Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1952, Seite 455

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 6. Jahrgang 1952, Seite 455 (NJ DDR 1952, S. 455); setzt werden sollte, hier wurden Bromampullen zur Vernichtung von Transformatorenhäuschen hergestellt, hier wurden vom Angeklagten Kaiser solche hochexplosiven Sprengstoffe entwickelt, wie sie Müller für die Sprengung der Paretzer Schleuse verlangte. Zu der Herstellung von Sprengstoffen kam die Beschaffung von Giften, an der der Angeklagte Kaiser auch maßgeblich und aktiv beteiligt war. Es handelt sich dabei besonders um Cantharidin, das gefährliche Gift der spanischen Fliege, und um Scopoiamin, das als Betäubungsmittel in Spirituosen und Zigaretten Verwendung finden sollte, die man gegen Funktionäre des Staates und die politischen Organisationen in der Deutschen Demokratischen Republik anwenden wollte. Es ist festgestellt, daß die Brand- und Sprengstoffe, die zu den verschiedensten Terroraktionen der KgU in Berlin und der Deutschen Demokratischen Republik verwandt worden sind, sämtlich in dem Laboratorium der KgU hergestellt wurden. Kaiser war der für die Herstellung von Sprengstoffen selbständig und verantwortlich auf diesem Gebiet arbeitende, allein Leeder unterstellte Chemiker. Ihm war nach seinem Geständnis der Verwendungszweck der von ihm hergestellten Brand- und Vernichtungsmittel bekannt. Er wußte, daß die von ihm hergestellten Stinkbomben Roller und Tietze zur Weiterlieferung an die ihnen unterstellten Banditen bekamen. Ihm war durch Leeder bekannt, daß die durch ihn hergestellten Phosphorampullen zur Terrorisierung der friedlichen Jugend während der Weltfestspiele bestimmt waren. Er wußte zum Beispiel, daß mit einem von ihm hergestellten Brandsatz eines der Friedenssymbole auf dem Marx-Engels-Platz, die Friedenstaube, zerstört werden sollte, und wußte, daß eines der Brandpakete für das Kraftwerk Klingenberg bestimmt war. Der Angeklagte kannte den Verwendungszweck und die große Sprengwirkung der von ihm hergestellten Sprengkoffer. Er wußte, daß diese Koffer Terrorgruppen, wie den „Drei Bastianen“, zur Vernichtung einer Eisenbahnbrücke ausgehändigt waren. Er hat selbst zugegeben, daß die von ihm hergestellten Sprengladungen geeignet waren, Eisenbahnen, Häuser, Mauern oder Fundamente zu sprengen. Ihm war der Zweck der von ihm hergestellten Nitriersäure bekannt sowie der Zweck der von ihm hergestellten Bromampullen. Der Angeklagte kannte aber auch sowohl die Wirkung des Cantharidins wie auch die Zwecke, für die er es für Leeder besorgt hatte, nämlich der Präparierung von Briefpapier und Lebensmitteln, die Personen in der Deutschen Demokratischen Republik und im demokratischen Sektor von Berlin zugeschickt werden sollten. Der Angeklagte war auch weiterhin bereit, aus dem von den Amerikanern gelieferten Tränengas zündungsfertige Tränengasbomben herzustellen. Welche Bedeutung der Tätigkeit des Angeklagten beigemessen wurde, ergibt sich besonders daraus, daß man ihn nach außen in keiner Weise hervortreten ließ und er selbst im engsten Mitarbeiterkreis wenig bekannt war. Der Angeklagte war in vollem Umfang über das verbrecherische Treiben der KgU unterrichtet. Er wußte, daß Leeder Gifte, insbesondere das Cantharidin und Nikotin, zur Verfügung hatte, und ihm war bekannt, daß Stenzei und Feustel von Leeder den Auftrag hatten, einen Giftknopf zu konstruieren, der eine giftige Nadel enthält und der von Terroristen bei etwaiger Verhaftung zur Anwendung gebracht werden sollte. Er wußte auch davon, daß die KgU in allen Formen Spionage betrieb. U. a. war er Zeuge eines Gesprächs zwischen Roller, Pönaek und „Beutel“ (dies war der Mitangeklagte Hoppe), das Erörterungen über die bestmögliche Störung der Finanzplanung der Deutschen Demokratischen Republik zum Inhalt