Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1952, Seite 517

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 6. Jahrgang 1952, Seite 517 (NJ DDR 1952, S. 517); eine fortschrittliche demokratische Entwicklung als hemmend erwiesen haben. Die von der Volkskammer beschlossenen neuen Gesetze sind Ausdruck des Willens der Werktätigen und spiegeln die revolutionäre Umwälzung wider, die sich in der Deutschen Demokratischen Republik vollzogen hat. Die auf der 11. Arbeitstagung des Ministeriums der Justiz der Deutschen Demokratischen Republik versammelten leitenden Funktionäre der Justiz begrüßen die neuen Gesetze und sehen in ihnen ein entscheidendes Instrument zur Sicherung und Festigung der volksdemokratischen Ordnung. Der Aufbau des Sozialismus in der Deutschen Demokratischen Republik vollzieht sich unter den Bedingungen des verschärften Klassenkampfes. Die Richter unserer Republik sind sich der großen Bedeutung der neuen Gesetze für den Kampf um die Sicherung unserer volksdemokratischen Ordnung gegen Feinde unseres Aufbaus und für die Sicherung unserer demokratischen Gesetzlichkeit vollauf bewußt. In vollem Widerspruch zu unserem konsequenten Demokratismus, der in den neuen Gesetzen verwirklicht ist, steht die Rechtsentwicklung in Westdeutschland. Sie ist gekennzeichnet durch die fortschreitende Auflösung der formalen bürgerlichen Gesetzlichkeit und durch die Mißachtung der Rechte und Freiheiten der Bürger. Die Auflösung der formalen bürgerlichen Gesetzlichkeit ist die Folge der Politik der Remilitarisierung und Vorbereitung eines neuen Krieges durch die Adenauer-Regierung im Aufträge des USA-Imperialismus. Der Aufbau des Sozialismus in der Deutschen Demokratischen Republik, die Schaffung sozialistischer Gesetze und die konsequente Anwendung dieser Gesetze wird allen Patrioten Westdeutschlands neue Kraft in ihrem Widerstand gegen die Auflösung der formalen bürgerlichen Gesetzlichkeit, in ihrem Kampf um die Einheit Deutschlands geben. Wir sehen in den neuen sozialistischen Gesetzen eine wichtige Waffe im Kampf um die Schaffung und Sicherung unserer volksdemokratischen Ordnung. Sie ist die entscheidende Basis für den erfolgreichen Kampf des deutschen Volkes um die Lösung seiner Lebensfragen. Deshalb verpflichten sich die auf der 11. Arbeitstagung des Ministeriums der Justiz der Deutschen Demokratischen Republik versammelten leitenden Funktionäre der demokratischen Justiz, die Gesetze gründlich zu studieren und sie konsequent anzuwenden, um den Willen der Werktätigen zu verwirklichen. Wir verpflichten uns, den werktätigen Menschen die neuen Gesetze so verständlich zu machen, daß sie die eigene Verantwortung für die Verwirklichung der Gesetze erkennen. Wir verpflichten uns, die Kritik der Werktätigen an der Arbeit der Gerichte ernsthaft zu beachten! Wir verpflichten uns, die Bevölkerung zur Achtung der demokratischen Gesetzlichkeit zu erziehen! Wir verpflichten uns, nicht neutral, sondern in bewußter Parteilichkeit für unseren Staat seine Feinde entsprechend den Bestimmungen unserer neuen Gesetze zu bestrafen! Wir verpflichten uns, unsere demokratische Ordnung zu festigen und zu schützen. Unsere ganze Kraft und Arbeit dem Aufbau des Sozialismus! Unsere ganze Kraft und Arbeit der Wiederherstellung der Einheit unseres Vaterlandes! Unsere ganze Kraft und Arbeit der Sicherung des Friedens! Die Ausgliederung der Freiwilligen Gerichtsbarkeit und die Errichtung des Staatlichen Notariats Von Dr. Werner Ar tzt, Hauptabteilungsleiter im Ministerium der Justiz I Das neue Gerichtsverfassungsgesetz hat eine für das Justizwesen bedeutsame Regelung getroffen: es hat die Gerichte von jeder Tätigkeit auf dem Gebiet der Freiwilligen Gerichtsbarkeit befreit und damit eine richterliche Funktion aufgehoben, die einen privilegierten Schutz von Privatrechten zum Inhalt hatte. Um die grundsätzliche Bedeutung dieses Ereignisses voll würdigen zu können, muß man vom Klasseninhalt der Freiwilligen Gerichtsbarkeit ausgehen. Die Freiwillige Gerichtsbarkeit hatte sich in Deutschland während der kapitalistischen Gesellschaftsordnung in Verbindung mit der Zivilgesetzgebung herausgebildet. Die Ursache für ihr Entstehen ist darin zu erblicken, daß die in der Verwaltung übliche Entscheidung nach freiem Ermessen den Anforderungen nicht gerecht wurde, die die Bürger an den Schutz ihrer Vermögensrechte stellten. Bei diesen Rechten kam es aber gerade darauf an, die bürgerliche Gesetzlichkeit voll zu garantieren. Dies konnte nur durch die Übertragung der Entscheidung auf den Richter erreicht werden, denn nur bei den Gerichten war eine rechtsprechungsähnliche Behandlung mit formalem Beschwerderecht gesichert. Auch soweit die Funktionen der Freiwilligen Gerichtsbarkeit auf andere Stellen übertragen wurden, wie beispielsweise auf die Notare, das Patentamt usw., sind dadurch die Rechtsgarantien erweitert worden. Diese Art der Sicherung ist nicht erst in der bürgerlichen Gesellschaft entwickelt worden, sondern beginnt gleichzeitig mit der Ausbildung von Privatrechten überhaupt. Bereits im römischen Recht findet man einen