Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1952, Seite 444

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 6. Jahrgang 1952, Seite 444 (NJ DDR 1952, S. 444); Stimmung Stimmengleichheit ergibt, entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. Im Gegensatz zu der Besetzung der erstinstanzlichen Senate müssen in der zweiten Instanz die mit drei Berufsrichtern besetzten Straf- und Zivilsenate ihre Entscheidungen unter dem Vorsitz eines Oberrichters treffen (§ 51 Abs. 3). VIII Die persönliche Verantwortlichkeit des Direktors für die gesamte Arbeit des seiner Leitung anvertrauten Bezirksgerichts unterstreicht die Tatsache, daß er sich der Verhandlung jeder einzelnen Sache als Vorsitzender anschließen kann (§ 51 Abs. 4). Er vermag sich dadurch nicht nur eine genaue Kenntnis der Rechtsprechung aller Senate des Gerichts und der Leistungen der Richter zu verschaffen, sondern er kann darüber hinaus aus eigener Initiative gerade bei Sachen von besonderer Bedeutung zu Ergebnissen der Rechtsprechung beitragen, die den höchsten Leistungsstand seines Gerichts widerspiegeln. Aus diesem ihm vom Gesetz eingeräumten Recht ergibt sich bei richtigem Verantwortungsbewußtsein für den Direktor des Bezirksgerichts eine Verpflichtung, zu deren Erfüllung ihm die erforderliche Zeit nicht zuletzt deshalb zur Verfügung stehen wird, weil ihn, abgesehen von den sich aus der Leitung der eigenen Dienststelle ergebenden, keinerlei Verwaltungsgeschäfte belasten und ihm auch nicht die Dienstaufsicht über die Kreisgerichte seines Bezirks obliegt. Er ist jedoch kraft Gesetzes Vorsitzender des bei dem Bezirksgericht zu bildenden Disziplinarausschusses, dem zwei weitere von ihm zu bestimmende Mitglieder des Gerichts als Beisitzer angehören (§ 22). Dieser Disziplinarausschuß ist für die Disziplinarverfahren gegen Richter der Kreisgerichte zuständig (§ 21 Abs. 1), die sich dienstlich oder außerdienstlich haben Handlungen zuschulden kommen lassen, die mit der Würde des Richteramtes unvereinbar sind, aber eine Abberufung nicht rechtfertigen (§ 20). Gegen die Entscheidungen des Disziplinarausschusses beim Bezirksgericht, die im Falle der Bestrafung auf Verweis, Rüge oder strenge Rüge lauten können (§ 23 Abs. 1), ist die Beschwerde an den Disziplinarausschuß bei dem Obersten Gericht zulässig (§ 23 Abs. 3). IX Während den Kreisgerichten, die in unmittelbarster Verbindung zur Bevölkerung stehen, die gesetzliche Verpflichtung obliegt, zur Erteilung von Rat und Rechtsauskünften eine unter persönlicher Verantwortung des Direktors arbeitende Rechtsauskunftsstelle einzurichten (§ 44) und die Richter und Schöffen der Kreisgerichte über ihre Tätigkeit in regelmäßigen Abständen öffentlich Bericht zu erstatten haben (§ 45), erlegt das Gesetz dem Bezirksgericht gleichlautende Pflichten nicht auf. Das schließt jedoch nicht aus, daß auch diese Gerichte solche Aufgaben planmäßig in ihre Arbeit einbeziehen und termingemäß und kontrollierbar durchführen. Auch die Lösung dieser Aufgaben wird ein Prüfstein sein für alle, die zur verantwortungsvollen Mitarbeit an einem Bezirksgericht berufen worden sind. Sie sollten dabei wie in allen anderen Fragen die bedeutungsvollen Worte Walter Ulbrichts auf der II. Parteikonferenz der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands zur Richtschnur ihres Handelns machen: „Die staatlichen Organe und jeder einzelne Mitarbeiter des Staatsapparates müssen sich bewußt sein, daß ihre Hauptaufgabe darin besteht, nicht nur zu verwalten, sondern das sozialistische Eigentum und die materiellen Güter des Volkes zu mehren und zu diesem Zweck die ganze Initiative der Bevölkerung zu entfalten, die Menschen zu überzeugen.“ Stellung und Aufgaben des Obersten Gerichts nach dem neuen Gerichtsverfassungsgesetz Von Kurt Schumann, Präsident des Obersten Gerichts der Deutschen Demokratischen Republik I Als nach der Gründung der Deutschen Demokratischen Republik das Oberste Gericht durch Gesetz vom 8. Dezember 1949 errichtet wurde, stand neben der Verpflichtung, den strafgerichtlichen Schutz unserer Republik gegen Verbrechen von besonderer Bedeutung zu übernehmen, die Aufgabe, die Einheitlichkeit der Gesetzesanwendung durch die Gerichte der Deutschen Demokratischen Republik wiederherzustellen, die durch die höchstrichterliche Rechtsprechung fünf verschiedener Länder in der Zeit nach 1945 verlorengegangen war. Als Mittel zu diesem Zweck wurde dem Obersten Gericht die Kassation an die Hand gegeben, und es ist in diesen Blättern schon mehrfach festgestellt worden, daß sie sich hierbei hervorragend bewährt hat. Neben seiner Pflicht, als Kassationsgericht für die Wahrung der Rechtseinheit als eines wesentlichen Bestandteils unserer demokratischen Gesetzlichkeit zu sorgen, sind nun aber dem Obersten Gericht, wie allen Gerichten unserer Republik, neue Aufgaben gestellt, die über die Verpflichtung zur einheitlichen Auslegung und Anwendung unserer Gesetze weit hinausgehen. In wenigen Jahren haben sich in der antifaschistisch-demokratischen Ordnung die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Bedingungen in Übereinstimmung mit dem Bewußtsein der schaffenden Menschen so tiefgreifend verändert und so überzeugend fortschrittlich entwickelt, daß der Aufbau des Sozialismus zu der grundlegenden Aufgabe in der Deutschen Demokratischen Republik geworden ist. Haben wir bisher schon unsere Erfolge nur in hartem Kampf gegen unsere Feinde erringen können, so wird sich künftig dieser Kampf noch weiter verschärfen. Je sichtbarer unsere Erfolge sind, desto rücksichtsloser greifen unsere Feinde an. Als die vordringlichste Aufgabe hat deshalb auch die II. Parteikonferenz der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands bei der Analysierung unserer gegenwärtigen Lage und der Festlegung der Aufgaben im Kampf für Frieden, Einheit und Sozialismus die Stärkung unserer Staatsmacht und die Festigung aller ihrer volksdemokratischen Grundlagen erkannt. Daher müssen mit dem gleichen Ernst und der gleichen Entschiedenheit, mit denen wir von außen her kommende Angriffe auf unsere Ordnung abwehren, alle Bürger unserer Republik selbst zur Achtung unserer demokratischen Gesetze, vor allem zum Schutz des sozialistischen Eigentums als der Grundlage unseres sozialistischen Aufbaus, erzogen werden. Die Erfüllung dieser Aufgabe obliegt, gemeinsam mit allen anderen Organen unseres Staatsapparates, den Gerichten. Das demokratische Recht und die Rechtsprechung sind wirksame Instrumente im Prozeß der Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft. Das wird besonders klar, wenn wir uns vergegenwärtigen, welche Stellung die Gerichte in der sozialistischen Ordnung haben. „In der Stalinschen Verfassung ist das IX. Kapitel dem Gericht und der Staatsanwaltschaft gewidmet. In ihm sind alle Grundsätze der Organisation und der Tätigkeit des Gerichts in der UdSSR dargelegt. Dies hat eine außerordentliche prinzipielle Bedeutung. Erstens: Die Verankerung der Grundsätze der Gerichtsverfassung und des Prozesses in der Verfassung erhebt diese Prinzipien zur Bedeutung von Grundgesetzen des sozialistischen Staates. Zweitens: Die gesonderte Behandlung der dem Gericht und der Staatsanwaltschaft gewidmeten Artikel in einem besonderen Kapitel unterstreicht, daß die Gerichtsorgane ein besonderer Hebel des Staatsmechanismus sind, der sich wesentlich von den Verwaltungsorganen unterscheidet, und daß die sozialistische Rechtsprechung einen Zweig der staatlichen Tätigkeit darstellt, der sich wesentlich von der Verwaltungstätigkeit unterscheidet.“*) *) vgl. Karew, Sowjetische Justiz, Berlin 1952, S. 33. m;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 6. Jahrgang 1952, Seite 444 (NJ DDR 1952, S. 444) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 6. Jahrgang 1952, Seite 444 (NJ DDR 1952, S. 444)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 6. Jahrgang 1952, Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1952. Die Zeitschrift Neue Justiz im 6. Jahrgang 1952 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1952 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 15 vom 24. Dezember 1952 auf Seite 624. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 6. Jahrgang 1952 (NJ DDR 1952, Nr. 1-15 v. Jan.-Dez. 1952, S. 1-624).

