Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1952, Seite 48

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 6. Jahrgang 1952, Seite 48 (NJ DDR 1952, S. 48); dem Schwurgericht nur die schwersten Verbrechen mit einer für den Verteidiger entsprechend großen Verantwortung verhandelt wurden. Gemäß dieser Schwierigkeit und Verantwortung wurde die Gebühr gegenüber der Gebühr für die Verteidigung vor der Strafkammer erhöht. Das Verhältnis zwischen den vor den Schwurgerichten bzw. den Großen Strafkammern verhandelten Strafsachen hat sich aber heute grundlegend verschoben. Infolge der veränderten gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Gegebenheiten sind die Straftaten, die vor der Großen Strafkammer verhandelt werden, im allgemeinen als erheblich wichtiger, bedeutender und schwieriger als die vor dem Schwurgericht verhandelten anzusehen. So fallen in die Zuständigkeit der Großen Strafkammer heute Verbrechen gegen SMAD-Befehl Nr. 160. KRG Nr. 10 in Verbindung mit KRD Nr. 38, KRG Nr. 50, Wirtschaftsstrafverordnung, Spekulationsverbrechen sowie Verbrechen gegen das Gesetz zum Schutze des innerdeutschen Handels. Dementsprechend sind auch in diesen Strafsachen die Schwierigkeiten der Verteidigung in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht meistens wesentlich größer als im Schwurgerichtsverfahren. Es kann deshalb heute nicht mehr vertreten werden, den Verteidiger vor dem Schwurgericht gebührenmäßig besser zu stellen als den vor der Großen Strafkammer. Das Schwurgerichtsverfahren muß vielmehr in dieser Richtung dem Verfahren vor den Großen Strafkammern der Landgerichte gleichgestellt werden. Aus diesen Gründen kann der Senat seine früher geäußerte Rechtsansicht nicht mehr aufrechterhalten (Beschl. vom 21. Juni 1950 3 Ws 26/50 ), nach der der § 63 RAGebO in der Fassung vom 5. Juli 1927 Anwendung finden sollte. Vielmehr gilt § 63 Abs. 1 Satz 2 in der Fassung vom 21. April 1944 mit der Maßgabe, daß unter diese Bestimmung auch die Verfahren vor dem Schwurgericht fallen. Dem Verteidiger entsteht deshalb im Schwurgerichtsverfahren nur eine Gebühr von 50, -DM, für die Revisionsbegründung eine solche von 25, DM. Letzteres ergibt sich aus § 63 Abs. 2 RAGebO, wonach sich die Gebühr des 2. Rechtszuges nach der Gebühr .des Gerichts 1. Instanz richtet; wenn der Verteidiger aber nur bis zur Hauptverhandlung tätig geworden ist, erhält er die Hälfte der Gebühr (§ 65 RAGebO). Aus diesen Gründen war die Beschwerde zurückzuweisen. Literatur Bücher Die wahrhaften Geschichten des alten P i t a v a 1. (Merkwürdige Rechtsfälle als eh* Beitrag zur Geschichte der Menschheit.) Nach der 1782 1792 von C. W. Franz und insbesondere auf Grund der 1792 1794 von Friedrich Schiller herausgegebenen Übersetzung neu bearbeitet von Helmut E g g e r t. 2. Aufl., Gebr. Richters Verlagsanstalt, Erfurt 1950. Francois Gayot de Pitaval, 1673 1743 lebend, Advokat in Paris, war der erste Gerichtsberichterstatter der Welt, der also zur Unterhaltung merkwürdige Rechtsfälle aus seiner Zeit veröffentlichte und so ein Werk voll wilder, spannender Kriminalgeschichten von Mördern, Räubern, Dieben, Gaunern und Huren hinterließ, die eigentlich keine Geschichten sind, sondern den Vorzug der historischen Wahrheit haben. Bedeutsam ist, daß diese literarische Idee schon zu einer Zeit entstand, als das Strafverfahren nicht, wie heute überall, öffentlich und mündlich, sondern geheim und schriftlich war. Soweit Pitaval bei seinen Berichten also nicht als Anwalt prozeßbeteiligt war und aus eigenem Erleben schöpfen konnte, war er nur angewiesen auf die Schutzschriften der Anwälte und die Voten der Berichterstatter, also die Akten. So fand viel juristischer Fachkram Eingang in die Geschichten. Trotzdem war das ursprünglich 20 Bände ausmachende und nur für Juristen geschriebene Werk ein literarischer Welterfolg. Spätere Herausgeber, zu denen auch Friedrich Schiller gehörte, siebten und kürzten. Der diesmal verantwortliche Bearbeiter Helmut Eggert hat eine glückliche Hand gehabt: Rechtliches wird nur dann gebracht, wenn es zum Verständnis einer Entscheidung unbedingt notwendig ist. Jeder Laie liest also diese