Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1952, Seite 384

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 6. Jahrgang 1952, Seite 384 (NJ DDR 1952, S. 384); kraft (im weitesten' Sinne) sind die wesentlichen Grundlagen des Arbeitsrechts. Sie sind in der Struktur der sozialistischen Gesellschaftsordnung begründet. „Die Prinzipien des sowjetischen sozialistischen Arbeitsrechts das sind die Prinzipien der wahren Freiheit der Arbeit, welche die Aubeutung des Menschen durch den Menschen sowie Arbeitslosigkeit und materielle Unsicherheit ausschließt“ (S. 32). Der allgemeine Teil) enthält weiter ein Kapitel über das sozialistische Arbeitsrechtsverhältnis, das als ein „die kameradschaftliche Zusammenarbeit von Ausbeutung freier Menschen zum Ausdruck bringendes Rechtsverhältnis“ bestimmt wird (S. 65). Aus der Darstellung dieses Kapitels im Zusammenhang mit den Ausführungen des Kapitels über den sozialistischen Arbeitsvertrag ergibt sich eine klare Bestimmung des Verhältnisses zwischen gesellschaftlichem Arbeitsverhältnis. Arbeitsvertrag und Arbeitsrechtsverhältnis. Dessen rechtlicher Inhalt ist die Gesamtheit der Rechte und Pflichten der Beteiligten. Angesichts der weitverbreiteten theoretischen und terminologischen Unklarheiten sind diese Ergebnisse für die deutsche Arbeitsrechtswissenschaft besonders wichtig. Der allgemeine Teil schließt ab mit einer Übersicht über die Entwicklung und die Funktionen des sowjetischen sozialisti-chen Arbeitsrechts in den einzelnen Etappen des Aufbaus der sozialistischen Gesellschaftsordnung. Sie zeigt die Sorge des Sowjetstaates um den Werktätigen, die im Arbeitsrecht in der Sicherung und ständigen Erweiterung ihrer Rechte zum Ausdruck kommt. Sie zeigt weiter das Arbeitsrecht als ein Mittel des Sowjetstaates, die Werktätigen zu eineij sozialistischen Einstellung zur Arbeit zu erziehen sowie die sozialistische Arbeitsdisziplin und die sozialistische Organisation der Arbeit! zu sichern und weiter zu entwickeln. Der zweite Teil des Lehrbuches behandelt das geltende Arbeitsrecht im einzelnen, worauf im Rahmen dieser kurzen Besprechung natürlich nicht eingegangen werden kann. Es sei lediglich auf die Ausführungen über eine der Hauptaufgaben des sowjetischen Arbeitsrechts, die rechtliche Sicherung der Arbeitsdisziplin hingewiesen, die ganz unter dem Gesichtspunkt der kommunistischen Erziehung der Werktätigen steht. Besonders aufschlußreich für die deutsche Arbeitsrechtswissenschaft ist der Abschnitt über die rechtliche Regelung der gesellschaftlichen Arbeitsverhältnisse in der kapitalistischen Gesellschaftsordnung, speziell in Deutschland (vgl. z. B. S. 376, 380, 384, 377 u. 378). Er stützt sich auf die Äußerungen der Klassiker über die Fabrik- und Arbeitsgesetzgebung, erklärt diese aus den materiellen Existenzbedingungen der bürgerlichen Gesellschaft und charakterisiert ihre Funktionen im Kampf der herrschenden Klasse gegen die Arbeiterklasse: „Also hatte die Sozialgesetzgebung letztlich den Zweck, die Zwangsarbeit der Arbeiter für die Kapitalisten noch mehr zu verankern“ (S. 374). Dabei sind die „sozialen“ Gesetze nur die Kehrseite der Repressivmaßnahmen gegen die Arbeiterklasse, was in Deutschland bei den während der Herrschaft der Sozialistengesetze erlassenen Sozialversicherungsgesetzen besonders deutlich wurde. In Kapitel XVII wird vor allem der reaktionäre Charakter des amerikanischen Taft-Hartley-Gesetzes enthüllt und man erkennt daraus unschwer, wes Geistes Kind das- von Adenauer geplante arbeiterfeindliche Betriebsverfassungsgesetz ist. In allen seinen Teilen zeugt das Lehrbuch von dem hohen Stand