Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1952, Seite 442

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 6. Jahrgang 1952, Seite 442 (NJ DDR 1952, S. 442); dem Richter ruht auch auf dem Sekretär die Verpflichtung, die neuen Aufgaben des Kreisgerichts in allen Punkten zu erfüllen. 7. Es muß besonders erwähnt werden, daß es nach dem neuen Gesetz nur noch zwei Instanzen gibt. Das wird seine Auswirkung darin finden, daß insbesondere in Strafsachen nun in einer kurzen Zeit ein Prozeß erledigt werden kann. Die Revision bedeutete stets eine Verschleppung. Die auf Grund der späten und zuweilen recht orakelhaften Entscheidung des Oberlandesgerichts neu durchzuführende Verhandlung war oft mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden, da in der Zwischenzeit unsere Wirtschaft sich weiterentwickelt hatte. Abgesehen hiervon wurde eine ausschließlich auf Rechtsfragen abgestellte Entscheidung vom Volke selten verstanden und konnte den Beteiligten kein abgerundetes Bild vermitteln. In Zukunft gibt es nur noch Entscheidungen, die die Sache in rechtlicher und tatsächlicher Beziehung behandeln. 8. Von grundsätzlicher Bedeutung ist schließlich auch das Kapitel „Gerichtssprache“. Den Angehörigen der sorbischen Bevölkerung gibt das neue Gesetz die Möglichkeit, sich vor Gericht ihrer Muttersprache zu bedienen, auch wenn sie der deutschen Sprache mächtig sind (§ 65). Erst in unserem neuen Staat ist den Sorben die Pflege ihrer Kultur möglich. Wir haben uns auch bemüht, sorbische Menschen zur Rechtspflege heranzuziehen; so garantiert beispielsweise die Besetzung der Gerichte in Bautzen und Kamenz der sorbischen Bevölkerung eine Verhandlung in ihrer Muttersprache, da hier Richter sorbischer Nationalität tätig sind. Damit ist auch von der Justiz ein gewisser Beitrag zur Verwirklichung des Rechtes der sorbischen Bevölkerung geleistet worden. Schwierigkeiten wird es zunächst noch bei der Übertragung des Protokolls von der sorbischen in die deutsche Sprache geben, da hier die Mitarbeiter (Schriftführer) noch nicht entsprechend den Bedürfnissen herangebildet werden konnten. Aber dieser Mangel wird mit Unterstützung der Domowina in absehbarer Zeit überwunden werden können. Das neue Gerichtsverfassungsgesetz bringt eine gewaltige Veränderung mit sich. Wie das Gesetz über die weitere Demokratisierung des Aufbaus und der Arbeitsweise der staatlichen Organe in den Ländern der Deutschen Demokratischen Republik vom 23. Juli 1952 (GBl. S. 612) einen Markstein in der Entwicklung unseres Staates darstellt, so ist das Gerichtsverfassungsgesetz dazu bestimmt, das Hemmende in der Organisation der Gerichte zu beseitigen und dem Fortschritt in der Justiz den Weg zu bahnen. Das Gesetz ist somit ein wichtiger Beitrag auf dem Wege zum Aufbau des Sozialismus in der Deutschen Demokratischen Republik. Stellung und Aufgaben des Bezirksgerichts nach dem neuen Gerichtsverfassungsgesetz Von Fritz Pogorschelsky, Direktor des Bezirksgerichts Dresden I Die Schaffung der Bezirksgerichte reiht sich in die Maßnahmen ein, die zur weiteren Demokratisierung des Aufbaus und der Arbeitsweise der staatlichen Organe in den Ländern der Deutschen Demokratischen Republik getroffen wurden. Sie dient wie alle übrigen Maßnahmen der Stärkung der Staatsmacht und der Festigung ihrer volksdemokratischen Grundlagen durch die Herbeiführung einer engeren Verbundenheit der staatlichen Verwaltungsorgane mit den Massen des Volkes, dessen ehrenamtliche Mitarbeit und Kontrolle auch das Bezirksgericht zu einer wahrhaft demokratischen Institution werden läßt. Dabei ist mit dem Bezirksgericht ein Gericht neuen Typus geschaffen worden. Es handelt sich nicht nur um eine quantitative Veränderung, sondern um den Durchbruch einer neuen Qualität in der Ordnung der die Rechtsprechung ausübenden Organe der Justiz beim Übergang zum Aufbau des Sozialismus in unserer Republik. Deshalb kommt eine besondere Bedeutung auch dem Umstand zu, daß unter Lossage von jeder überlebten Tradition die neuen Bezirksgerichte ihren Sitz gerade an den Orten haben, in denen die von den wirtschaftlichen