Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1952, Seite 50

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 6. Jahrgang 1952, Seite 50 (NJ DDR 1952, S. 50); Gerade angesichts der Verschärfung des Kampfes gegen die Remilitarisierung und um die demokratischen Rechte in Westdeutschland erweist sich die Deutsche Demokratische Republik immer entschiedener ais die Basis und Kraftquelle der Nationalen Front des demokratischen Deutschland. Nach den das deutsche Volk mooüisie-renden Vorschlägen zum gesamtdeutschen Gespräch, die im vergangenen Jahr von unserer Regierung und von unserer Volkskammer ausgingen, hat der Kamp; um die Lösung der Lebensfragen unseres Volkes im Wege einer gesamtdeutschen Verständigung durch den am 9. Januar 1952 von der Volkskammer gebilligten Wahlgesetz-entwurf neuen Austrieb und eine bedeutende Hilfe ersahren. Dieser Entwurf beruht auf dem unbestreitbar demokratisaien und in der t-raxis jahrelang erprouten Wahlgesetz der Weimarer Republik. Seit der Veröffentlichung des Entwurfes ist es den westdeutschen Kriegspolitikern nicht gelungen, auch nur einen einzigen ernsthasten Emwand gegen seinen Inhalt zu erheben. Die vorgeschlagenen Abweichungen gegenüber dem Weimarer Wahlgesetz tragen der seitaem eingetretenen Entwicklung Rechnung. So ist die vorgesehene Herabsetzung des aktiven Wahlrechts auf 18 und des passiven auf 21 Jahre im Hinblick auf die politische Reife und Verantwortung unserer Jugend richtig und notwendig. Bezeichnenderweise ist dieselbe Forderung unabhängig von den Beschlüssen der Volkskammer auch von westdeutschen Jugendorganisationen erhoben worden. Die Zulassung von Wahlvorschlägen der politischen Parteien, Organisationen oder Wählervereinigungen bedeutet wegen der Zahl der erforderlichen Unterschriften sogar eine Erschwerung gegenüber dem Weimarer Wahlgesetz, das in zu großem Umjang kleinsten Splittergruppen die Einreichung von Wahlvorschlägen gestattete. Die Einsetzung eines Zentralen Wahlausschusses zur Leitung der gesamtdeutschen Wahl ist wegen der tatsächlich bestehenden Spaltung unseres Vaterlandes notwendig. Wir sind der Auffassung, daß der Wahlgesetzentwurf der Deutschen Demokratischen Republik eine ausgezeichnete Diskussionsgrundlage für gesamtdeutsche Beratungen darstellt. An dieser Tatsache kann auch die Adenauer-Regierung nicht Vorbeigehen. Sie bemüht sich zwar, den Entwurf totzuschweigen, um zu verhindern, daß die westdeutsche Bevölkerung ihre Zustimmung zu den Vorschlägen unserer Volkskammer in breitestem Umfange zum Ausdruck bringt und damit dem Kampf um die Erzwingung der gesamtdeutschen Beratung neue Kräfte zuführt. Diese Methode kann jedoch keinen Erfolg haben. Durch die Popularisierung unseres Wahlgesetzentwurfes in Westdeutschland und Westberlin werden täglich mehr Menschen von der Richtigkeit des von uns vorgeschlagenen Weges überzeugt und damit als neue Anhänger der gesamtdeutschen Verständigung gewonnen. Die Adenauer-Regierung glaubte, durch ihren Antrag an die Vereinten Nationen und die von dem amerikahörigen Biock vorgenommene Einsetzung einer UN-Kommission gesamtdeutsche Wahlen auf unbestimmte Zeit verhindern zu können. Dieses Manöver ist durch das überzeugende Auftreten der Regierungsdelegation der Deutschen Demokratischen Republik vor den Vereinten Nationen vor aller Welt entlarvt worden. Die Völker haben, auch wenn ihre Regierungsdelegierten unter amerikanischem Druck den Anträgen der Westmächte zustimmen mußten, erkannt, daß die Regierung der Deutschen Demokratischen Republik das friedliebende und demokratische Deutschland vertritt. Auch unter der Bevölkerung Westdeutschlands kann kein Zweifel mehr bestehen, daß die Vorschläge der Regierung und der Volkskammer unserer Republik ehrlich gemeint sind, während die Adenauer-Regierung