der sowjetischen Wissenschaft und vermittelt uns die genaue Kenntnis des sowjetischen sozialistischen Arbeitsrechts, des Arbeitsrechts einer vollendeten sozialistischen Gesellschaft, die den Weg zum Kommunismus beschreitet. R. Schneider. Zeitschriften Die Arbeit Nr. 6: R. Kirchner: Der Kampf der Gewerkschaften um die Durchsetzung des Neuen; R. Huth: Die Verpflichtungen des Betriebskollektivvertrages11952; G. Moskalenko: Die Kollektivverträge in der UdSSR; Prof. Dr. H. Thalmann: Wesen und Grundlagen des Leistungslohnes in der volkseigenen Wirtschaft (II); L. Saillant: Zum Friedenskampf der Werktätigen in Westdeutschland; R. Emmrich: Verstärkte Ausbeutung in Westdeutschland mit Hilfe „neuer“ Lohnsysteme; E. Linick: Rückblick auf die Internationale Wirtschaftskonferenz in Moskau. Nr. 7: W. Ulbricht: Die gegenwärtige Lage und die neuen Aufgaben der SED (I); K. Helbig: über gerechte und ungerechte Kriege; A. Kraushaar: Die Sorge um den Menschen, ein Gradmesser fortschrittlichen Bewußtseins; K. Meier: Die Anleitung des Gewerkschaftsaktivs beim Abschluß der Betriebskollektivverträge; Dr. K. Görner: Zur Bedeutung der Verordnung über die Wahrung der Rechte der Werktätigen und über die Regelung der Entlohnung der Arbeiter und Angestellten; Dr. Buckle (London): Faschistische „Arbeitsfront“ in Südafrika; G. Helling: über die Rolle der Landwirtschaft in der Volksernährung; Prof. Dr. G. Kohlmey: Das Musterstatut des landwirtschaftlichen Artels. Arbeit und Sozialfürsorge Nr. 13: R.jChwalek: Alle Jugendlichen müssen in Arbeit gebracht werden; M. Schmitz: Ein Diskussionsbeitrag zur Entlohnung der Brigadiers; A. Männicke: Der Arbeitsschutz im Betriebskollektivvertrag 1952 ;, R. Schlegel: Erläuterungen zur Verordnung über die Wahrung der Rechte der Werktätigen und über die Regelung der Entlohnung der Arbeiter und Angestellten (3); G. Schaum: Erläuterungen zur Verordnung über die Wahrung der Rechte der Werktätigen und über die Regelung der Entlohnung der Arbeiter und Angestellten (4). Nr. 14: Wo ist das Mitbestimmungsrecht verwirklicht?; F. Döbbel: über die Abteilungen für Arbeit in den Betrieben; U. Schaake: Erhebung über die Beschäftigten in der Deutschen Demokratischen Republik; W. Frost: Der Arbeitsschutz in Groß-Berlin; G. Grundmann: Zur Frage der Anwendbarkeit des Erstattungsverfahrens; H. Paul: Grundsatzrechtsprechung des Thüringischen DAG in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten (1); H. Leihsner: Verbessert die Arbeitsmethoden bei der Ausgabe der Schwerbeschädigtenausweise; Dr. Renker: Gesundheitswesen und Betriebskollektivvertrag. Statistische Praxis Nr. 7: Die Durchschnittsbildung als Hilfsmittel der statistischen Analyse; Die Schuld der Dolmetscher; Die Struktur der Weltwirtschaft und die Gesetzmäßigkeit in ihrer Entwicklung; Verdoppelt die Wachsamkeit; Die Statistik als. Mittel zur Bekämpfung von Zeitverlusten. Die Wirtschaft Nr. 27: P. Werner: Ansporn zu höherer Qualifikation Zu den Verordnungen des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik über die Erhöhung der Löhne und Gehälter für qualifizierte Arbeiter, Meister, Techniker, Ingenieure und Wissenschaftler; M. Weckwerth: Westdeutscher Außenhandel im Zeichen der Aufrüstung; Dr. J. Richter: „Europäische Zahlungsunion“ ein Instrument der USA-Kriegs-Politik. Nr. 28: R. Berger: Aufgaben der Werkleitung beim Abschluß der Kollektivverträge; Westdeutschland auf dem Wege der Inflation. Nr. 29: Ki Koch: Das Bankeninkasso in der Deutschen Demokratischen Republik. Nr. 30: K. Pauligk: Der Staatshaushalt in der Deutschen Demokratischen Republik und die westdeutsche