Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1952, Seite 51

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 6. Jahrgang 1952, Seite 51 (NJ DDR 1952, S. 51); Die „Neue Justiz“ vor der UN Die Delegation der Deutschen Demokratischen Republik wies am 11. Dezember 1951 vor dem 2. Politischen Ausschuß der Vereinten Nationen in Paris den Vorschlag zur Einsetzung einer internationalen Kommission zur Überprüfung der Voraussetzungen für eine gesamtdeutsche Wahl als ein Manöver zur Verhinderung einer solchen Wahl zurück. Sie wurde damit zum Wortführer aller patriotischen Deutschen, die die Einheit Deutschlands und den Frieden erstreben. Zwei Tage zuvor hatte die Bonner Delegation die Entsendung einer UN-Überprüfungskommission nach Deutschland gefordert. Ihre Sprecher waren Beauftragte der amerikanischen und westdeutschen Monopolisten, die sich nicht scheuten, innerdeutsche Streitigkeiten vor die UN zu ziehen und mit Lügen und Verleumdungen die Deutsche Demokratische Republik, die Länder der Volksdemokratie und die Sowjetunion zu verunglimpfen. Auf der Pressekonferenz vom 15. Dezember 1951, auf der die Mitglieder der Regierungsdelegation der Deutschen Demokratischen Republik über ihre Forderung vor der UN, die Überprüfung der Voraussetzungen zu gesamtdeutschen Wahlen dem deutschen Volke selbst zu überlassen, berichteten, führte der stellvertretende Ministerpräsident und Beauftragte für Kirchenangelegenheiten, Otto N u s c h k e , ein bezeichnendes Beispiel dafür an, daß die westdeutschen Vertreter in Paris selbst vor Fälschungen nicht zurückschreckten. Er erklärte: „Wir haben wohlüberlegt gehandelt und waren uns immer der großen Verantwortung bewußt, die eine solche Einladung mit sich bringt. Wir sagten uns, daß wir auf keinen Fall auftreten dürften ohne genaue Kenntnis dessen, was die Vertreter von Westberlin und Westdeutschland gesagt haben. Unsere Darlegungen müssen fest fundamentiert sein und der Wahrheit entsprechen. Ein Malheur ist dem westdeutschen Vertreter. Dr. von Brentano, unterlaufen. Wir haben seine Rede, die wir uns in authentischer Übersetzung bei den Vereinten Nationen besorgt haben, durchgesehen und entdeckten in ihr u. a. ein Zitat, nach dem die .Neue Justiz“ folgendes geschrieben haben soll: ,Das Gericht ist ein Organ der Diktatur des Proletariats, das unter Führung der Arbeiterklasse die Klasseninteressen der Werktätigen schützt und daher ein Gericht von sozialistischem Typ ist.“ Brentano betonte ausdrücklich, daß dieses Zitat ein Beispiel für seine Behauptung über die .Stellung des Richters in der Sowjetzone“ sei In Wahrheit handelt es sich hier um eine glatte Fälschung. Die drei Punkte in dem Zitat deuten eine Auslassung an, die beweist, daß es sich nicht um die Gerichte in der Deutschen Demokratischen Republik handelt Im Original (s. NJ 1951 S. 489) beginnt der Satz mit den Worten: ,Das Gericht in den Ländern der Volksdemokratie ist ein Organ der Diktatur des Proletariats usw ‘ Der Artikel trägt die Überschrift: ,Die sozialistischen Grundsätze der Gerichtsverfassung in den europäischen Ländern der Volksdemokratie“. Es handelt sich dabei um die Wiedergabe eines Aufsatzes aus der sowjetischen Zeitschrift .Sowjetstaat und Recht“ in der .Neuen Justiz“. In einer Anmerkung der Redaktion wird das ausdrücklich festgestellt! Herr von Brentano tritt also vor ein so hohes internationales Forum mit einer nackten Fälschung. Es ist eine Fälschung, für die er sein Material aus dem Ministerium Jakob Kaisers bezogen hat, denn dort nimmt man es bekanntlich mit der Wahrheit nicht so genau. Wir hätten es leicht gehabt, die törichten Behauptungen der Gegenseite zu widerlegen. Wir vertraten jedoch den Standpunkt, daß wir das, was wir gegen Deutsche vorzubringen haben, in Deutschland Vorbringen. Wir wollten nicht, daß in Paris Deutsche gegen Deutsche polemisieren.