Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1952, Seite 346

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 6. Jahrgang 1952, Seite 346 (NJ DDR 1952, S. 346); bei uns als sogenannte „freiwillige Gerichtsbarkeit“ Sache der Gericnte ist; in der Sowjetunion werden damit die entsprechenden Verwaltungsorgane oder auch das besondere, im Rahmen der Justizverwaltung bestehende Notariat befaßt. Deshalb wurde auch bei den verschiedensten Unterhaltungen stets betont, daß es 'zwar Sache des Justizministeriums sei, auch die Tätigkeit der Gerichte „als solche“ zu kontrollieren, daß aber die Aufsicht über die Rechtsprechung Sache der Obersten Gerichte und der Staatsanwaltschaft sei. Diese klare Trennung der Zuständigkeiten darf nicht zu irgendwelchen Vorstellungen der „Gewaltenteilung“ führen. Lenin3) kennzeichnet das Gericht als ein Organ, in dem sich die Tätigkeit des Staates manifestiert: „In dem Maße, wie die Hauptaufgabe der Staatsmacht nicht die militärische Unterdrückung, sondern die Verwaltung wird wird zum typischen Ausdruck der Unterdrückung und des Zwanges das Gericht“, und er bezeichnet weiter die Tätigkeit der Gerichte als „eine der Funktionen der Staatsverwaltung“. Die besondere Art der Tätigkeit der Gerichte drückt sich in der besonderen Form ihres Tätigwerdens aus, ohne daß zwischen den einzelnen Justizorganen ein Gegensatz besteht, genau so wenig, wie die Unabhängigkeit, ja die betonte Unabhängigkeit des sowjetischen Richters seine Unabhängigkeit vom sozialistischen Staat bedeutet. So sagt Karew1): „Das Gericht ist ein Organ des sowjetischen sozialistischen Staates. Das Gericht kann keiner anderen Sache dienen, als nur der Sache der Errichtung der kommunistischen Gesellschaft, kann keine andere Politik betreiben, als die Politik der kommunistischen Partei und der sowjetischen Regierung, kann keinen anderen Willen verwirklichen, als den Willen des Sowjetvolkes. Dieser Wille ist in erster Linie in den Gesetzen und anderen Normen des sozialistischen Rechtes ausgedrückt. Aber damit das Gericht diesen Willen verwirklichen kann, muß es vor allen Einflüssen, auch vor der Beeinflussung durch einzelne Amtspersonen, bewahrt werden.“ Die Verantwortung des einzelnen ist klar Umrissen und wird nicht eingeschränkt. Besonders charakteristisch kommt das darin zum Ausdruck, daß bei jedem Gericht der überstimmte Richter ein Sondervotum zu den Akten geben kann, das bei der Rechtsmittelverhandlung besonders berücksichtigt wird. Bei der Betrachtung der Arbeitsmethode aller Justizorgane war . einer der tiefsten Eindrücke für uns die unmittelbare und lebendige Verbindung, die zwischen ihnen allen und der Bevölkerung besteht. Jedes Organ der Justiz, sei es der Rayonstaatsanwalt, sei es der Volksrichter, seien es die Obersten Gerichte, sei es der Generalstaatsanwalt der Union überall werden in größtem Umfange fast täglich Sprechstunden abgehalten. Die Bedeutung, die diesen Sprechstunden beigelegt wird, ist daran zu ermessen, daß beim Obersten Gericht der RSFSR, wo wir einer solchen Sprechstunde beiwohnten, diese täglich von einem Stellvertreter des Präsidenten wahrgenommen wird. Beim Obersten Gericht der UdSSR wird die Sprechstunde an Stelle des Stellvertreters des Präsidenten von einem, wie betont wurde, besonders erfahrenen Richter wahrgenommen, einmal in der Woche vom Präsidenten selbst. Besonderen Eindruck machte auf uns die Beobachtung des zahlenmäßigen Verhältnisses zwischen den juristischen Mitarbeitern und den technischen Kräften bei allen Justizorganen. Allgemein war festzustellen, daß ihre Zahl etwa im Verhältnis 1 :1 steht. Es scheint uns, daß hierin nicht nur eine Frage der Struktur, sondern auch der Arbeitsmethode sich ausdrückt. II 1. Wenn ich nunmehr zu den einzelnen Fragen übergehe, so möchte ich für das Gebiet des Gerichtsaufbaus an die Spitze den Eindruck stellen, den auf uns alle das Volksgericht und der Volksrichter gemacht haben. Um das zu verstehen, ist eine kurze Schilderung der Tätigkeit des Volksrichters notwendig, wenn 3) Lenin, Die nächsten Aufgaben der Sowjetmacht, Ausgew. Werke, Bd. II, S. 382. 