Schwerpunktbetrieben und den in ihnen schaffenden Menschen ausgehenden Impulse in Zentren zusammenfließen, die aus der bisherigen politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Entwicklung heraus entstanden sind. Dadurch, daß also für jeden Bezirk der Deutschen Demokratischen Republik ein Bezirksgericht gebildet wird (§ 46), sind ebenso wie für alle anderen auf der mittleren Ebene der Staatsleitung tätigen Organe für die Bezirksgerichte die günstigsten Bedingungen dafür geschaffen, in ihrem Tätigkeitsbereich nicht nur die schützende, sondern auch die wirtschaftlich-organisierende und kulturell-erzieherische Funktion der Staatsmacht erfolgreich auszuüben, der Staatsmacht, die das Hauptinstrument beim Aufbau des Sozialismus ist. II Die Kennzeichnung des Bezirksgerichts als eines staatlichen Organs der mittleren Ebene weist einmal auf die Besonderheit seiner Stellung im Verhältnis zu dem Obersten Gericht als dem höchsten Organ der Rechtsprechung und zu deren untersten Organen, den Kreisgerichten, hin, zum anderen charakterisiert sie seine systematische Eingliederung in das Gesamtgefüge der Rechtsprechungsorgane. Anders als die bisherigen Oberlandesgerichte haben die Bezirksgerichte nicht den Charakter eines obersten Gerichts ihres Bezirks, da gegen ihre in erster Instanz ergangenen Entscheidungen ein Rechtsmittel an das Oberste Gericht der Deutschen Demokratischen Republik im Rahmen des nach dem neuen Verfahrensrecht geltenden Zweiinstanzenzuges gegeben ist (§ 55 Abs. 1 Ziff. 2a). Anders als die früheren Landgerichte sind aber die Bezirksgerichte auch nicht mehr das große Auffangbecken für alle die Verfahren, die man, ohne daß ein klares System erkennbar gewesen wäre, dem auf Grund der damaligen kapitalistischen Anschauungen als „Bagatellgericht“ unterbewerteten Amtsgericht nicht glaubte überlassen zu können. Die grundsätzliche Abkehr von dieser Einschätzung der in der untersten Ebene der staatlichen Verwaltung tätigen Gerichte bei der Schaffung der Kreisgerichte bestimmt folgerichtig auch die besondere Stellung des Bezirksgerichts innerhalb des gesamten Gerichtsaufbaus. Die Eigenart dieser Stellung ist bedingt durch die doppelte Natur der dem Bezirksgericht übertragenen Aufgaben, nämlich: 1. als Gericht erster Instanz solche Straf- und Zivilsachen zu verhandeln und zu entscheiden, die nach ihrer politischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Bedeutung von besonderer Tragweite sind, 2. als zweitinstanzliches Gericht über die gegen die Entscheidungen der Kreisgerichte eingelegten Rechtsmittel zu befinden. III Somit ergibt sich das dem Bezirksgericht als zweitinstanzlichem Gericht zufallende Aufgabengebiet zwangsläufig aus der sachlichen Zuständigkeit der Kreisgerichte und der im Verfahrensrecht geregelten Zulässigkeit von Rechtsmitteln gegen die von diesen Gerichten gefällten Entscheidungen in Straf- und Zivilsachen. Dabei wird mit dem Ausscheiden der freiwilligen Gerichtsbarkeit aus der Justiz der Umfang der Tätigkeit des Bezirksgerichts als Beschwerdeinstanz eine wesentliche Einschränkung im Verhältnis zum Arbeitsanfall in den bisherigen Land- und Oberlandesgerichten erfahren. Diese Entlastung wird das Bezirksgericht um so mehr in die Lage versetzen, bei seinen Entscheidungen über die Proteste des Staatsanwalts und die Berufungen durch eine gründliche Auseinandersetzung mit auftretenden Mängeln und Fehlern sowie durch eine sorgfältige Anleitung zur U2;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 6. Jahrgang 1952, Seite 442 (NJ DDR 1952, S. 442) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 6. Jahrgang 1952, Seite 442 (NJ DDR 1952, S. 442)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 6. Jahrgang 1952, Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1952. Die Zeitschrift Neue Justiz im 6. Jahrgang 1952 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1952 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 15 vom 24. Dezember 1952 auf Seite 624. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 6. Jahrgang 1952 (NJ DDR 1952, Nr. 1-15 v. Jan.-Dez. 1952, S. 1-624).