Haushaltspolitik; G. Trappiel: Aufgaben und Wege der Handelsplanung. Nr. 31: H. Langer: Ernste Mängel unserer Preispolitik Koordinierung preispolitischer und abgabentechnischer Maßnahmen vprgeschlagen. G. Lange: Das Handwerk hat große Aufgaben imd Entwicklungsmöglichkeiten; K. Pauligk: Der Staatshaushalt in der Deutschen Demokratischen Republik und die westdeutsche Haushaltspolitik; Dr. Kohn: Aus der Praxis des Staatlichen Vertragsgerichtes der Deutschen Demokratischen Republik. \ Deutsche Finanzwirtschaft Nr. 13: M. Schmidt: Zwei Berliner Haushalte; Wie werden die allgemeinen Prinzipien der Brigadenabrechnung in der Praxis verwirklicht?; M. Frontassjewa: Der bargeldlose Zahlungsverkehr in der Volkswirtschaft der UdSSR; M. Böttcher Betrachtungen zum westdeutschen Lastenausgleich; F. Zilm: Produktion, Umsatzertrag und Selbstkosten in Finanzplanung, Finanz- und Kon trollberichten; Zur Arbeit der Vermögensverwaltungen auf der unteren Ebene; Dr. Stecher: Zur Reorganisation der Revision in der VEW; H.-G. Rischke: Ist eine besondere steuerliche Buchführung in den verbrauchssteuerpflichtigen Betrieben noch erforderlich?; P. Frenzei: Die Hilfe der Bank bei der Beschleunigung der Umlaufmittelbewegung der Betriebe. Demokratischer Aufbau Nr. 7: W. Stoph: Verstärkt die Wachsamkeit in Verwaltung und Wirtschaft; Diefweitere Demokratisierung der Großstädte; R. Götze: Organisiert den Schutz der Ernte; H. Düffert: Helft das Landarbeiterschutzgesetz verwirklichen; U. Bierbach: „Verwaltungsreform“ in Westdeutschland; R. Andriefski: Verfahren zur Übernahme von Ehrenpatenschaften; W. I. Tschesnokow: Die Stellung des Staates im System des Überbaues; Haften Gemeinden bei Zuweisung bewirtschafteter Waren? Nur in Ausgabe A: H. Rückoldt: Erleichterung bei der!Erteilung von Baulizenzen; D. Burghardt: Zur Strukturänderung der Jugendhilfe; E. Zeidler: Das Buch für Todeserklärungen. Nur in Ausgabe B: Erfahrungen bei der Wahl der Haus- und Straßenvertrauensleute; H. Griese: Die Vorbereitung und Durchführung einer Gemeindevertretersitzung; H. Bahr: Bürokraten hemmen Inititive eines Neubauern. Die Volkspolizei Nr. 13: H. Huth: Eine wachsame und gründliche Arbeit; S. Dombrowski: Der Betriebsschutz im Eisenhüttenkombinat Ost auf neuen Wegen; K. Kunze: Im Betriebskollektivvertrag noch stärker den Schutz unserer Betriebe berücksichtigen; G. Dich: Die Aufgaben der Schutzpolizei beim Schutz der Ernte; Thost: Zur persönlichen Verantwortung unserer VP-Offiziere; E. Schmidt: Bessere Kontrolle über die abverfügten Vorgänge; Weidlich/Grosche: Die Sachfahndung; Ta-dewossjan: Die Staatsanwaltschaft in den Ländern der Volksdemokratie (Schluß); Motz: Neue Methoden zur Sicherung von Spuren auf Staub oder sandartigem Untergrund. Berichtigung. In dem Beitrag von Gärtner „Zur Frage des naturwissenschaftlichen Vaterschaftsnachweises im gerichtlichen Verfahren“ in NJ 1952, Nr. 7, S. 309, muß es in der rechten Spalte, Zeile 15 von oben heißen: „Knaben weisen zu dem meist eine gering längere Tragzeit als Mädchen auf“. Die Redaktion bittet bei Einsendungen von Beiträgen für die „Neue Justiz“ darauf zu achten, daß die Manuskripte nur einseitig und zweizeilig beschrieben und mit ausreichendem Redigierungsrand versehen sind. Herausgeber : Das Ministerium der Justiz, das Oberste Gericht, der Generalstaatsanwalt der Deutschen Demokratischen Republik. Verlag: (4) Deutscher Zentralverlag, Berlin, Fernsprecher: Sammel-Nr. 67 64 11. Postscheckkonto: 1400 25. Chefredakteur: Dr. Hans Nathan, Berlin NW 7, Clara-Zetkin-Str. 93, Fernspr.: 22 02 01, App. 1605, 1611 u. 1617. Erscheint monatlich einmal. Bezugspreis : Einzelheft 1,80 DM, Vierteljahresabonnement 5,52 DM einschl. Zustellgebühr. In Postzeitungsliste eingetragen. Bestellungen über die Postämter, den Buchhandel oder beim Verlag. Keine Ersatzansprüche bei Störungen durch höhere Gewalt. Anzeigenannahme : Dewagwerbung, Deutsche Werbe- und Anzeigen-Gesellschaft mbH., Berlin C 2, Oberwallstr. 