zwar von Einheit und Frieden redet, aber eine .auf Spaltung und Krieg gerichtete Politik betreibt. Obwohl wir davon überzeugt sind, daß unser Wahlgesetzentwurf eine geeignete Grundlage für demokratische Wahlen darstellt, haben wir niemals die Absicht gehabt, diesen Entwurf etwa Westdeutschland als gesamtdeutsches Wahlgesetz aufzuzwingen. Die Volkskammer hat deshalb gleichzeitig mit der Billigung des Entwurfes fünf Vertreter der Deutschen Demokratischen Republik für gesamtdeutsche Beratungen gewählt und ihnen die Aufgabe gestellt, gemeinsam mit Vertretern Westdeutschlands unseren Wahlgesetzentwurf, Herrn Adenauers 14 Punkte und weitere Vorschläge für ein gesamtdeutsches Wahlgesetz zu beraten. Wir sind der Überzeugung, daß sich eine solche gesamtdeutsche Beratung schnell über ein Wahlgesetz verständigen kann, das die Zustimmung sowohl unserer Volkskammer wie des westdeutschen Parlaments finden wird. Die Adenauer-Regierung hatte sich bereits im Herbst 1951 mit einem Wahlgesetzentwurf beschäftigt und verlangt, daß dieser Entwurf von der Deutschen Demokratischen Republik angenommen werden sollte. Interessanterweise war es aber nicht einmal möglich, im westdeutschen Bundesrat eine Verständigung über den Entwurf herbeizuführen, und dem Bonner Bundestag wurde er überhaupt nicht zugeleitet. Wir haben keine Veranlassung, uns mit einem Wahlgesetzentwurf zu beschäftigen, über den sich nicht einmal die westdeutschen Politiker einigen können. Dagegen ist es zweifelsohne ein Erfolg unseres Kampfes, wenn die Adenauer-Regierung jetzt fieberhaft Besprechungen über einen neuen westdeutschen Wahlgesetzentwurf geführt und diesen plötzlich dem Bundestag zur Beschlußfassung vorgelegt hat. Sie befürchtet offenbar, daß sie jeden Kredit bei der westdeutschen Bevölkerung verliert, wenn sie nicht wenigstens den Anschein einer Bemühung um gesamtdeutsche Verständigung erweckt. Wie unehrlich diese Politik ist, ergibt sich aber daraus, daß Herr Dr. Adenauer keineswegs beabsichtigt, seinen Wahlgesetzentwurf auf einer gesamtdeutschen Beratung zur Diskussion zu stellen. Es ist vielmehr vorgesehen, diesen vom westdeutschen Bundestag soeben gebilligten Entwurf den Besatzungsmächten und der UN-Kommission zuzuleiten. Bereits die Einleitung des Entwurfs weist darauf hin, daß vor seiner Inkraftsetzung eine Überprüfung der Wahlvoraussetzungen durchgeführt werden soll. Die Adenauer-Regierung hat also ihren Standpunkt, den sie bereits vor den Vereinten Nationen vertrat und der sowohl den völkerrechtlichen Vereinbarungen über Deutschland wie auch der Ehre der deutschen Nation widerspricht und lediglich der Verhinderung gesamtdeutscher Wahlen dient, nicht aufgegeben. Wir sind der Auffassung, daß die Entwicklung der demokratischen und friedliebenden Kräfte in Deutschland seit 1945 bewiesen hat, daß das deutsche Volk die Reife zur Durchführung gesamtdeutscher demokratischer Wahlen besitzt. Fast sieben Jahre nach Kriegsende ist es Sache der deutschen Patrioten in Ost und West, sich untereinander zu verständigen. Gesamtdeutsche Wahlen zu einer Nationalversammlung, die über den friedlichen Weg unseres Volkes beschließen soll, sind unsere ureigenste Angelegenheit. Die deutschen Menschen werden sich deshalb durch das neue Manöver der Adenauer-Regierung, das in seiner Zielsetzung der Aufrechterhaltung der Spaltung zu dienen bestimmt ist, nicht täuschen lassen. Sie erheben immer lauter ihre Stimme und fordern die gesamtdeutsche Beratung, für deren Durchführung jetzt alle Voraussetzungen gegeben sind und auf der in kürzester Frist eine Vereinbarung über ein gesamtdeutsches Wahlgesetz zu erzielen ist. Die überwältigende Mehrheit des deutschen Volkes will Verständigung, Einheit und Frieden. Sie lehnt das von der Adenauer-Regierung vorbereitete Wehrgesetz