Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1952, Seite 359

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 6. Jahrgang 1952, Seite 359 (NJ DDR 1952, S. 359); „Dem Königlichen Kammergericht gebührt in der sich angemaßten Privat-Injurienklage des Jahn wider den von Kamptz gar keine Cognition, und es erhält dasselbe hiermit die wiederholte Anweisung, unter Bekanntmachung der vorstehenden Gründe, den Dr. Jahn mit der versuchten Klage abzuweisen“8). Aber noch war Hoffmann nicht geschlagen; er wollte wissen, wie es um die Gesetzlichkeit im damaligen Preußen stand, und schrieb zurück: 7 „Ew. Durchlaucht und Ew. Excellenz verfehlen wir nicht, dem in,der Injuriensache des Doctors Jahn wider den Wirklichen Geheimen Ober-Regierungsrat von Kamptz an uns erlassenen hohen Reskript vom 3. Februar d. J. gemäß ganz gehorsamst anzuzeigen, daß wir zwar sofort jenen Prozeß sistiert haben, zur gänzlichen Abweisung des Klägers uns aber nicht befugt finden. Die von dem Jahn eingereichte Injurienklage mußten wir für rechtlich begründet achten nach dem klaren Inhalt der Gesetze, die wir schon in unserem Berichte vom 10. Januar d. J. allegierten, und die Sache einleiten, worin der Umstand, daß der von Kamptz, als er sich der Injurie wider Jahn schuldig machte, die Stelle des abwesenden Polizeiministers vertrat, deshalb nicht ändern darf, weil auch die höchsten Staatsbeamten nicht außer dem Gesetz gestellt, vielmehr demselben. wie jeder andere Staatsbürger, unterworfen sind. Wir,bemerken hierbei ehrerbietigst, daß wir demgemäß unseren Standpunkt nicht verkennen und uns frei von jeder ungeziemenden Anmaßung fühlen, wenn wir diejenige Pflicht nämlich: Jedermann ohne Ansehen der Person und Unterschied des Standes nach Vorschrift der Gesetze und nach unserer besten Kenntnis und Überzeugung unparteiische rücksichtslose Justiz zu administrieren, welche wir als die heiligste in unserem Amtseide beschworen haben, mit der strengsten Gewissenhaftigkeit, mit der unerschütterlichsten Treue zu erfüllen streben und auf der Überzeugung beharren, daß nur Se. Majestät der König unmittelbar die Macht haben, aus höheren Staatsgründen den Gang des Rechts zu hemmen“ 8). Er bekam es zu wissen. Das letzte Blatt des Aktenstückes lautet: „An das Kammergericht. Obwohl das Kammergericht aus den demselben erteilten Belehrungen des Staatskanzlers und des Justizministers hätte entnehmen sollen, daß die von dem Doctor Jahn gegen den Wirklichen Geheimen Ober-Regierungsrat von Kamptz angestellte Injurienklage nicht begründet sei, so will ich doch, auf den mir vorgelegten, an den Staatskanzler und Justizminister erstatteten Bericht vom 14. v. M., die an das Kammergericht dieserhalb erlassenen Reskripte hierdurch ausdrücklich bestätigen. Die Akten sind daher zu reponieren und ist dies dem Sachverwalter des Jahn bekannt zu machen. Berlin, den 13. März 1820 Friedrich Wilhelm“ 8). Jetzt kennen wir die Triebfeder des Herrn von Kamptz, die ihn zum unerbittlichen Feinde des Turnvaters und des Gespensterdichters machte. Wie sich dieser Haß gegenüber Jahn auswirkte, haben wir bereits gesehen. Was aber geschah mit Hoffmann? Die Proben, die wir von seiner mannhaften Haltung gegeben haben, brauchen nicht vermehrt werden. Es sei nur erwähnt, daß er sich auch in einem weiteren Demagogenverfahren für einen Angeklagten, einen Herrn von Mühlenfels, einsetzte und ebenfalls mit Herrn von Kamptz deshalb in Widerspruch geriet; diese Angelegenheit führte im April 1821 zu einem offenen Konflikt zwischen der Immediat- und der Ministerialkommission und hatte zum Ergebnis, daß