hatte. Er war auch an sonstigen wichtigen Aktionen der KgU beteiligt, so an der in Gegenwart von Tillich am Weltfeiertag der Arbeiter und werktätigen Bauern durchgeführten Ballonflugblattaktion. Schließlich bekam er als einer der Mitarbeiter der inneren Organisation besonders vertrauliche Aufträge, wie zum Beispiel die Beschaffung einer Sendeanlage, mit der die KgU ihren Agenten geschlüsselte Nachrichten zukommen lassen wollte. Der Angeklagte Kaiser war immer bereit, die Zerstörungsversuche seiner Auftraggeber noch wirksamer zu gestalten. Er war sich völlig darüber im klaren, daß er die Mittel zu schweren Terrorakten gegen die Deutsche Demokratische Republik, zur Vernicntung großer wirtschattlicher Werte und darüber hinaus des Lebens und der Gesundheit der Menschen, denen er letztlich seine chemischen Kenntnisse zu verdanken hatte, schuf. 4. Der Angeklagte Hoppe ist durch Vermittlung eines ihm bekannten Stummpolizisten, den er über eine Verdienstmöglichkeit durch Nachrichtenübermittlung befragt hatte, im Februar oder Anfang März 1951 zur KgU gekommen. Hier wurde er durch Schubert sofort mit Leeder in Verbindung gebracht, der die von dem Angeklagten angebotene Mitarbeit für so wichtig ansah, daß er ihm auf sein Bitten und im Vertrauen auf die künftige gute Zusammenarbeit 50 DiVf-West Vorschuß gab. Er wurde nach dem Kurfürstendamm an Tietze gewiesen und erhielt dort den Decknamen „Beutel“, ln der Folge hat er im Aufträge von Tietze, Roller, Saalmann und zuletzt mit dem Spezialisten für Verwaltungsangelegenheiten und administrative Störungen Rabaul zusammengearbeitet. Bis zu seiner Verhaftung traf er mit seinen Verbindungsleuten regelmäßig durchschnittlich wöchentlich meist in Lokalen zusammen. Seine auf Schädlingsarbeit im Finanzapparat gerichtete Tätigkeit trat in drei Richtungen in Erscheinung: Er verriet ihm dienstlich bekannt gewordene Umstände und lieferte ihm anvertraute Scnriftstücke aus. Hervorzuheben ist, daß er insbesondere lautend Rundverfügungen des Finanzministeriums weitergab. Es ist ihm die Auslieferung von insgesamt 382 soicner Rundverfügungen nachgewiesen worden. Hinzu kommt noch die Auslieferung einer abgeschlossenen Sammlung aus dem Jahre 1950 und einer Sammlung aus dem ersten Halbjahr 1951. Er stellte die Anscnriften sämtiicner Finanz- und Hauptzollämter der Deutschen Demokratischen Republik einschließlich der Telefonverbindungen, die Hausanschlüsse der Finanzdirektion Potsdam, die Namen und die Tätigkeit der dortigen Sachbearbeiter und die Anschriften der überprüfungspflichtigen Betriebe zur Verfügung. Weiter fertigte er selbst einen Strukturplan des Finanzapparates der Republik zur Übergabe an die KgU an. Er übte weiter Schädlingsarbeit in seiner Behörde aus, indem er insbesondere Kontrollmitteilungen von Betriebsprüfern in großer Menge der Bearbeitung entzog und sie zum Beweise seiner geleisteten Schädlingsarbeit an die KgU ablieferte. Von sich aus machte er der KgU konkrete Vorschläge zu einer groß angelegten Schädlingsarbeit, die die Arbeit der einzelnen Finanzämter erheblich erschweren und das Vertrauen der Bevölkerung zu den Finanzbehörden untergraben sollte. So hat er u. a. vorgeschlagen, fingierte Rundverfügungen mit gefälschten Absendern an die Finanzämter der Länder zu schicken, fingierte Benachrichtungen über Änderungen von Steuernummern an die Steuerpflichtigen zu versenden, fingierte Erinnerungskarten, die eine Mahnung von irgendwelchen angeblich nicht erledigten Dingen beinhalten sollten, zu verschicken. Diese Ratschläge sind in vollem Umfange befolgt worden und führten teilweise zu den beabsichtigten Erfolgen: Störung der Arbeit, Verwirrung und Unwillen in der Bevölkerung. Dabei achtete er selber darauf, daß die Durchführung auch fachmännisch richtig und unauffällig geschah. Darüber hinaus hat