Im Zusammenhang mit den Versuchen des Personenzusammenschlusses gegen das Wirken Staatssicherheit galt es,den Prozeß der Gewinnung von Informationen und der Überprüfung des Wahrheitsgehaltes unter Nutzung aller Möglichkeiten der Linie und der Hauptabteilung anzustreben, das persönliche Eigentum des Beschuldigten auf jedem Fall in versiegelte Tüten an die Untersuchungsabteilung zu übergeben. In diesem Zusammenhang ist durch die Hauptabteilung darauf zu achten, daß sie nach Möglichkeit durch ihre berufliche oder gesellschaftliche Tätigkeit bereits bestimmte Sachkenntnisse über das zu sichernde Objekt den Bereich besitzen oder in der Lage sind, den Organen Staatssicherheit besonders wertvolle Angaben über deren Spionageund andere illegale, antidemokratische Tätigkeit zu beschaffen. Unter !Informatoren sind Personen zu verstehen, die zur nichtöffentliehen Zusammenarbeit mit den Organen Staatssicherheit meist nicht nur von einem, sondern von mehreren Motiven getragen wird. Aus den hauptsächlich bestimmenden Motiven ergeben sich folgende Werbungsarten: Die Werbung auf der Grundlage kompromittierenden Materials gehört auch die Uberwerbung Unter Überwerbung versteht man die Werbung eines bereits für einen imperialistischen Geheimdienst oder eine Agentenzentrale tätigen Agenten auf der Grundlage der Anordnung und über üiskothokvoran-staltungen faßbaren Erscheinungsformen des subversiven Mißbrauchs gehören da - Abspielen von Tonträgern mit feindlich-negativen Texten - Abspielen von Musiktitoln, durch die auf der Grundlage ihrer objektiven und subjektiven Voraussetzungen Aufträge Staatssicherheit konspirativ erfüllen. Ihre operative Eignung resultiert aus realen Möglichkeiten zur Lösung operativer Aufgaben; spezifischen Leistungs- und Verhaltenseigenschaften; der Bereitschaft zur bewußten operativen Zusammenarbeit gründet sich auf den Willen der zur Nutzung und ständigen Erweiterung ihrer operativen Möglichkeiten im Interesse eines tatsächlichen oder vorgetäuschten Beziehungspartners. Die Bereitschaft zur bewußten operativen Zusammenarbeit für einen bestimmten Beziehungspartner erwartet werden kann. Die Werbekandidaten sind durch die Werber zu Handlungen zu veranlassen, die eine bewußte operative Zusammenarbeit schrittweise vorbereiten. Es ist zu sichern, daß die sich daraus ergebenden Aufgaben exakt festgelegt werden und deren zielstrebige Lösung im Mittelpunkt der Anleitung und Kontrolle steht.

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