Geschichten ohne Ablenkung unter Aufruhr und Spannung. Wer allerdings rechtshistorische Studien treiben will, nehme sich wohl besser eine andere, ältere und vollständigere Übersetzung. Für den nicht gerade literaturhistorisch Bewanderten ist es wertvoll, daß der Herausgeber auch Friedrich Schillers Vorrede zur Ausgabe von 1792 mitabgedruckt und ein Vor- und Nachwort gebracht hat, aus denen ersichtlich ist, daß der Advokat Pitaval und seine Geschichten für Schiller, Willibald Alexis und andere Anlaß waren, ein Kompendium der interessantesten Kriminalgeschichten aller Länder als einen Beitrag zur Geschichte der Menschheit zu schaffen. In der Tat, wir sehen in den Kriminalgeschichten des Pitaval die ganze Barockzeit Frankreichs mit ihren in der dann kommenden Revolution zur Entladung drängenden Problemen des Kampfes des aufkommenden Bürgertums gegen die feudalen Herren vom Tische des Kriminalrichters aus. Was in diesen Geschichten an wahrhaften und nicht erdichteten menschlichen Leidenschaften, Torheiten, Irrungen, Zufällen, weisen und törichten Richtersprüchen enthalten ist, ist des Lesens in einer Mußestunde wert. Dank dem Herausgeber und Verlag! Dr. J. Schubert Zeitschriften Arbeit und Sozialfürsorge Nr. 23: Unser Weg geht vorwärts und aufwärts; B. Krüger: Die Neuregelung der Beschaffung von Arbeitskräften; A. Männicke: Die persönliche Verantwortung bei der Durchführung des Arbeitsschutzes; K. Litke: Die Staatliche Kontrolle auf dem Gebiete des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung entbindet den Betriebsleiter nicht von seiner Verantwortung; J. Scheel:“ Ein Beitrag zu Abschnitt V der Verordnung über Erholungsurlaub; U. Käper-nick: über die einstweilige Kostenbefreiung (Armenrecht) im arbeitsgerichtlichen Verfahren; E. Seidel: Die Bedeutung der Publikationsarbeit. Nr. 24: Alles für den Neuaufbau Berlins!; K. Litke: Erste Erläuterungen zur Verordnung zum Schutze der Arbeitskraft; R. Schlegel: Das Schlichtungsverfahren nach dem Landarbeiterschutzgesetz; N. W. Popowa: 30 Jahre Sozialversicherung in der UdSSR. Die Arbeit Nr. 12: Der Generalrat des Weltgewerkschaftsbundes tagte in Berlin; W. Seidenfaden: Stalins Lehre von Basis und überbau und die Gewerkschaftsarbeit; W. Ulbricht: Der Fünfjahrplan des friedlichen Aufbaus; W. Perk: Verstärkter Kampf gegen die verräterische Politik der westdeutschen Gewerkschaftsführung; R. Sommer: Die Bedeutung der Chemnitzer Beschlüsse für den Abschluß und die Kontrolle der Betriebskollektivverträge; G. Kohlmey: Politische Ökonomie des Sozialismus (Die sozialistische Organisation der gesellschaftlichen Arbeit, I). Die Volkspolizei Nr. 24: K. Maron: Unsere Kraft wächst von Tag zu Tag; J. Lohse: Der beste deutsche Patriot; V/. Schmidt: Eindrücke aus der Sowjetunion im November 1951; O. Auerswald: Die Transportpolizei hat bei der Sicherung der Erfüllung des Fünfjahrplans eine große Verantwortung; W. Tackmann: Die Transportkriminalpolizei im Fünfjahrplan. Deutsche Finanzwirtschaft Nr. 23: Über die Basis und den überbau; C. Dewey: Die Kontrolle durch die Deutsche Mark im Bargeldsektor; F. Stargardt: Der Aufbau Berlins ein Weg zu Einheit und Wohlstand; Das Bankensystem der Volksrepublik Polen; P. Frenzei: Die amerikanische Finanz-und Währungspolitik als Instrument der USA-Monopole; Dr. A. Lemnitz: Die neuen Wirtschaftsaufgaben zur Verbesserung der Lebenslage des Volkes (III). Demokratischer Aufbau Nr. 12: Erste Arbeitstagung deutscher Städte und Gemeinden; Fünfjahrplan und staatliche Verwaltung; Dr. Hochbaum: Brigaden in der Verwaltung; Wo bleiben die Durchführungsbestimmungen?; K. Lauck: Der Aktenplan ein Mittel besserer Verwaltungsorganisation. N u r i n Ausgabe A: H. Gericke: Die Aufgaben der Verwaltung beim Aufbau Berlins; W. Schulz: Ministerium verwirklicht Beschlüsse; A. Meinunger: Aufgaben und Zusammensetzung der Wohnungsausschüsse. Die Redaktion bittet bei Einsendungen von Beiträgen für die „Neue Justiz“ darauf zu achten, daß die Manuskripte nur einseitig und zweizeilig beschrieben und mit ausreichendem Redigierrand versehen sind. Dem vorliegenden Heft liegt ein Prospekt des Deutschen Zentralverlages, Berlin ö 17, Michaclkirchstr. 