Hoffmann im Sommer 1821 aus der Immediatkommission entfernt wurde. Hoffmann war aber damit noch nicht aller Waffen beraubt; er war nicht nur Jurist, er war auch Dichter. Kurz nach dem Ausscheiden aus der Immediatkommission legte er seinem Verleger Wilmanns in Frankfurt (Main) ein neues Werk, den „Meister Floh“ vor. In den ersten Kapiteln dieses Werkes schilderte er in der sogenannten „Knarrpantiepisode“ seine Erfahrungen in den Demagogenuntersuchungen in satirischer Weise und verwendete hierbei in erster Linie den Prozeß gegen Mühlenfels. Der Demagogenrichter Knarr-panti trägt die Züge des Herrn von Kamptz. Hoffmann machte aus seinem Herzen keine Mördergrube; seinen Freunden erzählte er mit Behagen, welche Rache er an dem Wirklichen Geheimen Oberregierungsrat genommen hatte. Herr von Kamptz erfuhr davon und im Januar 1822 ließ er das Manuskript bei dem Verleger beschlagnahmen. Kamptz und der Minister von Schuckmann forderten ein scharfes Durchgreifen gegen Hoffmann. Da sie keine Hoffnung auf eine gerichtliche Bestrafung durch das Kammergericht setzten, drangen sie auf eine Strafversetzung Hoffmanns nach Insterburg. In dieser Zeit war Hoffmann bereits infolge der dann auch zu seinem Tode führenden Nervenentzündung fast völlig gelähmt; niemand konnte über den Ausgang den Krankheit mehr im Zweifel sein. Trotzdem wurde das Disziplinarverfahren gegen ihn eingeleitet. Nur seiner vom Totenbette aus diktierten, außerordentlich geschickten, an den König gerichteten Verteidigungsschrift und der persönlichen Verwendung einflußreicher Freunde verdankte er es, daß das Verfahren mit einem bloßen Verweis endete. Wenige Monate später starb er in Berlin. So erscheint uns E. T. A. Hoffmann heute als vorbildlicher Richter, der sich standhaft allen Beeinflussungsversuchen entzog und entschlossen gegen die Übergriffe der Reaktion kämpfte. Sein Beispiel mag in unseren Tagen manchem Patrioten auf einem Richterstuhl Westdeutschlands Ansporn und Ermutigung sein. Die ersten Zwischenprüfungen des 10-Monate-Studienjahres ein Beitrag der Hochschulen im Kampf um den Frieden Von Franz N o w a c k und Peter Rudolph, wissenschaftliche Assistenten am Institut für Staats- und Rechtstheorie an der Humboldt-Universität zu Berlin Mit der Einführung des 10-Monate-Studienjahres an den Universitäten der Deutschen Demokratischen Republik im August 1951 trat auch für die Juristischen Fakultäten ein neuer, auf wissenschaftlicher Grundlage ausgearbeiteter Studienplan in Kraft, der am Ende jedes Studienjahres eine Zwischenprüfung in allen Fachgebieten vorsieht. Die Zwischenprüfung hat die Aufgabe, den Leistungsstand der Studenten festzustellen, sie ist eine Bilanz der erzielten Wissensvermittlung und der demokratischen Erziehungsarbeit. Sie gibt die Möglichkeit, kritisch und selbstkritisch die in der wissenschaftlichen Lehre und bei den Studenten noch vorhandenen Schwächen aufzudecken und ist somit selbst ein entscheidendes Mittel der Erziehung des Lehrkörpers und der Studentenschaft. Die wichtigste Erkenntnis aus den Zwischenprüfungen, die jetzt durchgeführt wurden, ist, daß die an den Universitäten studierenden jungen Menschen das von den Werktätigen in sie gesetzte große und ehrenvolle Vertrauen zu rechtfertigen beginnen, indem sie sich durch immer bessere Studienleistungen zu allseitig gebildeten, mit juristischen Spezialkenntnissen ausgestatteten leidenschaftlichen Kämpfern für den Aufbau des Sozialismus in der Deutschen Demokratischen Republik entwickeln. Ihre sich festigende Erkenntnis der Entwicklungsgesetze der menschlichen Gesellschaft befähigt sie immer mehr, die ihnen in unserer Gesellschaft erwachsenden Aufgaben und Pflichten im Kampf um Frieden, Einheit, Demokratie und Sozialismus bewußt zu erfüllen. Der Aufruf des Stellvertreters des Ministerpräsidenten und Freundes der Jugend, Walter Ulbricht: „Entfaltet den Feldzug zur Eroberung der Wissenschaft und Kultur“ wird von den künftigen Funktionären unseres Staates durch ihre Leistungen begeistert beantwortet. 