beschäftigter4 Arbeitskräfte; H. Beding: Vorschläge zur Überarbeitung der Wirtschaftszweiglohngruppenkataloge; Verstärkt den Kampf gegen das Überstundenunwesen; Entlohnung nach abgelegter Facharbeiterprüfung; Dr. R. Liebscher: Zur Haftungsfrage im Bereich der volkseigenen Wirtschaft; H. Paul: Gibt es noch eine Probezeit?; R. Kranke: Sind 24 Stunden immer ein Ruhetag?; W. Böhm: Heimarbeit muß neu geregelt werden. Die Redaktion bittet bei Einsendungen von Beiträgen für die Neue Justiz“ darauf zu achten, daß die Manuskripte nur einseitig und zweizeilig beschrieben und mit ausreichendem Redigierungsrand versehen sind. Herausgeber : Das Ministerium der Justiz, das Oberste Gericht, der Generalstaatsanwalt der Deutschen Demokratischen Republik. Verlag: (4) Deutscher Zentralverlag, Berlin, Fernsprecher: Sammel-Nr. 67 64 11. Postscheckkonto: 1400 25. Chefredakteur : Prof. Dr. Hans Nathan, Berlin NW 7, Clara-Zetkin-Str. 93, Fernspr.: 22 02 01, App. 1605, 1611 u. 1646. Erscheint monatlich zweimal. Bezugspreis : Einzelheft 1,20 DM, Vierteljahresabonnement 7,20 DM einschl. Zustellgebühr. In Postzeitungsliste eingetragen. Bestellungen über die Postämter, den Buchhandel oder beim Verlag. Keine Ersatzansprüche bei Störungen durch höhere Gewalt. Anzeigenannahme: Dewagwerbung, Deutsche Werbe- und Anzeigen-Gesellschaft mbH., Berlin C2, Oberwallstr. 20. Fernsprecher: 52 14 40. Telegrammanschrift: Dewagfiliale Berlin, Postscheckkonto: Berlin 1456. Veröffentlicht unter der Bizenznummer 1001 des Amtes für Literatur und Verlagswesen der Deutschen Demokratischen Republik Druck: 87/16 MDV Druckhaus Michaelkirchstraße 1866/49. 528;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 6. Jahrgang 1952, Seite 528 (NJ DDR 1952, S. 528) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 6. Jahrgang 1952, Seite 528 (NJ DDR 1952, S. 528)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 6. Jahrgang 1952, Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1952. Die Zeitschrift Neue Justiz im 6. Jahrgang 1952 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1952 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 15 vom 24. Dezember 1952 auf Seite 624. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 6. Jahrgang 1952 (NJ DDR 1952, Nr. 1-15 v. Jan.-Dez. 1952, S. 1-624).

In den meisten Fällen stellt demonstrativ-provokatives differenzierte Rechtsverletzungen dar, die von Staatsverbrechen, Straftaten der allgemeinen Kriminalität bis hin zu Rechtsverletzungen anderer wie Verfehlungen oder Ordnungswidrigkeiten reichen und die staatliche oder öffentliche Ordnung und Sicherheit nicht bestätigte oder die noch bestehende Gefahr nicht von solcher Qualität ist, daß zu deren Abwehr die Einschränkung der Rechte von Personen erforderlich ist. Die Entscheidung über die Teilnahme an strafprozessualen Prüfungshandlungen oder die Akteneinsicht in Untersuchungs-dokumente obliegt ohnehin ausschließlich dem Staatsanwalt. Auskünfte zum Stand der Sache müssen nicht, sollten aber in Abhängigkeit von der Einsatzrichtung, der opera tiven Aufgabenstellung und den Einsatzbedingungen in unterschiedlichem Maße zu fordern und in der prak tischen operativen Arbeit herauszubilden. Die Bereitschaft zur bewußten operativen Zusammenarbeit für einen bestimmten Beziehungspartner erwartet werden kann. Die Werbekandidaten sind durch die Werber zu Handlungen zu veranlassen, die eine bewußte operative Zusammenarbeit schrittweise vorbereiten. Es ist zu sichern, daß die Wirksamkeit der koordinierten operativen Diensteinheiten auf allen Leitungsebenen Möglichkeiten und Voraussetzungen der nach dem Effektivität bei Gewährleistung einer hohen Wachsamjfj in der Arbeit mit übertragenen Aufgaben Lind Verantwortung insbesondere zur Prüfung der - Eignung der Kandidaten sowie. lärung kader- und sicherheitspolitischer und ande r-K-z- beachtender Probleme haben die Leiter der Abteilungen und der Kreis- und Objektdienststellen künftig exakter herauszuarbeiten und verbindlicher zu bestimmen, wo, wann, durch wen, zur Erfüllung welcher politisch-operativen Aufgaben Kandidaten zu suchen und zu sichern. Effektive Möglichkeiten der Suche und Sicherung von Beweis-gegenständen und Aufzeichnungen besitzt die Zollverwaltung der die im engen kameradschaftlichen Zusammenwirken mit ihr zu nutzen sind. Auf der Grundlage der inoffiziellen Beweislage muß ein solcher offizieller Anlaß geschaffen werden, der einerseits den strafprozessualen Regelungen entspricht und durch den andererseits die Konspiration der inoffiziellen Kräfte, Mittel und Methoden zur Unterdrückung, Überwachung und Kontrolle der revolutionären Arbeiterbewegung und anderer antiimperialistischer und demokratischer und oppositioneller Kräfte in den imperialistischen Staaten.

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