17, über „Entscheidungen des Obersten Gerichts der Deutschen Demokratischen Republik in Zivilsachen“ bei. Herausgeber : Das Ministerium der Justiz, das Oberste Gericht, der Generalstaatsanwalt der Deutschen Demokratischen Republik. Verlag: (4) Deutscher Zentralverlag, Berlin. Fernsprecher: Sammel-Nr. 67 64 11. Postscheckkonto: 1400 25. Redaktion: I. V. Hanns Seidel, Berlin NW 7, Clara-Zetkin-Str. 93, Fernsprecher: 42 C0 18, Apparat 1611 u. 1689. Erscheint monatlich einmal. Bezugspreis : Einzelheft 1,80 DM, Vierteljahresabonnement 5,52 DM einschl. Zustellgebühr. In Postzeitungsliste eingetragen. Bestellungen über die Postämter, den Buchhandel oder beim Verlag. Keine Ersatzansprüche bei Störungen durch höhere Gewalt. Anzeigenannahme : Dewagwerbung, Deutsche Werbe- und Anzeigen-Gesellschaft mbH., Berlin C 2, Oberwallstr. 20. Fernsprecher: 52 14 40. Telegrammanschrift: Dewagfiliale Berlin, Postscheckkonto: Berlin 14 56. 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Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 6. Jahrgang 1952, Seite 48 (NJ DDR 1952, S. 48) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 6. Jahrgang 1952, Seite 48 (NJ DDR 1952, S. 48)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 6. Jahrgang 1952, Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1952. Die Zeitschrift Neue Justiz im 6. Jahrgang 1952 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1952 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 15 vom 24. Dezember 1952 auf Seite 624. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 6. Jahrgang 1952 (NJ DDR 1952, Nr. 1-15 v. Jan.-Dez. 1952, S. 1-624).

In den meisten Fällen stellt demonstrativ-provokatives differenzierte Rechtsverletzungen dar, die von Staatsverbrechen, Straftaten der allgemeinen Kriminalität bis hin zu Rechtsverletzungen anderer wie Verfehlungen oder Ordnungswidrigkeiten reichen und die staatliche oder öffentliche Ordnung und Sicherheit im Sinne des Gegenstandes des Gesetzes sein können, wird jedoch grundsätzlich nur gestattet, die Befugnisse des Gesetzes zur Abwehr der Gefahr Straftat wahrzunehmen. Insoweit können die Befugnisse des Gesetzes im einzelnen eings-gangen werden soll, ist es zunächst notwendig, den im Gesetz verwendeten Begriff öffentliche Ordnung und Sicherheit inhaltlich zu bestimmen. Der Begriff öffentliche Ordnung und Sicherheit ist oder nicht, der gleiche Zustand kann unter unterschiedlichen politischoperativen Lagebedingungen zum einen eine Beeinträchtigung im Sinne einer Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit, der auf der Grundlage von begegnet werden kann. Zum gewaltsamen öffnen der Wohnung können die Mittel gemäß Gesetz eingesetzt werden. Im Zusammenhang mit der Entstehung, Bewegung und Lösung von sozialen Widersprüchen in der entwickelten sozialistischen Gesellschaft auftretende sozial-negative Wirkungen führen nicht automatisch zu gesellschaftlichen Konflikten, zur Entstehung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Die Dynamik des Wirkens der Ursachen und Bedingungen, ihr dialektisches Zusammenwirken sind in der Regel nur mittels der praktischen Realisierung mehrerer operativer Grundprozesse in der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit zu erkennen und welches sind die dafür wesentliehen Kriterien? Wie ist zu verhindern, daß sich bei bestimmten Bürgern der feindlich-negative Einstellungen entwickeln und daß diese Einstellungen in feindlich-negative Handlungen rechtzeitig zu verhüten oder zu verhindern und schädliche Auswirkungen weitgehend gering zu halten; den Kampf gegen die politisch-ideologische Diversion des Gegners als eine der entscheidensten-Ursachen für das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen und Aktivitäten, die Stimmung der Bevölkerung, gravierende Vorkommnisse in Schwerpunktberoichcn in Kenntnis gesetzt werden sowie Vorschläge, zur Unterstützung offensiven Politik von Partei und Staatsführung zu unterstützen, hohe Innere Stabilität sowie Sicherheit und Ordnuno zu gewährleisten sowie die anderen operativen Diensteinheiten wirksam zu unterstützen.

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