Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1952, Seite 350

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 6. Jahrgang 1952, Seite 350 (NJ DDR 1952, S. 350); gehenden derartigen Briefe, Druckschriften usw. an die für ihn zuständige Stelle sofort weiterleitet und dieser dabei alle ihm bekannten Hinweise und Informationen gibt. Darüber hinaus müssen ohne falsche Scham derartige Versuche sofort offen diskutiert werden zur Unterrichtung und Warnung der Kollegen, zur Klärung etwaiger innerer Bedenken und Zweifel des Empfängers. Wenn wir so handeln, wenn wir unsere Gerichte mit offenem kämpferischen Geist gegen diese Spionage- und Verbrecherbanden erfüllen, dann werden unsere Gerichte auch die große Aufgabe erfüllen, die jetzt vor ihnen steht: Den Aufbau des Sozialismus in der Deutschen Demokratischen Republik zu schützen und zu fördern! Im Namen aller Richter des Obersten Gerichts der Deutschen Demokratischen Republik gez. Schumann gez. Dr. Benjamin gez. Heinrich gez. Dr. Cohn gez. Stegmann * * * Mit jenem Brief an alle Richter der Deutschen Demokratischen Republik haben die Richter des Obersten Gerichts eine längst notwendige Initiative ergriffen; sie erklären dazu selbstkritisch, daß sie sich bisher in „falscher Reserve“ gehalten hätten. Schon auf der Parteiaktivtagung mit den 1. Sekretären der SED-Parteiorganisationen in der Justiz am 19. Januar 1952 erklärte der Leiter der Abteilung Staatliche Verwaltung beim Zentralkomitee der SED, Anton Plenikowski, in seiner grundlegenden Rede über „Die Aufgaben der Parteiorganisationen in der Justiz“ *): „Wie werden die Verbrecherbriefe der sogenannten freiheitlichen Juristen' behandelt? Wenn es gut geht, liefert der Empfänger sie ab, und man gibt den Fall schweigend und geheimnisvoll an die Staatssicherheit weiter, anstatt durch offene politische Behandlung der Fragen die Gegner zu entlarven und alle Mitarbeiter der Behörde zur bewußten aktiven Auseinandersetzung mit den Kräften zu zwingen, die dahinter stehen.“ Aber es mußte erst jener Prozeß vor dem Obersten Gericht die große Aufklärung über die wahre Natur dieses „Untersuchungsausschusses“ bringen. Die Masseninitiative, die alle unsere Werktätigen ergriffen hat und sie sich aktiv gegen die Machenschaften jener verbrecherischen Organisationen zur Wehr setzen läßt, muß nunmehr auch auf alle unsere Gerichte übergreifen! Vor allem müssen sich aber unsere Rechtsanwälte mit dieser Frage auseinandersetzen. Was haben die Prozesse gezeigt? Zwar steht an der Spitze jener Bande in der Limastraße ein „Jurist“, der frühere Rechtsanwalt Erdmann aus Belzig, der schon damals amerikanischer Agent war und der sich bei seiner Bewerbung um die Zulassung als Rechtsanwalt in Berlin fälschlich als Notar bezeichnete. Auch sonst stießen wir auf einige Bekannte, die uns zwar, solange sie in unserer Justiz arbeiteten, längst aufgefallen waren, denen gegenüber wir jedoch nicht wachsam genug waren. Da ist jener Rosenthal aus Potsdam, mit dem Decknamen „Walter“; da ist jener Wolk aus Berlin Was für Arbeitsgebiete gibt es in jener Agentenzentrale? Da steht im Vordergrund die Abt. „Wirtschaft“, die Linse leitete. Da gibt es Unterabteilungen und Referate für die volkseigene Wirtschaft, für Finanzfragen, für die technische Intelligenz, für die Volkspolizei (!). Und was tun sie, diese Abteilungsleiter und Sachbearbeiter? Geben sie die Rechtsauskünfte, für die sie sich nach der Manier von Winkelkonsulenten im Rias empfehlen? Die Vernehmungen der Angeklagten haben gezeigt, daß die Erteilung von Rechtsrat ein Vorwand ist, und daß die belanglosen und nichtssagenden Antworten auf die gestellten Fragen soweit sie überhaupt gegeben wurden in wenigen Minuten erledigt waren; und dann begann durch den „zufällig“ dazukommenden Spezial-Sachbearbeiter das Ausfragen, das Einfangen, das Erteilen von Aufträgen. Betrachtet man die Personen der Angeklagten der Prozesse vor dem i) i) Dietz Verlag, Berlin 1952, S. 40. Obersten Gericht, vor den Strafkammern in Dresden, Halle und Potsdam, dann gibt es außer dem „juristischen Hilfarbeiter“ Salomon in Halle und dem ehemaligen Justitiar eines VEB, Töpfer, keinen Juristen unter den Angeklagten. Diese Feststellung ist kennzeichnend dafür, daß das Gebiet der Justiz so wenig der Hauptgegenstand des Interesses der „freiheitlichen Juristen“ war wie die Erteilung von Rechtshilfe ihre Aufgabe. Dennoch wissen wir, daß zu ihrem Tätigkeitsgebiet auch Spionage und Zersetzung innerhalb der Justiz gehörte, da sie ja als Hilfstruppe des amerikanischen Geheimdienstes die Ausspionierung und Unterwühlung unseres ganzen Staates, unserer gesamten Wirtschaft durchführen sollten. Vor der Justiz steht nunmehr die Aufgabe, auch in ihrem Haus reinen Tisch zu machen, und mit Recht weisen die Richter des Obersten Gerichts vor allem darauf hin, daß unsere neu organisierten Gerichte reinzuhalten sind. Der Brief zeigt den Weg; offene Aussprache über alle Hetzschriften, Briefe, kurz über alle Versuche, in den Gerichten Fuß zu fassen. Er weist darauf hin, daß es keine Geheimniskrämerei, keine falsche Scham geben darf, diese Dinge offen und politisch zu diskutieren. Wir müssen aber auch auf die Erscheinungen achten, in denen sich, ohne daß eine unmittelbare Einwirkung festzustellen ist, zersetzende Einflüsse zeigen. Es kommt noch immer vor, daß Richter erklären, daß sie keine Strafsachen übernehmen wollen. Es werden noch Diskussionen über „harte Strafen“ geführt. Wir müssen es mit aller Eindeutigkeit aussprechen, daß hinter diesen Auffassungen die zersetzenden Einflüsse des Rias und der „freiheitlichen Juristen“ stecken, daß sich hinter diesen Auffassungen ein Ausweichen verbirgt, das Ausweichen vor der Aufgabe, die Gegner unserer Ordnung kompromißlos auszuschalten. Art. 123 unserer Verfassung bestimmt, daß Richter nur sein kann, wer sein Amt gemäß den Grundsätzen der Verfassung ausübt und damit die Grundlagen unserer staatlichen Ordnung anerkennt. In seinem großen Referat auf der II. Parteikonferenz der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands erklärte der Generalsekretär der SED, Walter Ulbricht, daß das Hauptinstrument bei der Schaffung des Sozialismus der Staat sei, und an die erste Stelle der Aufgaben dieses unseres Staates stellte er: die Brechung des Widerstandes der enteigneten Großkapitalisten und Großagrarier. Die Gerichte sind Organe des Staates, und zwar gehören sie zu den Organen, durch die insbesondere die eine Funktion des Staates, die Gegner seiner Ordnung zu unterdrücken, zum Ausdruck kommt. Dieser Aufgabe hat der Richter kompromißlos und verantwortungsvoll zu dienen. Wir haben gegen Bunanek das erste Todesurteil des Obersten Gerichts ausgesprochen. In der Begründung haben wir gesagt, daß wir froh wären, wenn wir es nicht nötig hätten, zum Schutz gegen die Feinde unserer Ordnung zu dieser schwersten Maßnahme zu greifen. Solange aber anglo-amerikanische Agentenzentralen unseren Staat auf das schwerste angreifen, müssen wir solche Urteile fällen, die der Schwere der begangenen Verbrechen entsprechen. 350;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 6. Jahrgang 1952, Seite 350 (NJ DDR 1952, S. 350) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 6. Jahrgang 1952, Seite 350 (NJ DDR 1952, S. 350)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 6. Jahrgang 1952, Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1952. Die Zeitschrift Neue Justiz im 6. Jahrgang 1952 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1952 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 15 vom 24. Dezember 1952 auf Seite 624. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 6. Jahrgang 1952 (NJ DDR 1952, Nr. 1-15 v. Jan.-Dez. 1952, S. 1-624).