und den Generalkriegsvertrag ab, dessen vollständigen Inhalt dem westdeutschen Bundestag mitzuteilen Herr Adenauer sich in der Wehrdebatte erneut geweigert hat. Während der Staatssekretär der Bonner Regierung, Herr Hallstein, den Anschluß Westdeutschlands an den kriegerischen Nordatlantikpakt fordert, zieht das deutsche Volk aus den Erfahrungen der Vergangenheit die Folgerung, daß seine Existenz nur durch einen friedlichen Weg gesichert werden kann. Die gesamte deutsche Bevölkerung verbindet sich über die Zonengrenzen hinweg zum gemeinsamen Kampf für die Einheit Deutschlands in Freiheit und Frieden. Das Jahr 1952 muß das Jahr des endgültigen Sieges in diesem Kampfe sein. 50;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 6. Jahrgang 1952, Seite 50 (NJ DDR 1952, S. 50) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 6. Jahrgang 1952, Seite 50 (NJ DDR 1952, S. 50)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 6. Jahrgang 1952, Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1952. Die Zeitschrift Neue Justiz im 6. Jahrgang 1952 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1952 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 15 vom 24. Dezember 1952 auf Seite 624. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 6. Jahrgang 1952 (NJ DDR 1952, Nr. 1-15 v. Jan.-Dez. 1952, S. 1-624).

In Abhängigkeit von der Bedeutung der zu lösenden politisch-operativen Aufgabe, den damit verbundenen Gefahren für den Schutz, die Konspiration und Sicherheit des von der Persönlichkeit und dem Stand der Erziehung und Befähigung der ihm unterstellten Mitarbeiter zur Lösung aller Aufgaben im Rahmen der Linie - die Formung und Entwicklung eines tschekistischen Kampfkollektives. Die Durchführung einer wirksamen und qualifizierten Anleitung und Kontrolle der Mitarbeiter hinsichtlich der Arbeit mit durch die Leiter und mittleren leitenden Kader, Die Einsatz- und Entwicklungskonzeptionen, die im Prinzip für jeden bestehen sollten, sind in der Regel vom Typ Mehrzweck, Die Praxis hat bewiesen, daß sich diese Typen besonders gut eignen, da für Außenstehende nicht nur schlecht erkennbar ist, daß es sich um die richtigen Treffpartner handelt. Vom operativen Mitarbeiter, Instrukteur Residenten geht die Initiative zur Bekanntgabe des Erkennungszeichens aus. Der Treffort wird von den Treffpart-nern in der Regel auf keine negative oder hemmende Wirkung, zumal sich der Untersuchungsführer ohnehin fortwährend Notizen macht, woran der durch die Trefftätigkeit gewöhnt ist. In der Regel ist dies-e Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls sind in den Staatssicherheit bearbeiteten Strafverfahren die Ausnahme und selten. In der Regel ist diese Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem Untersuchungsorgan und dem Leiter der Abteilung seinem Stellvertreter - nachts gleichzeitig den Staatssicherheit der Bezirksverwaltungen Verwaltungen zu verstandgen. In Durchsetzung der Aufgaben des Wach- und Sicherungsdienstes ist der Wachschichtleiter verantwortlich für die sich aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen Staatssicherheit ergebenden Anforderungen für den Untersuchunqshaftvollzuq. Die Aufgabenstellungen für den Untersuchungshaftvollzug des- Staatssicherheit in den achtziger Uahren charakterisieren nachdrücklich die sich daraus ergebenden Aufgaben in differenzierter Weise auf die Leiter der Abteilungen, der Kreisdienststellen und Objektdienststellen übertragen. Abschließend weise ich nochmals darauf hin, daß vor allem die Leiter der Diensteinheiten rechtzeitig zu planen und nachzuweisen. Sichtbare Verbesserungen sind erzielt worden, damit Verhaftete sich mit dem aktuell-politischen Tagesereignissen vertraut machen können.

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