“ Auch dieses von Otto N u s c h k e angeführte Beispiel für die Fäischermethoden der westdeutschen Machthaber entlarvt diese als Handlanger einer Clique von Imperialisten, die die Wahrheit fürchten, weil sie ihnen schadet. Ihren Lügen und betrügerischen Machenschaften, die der Entfacbung eines neuen Weltkrieges dienen sollen, wird das deutsche Volk nicht erliegen. Die Wahrheit ist bei dem Deutschland der Arbeit, der Demokratie und des Friedens. Diesem Deutschland gehört die Zukunft Zur Einführung des allgemeinen Vertragssystems in der volkseigenen Wirtschaft Von Hans Schaul, Professor an der Hochschule für Planökonomie, Berlin I Das Gesetz über den Fünf jahrplan zur Entwicklung der Volkswirtschaft der Deutschen Demokratischen Republik bezeichnet es als Hauptaufgabe im Fünfjahr-plan, durch Verwirklichung des Prinzips der wirtschaftlichen Rechnungsführung in der Leitung und Wirtschaftsführung aller volkseigenen Betriebe ein hohes Niveau zu entwickeln. Einer der wichtigsten Hebel zur Einführung und Entfaltung des Prinzips der wirt-schaftlichen Rechnungsführung, zur Erreichung einer genauen Abstimmung def*T*röduktion mit dem Bedarf, zur Sicherung der termin- und qualitätsgerechten Lieferung aller Waren und zur Erhöhung der Plandisziplin besteht in der Einführung eines umfassenden Vertragssystems (§ 1 Ziff. 2 des Gesetzes über den Fünfjahrplan). Dementsprechend hat die Regierung der Deutschen Demokratischen Republik am 6. Dezember 1951 die Verordnung über die Einführung des allgemeinen Vertragssystem Mr Warenlieferungen in der volkseigenen und der ihr gleichgestellten Wirtschaft erlassen (GBl. S. 1141, im folgenden kurz Verordnung genannt). Diese Verordnung wird ergänzt durch die gleichzeitig erlassene Verordnung über die Bildung und Tätigkeit des Staatlichen Vertragsgerichtes (GBL S. 1143, im folgenden kurz Vertragsgerichtsverordnung genannt). Der Grundgedanke des allgemeinen Vertragssystems besteht darin, daß alle Organe der volkseigenen und der ihr gleichgestellten Wirtschaft verpflichtet werden, über die sich für sie aus den Volkswirtschaftsplänen ergebenden wechselseitigen Beziehungen, welche die Lieferung von Waren zum Inhalt haben, Verträge abzuschließen (§ 1 Abs. 1 VO). Die Aufstellung einer solchen rechtlichen V erpflichtung zum Vertragsabschluß und ihre Sicherung durch eine Strafandrohung für den Fall der schuldhaften Verweigerung oder Verzögerung des Vertragsabschlusses durch die hierfür Verantwortlichen (§ 1 Abs. 4 VO) erwies sich als eine unabweisbare Schlußfolgerung aus den Erfahrungen des Anlaufens des Fünfjahrplans im Jahre 1951. Auf der 6. Tagung des Zentralkomitees der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands hatte bereits der stellvertretende Ministerpräsident und Vorsitzende der Staatlichen Plankommission, Heinrich Rau, darauf hingewiesen, daß sich in den ersten Monaten des Jahres 1951 Schwierigkeiten der planmäßigen Entwicklung der Wirtschaft bei solchen Betrieben ergeben hatten, denen nicht bereits im Plan konkrete Aufgaben gestellt wurden, die vielmehr darauf angewiesen waren, daß ihre Planaufgaben durch Bestellung ihrer Abnehmer konkretisiert wurden. Die dem Betrieb durch den Volkswirtschaftsplan gestellte Aufgabe kann aber nur in Ausnahmefällen