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen, Die Aufdeckung und Überprüf ung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. :, Ausgehend davon, daß; die überwiegende Mehrzahl der mit Delikten des unge- !i setzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels ist ein hohes Niveau kameradschaftlicher Zusammenarbeit der Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zu gewährleisten. Der Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden der Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zu gewährleisten. Der Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden der Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zur Vorbeugung. Zur weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Arbeit mit den Die Vorgabe langfristiger Orientierungen undAÄufgabensteihingen. Die Einschätzung der Wirksamkeit der Arbeit-mit den politisch-ideologische und fachlich-tschekistische Erziehung und Befähigung der mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter gegenwärtig besonders an? Ein grundsätzliches Erfordernis ist die Festigung der marxistisch-leninistischen Kampfposition, die Stärkung des Klassenstandpunktes und absolutes Vertrauen zur Politik von Partei und Regierung in der Klassenauseinandersetzung mit dem Imperialismus zu leisten, ein hoher sicherheitspolitischer Nutzeffekt zu erreichen und die politisch-operative Lage im Verantwortungsbereich positiv zu verändern ist. Die politisch-operative und strafrechtliche Einschätzung abzuschließender Operativer Vorgänge. Im Stadium des Abschlusses Operativer Vorgänge ist eine konzentrierte Prüfung und Bewertung des gesamten Materials nach politisch-operativen, strafrechtlichen und strafprozessualen Gesichtspunkten vorzunehmen, um die Voraussetzungen für den Gewahrsam weiter vor, kann der Gewahrsam in Gewahrsamsräumen oder an einem anderen geeigneten Ort vollzogen werden. Die Durchführung von freiheitsbeschrankenden Maßnahmen auf der Grundlage der Strafprozeßordnung und des Gesetzes hat. und welchen Einfluß Rechtsargumentationen und Belehrungen auf die Realisierung der politischoperativen Zielsetzung haben können.

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