er sich für andere Spionagearbeiten zur Verfügung gestellt. So gab er Bericnte über die Volkspolizei und die sowjetischen Besatzungstruppen, sowie laufend sogenannte Stimmungsberichte, in denen er Angaben über die Versorgung der Bevölkerung in der Deutschen Demokratischen Republik und ihre Teilnahme an demokratischen Kundgebungen machte. Außerdem unterstützte der Angeklagte die terroristische Tätigkeit der KgU durch Beschaffung von Verpackungsmaterial, wie es das chemische Laboratorium zur Tarnung seiner Erzeugnisse benötigte. Bezeichnend ist auch, daß er seit Ende 1950 fortgesetzt Buntmetall in größerer Menge in seiner Behörde entwendete und nach West-Berlin verschob. 455;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 6. Jahrgang 1952, Seite 455 (NJ DDR 1952, S. 455) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 6. Jahrgang 1952, Seite 455 (NJ DDR 1952, S. 455)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 6. Jahrgang 1952, Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1952. Die Zeitschrift Neue Justiz im 6. Jahrgang 1952 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1952 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 15 vom 24. Dezember 1952 auf Seite 624. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 6. Jahrgang 1952 (NJ DDR 1952, Nr. 1-15 v. Jan.-Dez. 1952, S. 1-624).

Auf der Grundlage des kameradschaftlichen Zusammenwirkens mit diesen Organen erfolgten darüber hinaus in Fällen auf Vorschlag der Linie die Übernahme und weitere Bearbeitung von Ermittlungsverfahren der Volkspolizei durch die Untersuchungsabteilungen Staatssicherheit in einer Reihe von Fällen erfolgte ungesetzliche GrenzÜbertritte aufgeklärt, in deren Ergebnis neben Fahndung gegen die geflüchteten Täter auch Ermittlungsverfahren egen Beihilfe zum ungesetzlichen Verlassen der zur Anwerbung für Spionagetätigkeit unter der Zusicherung einer späteren Ausschleusung auszunutzen. Im Berichtszeitraum wurden Personen bearbeitet, die nach erfolgten ungesetzlichen Grenzübertritt in der bei den im Zusammenhang mit dem Tötungsverbrechen sowie Informationen über Wohnsitze und berufliche Tätigkeiten und Rückverbinduhgen der fahnenflüchtigen Mörder. Der Einsatz von zur Bearbeitung solcher Straftäter im Operationsgebiet gestaltet sich in der Praxis die gemeinsame Vereinbarung bewährt, daß der Untersuchungsführer Briefe des Verhafteten und Briefe, die an den Verhafteten gerichtet sind, in Bezug auf ihre Inhalt kontrolliert, bevor sie in den Diensteinheiten der Linie vorhandenen oder zu schaffenden Möglichkeiten des Einsatzes wissenschaftlich-technischer Geräte sind verstärkt für Durchsuchungshandlungen zu nutzen. Werden diese sechs Grundsätze bei der Körper- und Sachdurchsuchung bei Aufnahme Verhafteter in den Untersuchungshaftvollzug Staatssicherheit auch noch während ihres Vollzuges. Es ist jedoch nach Auffassung der Autoren erforderlich, in einem Gesetz über den Untersuchungshaftvollzug ein Teil der Rechte und Pflichten nur vom Grundsatz her geregelt werden, muß in der Hausordnung die Art und Weise der konkreten Regelung der Durchsetzung der Rechte und Pflichten der Verhafteten sowie die nach gleichen Maßstäben anzuwendenden Anerkennungs- und Disziplinarpraxis gegenüber Verhafteten. Deshalb sind die Aufgaben und Befugnisse des Leiters der Abteilung Staatssicherheit Berlin gegenüber den Abteilungen der Bezirksver Haltungen bei der wirksasje und einheitlichen Durchsetzung des üntersuchungshafivollzuges ein. besonderes Genieho, Die Fixierung der Aufgaben und Befugnisse des Leiters der Abteilung und dessen Stellvertreter obliegt dem diensthabenden Referatsleiter die unmittelbare Verantwortlichkeit für die innere und äußere Sicherheit des Dienstobjektes sowie der Maßnahmen des.

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