4) D. S. Karew, Sowjetische Justiz, S. 37. auch die uns zur Verfügung stehenden und dringend zu empfehlenden Schrillen: „Die Tätigkeit des Voncs-gerichts in der Sowjetunion“ von B. A. Liskowetz und A. S. Sominski1) und die Schrift von Georgi Iwanow „Aufzeichnungen eines Volksrichters“5 6) schon wertvolles Material zur Verfügung stellen. Trotzdem ist uns die Funktion des Volksgerichts und des Volksrichters erst durch die unmittelbare Anschauung lebendig geworden. Der Haupteindruck läßt sich dahin zusammenfassen, daß es sich beim Volksgericht um keinen Apparat, um keine „Behörde“ in unserem Sinne handelt, sondern daß der Volksrichter und seine Persönlichkeit den Mittelpunkt des Volksge-richts bilden. Jedes Volksgericht grundsätzlich für das Gebiet eines Rayons, bei großen Rayons auch für einen sogenannten „Abschnitt“ besteht aus einem Volksrichter und 50 70 unmittelbar von der Bevölkerung gewählten Volksbeisitzern. Rund 80°/o der Volksbeisitzer sind „Helden der sozialistischen Arbeit“, Ordenträger, Aktivisten, und alle sind besonders geachtete und angesehene Menschen. An technischen Hilfskräften hat jedes Volksgericht einen Sekretär, einen Protokollanten, einen Gerichtsvollzieher, eine Schreibkraft, gegebenenfalls einen Boten und, soweit notwendig, Hauspersonal. Die Gerichtsverhandlungen sind gekennzeichnet durch ihre selbstverständliche Würde und Disziplin. Die Volksbeisitzer üben innerhalb der lOtägigen Sitzungsperiode, für die sie jährlich herangezogen werden, die volle Tätigkeit eines Richters aus und in ihnen verwirklicht sich die Leninsche Forderung der Heranziehung der gesamten Bevölkerung zur Staatsverwaltung. Das Volksgericht verhandelt am selben Sitzungstage Strafsachen, Zivilsachen, Arbeitssachen, je nach ihrem Anfall. Dabei ist wichtig nicht nur für das Verständnis der Tätigkeit des Volksgerichts, sondern des sowjetischen Lebens überhaupt , daß etwa 80°/o aller Streitigkeiten Zivilsachen sind, daß Arbeitsstreitigkeiten nur sehr selten vor die Gerichte kommen, und in jenem Bezirk in Moskau, in dem wir das Volksgericht aufsuchten, seit 1946 kein Mord vorgekommen ist und Diebstähle sehr selten sind. Der Volksbeisitzer nimmt an der gesamten Tätigkeit des Gerichtes während seiner Sitzungsperiode teil, vor allem auch an den im Strafverfahren sehr wichtigen vorbereitenden Sitzungen, so daß er bei den kurzen Fristen für die Erledigung der 'Verfahren einen Prozeß vom Beginn bis zur Hauptverhandlung am Gericht verfolgt. Das Volksgericht hat fünf Sitzungstage in der Woche, der sechste Tag, an dem auch die Sprechstunde für die Bevölkerung ausfällt, ist für die gemeinsame Arbeit des Volksrichters mit den Volksbeisitzern zu deren Fortbildung und zu Veranstaltungen für die Volksgerichte eines Gebiets zum Zwecke des Erfahrungsaustausches sitzungsfrei. Diese Arbeitseinteilung ist vor allem dadurch möglich, daß die Urteile (bei jedem Gericht) unmittelbar nach der Verhandlung mit voller Begründung abgesetzt und dann sofort verkündet werden. Wie der Volksbeisitzer selbst seine Stellung einschätzt, zeigt folgende Episode: Wir fragten eine Volksbeisitzerin, Aktivistin in einem Textilbetrieb, die von der Belegschaft gewählt war, wie ihre Kollegen denn nun ihre Tätigkeit als Volksbeisitzer beurteilen; sie antwortete uns: „Für sie bin ich der Richter“. Die Volksbeisitzer bilden auch eines der Reservoire, aus denen der Nachwuchs an Richtern kommt. Sie eignen sich zum großen Teil im Wege des Fernstudiums juristische Bildung an. Das Volksgericht, dessen Richter und Beisitzer unmittelbar von der Bevölkerung gewählt werden, verkörpert auf dem Gebiet des Gerichtswesens die vollkommene Demokratie. 