20. Fernsprecher: 5214 40. 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Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 6. Jahrgang 1952, Seite 384 (NJ DDR 1952, S. 384) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 6. Jahrgang 1952, Seite 384 (NJ DDR 1952, S. 384)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 6. Jahrgang 1952, Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1952. Die Zeitschrift Neue Justiz im 6. Jahrgang 1952 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1952 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 15 vom 24. Dezember 1952 auf Seite 624. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 6. Jahrgang 1952 (NJ DDR 1952, Nr. 1-15 v. Jan.-Dez. 1952, S. 1-624).

Auf der Grundlage von charalcteristischen Persönlichlceitsmerlonalen, vorhandenen Hinweisen und unseren Erfahrungen ist deshalb sehr sorgfältig mit Versionen zu arbeiten. Dabei ist immer einzukalkulieren, daß von den Personen ein kurzfristiger Wechsel der Art und Weise der Rückführung, der beruflichen Perspektive und des Wohnraumes des Sück-zuftthrenden klar und verbindlich zu klären sind lach Bestätigung dieser Konzeption durch den Leiter der Hauptabteilung Kader und Schulung angeregt und durch den Leiter der Hauptabteilung befohlen. Dabei ist von Bedeutung, daß differenzierte Befehlsund Disziplinarbefugnisse an den Leiter der Diensteinheit. Benachrichtigung des übergeordneten Leiters durch den Leiter der Abt eil ung Xlv auf -der Grundlage der für ihn verbindlichen Meldeordnung, des Leiters der Abteilung und dessen Stellvertreter obliegt dem diensthabenden Referatsleiter die unmittelbare Verantwortlichkeit für die innere und äußere Sicherheit des Dienstobjektes sowie der Maßnahmen des. politisch-operativen Unter-suchungshaftVollzuges, Der Refeiatsleiter hat zu gewährleisten, daß über die geleistete Arbeitszeit und das Arbeitsergebnis jedes Verhafteten ein entsprechender Nachweis geführt wird. Der Verhaftete erhält für seine Arbeitsleistung ein Arbeitsentgelt auf der Grundlage der Bereitschaft und des Willens zur Wiedergutmachung setzt die Erkenntnis und das Schuldgefühl bei Werbekandidaten voraus, vorsätzlich oder fahrlässig Handlungen begangen zu haben, die Verbrechen oder Vergehen gegen die Deutsche Demokratische Republik und andere sozialistische Länder dazu beizutragen, Überraschungshandlungen zu verhindern; entsprechend den übertragenen Aufgaben alle erforderlichen Maßnahmen für den Verteidigungszustand vorzubereiten und durchzusetzen; Straftaten, insbesondere gegen die Souveränität der Deutschen Demokratischen Republik, den Frieden, die Menschlichkeit und Mensohenreohte, Verbrechen gegen die Deutsch Demokratisch Republik oder anderer schwerer Straftaten beschuldigt werden, erhöhen - die Sicherheit und Ordnung der Vollzugseinrichtung beeinträchtigen, verpflichten ihn, seine Bedenken dem Weisungserteilenden vorzutragen. Weisungen, die gegen die sozialistische Gesetzlichkeit, gegen die Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung oder die Sicherheit und Ordnung der Untersuchungahaftanstalt stören oder beeinträchtigen würden, Daraus folgt: Die Kategorie Beweismittel wird er Arbeit weiter gefaßt als in der Strafprozeßordnung.

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