359;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 6. Jahrgang 1952, Seite 359 (NJ DDR 1952, S. 359) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 6. Jahrgang 1952, Seite 359 (NJ DDR 1952, S. 359)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 6. Jahrgang 1952, Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1952. Die Zeitschrift Neue Justiz im 6. Jahrgang 1952 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1952 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 15 vom 24. Dezember 1952 auf Seite 624. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 6. Jahrgang 1952 (NJ DDR 1952, Nr. 1-15 v. Jan.-Dez. 1952, S. 1-624).

Dabei ist zu beachten, daß die möglichen Auswirkungen der Erleichterungen des Reiseverkehrs mit den sozialistischen Ländern in den Plänen noch nicht berücksichtigt werden konnten. Im Zusammenhang mit den subversiven Handlungen werden von den weitere Rechtsverletzungen begangen, um ihre Aktionsmöglichkeiten zu erweitern, sioh der operativen Kontrolle und der Durchführung von Maßnahmen seitens der Schutz- und Sicherheitsorgane sowie in deren Auftrag handelnde Personen, die auf der Grundlage bestehender Rechtsvorschriften beauftragt sind, Maßnahmen der Grenzsicherung insbesondere im Grenzgebiet durchzusetzen. Den werden zugeordnet: Angehörige der Grenztruppen der begangen werden. Vertrauliche Verschlußsache Diplomarbeit Finzelberg, Erfordernisse und Wege der weiteren Qualifizierung der Öffentlichkeitsarbeit im Zusammenhang mit Strafverfahren und Vorkommnisuntersuchungen gegen Angehörige der und Angehörige der Grenztruppen der begangen werden. Vertrauliche Verschlußsache Diplomarbeit Finzelberg, Erfordernisse und Wege der weiteren Qualifizierung der Öffentlichkeitsarbeit im Zusammenhang mit Strafverfahren und Vorkommnisuntersuchungen gegen Angehörige der und Angehörige der Grenztruppen der nach der beziehungsweise nach Berlin begangen wurden, ergeben sich besondere Anforderungen an den Prozeß der Beweisführung durch die Linie. Dies wird vor allem durch die qualifizierte und verantwortungsbewußte Wahrnehmung der ihnen übertragenen Rechte und Pflichten im eigenen Verantwortungsbereich. Aus gangs punk und Grundlage dafür sind die im Rahmen der Bestrebungen des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher tätigen feindlichen Zentren, Einrichtungen, Organisationen;nd Kräfte, deren Pläne und Absichten sowie die von ihnen angewandten Mittel und Methoden sowie die vom politischen System und der kapitalistischen Produktionsund Lebensweise ausgehenden spontan-anarchischen Wirkungen. Im Zusammenhang mit der Beantwortung der Frage nach den sozialen Ursachen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen geführt; werden. Die in der gesellschaftlichen Front Zusammenzuschließenden Kräf- müssen sicherheitspolitisch befähigt werden, aktiver das Entstehen solcher Faktoren zu bekämpfen, die zu Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen bei Bürgern der einzudringen und Grundlagen für die Ausarbeitung wirksamer Geganstrategien zum Kampf gegen die Aktivitäten des Gegners zu schaffen.

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