2. Neuartig waren für uns auf dem Gebiet des Gerichtswesens zwei der Formen, in denen das Oberste Gericht der UdSSR durch sein Plenum tätig wird. Es hat zwei uns besonders interessierende Aufgaben: es ist einmal zuständig für die Kassation vom Obersten Gericht selbst erlassener Urteile, die vom Präsidenten des Obersten Gerichts oder vom Generalstaatsanwalt beantragt wird (als ich allerdings danach fragte, ob dies oft vorkomme, erhielt ich ein Lächeln und ein Kopfschütteln zur Antwort). Das Plenum ist weiter zuständig für den Erlaß von Richtlinien zur Anleitung der 5) Deutscher Zentralverlag, Berlin 1952. 6) Verlag Kultur und Fortschritt, Berlin 1950. 346;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 6. Jahrgang 1952, Seite 346 (NJ DDR 1952, S. 346) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 6. Jahrgang 1952, Seite 346 (NJ DDR 1952, S. 346)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 6. Jahrgang 1952, Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1952. Die Zeitschrift Neue Justiz im 6. Jahrgang 1952 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1952 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 15 vom 24. Dezember 1952 auf Seite 624. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 6. Jahrgang 1952 (NJ DDR 1952, Nr. 1-15 v. Jan.-Dez. 1952, S. 1-624).

In der Regel ist dies-e Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls dem Untersuchungsorgan und dem Leiter der Untersuchungshaftanstalt bereits vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls dem Untersuchungsorgan und dem Leiter der Untersuchungshaftanstalt bereits vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls durch das zuständige Gericht vorliegt. Das erfolgt zumeist telefonisch. bei Staatsverbrechen zusätzlich die Entlassungsanweisung mit dem erforderlichen Dienstsiegel und der Unterschrift des Ministers für Staatssicherheit vor allen auf die umfassende und qualifizierte L.ösung sämtlicher der Linie obliegenden Aufgaben für die Durchsetzung und Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit im Kampf gegen den Feind und bei der Aufklärung und Bekämpfung der Kriminalität insgesaunt, die zielstrebige Unterstützung der politisch-operativen Arbeit anderer Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit , insbesondere im Rahmen des Klärungsprozesses Wer ist wer? und der operativen Personenkontrolle sowie den in diesem Zusammenhang gestellten Aufgaben konnte ich nur einige wesentliche Seiten der weiteren notwendigen Erhöhung der Wirksamkeit der politisch-operativen Arbeit der Kreis- und Objektdienststellen Aufgaben zur Organisation des Erlasses und der Arbeit mit dienstlichen Bestimmungen Einige Probleme der Arbeit mit den Kadern und ihrer Erziehung einzugehen. Das betrifft nicht nur jene Genossen, mit deren Arbeitsergebnissen und Verhalten wir nicht zufrieden sind, sondern gilt grundsätzlich für die Arbeit mit den Zivilbeschäftigten im Ministerium für Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Ordnung über die Rechte und Pflichten der Zivilbeschäftigten im Ministerium für Staatssicherheit.

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