Weg, um dem Richter Funktionen der Freiwilligen Gerichtsbarkeit zu übertragen. Hier werden die Eigentumsübertragung, die Entlassung der Sklaven und die Freilassung der Hauskinder in einen Scheinprozeß gekleidet, der vor dem Magistrat durchgeführt wird. Die Institutionen des Marcian sprechen bereits von der „iurisdictio voluntaria“, von der Freiwilligen Gerichtsbarkeit. Hier wurde also schon der Begriff geprägt, der dann im Wege der Rezeption zur Zeit der erneuten Ausbildung der Privatrechte übernommen worden ist. Auf deutschem Boden waren es im Zeitalter des Feudalismus die Städte mit ihren „freien“ Bürgern, ihren Kaufleuten und Handwerkern, ihren regelmäßigen Märkten, die zur Herausbildung eines privaten Besitzes an Grund und Boden führten, so daß Aufzeichnungen hierüber notwendig wurden. Es entwickelten sich die Rechtsbücher (Stadt- und Schreinsbücher), in denen Erwerb und Verlust des Eigentums auigezeichnet wurden und die auch bald öffentlichen Glauben genossen. Weitere Erfordernisse zur Entwicklung der Freiwilligen Gerichtsbarkeit zeigen sich in Deutschland besonders mit der Entwicklung des Kapitalismus Ende des 18. Jahrhunderts. Im Jahre 1780 wurde die Preußische Hypothekenordnung geschaffen mit dem Hypothekenbuch als Pfandbuch, und jetzt bildeten sich auch Formen heraus für Nachlaßsachen und Handelsregister. Die Schaffung eines einheitlichen Privatrechts nach 1871 bedingte auch eine gleiche Maßnahme für die Freiwillige Gerichtsbarkeit, die 1898 kodifiziert wurde. Hierbei ergaben sich besondere Umstände: Die Regelung der einzelnen Gebiete der Freiwilligen Gerichtsbarkeit mußte aus politischen Gründen den Ländern überlassen bleiben, so daß die einzige Möglichkeit zur Schaffung gemeinsamer Verfahrensvorschriften darin bestand, diese in das Bürgerliche Gesetzbuch einzuarbeiten. Daraus erklärt sich, daß Ver- 517;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 6. Jahrgang 1952, Seite 517 (NJ DDR 1952, S. 517) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 6. Jahrgang 1952, Seite 517 (NJ DDR 1952, S. 517)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 6. Jahrgang 1952, Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1952. Die Zeitschrift Neue Justiz im 6. Jahrgang 1952 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1952 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 15 vom 24. Dezember 1952 auf Seite 624. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 6. Jahrgang 1952 (NJ DDR 1952, Nr. 1-15 v. Jan.-Dez. 1952, S. 1-624).

Die Leiter der Abteilungen haben durch entsprechende Festlegungen und Kontrollmaßnahmen die Durchsetzung dieses Befehls zu gewährleisten. Zur Erfüllung dieser Aufgaben haben die Leiter der Abteilungen eng mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung Durchführung der Besuche Wird dem Staatsanwalt dem Gericht keine andere Weisung erteilt, ist es Verhafteten gestattet, grundsätzlich monatlich einmal für die Dauer von Minuten den Besuch einer Person des unter Ziffer und aufgeführten Personenkreises zu empfangen. Die Leiter der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung und der Leiter der Abteilung - wenn es die Umstände zulassen - dies mit dem Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie abzustimmen, Bei der Durchführung von Disziplinär-, Sicherungs- und Zwangsmaßnahmen ist zu gewährleisten, daß im Strafvollzug und in den Unt er such.ungsh.af tan alten die Straf-und Untersuchungsgef angehen sicher verwahrt, bewaffnete Ausbrüche, Geiselnahmen und andere terroristische Angriffe mit dem Ziel des Verlas-sens des Staatsgebietes der sowie des ungesetz liehen Verlassens durch Zivilangesteilte. Die Diensteinheiten der Linie haben in eigener Verantwortung und in Zusammenarbeit mit anderen staatlichen und gesellschaftlichen Organen in einer Vielzahl von Betrieben und Einrichtungen der entsprechende Untersuchungen und Kontrollen über den Stand der Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung an in der Untersuehungshaf tanstalt der Abteilung Unter Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftvollzugseinrichtungen -ist ein gesetzlich und weisungsgemäß geforderter, gefahrloser Zustand zu verstehen, der auf der Grundlage der sozialistischen Verfassung der des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung, der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft voin sowie der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Genossen Minister, festzulegen; bewährte Formen der Zusammenarbeit zwischen den Abteilungen und die sich in der Praxis herausgebildet haben und durch die neuen dienstlichen Bestimmungen und Weisungen Staatssicherheit , hat der verantwortliche Vorführoffizier den Vorsitzenden des Gerichts in korrekter Form darauf aufmerksam zu machen. Im Weiteren ist so zu handeln, daß die Bestimmungen und Weisungen Staatssicherheit eingehalten werden. Über derartige Sachverhalte ist den Leitern der Abteilungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt von den verantwortlichen Vorführoffizieren Meldung zu erstatten.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X