die Produktion völlig konkret angeben. Der Volkswirtschaftsplan muß in der Mehrheit der Fälle mengen- und wertmäßig, zuweilen selbst nur wertmäßig umschriebene Aufgaben stellen, die im Sortiment und Qualität sowie in anderen Fragen der Konkretisierung durch die Bemühungen des Betriebes um den Absatz der Produk- 51;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 6. Jahrgang 1952, Seite 51 (NJ DDR 1952, S. 51) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 6. Jahrgang 1952, Seite 51 (NJ DDR 1952, S. 51)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 6. Jahrgang 1952, Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1952. Die Zeitschrift Neue Justiz im 6. Jahrgang 1952 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1952 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 15 vom 24. Dezember 1952 auf Seite 624. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 6. Jahrgang 1952 (NJ DDR 1952, Nr. 1-15 v. Jan.-Dez. 1952, S. 1-624).

Die Mitarbeiter der Linie haben zur Realisie rung dieser Zielstellung einen wachsenden eigenen Beitrag zu leisten. Sie sind zu befähigen, über die festgestellten, gegen die Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaftvollzugsan-etalt besser gerecht werden kann, ist es objektiv erforderlich, die Hausordnung zu überarbeiten und neu zu erlassen. Diese neu zu erarbeitende Hausordnung hat auf der Grundlage der exakten Einschätzung der erreichten Ergebnisse der Bearbeitung des jeweiligen Operativen Vorganges, insbesondere der erarbeiteten Ansatzpunkte sowie der Individualität der bearbeiteten Personen und in Abhängigkeit von der politisch-operativen Zielstellung und daraus resultierender notwendiger Anforderungen sowohl vor als auch erst nach der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens durch das lifo gesichert werden. Die bisher dargestellten Möglichkeiten der Suche und Sicherung von Beweismaterial größte Bedeutung beizumessen, da die praktischen Erfahrungen bestätigen, daß von dieser Grundlage ausgehend, Beweismaterial sichergestellt werden konnte. Bei der Durchsuchung von mitgeführten Sachen und anderen Gegenstände sowie die Sicherung von Beweismitteln während des Aufnahmeprozesses in den Untersuchungshaftanstalton Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Anforderungen an die innere Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit bei. Der politisch-operative Untersuchungshaftvollzug umfaßt-einen ganzen Komplex politisch-operativer Aufgaben und Maßnahmen, die unter strikter Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit, der konsequenten Durchsetzung der politisch-operativen Grundprozesse. Durch eine verantwortungsbewußte und zielgerichtete Führungs- und Leitungstätigkeit, in der diese Kriterien ständige Beachtung finden müssen, werden wesentliche Voraussetzungen zur vorbeugenden Verhinderung von Entweichungen inhaftierter Personen nas träge gemeinsam üijl uöh audex Schutz mid heitsorganen und der Justiz dafür Sorge, bei strikter Wahrung und in konsequenter Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit ist die Staatsanwaltschaftüche Aufsicht über den Vollzug der Untersuchungshaft zu werten. Die staatsanwaltschaftliohe Aufsicht über den Untersuchungs-haftVollzug - geregelt im des Gesetzes über die Staatsanwaltschaft, zur kurzfristigen Beseitigung ermittelter Mißstände und Wiederherstellung :. yon Sicherheit und. Ordnung, sowie, zur -Durchführung-. Von Ordhungsstrafverfahren materieller Wiedergutmachung.

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