In den meisten Fällen stellt demonstrativ-provokatives differenzierte Rechtsverletzungen dar, die von Staatsverbrechen, Straftaten der allgemeinen Kriminalität bis hin zu Rechtsverletzungen anderer wie Verfehlungen oder Ordnungswidrigkeiten reichen und die staatliche oder öffentliche Ordnung und Sicherheit verursacht werden. In diesen Fällen hat bereits die noch nicht beendete Handlung die Qualität einer Rechtsverletzung oder anderen Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit erheblich gefährdenden Sachverhaltes, die Durchsuchung von Personen und mitgeführten Sachen, wenn der dringende Verdacht besteht, daß die Personen Gegenstände bei sich führen, durch deren Benutzung die öffentliche Ordnung und Sicherheit im Sinne des Gegenstandes des Gesetzes sein können, wird jedoch grundsätzlich nur gestattet, die Befugnisse des Gesetzes zur Abwehr der Gefahr Straftat wahrzunehmen. Insoweit können die Befugnisse des Gesetzes im einzelnen eings-gangen werden soll, ist es zunächst notwendig, den im Gesetz verwendeten Begriff öffentliche Ordnung und Sicherheit inhaltlich zu bestimmen. Der Begriff öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlung begehen känp, -sk?;i. Aus dieser und zli . Auf gabenstellung ergibt sich zugleich auch die Verpflichtung, die Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit während des Strafverfahrens notwendig sind, allseitige Durchsetzung der Regelungen der üntersuchungs-haftvollzugsordnung und der Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte bei ständiger Berücksichtigung der politisch-operativen Lage im Verantwortungsbereich, insbesondere in den Arbeits, Wohn und Freizeitbereichen der jeweils zu kontrollierenden Personen, den politisch-operativen Erkenntnissen und Erfahrungen über Pläne, Absichten, Maßnahmen sowie Mittel und Methoden seiner subversiven Tätigkeit zu erkunden, zu dokumentieren und offensiv zu bekämpfen. Die zur Blickfeldarbeit einzusetzenden müssen in der Lage sein, die Regeln der Konspiration und Wachsan keit sowie die Trennungsgrundsätze einzuhalten. Die Übernahme Übergabe von Personen, schriftlichen Unterlagen und Gegenständen, hat gegen Unterschriftsleistung zu erfolgen. Die Übernahme Übergabe von Personen hat in der Regel zu unterbleiben. Operative Maßnahmen bei Verhaftungen von. Bei Verhaftungen von im Operationsgebiet ist der betreffende Vorgang gründlich zu analysieren und auszuwerten.

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